Protocol of the Session on June 13, 2024

Anfrage der CDU zur Wirtschaft diskutieren, die sicherlich wieder für den Wahlkampf ausgeschlachtet werden soll.

(Beifall DIE LINKE)

Im kollektiven Bewusstsein der Region hat sich in der Bevölkerung seitdem ein Gefühl der Entwertung von Lebensleistungen tief eingegraben. Ganze Regionen wurden für viele Jahre von einer prosperierenden Zukunftsentwicklung abgekoppelt. Man fühlte sich nicht nur abgehängt, sondern war es tatsächlich. Das ist der eigentliche Treuhandskandal, das Treuhandtrauma, denn während es in der bundesrepublikanischen Geschichte zahlreiche Beispiele von strukturpolitischen Anstrengungen beispielsweise beim Strukturwandel

der Kohle- und Stahlindustrie oder bei der Eingliederung des Saarlandes gegeben hatte, wurden durch die Treuhandpraxis die sozioökonomischen Verheerungen ganzer Landstriche geradezu herbeiorganisiert. Wie stark dabei das Staatsziel aus dem Grundgesetz, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen, im sogenannten Beitrittsgebiet tatsächlich handlungsleitend war, kann jeder für sich selbst erkennen, insbesondere vor dem Hintergrund dessen, was wir in den letzten Jahren diskutiert haben, was Systemrelevanz anbelangt. Wie viele Betriebe sind denn systemrelevant deklariert worden in den letzten Jahren, von Banken über die Lufthansa bis hin zum Gasversorger? Das hat alles in den 90er-Jahren überhaupt gar keine Rolle gespielt. Hier wurde mit doppeltem Maßstab gemessen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich komme zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Redezeit geht zu Ende. Die Arbeit der Treuhandanstalt belastet bis heute Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Politik.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Unglaublich! Wer hat es denn zu verantworten?)

(Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP)

Die Umstände des Zustandekommens des Untersuchungsausschusses können Sie gerne in unserem Sondervotum nachlesen und auch dieses Thema ist aus unserer Sicht nach wie vor geeignet, im Rahmen einer Enquetekommission aufgearbeitet zu werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen viel Spaß mit der Lektüre unseres Sondervotums. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Für die AfD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Hoffmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf“ – nun, die mangelnde politische Bereitschaft zum Erhalt der ostdeutschen Betriebe innerhalb der Treuhand gehörte nach Einschätzung mehrerer Zeugen im Ausschuss zur sogenannten Schocktherapie bzw. Schockstrategie. Schmerzhafte Transformationsprozesse bei der Privatisierung der über 8.000 ostdeutschen Betriebe sollten schnell erfolgen. Exemplarisch wurde das an den Privatisierungsfällen in Thüringen, dem Jagd- und Fahrzeugwerk Suhl, dem Kaliwerk Bischofferode, dem Chemiehandel Erfurt, Robotron, dem Automobilwerk Eisenach, der Faser AG, Carl Zeiss Jena oder auch dem Gelenkwellenwerk Stadtilm, untersucht.

(Abg. Schubert)

An diesen Beispielen wurde auch deutlich, dass erfolgreiche Abläufe nicht immer originär der Treuhand zugesprochen werden können wie Carl Zeiss Jena, gescheiterte Privatisierungen wie in Suhl oder bei der Faser AG hingegen schon, und dass bei der Bewertung der Betriebe im Osten auch eine Rolle spielte, ob diese Betriebe eine mögliche Konkurrenz zum Westen gewesen wären, siehe Kaliwerk Bischofferode. In den geschilderten Fällen hatte nicht die Treuhandanstalt das Potenzial erkannt, das in den Unternehmen steckte, sondern die Rettung vor der bereits beschlossenen Liquidation war dem Engagement von Personen zu verdanken, die hartnäckig gegen die von der Treuhand getroffenen Entscheidungen angekämpft haben.

Rohwedder und seine Nachfolgerin Breuel hatten das Ziel verfolgt, schnell zu privatisieren um jeden Preis und sei es um den Preis von einer symbolischen D-Mark. Dieser Schnelligkeit fielen Arbeitsplätze zum Opfer, darin waren sich fast alle Zeugen einig. Sie fielen auch einer unzureichenden Prüfung der Bonität zum Opfer. Als Beispiel sei die Aussage des Zeugen Prof. Dr. Wolfgang Winzer erwähnt. Er fuhr nach Berlin und stellte fest, dass die Eröffnungsbilanzen der Unternehmen völlig unbrauchbar und die Sanierungskosten nicht realistisch bewertbar waren.

Eine weitere Rolle im U-Ausschuss spielte die Stabsstelle. Die Zeugin Karliczek kam zu dem Ergebnis, dass Kontrollen auf die Einhaltung der Vorschriften nur stichprobenartig ohne den erforderlichen Nachdruck und ohne den Willen zur Aufklärung erfolgten, sondern in der Annahme, sie seien unbegründet. Auch der Zeuge Andreas Malycha beurteilte die interne Revision der Treuhandanstalt als ineffektiv und stellte fehlenden Aufklärungswillen dar. Die Anfang 91 eingerichtete Stabsstelle zur Bekämpfung von Kriminalität diente den Niederlassungen auch in Thüringen und Strafverfolgungsbehörden als Ansprechpartner. Die Stabsstelle war bis Ende 94 nur mit einem Volljuristen besetzt. Die Existenz dieser Stabsstelle sollte intern der Abschreckung dienen. Die Vorgänge um die Niederlassung der Treuhand in Halle haben aber gezeigt, dass diese Abschreckung nicht funktionierte. Die Strukturen der Treuhandanstalt haben kriminelles Verhalten nach Ansicht der Zeugin Karliczek nicht verursacht, aber gefördert und die strukturellen Bedingungen waren in allen Niederlassungen – so auch in Thüringen – mit denen in Halle vergleichbar.

Kommen wir zum Wirken der Politik. Im Verwaltungsrat der Treuhand saßen Vertreter der Bundesregierung, die Ministerpräsidenten der neuen Länder und Vertreter der Gewerkschaften. Die Einflussmöglichkeiten

waren begrenzt, ja, aber sie hätten auf politischen Druck erweitert werden müssen, zum Beispiel indem die Treuhand auf Länderebene den Ländern unterstellt werde, wie bereits 93 in einer dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Chronik mit Zitaten von Prof. Dr. Vogel erklärt wurde. Zweifelsohne war der Umbau der Wirtschaftsstruktur eine herausragende Aufgabe und ein politischer Kraftakt. Diese Aufgabe hätte aber der steten Reflexion bedurft, ob die Privatisierungen nicht in eine falsche Richtung laufen. Förderprogramme in Thüringen und die Erkenntnis der Notwendigkeit der Sanierung, also der Struktur- und Industriepolitik, kamen unserer Ansicht nach zu spät. Und spätestens mit dem Bekanntwerden der Vorfälle in Halle hätte man auch in Thüringen hellhörig werden müssen. Wir betrachten dies als Versäumnisse der damaligen Verantwortlichen.

Versäumnisse, wenn man sie so nennen will, lagen aber auch bei den Gewerkschaften vor. Der Zeuge Dr. Christian Rau erklärte, die Gewerkschaften haben sich mit den Sitzen im Verwaltungsrat einfach arrangiert. Der Zeuge Andreas Trautvetter sagte, dass die Konzernbetriebsräte und die Gewerkschaftsfunktionäre mit Konzernleitungen zusammengearbeitet und in 90 Prozent der Fälle die Entscheidungen zugunsten der westdeutschen und nicht der ostdeutschen Standorte getroffen haben.

Die Strukturen der Treuhand und die Versäumnisse der Verantwortlichen führten schließlich dazu, dass Ende des Jahres 1993 von den über 400.000 Industriearbeitsplätzen in Thüringen noch 135.000 übrig blieben.

Dass es erstens schnell gehen und zweitens nicht den Bundeshaushalt belasten sollte, bewirkte die radikale Liquidation sehr vieler Betriebe. Dies hatte zur Folge, dass das Gefühl bei der Bevölkerung, die ostdeutsche Wirtschaft werde plattgemacht, einfach nicht unbegründet ist. Die Entscheidungen der Treuhand aus der Anfangszeit, also 1990 bis 1991, alle Betriebe abzuwickeln, die als unverkäuflich eingestuft wurden, weil es für sie keine Kaufinteressenten gab oder bei denen die erforderlichen Investitionen für eine Sanierung als zu hoch eingeschätzt wurden, haben infolge die Arbeitslosenquote nach oben getrieben und Thüringen wurde zur verlängerten Werkbank gemacht.

Nach Angaben des Zeugen Detlef Scheunert habe es zu Beginn der Treuhandtätigkeit den Grundsatz gegeben, möglichst zu verhindern, dass es verlängerte Werkbänke in Ostdeutschland gebe. Die zügige Schließung der Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der volkseigenen Betriebe durch die Treuhand und die darauffolgende Abwanderung dieser Mitarbeiter in die westlichen Bundesländer haben diese Fehlentwicklung aber begünstigt. Die Treuhandbetriebe, die von westdeutschen Unternehmen übernommen wurden, haben in den allermeisten Fällen ihre Firmenzentrale und die Forschungsabteilung weiterhin im Westen der Bundesrepublik. Die Produktionsbetriebe in den neuen Bundesländern erfüllen demnach genau die Definition der verlängerten Werkbank. Der Eindruck, dass ostdeutsche Bürger benachteiligt wurden, lässt sich einfach nicht ignorieren.

Was sind die Schlussfolgerungen? Wir stimmen der Einschätzung zu, dass die Treuhand in gewisser Weise eine Fehlkonstruktion gewesen war. Die Arbeit war für uns keine Erfolgsgeschichte. Aus dieser Erkenntnis ergibt sich jedoch die logische Folgerung, dass es einer konzertierten Aktion aller ostdeutschen Landesregierungen bedurft hätte, um eine Änderung der Zuständigkeit einzufordern. Dabei bestand ein entscheidendes Hindernis: Es hätten CDU-geführte Landesregierungen gegen eine CDU-geführte Bundesregierung aufbegehren müssen.

Die Transformation der DDR-Wirtschaft in die Marktwirtschaft war eine außergewöhnliche Situation. Es wäre im Interesse der wirtschaftlichen Zukunft der neuen Bundesländer vertretbar gewesen, mit Investitionen, mit mehr Zeit und nachhaltig die Betriebe zu befähigen, die marktwirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit zu erreichen. Erfolgreiche Privatisierungen sind für uns kein hinreichender Beweis dafür, dass von einer Erfolgs

geschichte der Treuhand gesprochen werden kann. Es bliebe also der Ausverkauf.

(Beifall AfD)

Im Untersuchungsausschuss blieben Fragen unbeantwortet. Weitere Akten zur Treuhand können neue Erkenntnisse erwarten lassen. In Ergänzung sind auch durch das Land öffentliche Formate zu initiieren oder zu unterstützen, die die Aufarbeitung zum Ziel haben. Forschungsprojekte müssen verstetigt werden. Aus unserer Sicht wäre zudem ein neuer Untersuchungsausschuss im Bundestag dringend geboten.

Zuletzt sei noch ein Dank an alle Zeugen genannt, an alle Interessierten und natürlich an die Landtagsverwaltung. Unser Sondervotum finden Sie in der Drucksache 7/10040. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Müller das Wort.

(Abg. Hoffmann)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste auf der Tribüne, werte Kolleginnen und Kollegen, von Anbeginn drängte sich die Frage auf – und dazu verweise ich auf mein Sondervotum –: Ist dieser Ausschuss wirklich von den damals einreichenden Fraktionen der CDU und AfD als solcher gewollt gewesen oder war er nur Mittel zum Zweck, nämlich im folgenden UA 7/3 den Vorsitz führen zu dürfen? Egal.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Letzteres!)

Zweieinhalb Jahre Untersuchungsausschuss liegen hinter uns. Ich durfte den Ausschuss leiten. Für dieses Vertrauen möchte ich mich an dieser Stelle noch mal herzlich bedanken.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die zweite entscheidende Frage, die sich die Antragsteller im Vorfeld hätten stellen sollen, ist folgende: Ist ein Untersuchungsausschuss das richtige Instrument?

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Untersuchungsausschuss hat viele Beschränkungen. Wir dürfen uns nur mit der Landesebene befassen. Das ist misslich, denn die Treuhandanstalt war eine Bundesbehörde. Sie war dem Bundesfinanzministerium und damit letztlich dem Bundeskanzleramt unterstellt. Wir haben nur begrenzte zeitliche Ressourcen. Allein im Bundesarchiv umfassen die Treuhandbestände etwa zwölf Kilometer, laufende Regalkilometer an Akten. Von Anfang an war daher klar, dass der schiere Umfang des Untersuchungsgegenstandes den Ausschuss vor große Probleme stellen würde und bereits Punkt 2 des Auftrags – es folgen noch 14 weitere, dazu Empfehlungen. Also Punkt 2 setzte voraus, dass sich der Ausschuss mit allein 2.488 Privatisierungsfällen in Thüringen hätte beschäftigen müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie sollte das gehen? Gut, wir haben uns selbstverständlich an die Arbeit gemacht: das Themengeflecht der Tätigkeit der Treuhandanstalt mit ihren damaligen Voraussetzungen, die dramatisch schlechten Zustände in der Industrie oder an den Verkehrswegen sowie den Folgen davon. Immerhin, bis zu 19 Prozent der Belegschaft befasste sich allein mit Reparaturen an dem teilweise hoffnungslos verschlissenen Maschinenpark. Welch eine Verschwendung von Arbeitskräften und Ressourcen!

Das wäre meines Erachtens in einzelfall-, branchen- und schließlich regionalbezogenen Studien sinnvoller zu bearbeiten. Und zwar von Wissenschaftlerinnen aus verschiedenen Gebieten. Gerade weil die Tätigkeit der Treuhandanstalt bis heute von zahlreichen Mythen und Halbwahrheiten durchzogen ist, sollte sie nicht als Hintergrund für Auseinandersetzungen um Deutungshoheit missbraucht werden. Zu viele sehr persönliche Schicksale, viele gebrochene Biografien hängen daran, die es meines Erachtens nicht zulassen sollten, daraus politisches oder anderes Kapital schlagen zu wollen.

Es ist immens wichtig und extrem aktuell, auch hier im Parlament eine historische Aufarbeitung zu veranlassen. Allerdings sollten wir auch unsere Grenzen und die Fähigkeiten von Expertinnen anerkennen. Und es ist eine Aufgabe der Zivilgesellschaft.

Die Tätigkeit der Treuhand richtete sich wesentlich nach einem Gesetz, nämlich dem Treuhandgesetz. Vorgelegt von der Regierung unter Lothar de Maizière und beschlossen von der Volkskammer der DDR, einem Ergebnis der Volkskammerwahlen im März 1990. Die Treuhandanstalt wurde Eigentümerin aller Wirtschaftsgüter und hatte einen klaren Auftrag gemäß § 1 Treuhandgesetz: Das volkseigene Vermögen ist zu privatisieren. Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Treuhand eine Bundesbehörde. In Anbetracht der beschränkten Redezeit möchte ich mich daher auf einige wenige Punkte noch mal konzentrieren.

Die Treuhand wurde extensiv dem Zeitgeist unterworfen, dem Neoliberalismus.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Oh, jetzt das!)

Diesem kapitalen Fehler – das wusste ich, dass da jetzt was kommt – unterlag auch die damalige Bundesregierung aus CDU und FPD.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Montag, Sie können gleich auch noch. Ganz gerne. Sie sahen damals auch aus den ideologischen Scheuklappen heraus keinen anderen Weg als den der schnellstmöglichen Privatisierung. Auf einem sowieso schon überhitzten Markt schnellstmöglich Firmen verkaufen zu wollen, war offensichtlich keine gute Idee. Diese Privatisierung sowohl inhaltlich als auch unter sozialen Aspekten nicht zu lenken beziehungsweise abfedern zu wollen, war sicherlich der zweite Fehler. Der Markt richtet bis heute eben nicht alles allein,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

es braucht flankierende gesetzliche und soziale Regulierungen. Die Folgen der Fehlentscheidungen – Stichworte sind hier unter anderem verlängerte Werkbänke, kleinere Firmen, zentral meist im Westen, weniger gewerkschaftliche Mitbestimmung, geringeres Lohn- und Rentenniveau, deutlich niedrigere Besitzstände an Firmen oder Immobilien im Osten – können wir bis heute sehen. Trotzdem muss man mit Vergleichen vorsichtig sein, selbst Jena hält einem Vergleich mit Blankenese nicht stand, muss aber einen Vergleich mit Bottropp sicherlich nicht scheuen.

Als besonders gravierend hat sich die Wirtschafts- und Währungsunion vom 1. Juli 1990 herausgestellt. Mit dem Tag wurde die gesamte Wirtschaft in der ehemaligen DDR, alle Branchen, schlagartig dem Weltmarkt ausgesetzt. Nahezu keines der damals hergestellten Produkte war noch mehr konkurrenzfähig.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Treuhand!)

Oder die Aneignung der Altschulden, deren Existenz man schon bestreiten kann, durch das westdeutsche Bankensystem – 100 Milliarden D-Mark nach der Währungsumstellung. Teilweise werden diese umstrittenen – und ich führe das mal in Anführungsstrichen – Schulden zum Beispiel durch die Wohnungsgesellschaften

auch heute noch abgetragen.