Protocol of the Session on April 25, 2024

Abgegebene Stimmzettel 75, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 74. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 43 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahlen zu den Tagesordnungsunkten 50 a bis 53 mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern gewünscht, die morgen nach der Mittagspause durchgeführt werden würden? – Ja, das ist Fall. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt für heute.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

(Vizepräsidentin Lehmann)

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9392 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/9877 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9946 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Tasch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten für die Berichterstattung.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch den Beschluss des Landtags in seiner 127. Sitzung vom 1. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend sowie an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen.

Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 29. Februar 2024 und in seiner 51. Sitzung am 11. April 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der mitberatende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 50. Sitzung am 17. April 2024 beraten.

Zu den wesentlichen Anhörungsergebnissen: Alle vier Regionalen Planungsgemeinschaften halten den Gesetzentwurf ohne Änderung oder Ergänzung für zwingend notwendig und dringend erforderlich. Der Landkreistag hat den Gesetzentwurf vollumfänglich befürwortet und schnellstmögliche Inkraftsetzung gefordert. Keine Bedenken hat der Gemeinde- und Städtebund erhoben.

Verehrte Kollegen, Hintergrund des von der CDU-Fraktion eingebrachten Änderungsantrags ist die Rechtsunwirksamkeit des sachlichen Teilplans „Windenergie in Mittelthüringen“. Hierdurch droht ein raumordnerisch und landesplanerisch ungesteuerter Ausbau der Windenergienutzung. Windenergieanlagen sind in Mittelthüringen daher überall privilegiert im Außenbereich zulässig. Diese ungesteuerte Entwicklung soll durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für befristete raumordnerische Untersagungen vermieden werden. In den Ausschussberatungen im Infrastruktur- und im Umweltausschuss haben wir gemeinsam herausarbeiten können, dass es einer solchen Regelung bedarf. Die Ausschussmitglieder sind sich im Grundsatz darüber einig, dass es keinen Wildwuchs geben soll und stattdessen auch künftig eine umfassende Steuerungswirkung der Regionalplanung für die Errichtung von Windenergieanlagen erforderlich ist.

Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat daher empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Vielen Dank.

(Vizepräsidentin Lehmann)

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Ich eröffne die Aussprache. Zunächst erhält Frau Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, die Debatten um Windenergie hier im Landtag sind ja kaum mehr zu zählen. Dabei mussten wir uns bisher fast ausschließlich mit parlamentarischen Initiativen beschäftigen, die auf eine Blockade des Windkraftausbaus abzielten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist zum Glück mal etwas anders gelagert. Üblicherweise sind die Anträge der CDU ja auf eine Verhinderung der Windenergie ausgerichtet, mit diesem Antrag werden nun aber die Ausbaunotwendigkeiten der Windenergie zumindest nicht infrage gestellt.

Es geht darum, den Ausbau der Windenergie auf bestimmte Flächen zu konzentrieren und so raumordnerisch zu steuern. Ich habe bereits in der ersten Lesung im Februar darauf hingewiesen, dass eine solche Steuerung in Thüringen unter den demokratischen Fraktionen unstrittig ist. Selbstverständlich stehen auch wir Bündnisgrüne zu einer solchen Steuerung des Windenergieausbaus. Ich habe aber auch darauf hingewiesen, dass wir als Grüne einer Gesetzesänderung nur dann zustimmen können, wenn damit keine negativen Auswirkungen für den Windkraftausbau verbunden sind. Denn für den Klimaschutz ist ein zügiger Ausbau der Windenergie essenziell.

Eine erst diese Woche vom EU-Dienst Copernicus vorgestellte Studie zeigt deutlich: 2023 war global betrachtet das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. In Europa ereigneten sich die bisher schlimmsten Extremwetterereignisse. Das einzig Positive in der Studie ist ein weiteres Rekordergebnis. Der Strombedarf wurde zu 43 Prozent durch erneuerbare Energie abgedeckt – der höchste Wert bisher. Wir kommen dank dem kräftigen Ausbau der Solar- und Windenergie also endlich auf Kurs für ein klimaneutrales Energiesystem, und das macht dann doch Hoffnung.

Mit diesem Beispiel möchte ich illustrieren, warum wir auch bei diesem, auf den ersten Blick weniger strittigen Gesetzentwurf Wert darauf gelegt haben, eine Expertinnen- und Expertenanhörung im Ausschuss durchzuführen. Denn wir können uns beim Ausbau der erneuerbaren Energien keine Verzögerung mehr leisten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und das Ergebnis der Anhörung ist in einigen Punkten durchaus unterschiedlich ausgefallen. So gehen hinsichtlich einiger für uns relevanter Fragestellungen die Rechtsauffassungen auseinander. Wir haben uns als Koalitionsfraktionen deshalb dazu entschieden, einen Änderungsantrag einzubringen. Mit dem Änderungsantrag greifen wir einige Anregungen aus der Anhörung auf und schlagen vor, den vorliegenden Gesetzesantrag entsprechend zu ergänzen. Mit unserem Vorschlag werden einige Klarstellungen explizit in den Gesetzestext aufgenommen. Im Folgenden möchte ich kurz begründen, warum wir diese Klarstellungen brauchen.

Mit dem vorliegenden Antrag wird die befristete, raumordnerische Untersagung im Gesetz verankert. Mit dieser Verankerung ist allerdings auch die Gefahr einer Verzögerung des Windkraftausbaus verbunden.

(Abg. Tasch)

Seit 2022 wurden von der Bundesebene über Novellierungen im Baugesetzbuch Beschleunigungsmöglichkeiten für den Windkraftausbau geschaffen, unter anderem durch eine andere Planungsmethodik, durch die Schaffung einer kommunalen Öffnungsklausel oder durch Erleichterungen beim Repowering. Für uns ist es deshalb wichtig, im Gesetzestext explizit festzuhalten, dass in diesen Gebieten das Instrument der befristeten Untersagung nicht zur Anwendung kommen kann. Dies haben wir mit dem Änderungsantrag mit der Einfügung eines neuen Absatzes in § 17a getan. Wir wollen damit sicherstellen, dass Windkraftvorhaben in bestimmten Gebieten nicht durch eine befristete Untersagungsverfügung verhindert werden können. Bei diesen Kategorien handelt es sich um kommunale Windkraftplanungen, um Repoweringvorhaben und um Vorhaben innerhalb der Vorranggebieten von Regionalplanentwürfen.

Meinen Redebeitrag möchte ich mit Blick auf den Regionalplan Mittelthüringen schließen. Die durch Ge

richtsurteile entstandene Situation einer Unwirksamkeit des Regionalplans hat dazu geführt, dass Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich genehmigungsfähig sind. Ich hatte eingangs schon darauf hingewiesen, dass wir die Steuerungswirkung der Regionalplanung erhalten wollen. Wir begrüßen es daher, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen einen 2. Sachlichen Teilplan Windenergie beschlossen hat. Mit diesem Planentwurf werden auch die Vorgaben aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erfüllt. Zusammen mit der Gesetzesänderung kann in Mittelthüringen nun ein gesteuerter Ausbau innerhalb der Vorrangebiete des Regionalplanentwurfs abgesichert werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Klar ist aber auch, dass die regionalen Planungsgemeinschaften aufgefordert sind, der Beschleunigungsvorgabe des Bundes zu entsprechen und Regionalpläne mit der notwendigen Sorgfalt, aber auch mit der gebotenen Schnelligkeit zu verabschieden. Nur so kann Thüringen beim Windenergieausbau endlich aufholen. Um die Klimakrise wirksam zu bekämpfen, Unternehmen mit erneuerbarem Strom beste Standortbedingungen zu bieten und regionale Wertschöpfung im Sinne einer solidarischen Energiewende zu fördern, ist dies dringend geboten. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin erhält Abgeordnete Hoffmann für die AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, der Anlass des Gesetzentwurfs der CDU wurde bereits erläutert. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat den Sachlichen Teilplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen für unwirksam erklärt. Dadurch droht dort ein ungesteuerter Ausbau der Windindustrie. Auch wenn kein Ausbau der umweltschädlichen Windindustrie das Beste für Thüringen wäre, gilt es, zumindest einen unkonzentrierten Ausbau abzuwenden. Deshalb haben wir bereits der Ausschussüberweisung des Entwurfs zugestimmt.

Im federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten wurde der Gesetzentwurf nach einer schriftlichen Anhörung mehrheitlich mit 7 Ja- und 6 Neinstimmen angenommen. Der mitberatende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz schloss sich dem dann mehrheitlich mit 7 Ja- und 6 Neinstimmen an. Folgend seien einige Stellungnahmen aus der Anhörung dargelegt. So schreibt die

(Abg. Wahl)

Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen – ich zitiere –: „Die Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes gemäß dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird für dringend erforderlich erachtet und daher begrüßt. […] Die vorgesehene Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes ist für die Regionale Planungsgemeinschaft von größter Bedeutung, weil nur mit dieser Gesetzesänderung ein planerisch vollkommen ungesteuerter Ausbau der Windenergienutzung vermieden werden kann.“ Die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen besagt in ihrer Zuschrift – ich zitiere –: „Trotz der in Nordthüringen zurzeit anderen Ausgangslage im Vergleich zur Planungsregion Mittelthüringen wird die angestrebte Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes gemäß vorliegendem Gesetzesentwurf als erforderlich betrachtet.“ Und die Planungsgemeinschaft Ostthüringen sagt – ich zitiere wieder –: „Die Schaffung einer landesgesetzlichen Rechtsgrundlage für die Anwendung befristeter raumordnerischer Untersagungen […] wird für zwingend notwendig erachtet. Dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus wird vollumfänglich zugestimmt.“ Aus den Stellungnahmen der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen und des Thüringischen Landkreistags kann ich an dieser Stelle nicht zitieren, weil der Veröffentlichung nicht zugestimmt wurde, aber auch diese beiden haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Der Thüringer Bauernverband schreibt – ich zitiere –: „Der Intention des Gesetzgebers, mit dem vorliegenden Entwurf und der Einführung eines § 17a ThürLPlG den bereits vorliegenden Entwurf für einen neuen Sachlichen Teilplan Windenergie des Regionalplans Mittelthüringen zu sichern, können wir uns nur anschließen.“

Aber es sind nicht nur die Planungsregionen und die kommunalen Vertreter oder der Bauernverband, die das Vorhaben begrüßen, so steht in der Zuschrift des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität: „Wir begrüßen die Gesetzesänderung, da sie aus unserer Sicht notwendig ist, um schnellstmöglich eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die einen raumordnerischen und landesplanerisch ungesteuerten Ausbau der Windenergienutzung im Freistaat Thüringen zumindest begrenzt.“ Der Landesverband Energiepolitik mit Vernunft – Vernunftkraft schreibt grundsätzlicher: „Ein weiterer ungeordneter und willkürlicher Ausbau der Windenergie infolge eines gerichtlich für unwirksam erklärten Teilplanes Windenergie […] ist raumplanerisch insgesamt kontraproduktiv.“ Es ergeben sich „schwerwiegende Wirkungsfaktoren und Folgen“, die „sind hierbei […] negative Auswirkungen auf Natur-, Arten-, Wald-, Landschafts- und Gesundheitsschutz der Menschen; leichtfertige Aufgabe bestehender ökologischer […] und kultureller […] Verhältnisse; Zweckentfremdung der Land- und Forstwirtschaft […]; Gefährdung von Biodiversität, Wasser-, Boden-, Wald-, Lärm-, Landschafts- und Klimaschutz in der Planungsregion.“

Es gab auch ablehnende Stellungnahmen, so zum Beispiel von der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft oder vom Verband Windenergie. Das wundert nicht, denn man darf hier von einer finanziellen Motivation ausgehen. Wir werden jedenfalls dem Anliegen, den Wildwuchs von Windenergieanlagen zu verhindern – und sei es nur durch einen Minimalst-Kompromiss – zustimmen, im Sinne des Naturschutzes. Der Einschränkungen des rot-rot-grünen Änderungsantrags hätte es dabei nicht bedurft.

Anschließend noch grundsätzlich und dazu zitiere ich aus der Mitteilung des Landesamts für Statistik vom 24.04. – ich zitiere –: „Seinen Energiebedarf muss Thüringen vorrangig durch Bezüge aus anderen (Bun- des-)Ländern decken. […] Sie machten 76,7 Prozent des im Freistaat zu deckenden Energiebedarfs aus. […] In Thüringen betrug der Anteil der erneuerbaren Energieträger [2021] – u. a. von Wind, Photovoltaik und Biomasse – am Primärenergieverbrauch 22,5 Prozent. Dies entsprach gegenüber 2020 einem Rückgang von 9,4 Prozent.“ – und das bei steigender installierter Leistung, sowohl von PV als auch von Wind. Aber 870 Anlagen drehen sich nun mal bei Windflaute genauso oft wie 400 oder 4.000, nämlich gar nicht. Das zeigt, dass das Ziel 100 Prozent Erneuerbare utopisch ist und dem Kampf gegen die Physik gleicht.

(Beifall AfD)

Eine Energieversorgung vom Vorhandensein von Wind und Sonne abhängig zu machen und dabei schwerste Eingriffe in die Natur als Kollateralschäden in Kauf zu nehmen, ist ideologische Idiotie in Thüringen und deshalb abzulehnen, Frau Henfling. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Rest ist ja auch …!)

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Gottweiss das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen, die Windenergie wird sehr oft emotional diskutiert, und das, obwohl es einen breiten gesellschaftlichen Konsens zur Bewertung von Windenergieanlagen gibt,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Darum geht es doch gar nicht!)

und zwar interessanterweise sowohl zu den positiven als auch zu den negativen Aspekten von Windenergien. Eine 2024 veröffentlichte repräsentative Studie zeigt: Die Akzeptanz der Windenergienutzung in der Bevölkerung ist sehr hoch. 81 Prozent bewerten die Nutzung und den Ausbau von Windenergieanlagen als wichtig oder sehr wichtig. Wir wissen, dass die Ingenieurleistung, die die technologische Entwicklung von Windrädern vorangetrieben hat, insbesondere auch von deutschen Ingenieuren, bemerkenswert ist. Wir sind mittlerweile bei der Größenordnung von sieben Megawatt für Onshore-Anlagen angelangt. Die Stromgestehungskosten pro Kilowattstunde sind in den letzten 30 Jahren rasant gesunken. Deswegen gibt es einen breiten Konsens darüber, dass die Windenergie einen wichtigen Beitrag im Energiemix liefern muss.

Gleichzeitig ist aber auch gesellschaftlicher Konsens, dass Windenergieanlagen mit Konflikten behaftet sind: Konflikte mit dem Artenschutz bei Greifvögeln, Fledermäusen und Insekten, Konflikte durch Immissionen, Schattenwurf, Schallimmissionen, der mit Windenergieanlagen verbundene Infraschall löst Debatten, aber auch Sorgen bei den betroffenen Bürgern aus, und natürlich auch die räumliche Wirkung, die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Giganten von 285 Metern, ein Rotordurchmesser von 172 Metern, das sind technische Anlagen, die keine Entsprechung in der Natur und unserem Landschaftsbild haben. Im Verwaltungsdeutsch heißt das „raumbedeutsame Anlagen“. Und weil Windenergieanlagen solche raumbedeutsamen Anlagen sind, ist das Raumordnungsrecht eröffnet. Durch eine planerische Steuerung soll die Windenergie

auf Vorrangflächen konzentriert werden, während der Rest des Planungsraums, also die außergebietlichen Flächen, die von Windkraft freigehalten werden sollen.

Das ist der gesellschaftliche Konsens, der sich in den zurückliegenden 30 Jahren etabliert hat, weil man um den ambivalenten Charakter der Windkraft weiß. Das Osterpaket von Robert Habeck und der Ampelregierung hat diesen gesellschaftlichen Konsens aufgekündigt. Die Steuerungsinstrumente von Ländern, Regionalen Planungsgemeinschaften und Gemeinden wurden fast vollständig vom Tisch gewischt. Wir stehen jetzt vor dieser Situation und müssen versuchen, die Spielräume, die uns auf Landesebene noch geblieben sind, möglichst zu nutzen.

Vor diesem Hintergrund haben wir diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes eingebracht. Wir wollen die raumordnerische Steuerung des Windenergieausbaus sichern.

(Abg. Hoffmann)