Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzliche willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich somit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internetlivestream.
Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Liebscher betraut. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Herr Minister Maier zeitweise, Frau Ministerin Werner zeitweise, Herr Abgeordneter Höcke und Herr Abgeordneter Rudy entschuldigt.
Einige allgemeine Hinweise: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Jan Möller, Redakteur bei Radio Lotte in Weimar, und für Evgenii Dulepinskii, Hörfunkjournalist bei Radio Enno in Nordhausen, für heute eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Die Hinweise zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Sitzung haben wir festgestellt, der Tagesordnungspunkt 29 soll heute als erster Punkt aufgerufen werden. Danach soll der Tagesordnungspunkt 26 aufgerufen werden, der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/8910 soll als neuer Tagesordnungspunkt 10 b gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 10 aufgerufen werden, der zum neuen Tagesordnungspunkt 10 a wird.
Der Tagesordnungspunkt 4 a soll morgen nach der Fragestunde bzw. nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse aufgerufen werden. Danach sollen die Tagesordnungspunkte 22 und 84 gemeinsam aufgerufen werden. Neben den Tagesordnungspunkten 8 und 9 sollen die Tagesordnungspunkte 49 a und 49 b am Freitag auf jeden Fall aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 27 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Zu Tagesordnungspunkt 29 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/8991 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Wird der Ihnen vorgetragenen Tagesordnung so widersprochen bzw. gibt es Bemerkungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit kann ich aufrufen Tagesordnungspunkt 29
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8904 - dazu: Aufarbeitung von SED-/DDRUnrecht konsequent umsetzen – keine hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit in den Parlamenten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich grüße an der Stelle die Mitglieder der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten. Mitglieder sind neben mir als Präsidentin des Landtags Herr Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller als Vertreter der DDR-Forschung an den Hochschulen, Frau Prof. Dr. Johanna Hübscher als ehemalige Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof, Herr Michael Siegel als Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände und Herr Dr. Peter Wurschi als Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen im Namen des Hohen Hauses für die hervorragende Einbringung Ihrer jeweiligen Fach- und Sachkunde in die rechtlich wie politisch bedeutsamen Fragestellungen rund um die Überprüfungstätigkeit.
Ein Dank gebührt auch den Beschäftigten der innerhalb der Landtagsverwaltung gebildeten Geschäftsstelle für die fundierte und unermüdliche Unterstützung der Kommission. Der Dank richtet sich an Frau Constanze Falk, Frau Antje Mägdefrau, Frau Julia Krüger, Frau Susanne Dönges und natürlich Herrn Landtagsdirektor Hopfe.
Gestatten Sie mir bitte zum Hintergrund der heutigen Beratung folgende Vorbemerkungen: Gemäß § 42 i Abs. 7 des Thüringer Abgeordnetengesetzes werden die Feststellungen der gemäß § 42 i Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes eingerichteten Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten unter Angabe der wesentlichen Gründe in einem Bericht zusammengefasst. Vor der Übergabe des Berichts an den Landtag gibt die Kommission dem betroffenen Mitglied des Landtags Gelegenheit, zu den seine Person betreffenden Feststellungen eine schriftliche Erklärung abzugeben. Diese ist dem Bericht als Anlage beizufügen. Der Bericht nimmt im Wissen um das Leid vieler Menschen, die in der DDR zu Unrecht und willkürlich verfolgt, schikaniert und eingesperrt wurden und im Sinne von Transparenz und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Opfern der SED-Diktatur eine Beurteilung der Tätigkeit nach § 6 Abs. 4 und 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes der bzw. des betroffenen Abgeordneten vor und wird als Drucksache veröffentlicht. Der Landtag befasst sich mit dem Bericht in einer seiner Sitzungen und ermöglicht dazu eine öffentliche Debatte. Der Bericht liegt Ihnen zusammen mit gutachterlichen Stellungnahmen und der schriftlichen Erklärung des betroffenen Mitglieds des Landtags als Drucksache 7/8904 vor.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben werde ich zunächst in meiner Funktion als Vorsitzende der Kommission den Bericht vortragen. Im Anschluss daran kann das betroffene Mitglied des Landtags eine mündliche Erklärung abgeben. Anstelle des betroffenen Mitglieds kann die Erklärung auch durch die Vertrauensperson abgegeben werden. Unabhängig davon, ob eine mündliche Erklärung abgegeben wurde oder nicht, werde ich stellvertretend für die Kommission deren Stellungnahme zu der schriftlichen Erklärung des betroffenen Mitglieds des Landtags vortragen. Danach wird die Aussprache nach Maßgabe der geschäftsordnungsrechtlichen Redezeitregeln eröffnet. Ich bitte nunmehr Frau Vizepräsidentin Henfling um die Übernahme der Sitzungsleitung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wort erhält die Präsidentin des Landtags in ihrer Funktion als Vorsitzende der Kommission für die Berichterstattung. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten nach § 42 i Thüringer Abgeordnetengesetz – im Folgenden: Kommission – stellt im Ergebnis einstimmig Folgendes fest:
Aufgrund der Einzelfallprüfung steht zur gesicherten Überzeugung der Mitglieder der Kommission fest, dass im Einzelfall des Abgeordneten Laudenbach, im Folgenden „betroffener Abgeordneter“ genannt, eine Tätigkeit nach § 42 i Abs. 6 Satz 2 Thüringer Abgeordnetengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Nummer 2 StUG als erwiesen anzusehen ist.
Zunächst erstens Allgemeines zum Tatbestand: Mit dem Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes vom 21. Dezember 2020 wurde das Überprüfungsverfahren von Abgeordneten in Thüringen neu geregelt. In dem neu eingefügten § 42 i Thüringer Abgeordnetengesetz ist nunmehr vorgesehen, dass die Mitglieder des Landtags, die am 15. Januar 1990 volljährig waren, ungeachtet früherer Überprüfungen und ohne ihre Zustimmung auf eine geheimpolizeiliche, insbesondere auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit im Sinne von § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz in der jeweils gültigen Fassung überprüft werden. Die Überprüfung erstreckt sich entsprechend § 6 Abs. 5 Stasi-Unterlagen-Gesetz auch auf inoffizielle Mitarbeiter des Arbeitsgebiets 1 der Kriminalpolizei, der Volkspolizei und auf Personen, die gegenüber dem MfS und AfNS rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren.
Die aktuelle Rechtslage sieht – anders als das vorherige Thüringer Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten – eine abschließende Bewertung einer festgestellten Tätigkeit für das MfS, AfNS oder das Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei erst im Rahmen einer öffentlichen und damit dem Transparenzgebot besonders entsprechenden Debatte im Landtag vor. Die im Thüringer Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten von dem damaligen Überprüfungsgremium vorzunehmende Feststellung einer Parlamentsunwürdigkeit kennt die aktuelle Rechtslage nicht mehr. Der Gesetzgeber hat damit eine grundlegende Abkehr vom früheren Überprüfungsverfahren vorgenommen. Die Abgeordnetenüberprüfung wurde mit Schreiben der Präsidentin des Landtags vom 22. April 2021, 5. Mai 2021, 23. November 2021 und 23. August
2023 an den damaligen Bundesbeauftragten bzw. die für die Unterlagen zuständige Behörde mit der Bitte um Übermittlung von Unterlagen zum Zweck der Überprüfung der Mitglieder des 7. Thüringer Landtags eingeleitet. Dem Geltungsbereich des § 42 i Abs. 1 Thüringer Abgeordnetengesetz unterfielen insgesamt 36 Abgeordnete. Davon gab es nur in wenigen Fällen überhaupt Anhaltspunkte für mögliche Kontakte zum Staatssicherheitsdienst.
Gemäß § 42 i Abs. 4 Thüringer Abgeordnetengesetz wird mit Beginn einer Wahlperiode vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode eine Kommission zur Überprüfung eingerichtet. Diese besteht neben der Präsidentin des Landtags aus vier weiteren Mitgliedern, die weder dem Landtag noch der Landesregierung angehören und vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Als Mitglieder wurden für die 7. Wahlperiode folgende Personen gewählt: Herr Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller als Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen, Frau Prof. Dr. Johanna Hübscher als ehemalige Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof, Herr Michael Siegel als Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände und Herr Dr. Peter Wurschi als Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Die Kommission hat sich am 20. Juli 2021 konstituiert und sich gemäß § 42 i Abs. 5 Satz 1 Thüringer Abgeordnetengesetz eine Geschäftsordnung gegeben. Für diese waren insbesondere die folgenden Erwägungen maßgebend: Prinzip der Geheimhaltung, Gebot des Schutzes des freien Mandats sowie die Gewährleistung
von Verfahrensrechten des betroffenen Abgeordneten, der zu jedem Zeitpunkt Einsichtnahme in die ihn betreffenden Akten nehmen kann, die Möglichkeit auf eine jederzeitige Stellungnahme hat sowie eine Vertrauensperson seiner Wahl hinzuziehen kann.
Bereits in ihrer zweiten Sitzung am 7. September 2021 begann die Kommission im Rahmen dieser Einzelfallprüfung mit ihrer sieben Sitzungen umfassenden intensiven Sachverhaltsermittlung, um den vorliegenden komplexen Sachverhalt aufzuklären. In drei Sitzungen – hier am 7. September 2021, am 23. Juni 2022 und am 29. März 2023 – wurde dem betroffenen Abgeordneten die Möglichkeit eröffnet, an dem ihn betreffenden Sitzungsteil teilzunehmen und zu den jeweils neu vorliegenden Unterlagen mündlich Stellung zu nehmen. Für die vorgenommene umfassende Sachverhaltsermittlung, die zur der Feststellung der Ermittlungsergebnisse und dessen Bewertung führte, wurden folgende Unterlagen hinzugezogen: die Auskünfte des damaligen Bundesbeauftragten, die Auskünfte des Bundesarchivs, die Auskünfte des Landesarchivs, die Stellungnahmen des Sachverständigen, die Einlassungen des betroffenen Abgeordneten und die Unterlagen, die vom betroffenen Abgeordneten übergeben wurden.
Zu 1) Auskünfte des damaligen Bundesbeauftragen: Aufgrund der nach § 42 i Abs. 2 Thüringer Abgeordnetengesetz eingeholten Auskunft des damaligen Bundesbeauftragten vom 7. Juni 2021 und der darin enthaltenen Anhaltspunkte für eine mögliche Tätigkeit nach § 42 i Thüringer Abgeordnetengesetz war nach dem Gesetz eine Einzelfallprüfung einzuleiten. Seinem Schreiben hatte der damalige Bundesbeauftragte sieben Anlagen beigefügt. Nach Eingang der vom damaligen Bundesbeauftragten übermittelten Unterlagen wurde der betroffene Abgeordnete darüber informiert, dass aufgrund der Mitteilung des damaligen Bundesbeauftragten eine Einzelfallprüfung zu seiner Person gemäß § 42i Abs. 3 Thüringer Abgeordnetengesetz einzuleiten ist. Er wurde mit diesem Schreiben über seine Verfahrensrechte informiert und konnte Einsicht in die hier vorliegenden Unterlagen nehmen.
die Sachlage gemeinsam mit dem betroffenen Abgeordneten erörtert. Im Ergebnis hat sich die Kommission mit ergänzenden Nachfragen an das Bundesarchiv mit der Bitte um weitere Unterstützung gewandt. Die Prüfbitten wurden, mit Ausnahme der Auskunft über eine etwaige Mitgliedschaft des betroffenen Abgeordneten in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), seitens des Bundesarchivs mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 erfüllt. Ferner beschlossen die Kommissionsmitglieder mittels Umlaufbeschluss, weitere Nachfragen an das Bundesarchiv zu richten. Das diesbezügliche Antwortschreiben des Bundesarchivs ging am 3. Mai 2022 ein.
Zu 3) Auskünfte des Landesarchivs: Für die Abfrage einer möglichen SED-Mitgliedschaft wurde der betroffene Abgeordnete mit Schreiben vom 22. Juli 2022 über das weitere Vorgehen zu seinem Einzelfall informiert. Darin wurde er gebeten, die dem Schreiben beigefügten Einwilligungserklärungen zum Datenschutz, die zur Abfrage seiner möglichen Mitgliedschaft in der SED beim Landesarchiv Thüringen erforderlich sind, unterschrieben an die Geschäftsstelle der Kommission zu übermitteln. Die notwendigen Einwilligungserklärungen zum Datenschutz wurden nach erneuter Bitte der Kommission von dem betroffenen Abgeordneten am 1. Februar 2023 der Geschäftsstelle übermittelt, woraufhin unverzüglich das Landesarchiv Thüringen mit der Bitte um Auskunft über eine Mitgliedschaft in der SED angeschrieben wurde. Das Antwortschreiben des Landesarchivs Thüringen ging am 20. Februar 2023 bei der Geschäftsstelle ein.
Zu 4) Stellungnahme des Sachverständigen: Gemäß § 42 i Abs. 6 Satz 3 Thüringer Abgeordnetengesetz wird der Kommission im Rahmen der Einzelfallprüfung unter anderem die Möglichkeit eröffnet, Auskunftspersonen zu befragen. Die Kommission hat in der 4. Sitzung am 23. November 2021 den Beschluss gefasst, den Sachverständigen Herrn Prof. Dr. Müller-Enbergs für die Auswertung der zu dem Einzelfall übersandten Akten und Unterlagen hinzuzuziehen und ihn um schriftliche Beantwortung eines Fragenkatalogs der Kommission zu bitten. Daran sollte sich eine gemeinsame mündliche Erörterung in Anwesenheit des betroffenen Abgeordneten anschließen.
Herr Prof. Dr. Müller-Enbergs war wissenschaftlicher Referent beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und forschte unter anderem zu den Schwerpunkten Geheimdienstforschung, Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Hauptverwaltung Aufklärung des MfS. Ferner leitete er die Forschungsgruppe Rosenholz von 2003 bis zu ihrer Auflösung im Jahr 2005. Zudem ist er seit mehreren Wahlperioden Mitglied der Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten des Landtags Brandenburg nach § 33 Abgeordnetengesetz (Brandenburg). Aufgrund seiner fachlichen Expertise steht er seit Langem als Sachverständiger auf diesem Gebiet zur Verfügung.
Am 23. Februar 2022 ging die gutachterliche Stellungnahme bei der Geschäftsstelle der Kommission ein. Auf Grundlage der ergänzenden Unterlagen vom 3. Mai 2022 des Bundesarchivs wurde am 19. Mai 2022 eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme wurde in der 5. Sitzung am 23. Juni 2022 gemeinsam mit dem Sachverständigen und dem betroffenen Abgeordneten erörtert.
Im Zuge des Beratungsverlaufs wurden weitere Unterlagen hinzugezogen, die unter anderem der betroffene Abgeordnete der Kommission für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellt hat. Diese waren Gegenstand einer zweiten ergänzenden Stellungnahme. Diese zweite ergänzende gutachterliche Stellungnahme wurde am 28. Februar 2023 fertiggestellt und ging am 2. März 2023 bei der Geschäftsstelle der Kommission ein. Sie wurde in der 10. Sitzung am 29. März 2023 mit dem betroffenen Abgeordneten in Anwesenheit des Sachverständigen erörtert.
5) Einlassung des betroffenen Abgeordneten: Der betroffene Abgeordnete hat sich im Verlauf der Beratungen mehrfach mündlich am 7. September 2021, am 23. Juni 2022, am 29. März 2023 und am 14. Juni 2023 sowie schriftlich am 13. August 2021 und am 4. Februar 2023 eingelassen.
Zu 6) Unterlagen, die vom betroffenen Abgeordneten übergeben wurden: Im Rahmen seiner ersten schriftlichen Stellungnahme fügte der betroffene Abgeordnete eine im Monat August 2020 erstellte Stellungnahme des Herrn Haschke bei, die eine Seite umfasst.
Zudem hat der betroffene Abgeordnete die ihm im Zusammenhang mit seiner Antragstellung bei dem damaligen Bundesbeauftragten und der für die Unterlagen zuständigen Stellen in Berlin, Erfurt und Gera im Jahr 2020 zur Verfügung gestellten Unterlagen der Kommission am 8. Februar 2023 entsprechend seiner Zusage in der 5. Sitzung am 23. Juni 2022 zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen waren der Kommission zwar überwiegend bekannt, enthielten jedoch weniger Schwärzungen. Aufgrund der dadurch erweiterten Sachlage traf die Kommission den Beschluss, diese Unterlagen erneut dem Sachverständigen zur Prüfung vorzulegen.
Neben den vom betroffenen Abgeordneten übermittelten Unterlagen, die Gegenstand der zweiten ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme waren, hat er am 10. März 2023 der Kommission für eine umfassende Sachverhaltsermittlung weitere ergänzende Unterlagen übergeben. Hierbei handelt es sich zum einen um
ein Schreiben des Herrn Haschke vom 20. August 2020 mit der Information, dass er im Auftrag des betroffenen Abgeordneten eine Stellungnahme über die beim damaligen Bundesbeauftragten über ihn vorhandenen Unterlagen angefertigt habe. Die diesem Schreiben beigefügte Stellungnahme lag der Kommission bereits im Rahmen seiner ersten schriftlichen Stellungnahme vor.
Zum anderen hat der betroffene Abgeordnete ein Schreiben des damaligen Bundesbeauftragten vom 5. Mai 1999 nebst Anlagen vorgelegt, was ihm im Zuge seiner Antragstellung im Jahr 1995 ausgehändigt wurde. In diesem Schreiben führt der damalige Bundesbeauftragte die Unterlagen auf, die zum betroffenen Abgeordneten als Betroffenen im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gefunden wurden. Zugleich weist der damalige Bundesbeauftragte darauf hin, dass auch Unterlagen aufgefunden wurden, die vom Staatssicherheitsdienst zu ihm als Mitarbeiter im Sinne des § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz angelegt wurden. Die Übermittlung dieser Unterlagen – so der damalige Bundesbeauftragte in seinem Schreiben vom 5. Mai 1999 – setze eine entsprechende Erweiterung des Antrags von dem betroffenen Abgeordneten voraus und sei dann kostenpflichtig.
Die Sachverhaltsermittlung wurde in der Sitzung am 29. März 2023 auf Beschluss der Kommission für abgeschlossen erklärt.
Zur Wahrung der dem betroffenen Abgeordneten von Gesetzes wegen sowie auf Grundlage der Geschäftsordnung der Kommission eingeräumten Verfahrensrechte bestand für ihn jederzeit die Möglichkeit, Einsicht in die seine Person betreffenden Akten nehmen zu können, wovon er am 23. Juli 2021, am 13. Mai 2022 und am 21. Juni 2022, am 16. und 29. März 2023 Gebrauch machte. Darüber hinaus hatte der betroffene Abgeordnete jederzeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 42 e Abs. 5 Satz 6 Thüringer Abgeordnetengesetz.
Zudem hat der betroffene Abgeordnete sein Recht nach § 42 Abs. 6 Satz 5 Thüringer Abgeordnetengesetz wahrgenommen und als Vertrauensperson Herrn Abgeordneten Möller – im Folgenden Vertrauensperson – benannt, der ihn zu den Sitzungen und einem Teil der Einsichtnahme in ihn betreffende Unterlagen begleitet hat.
Im Anschluss an die gemeinsame Beratung am 14. Juni 2023 wurde dem betroffenen Abgeordneten der Berichtsentwurf mit der Information über die Gelegenheit zur schriftlichen Erklärung und einer – vom Gesetz nicht vorgesehenen – mündlichen Erörterung in einer weiteren Sitzung am 6. September 2023 zugeleitet. Die Teilnahme an diesem Termin sagte der betroffene Abgeordnete ab, woraufhin die Kommission ihm die Möglichkeit eröffnete, am 26. September 2023 die mündliche Erörterung durchzuführen. Auch diesen Sitzungstermin nahm der betroffene Abgeordnete nicht wahr. Daraufhin bot die Kommission ihm ein weiteres Mal eine mündliche Erörterung am 19. Oktober 2023 an.
b) Zum Sachverhalt: Im Laufe des zuvor dargestellten Beratungsverlaufs konnten aus den nachstehend aufgeführten Quellen die folgenden Erkenntnisse gewonnen werden:
1. Zunächst die Auskünfte der Bundes- und Landesbehörden: Der damalige Bundesbeauftragte führte aus, dass ein operativer Mitarbeiter der Abteilung VI der MfS-Bezirksverwaltung Gera für den betroffenen Abgeordneten am 8. März 1985 eine Personenkarteikarte angelegt habe, die als IM-Vorlauf bezeichnet werde. Nach Auskunft der Behörde seien Akten zu diesem Einzelfall bislang nicht auffindbar, es seien jedoch eine Klarnamenkarteikarte, eine Vorgangskarteiakte sowie ein verfilmter Auskunftsbericht gefunden worden. Der verfilmte Auskunftsbericht beinhalte die wesentlichen Informationen zu dem betroffenen Abgeordneten als geworbener IM. Zudem beschreibe dieser sein Verhältnis zum MfS in der Form, dass die Zusammenarbeit
zwischen dem MfS und der Person mit dem Decknamen „Klaus“ auf der positiven Gesamteinstellung der Quelle und der Einsicht in die Notwendigkeit beruhe. Als Einsatzort sei seine Arbeitsstätte, das Interhotel Gera, festgelegt worden.