Protocol of the Session on September 15, 2023

(Beifall AfD)

Ihr Gesetzentwurf wird von uns mit in den Ausschuss überwiesen, obwohl es ein schlechter Gesetzentwurf ist, weil er eben nur etwa die 1.000 Billigkeitsmaßnahmen in den Blick nimmt, die zwischen 2015 und 2018 aufgetreten sind. Sie treten denen vors Schienbein, die pünktlich ihre Beiträge bezahlt haben. Das ist ungerecht und das widerspricht auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Thüringer Landesverfassung und des Grundgesetzes.

(Beifall AfD)

Wir brauchen eine Regelung, die wirklich gerecht ist, wir brauchen eine Regelung für alle Einzelfälle. Unsere Summe, die wir in den Blick nehmen, wäre ab 2.000 Euro gezahlter Beiträge bei Straßenausbaumaßnahmen für den Zeitraum von 2015 bis 2018. Hier muss dringend umfassend tief nachgearbeitet werden. Wie gesagt, wir werden Ihren Entwurf mit in den Ausschuss überweisen und dann hoffen wir, dass wir für die Thüringer

dort zu einer guten, gemeinsamen und gerechten und dem Gleichheitsgrundsatz entsprechenden Lösung kommen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordnete Maurer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Gäste, ich bin sehr froh, jetzt nach der AfD sprechen zu können, denn es gibt ziemlich viel aufzuräumen von dem, was gerade erzählt worden ist.

(Beifall DIE LINKE)

Erstens ist es natürlich eine politische Initiative, die getragen worden ist von Menschen, wie Ihnen da draußen. Deswegen sollte ich mich eigentlich nicht an der AfD abarbeiten. Aber das ist eine Arbeit, die seit vielen, vielen Generationen in diesem Landtag abläuft. Ich bin jetzt die dritte Generation der kommunalpolitischen Sprecherinnen und rede über dieses Thema. Ich finde, das sollte eine Würdigung erfahren. Bereits in den 90er-Jahren – passen Sie gut auf – hat Frank Kuschel, ein Abgeordneter meiner Fraktion, genau dieses Thema hier im Parlament besetzt und auch draußen.

(Beifall DIE LINKE)

Und ich habe gerade eben mal nachgeschaut, das ist ja immer so nett, Herr Höcke, Sie machen das ja immer mit irgendwelchen netten Gesten,

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aber was ist denn passiert?)

schlagen hier irgendeine Zeitung auf und behaupten: Ach, mein Gott, da haben wir ja hier irgendwas gefordert. 2006 – habe ich gerade eben mal nachgeschaut – stand in unserem Parlamentsreport schon genau diese Forderung, über die wir heute sprechen,

(Beifall AfD)

dass nämlich alle Menschen, die von den Straßenausbaubeiträgen belastet sind, entlastet werden müssen. Und die Debatten hier im Landtag waren ja durchaus absurd teilweise. Die CDU hat irgendwann mal gefordert, dass wir 500 bis 600 Millionen Euro ausgeben sollen, weil alle Menschen mit Stichtag der Wiedervereinigung entlastet werden sollten; mit all solchen Schmankerln hatten wir es ja zu tun. Aber Rot-Rot-Grün hat damals hier im Landtag es geschafft, dass wir in die Umsetzung kamen, dass wir einen Gesetzentwurf vor uns liegen hatten, der eben bereits zur Entlastung geführt hat, und heute setzen wir das fort.

(Beifall DIE LINKE)

Und ich habe auch noch mal nachgeschaut, weil Sie immer erzählen

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Von uns abgeschrieben!)

und danach höre ich auf, mich an Ihnen abzuarbeiten –, was Sie immer alles gefordert hätten und was Sie alles vorbereitet hätten für die Leute da draußen. Ich habe nachgeschaut in Ihrem Wahlprogramm. 2014 stand genau von dieser Forderung Brauchbares genau gar nichts drin, weil das nämlich schon Thema war, bevor es Sie noch gar nicht gab.

(Abg. Höcke)

(Beifall DIE LINKE)

Da können Sie lachen über sich selbst, das ist richtig.

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein wirklich komplexes Thema und ich will Ihnen sagen, warum wir heute erst darüber reden.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Eigentlich nicht!)

Der Antrag liegt schon seit vielen Monaten hier im Parlament, die Tagesordnungen sind lang, heute reden wir aber darüber. Es hat drei wesentliche Gründe. Sie haben das wahrscheinlich gestern schon verfolgt: Wir haben eine angespannte Situation hier im Haushalt und das hat dazu geführt, dass viele Fraktionen in der Öffentlichkeit sich wieder von der Idee der Härtefallfonds verabschieden wollten. Wir wollten das nicht und waren hartnäckig und reichen das nun ein.

Die zweite Frage ist: Natürlich darf so ein Härtefallfonds, der immer auch eine Einzelfallprüfung ist, nicht so ein Verwaltungsstolperstein sein. Wir wollten eine einfache Lösung finden, wie wir die Menschen entlasten können. Das können wir gern im Innenausschuss noch mal diskutieren, ob das der richtige Weg war; ich denke schon.

Und das Dritte ist: So ein Härtefallfonds muss natürlich so aufgebaut sein, dass am Ende, ich sage mal, der Rentner oder die Rentnerin tatsächlich davon profitiert und nicht der Supermarkt, der irgendwie gerade was aufgebaut hat. Also: Wer bekommt unter welchen Bedingungen wie viel Geld, war die große Frage. Und da haben wir lange diskutiert auch in der Koalition und haben jetzt einen entsprechenden Vorschlag gemacht, der, wie ich finde, am Ende tatsächlich die Leute entlastet, die es auch brauchen.

Und ich will das hier nicht unter den Tisch fallen lassen, Anja Müller wird jetzt zu mir gucken und wahrscheinlich lächeln:

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Immer!)

Dieser Gesetzentwurf ist am Ende nur entstanden, weil es Menschen da draußen gab, die uns dabei unterstützt haben, hier im Parlament unsere Forderung durchzusetzen. Es gab eine Petition, die deutlich ge

macht hat auch hier in einer öffentlichen Anhörung, warum das so wichtig ist. Welche Menschen sind denn besonders betroffen? Zum Beispiel Menschen, die in einer Gasse leben, Menschen, Hauseigentümerinnen, die an einer Ecke wohnen, die gleich zwei Straßen finanzieren sollten. Wir haben ganz greifbare Beispiele gehört, zum Beispiel auch aus Azmannsdorf, aus Erfurt, als die eine Hälfte des Dorfs schon saniert war, die andere Hälfte nicht. Also es gab wirklich gute Beispiele, die gezeigt haben, warum endlich was passieren muss.

Deswegen haben wir das getan und deswegen erlaube ich mir, vielleicht an dieser Stelle auch – auch wenn das mit dieser konkreten Sache nur am Rande etwas zu tun hat – uns dazu zu beglückwünschen, dass wir 2020 unser Petitionsgesetz wirklich noch mal auf Vordermann gebracht haben,

(Beifall DIE LINKE)

weil es zeigt – das haben wir vorhin schon beim Kindergartengesetz gehört –, dass es wirklich eine enorme Wirkung hat, wenn sich Bürgerinnen und Bürger hier im Landtag einbringen können.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will uns vielleicht noch zwei Anmerkungen machen: Von den Petenten – ich glaube, es waren die Petenten –, haben wir schon eine Reaktion gehört, die sagen: Das mit der Stundungsfrage scheint uns nicht

der Weisheit letzter Schluss zu sein, weil möglicherweise kennen Sie das auch, nicht alle Menschen haben einen Stundungsantrag gestellt. Es gibt natürlich auch Mitglieder, die einen Kredit aufgenommen haben bei Familien und Freunden. Es gibt Menschen, die einen anderen Weg gefunden haben und die werden möglicherweise nicht berücksichtigt. Das können wir uns noch mal anschauen, das ist eine Frage, die wir mitnehmen, weil am Ende geht es uns ja um eine Lösung, ganz konkret den Leuten zu helfen.

Und den zweiten Kommentar, den erlaube ich mir jetzt auch noch in Richtung der CDU: Sie haben ja gestern einen Grunderwerbsteuerantrag gestellt und haben sich hingestellt als die Retter der Hauseigentümer, der zukünftigen, der Familien, der Menschen, die das so dringend brauchen. Ich hätte mir – ehrlich gesagt – ein bisschen mehr Optimismus gewünscht, denn ist das nicht ein Antrag, der Hauseigentümern mit wenig Geld in diesem Land wirklich hilft.

(Beifall DIE LINKE)

Ich denke schon. Ich habe nicht mehr ganz so lange Zeit, zu sprechen; ich freue mich wirklich auf die Debatte. Ich hoffe wirklich, dass wir diesen Antrag umgesetzt bekommen, schnellstmöglich, nicht verzögern im Ausschuss, sondern nach außen bringen, weil die Thüringerinnen und Thüringer das wirklich brauchen.

Einen Satz erlaube ich mir doch noch: Natürlich geht es nicht nur um die Hauseigentümerinnen; Mieterinnen und Mieter leisten natürlich auch einen Beitrag am Gewinn der Hauseigentümerinnen. Und natürlich zahlen sie damit am Ende auch die Straßenausbaubeiträge mit. Es trifft am Ende also uns alle. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Gruppe der FDP hat Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauer, wir sprechen hier und heute über das Thema „Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge“. Zu dem Thema möchte ich durchaus ein wenig ausholen. Jahrelang wurde darüber gestritten, was das Wörtchen „kann“ im Thüringer Kommunalabgabengesetz mit Blick auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bedeutet. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 31. Mai 2005 festgestellt, dass für die Verbesserung und Erweiterung von Ortsstraßen eine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bestand, von der nur in bestimmten Fällen abgewichen werden durfte. Das Thüringer Kommunalabgabengesetz zwang die Thüringer Städte und Gemeinden unabhängig von ihrer Ertragslage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und auch ungeachtet ihrer Leistungsfähigkeit. Wir als Freie Demokraten vertreten

die Auffassung, dass die Einnahmen- und Abgabenhoheit der Gemeinden als Teil der Finanzhoheit aus der Selbstverwaltungsgarantie des Artikels 28 Abs. 2 Grundgesetz folgt.

(Beifall Gruppe der FDP)

Die Finanzhoheit ist ein essenzieller Teil der Selbstverwaltungsgarantie. Sie garantiert den Gemeinden eine eigene Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft sowie eine eigene Haushalts- und Vermögensverwaltung.

Jetzt will ich zu dem Beitrag von Herrn Höcke kommen: Auch, wenn Sie sich hier gespreizt haben wie ein Pfau, gilt auch hier der alte Gorbatschowsche Satz: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Abg. Maurer)