Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Abgeordneter Daniel Reinhardt hat heute Geburtstag, die besten Wünsche von uns allen, alles Gute.
Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Henkel und Herr Abgeordneter Weltzien betraut.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Mitteldorf, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Herr Abgeordneter Frosch und Herr Minister Maier.
Die Hinweise zur Tagesordnung. Zur Tagesordnung wurden für heute folgende Übereinkünfte erzielt: Für die Tagesordnungspunkte 49 a und 49 b wurde die Festlegung getroffen, diese in der heutigen Sitzung auf jeden Fall aufzurufen. Vor dem Hintergrund, dass damit zwei Gesetzentwürfe jeweils in erster Beratung verhandelt werden sollen, gehe ich davon aus, dass niemand widerspricht, die beiden Tagesordnungspunkte als Erste aufzurufen.
Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 30, 33, 36, 37, 38 und 40 sollen nach der Mittagspause erneut aufgerufen werden.
Im Anschluss an die Bekanntgabe der Wahlergebnisse soll der Tagesordnungspunkt 4 a aufgerufen werden.
Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden zu Tagesordnungspunkt 4 a ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/8997, zu Tagesordnungspunkt 22 eine korrigierte Fassung, zweite Neufassung des Antrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/7120.
Wird der Ihnen so vorliegenden Tagesordnung widersprochen? Bemerkungen? Das kann ich nicht erkennen.
a) Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8556 - ERSTE BERATUNG
b) Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8922 - ERSTE BERATUNG
Wird das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP gewünscht? Das ist der Fall. Bitte schön, Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.
Ich könnte jetzt natürlich einfach loslegen, aber ich habe hier keine Zeit auf der Uhr, ich will ja nicht überziehen.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Gesetzentwurf zum öffentlichen Gesundheitsdienst, dass wir jetzt darüber reden, ist, glaube ich, etwas, was vor allen Dingen Rot-Rot-Grün selbst überrascht,
denn Sie haben es ja seit 2016 nicht hinbekommen, etwas vorzulegen. Die FDP tut das und wir haben allen Grund, hier tätig zu werden. Denn die Rechtsgrundlage, auf der es basiert, stammt im Prinzip noch aus Zeiten der DDR. Thüringen ist das letzte Bundesland, dass kein eigenes Gesetz, keine eigenen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst hat, sondern das ganze bisher nur auf Verordnungswege organisiert hat. Wir wissen aber nicht zuletzt durch Coronapandemie, dass das Aufgabenspektrum des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durch die Entwicklung in Wissenschaft, in Medizin und Technik, den digitalen Wandel und auch die fortschreitende Gesundheit- und Sozialgesetzgebung immer wieder verändert wurde, komplexer wurde, dass sich die Strukturen aber vor allen Dingen in Thüringen nicht verändert haben. Das ist ein Problem. Wir wollen das ändern.
Dass es so lange gedauert hat und das es die kleinste Oppositionsgruppe hier vorgelegt hat, ist eigentlich ein Armutszeugnis für Rot-Rot-Grün.
Ich will Ihnen das auch begründen. Denn seit dem Jahr 2016 gibt es einen Beschluss in diesem Hause, dass die Landesregierung etwas vorzulegen hat. Das war ein Auftrag aus diesem Haus. Passiert ist nichts. Der Beschluss, etwas vorzulegen, ist erneuert worden, ich meine, damals auf Antrag der CDU im Jahr 2022, und zwar im Jahr 2022 noch. Passiert ist aber nichts. Jetzt ziehen die Koalitionsfraktionen mit einem Entwurf nach, auf den ich nachher noch mal eingehen werde, der aus unserer Sicht im höchsten Maße untauglich ist,
auch nur ansatzweise tatsächlich das einzulösen, was Sie selbst immer gefordert haben, nämlich die Strukturen des ÖGD vom 20. Jahrhundert ins 21. Jahrhundert zu holen, vor allen Dingen in Betrachtung der
Herausforderungen, die der ÖGD in der Coronapandemie bewältigen musste. Aber darauf gehe ich nachher noch mal ein.
Unser Gesetzentwurf zum Öffentlichen Gesundheitsdienst will die Gesundheitsämter vor Ort entlasten und so zu einer Verbesserung in Qualität und Leistung führen, im Arbeiten selbst, nämlich bei denjenigen, die im ÖGD tätig sind, aber auch bei unseren Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die ja spüren müssen, dass tatsächlich eine Qualitätsverbesserung in der Leistung bei ihnen ankommt.
Wie wollen wir das machen? Wir wollen die Bündelung der Zuständigkeiten in einem Thüringer Landeszentrum, weil das notwendig ist, weil die Aufgaben so breit sind, dass sie vor Ort in den kommunalen Gesundheitsämtern gar nicht mehr erledigt werden können. Darauf komme ich gleich noch mal.
Wir wollen entbürokratisieren. Eine ganz zentrale Forderung. Frau Ministerin Taubert hat schon wieder ein leichtes Zucken im linken Auge, wenn man von Entbürokratisierung spricht. Das verstehe ich. Sie führen es im Munde, wir tun es.
Das ist eben der Unterschied zwischen einer klugen Opposition und einer bisschen langsamen Landesregierung. Wir brauchen auch die Synergieeffekte, die wir nutzen wollen. Wir brauchen die Optimierung von Arbeitsabläufen. Ich hoffe, die Frau Ministerin Taubert bleibt ruhig, wenn ich jetzt noch sage, wir wollen eben auch die Digitalisierung bei den Gesundheitsämtern voranbringen und tatsächlich die Möglichkeiten der KI nutzen, um die Gesundheitsämter von routinemäßigen Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
Wir brauchen aber auch einheitliche Vorgaben bei Bescheiden, Rechtssicherheit bei landesweit einheitlichen Verordnungen, Entlastungen, wie gesagt, der Gesundheitsämter beispielsweise von Gesundheitsberichterstattung. Wir brauchen das Einbinden wissenschaftlicher Expertise und Koordination, beispielsweise hinsichtlich biologischer Lagen, Virenlagen, bei Kampfstoffen und Bioterrorismus. Das sind alles Aufgaben des ÖGD, auch in Thüringen. Wir wollen die Entlastung von Meldepflichten, beispielsweise bei der Übermittlung der Meldedaten von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken durch das Kammerwesen.
Das heißt, wir tun das, was immer gefordert wird, es besser machen, weniger anstrengend bei gleichzeitiger Erhöhung der Qualität und Leistungsfähigkeit. Das ist ein Entwurf, auf dessen Diskussion ich mich sehr freue. Auf den Entwurf der Koalition gehe ich dann gleich ein. Vielen Dank.
Wird die Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Plötner, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich jetzt noch nicht direkt auf die Rede reagieren, weil ich die Einbringung des eigenen, guten, modernen Gesetzentwurfs für einen öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen mache. Von den Koalitionsfraktionen erstmal auch die
besten Genesungswünsche an die Kolleginnen und Kollegen, die heute leider erkrankt sind. Ich glaube, da wird noch mal deutlich, wie wichtig Gesundheit und auch der Gesundheitsschutz der Menschen auch in Thüringen sind.
Schwerpunkte sind auch bei unserem Gesetzentwurf die Erfahrungen aus der Coronapandemie, wo sicherlich viel geleistet und aufopferungsvoll gearbeitet worden ist, aber dennoch nicht alles zusammenlief, wie man sich das wünscht. Da ist es zwingend notwendig, Strukturen zusammenzufassen, zu verbessern, damit man wirklich geschlossen auch zum Beispiel auf pandemische Lagen reagieren kann und wirklich in einem
Was wir auch tun mit unserem Gesetzentwurf, ist, wirklich alle Gruppen in den Blick zu nehmen. Wir wissen leider, dass es auch oft am Geldbeutel hängt, Gesundheitsschutz genießen zu können, und dass bei Weitem nicht alle Gruppen immer gut versorgt sind und alle Zugänge zur medizinischen Versorgung haben, wie wir uns das wünschen. Deswegen sind Kooperationen vor Ort also wichtig, dass wir die weiter etablieren, und zum Beispiel auch im Bereich der Suchtprävention und allgemein im Bereich des Gesundheitsschutzes viel besser, viel stärker werden und dort auch vor Ort enger zusammenrücken.
Was ich auch schon auch angesprochen habe, ist einerseits die Prävention, die muss natürlich auch durch gutes Personal koordiniert werden und erfolgen. Auch da gibt es gute Vorschläge in unserem Gesetzentwurf, wie es gelingen kann, gute Personalkonzepte zu entwickeln, die dann auch vor Ort ziehen und da wollen wir eben die Gesundheitsbehörden mit diesen Aufgaben entlasten, dass das dort auch koordiniert landesweit vollzogen wird, um dort auch einen guten Personalstand zu haben, um eben auch die kommunalen Gesundheitsämter zu ertüchtigen.
Ich freue mich jetzt sehr auf die Aussprache, weil es wirklich auch zu dem anderen Gesetzentwurf einiges zu sagen gibt. Dann bin ich aber auch zuversichtlich, dass es uns gelingen kann, gemeinsam die Gesetzentwürfe in dem Ausschuss würdig zu beraten und dann wieder im Plenum einen beschlussreifen Gesetzentwurf zu haben, der dann den Gesundheitsdienst in Thüringen in das 21. Jahrhundert überführt.
Damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegen bisher nur zwei Wortmeldungen vor. Deshalb hat zunächst für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Montag das Wort.