Protocol of the Session on July 6, 2023

Petitionen sind Bitten, Anliegen, Beschwerden und Protest, und erstmalig im Jahr 2022 auch Gesetzesvorschläge. Ralf-Uwe Beck hat für den Verein „Mehr Demokratie e. V. Thüringen “ die Petition „Kommunen als Wahllabore“ eingereicht. Unabhängig davon, wie man den Vorschlag inhaltlich bewertet, verdient das Engagement von ehrenamtlich Aktiven, die sich für eine Stärkung unserer Demokratie einsetzen, Respekt und Anerkennung.

Diese Petition wurde bereits Ende des Jahres 2021 veröffentlicht. In dem vorgeschriebenen sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum erhielt die Petition 1.547 Unterschriften und hatte damit das erforderlich Quorum für eine öffentliche Anhörung erfüllt. Die Anhörung fand im Mai 2022 statt. In der Petition heißt es: Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen in Thüringen liegt regelmäßig bei nur 35 bis 50 Prozent. Eine so niedrige Wahlbeteiligung schwächt die Demokratie und die Legitimation der gewählten Gemeinderäte und Mandatsträger. Des Weiteren kommt die Funktion der Wahl, Kandidatinnen und Kandidaten zu kontrollieren und auszuwählen, nur mangelhaft zur Geltung und die politischen Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger werden nur lückenhaft abgebildet.

Der Verein „Mehr Demokratie e. V. Thüringen“ schlägt daher vor, eine Experimentierklausel und sieben Instrumente in das Thüringer Kommunalwahlrecht einzubauen, um Kommunalwahlen attraktiver zu gestalten und damit die Wahlbeteiligung zu steigern. Als mögliche Instrumente werden vorgeschlagen, zusätzliche Wahlorte und ‑termine anzubieten, offizielle Informationen über Kandidierende an alle Wahlberechtigten zu versenden, Briefwahlunterlagen obligatorisch zuzustellen, Proteststimmen und Stimmenthaltungen auf dem Stimmzettel zu ermöglichen, eine integrierte Stichwahl durchzuführen, das Wahlalter abzusenken und eine Wahlpflicht einzuführen. Die Kommunen könnten mit diesen Instrumenten die Kommunalwahlen flexibel gestalten. Sie können auch nur eines dieser Instrumente auswählen oder aber auch alle sieben gleichzeitig – ganz freiwillig, verpflichtend wären sie nicht.

Einige, vielleicht auch alle dieser Vorschläge stoßen sowohl bei Parteien als auch in der Bevölke

rung oft auf Skepsis. Die Petenten sind sich dieser Vorbehalte bewusst. Daher möchte der Verein die Vorschläge zunächst auf kommunaler Ebene freiwillig ausprobieren lassen und Kommunen zu Laboren für ein modernes Wahlrecht machen. Es könnte so ermittelt werden, ob die vorgeschlagenen Instrumente tatsächlich wirken. Parteien und die Bürgerinnen und Bürger könnten sich von den Instrumenten überzeugen und eine Weiterentwicklung des Wahlrechts anstreben.

Die Petition wurde zur Mitberatung an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen, von dem zwischenzeitlich auch eine Stellungnahme vorliegt. Ich gehe daher davon aus, dass sich der Petitionsausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen erneut mit der Angelegenheit beschäftigen wird.

Eine Petition, mit der sich nicht nur der Petitionsausschuss, sondern auch der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie die Landesregierung sehr ausgiebig beschäftigt haben, ist die Petition der Bürgerinitiative Apfelstädt. Zur Petition haben wir bereits zu Beginn des Jahres 2022 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Bürgerinitiative sowie die Anliegergemeinden der Apfelstädt haben sich mit der Petition gegen die Umleitung von Wasser aus dem Fluss über die sogenannte Westringkaskade nach Erfurt gewandt. Es wurde vorgetragen: „Seitdem über die Westringkaskade von den Talsperren im Oberlauf der Apfelstädt bis in den Raum Erfurt Wasser zur Betreibung eines dortigen Wasserkraftwerks geleitet werde, habe der Fluss Apfelstädt mit niedrigen Wasserständen bis hin zum Trockenfallen zu kämpfen.“ Die Petition erhielt im Mitzeichnungszeitraum auf unserer Plattform 1.682 Unterschriften. Im Vorfeld der Einreichung der Petition hatten die Petenten über ein privates Petitionsportal Unterschriften gesammelt.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal einen kleinen Sprung zu dem Verhältnis von privaten Petitionsportalen im Internet und den bei den Parlamenten ansässigen Petitionsausschüssen machen. Aus meiner Sicht nutzen leider viele Bürgerinnen und Bürger für ihre Petitionen und Kampagnen zunächst private Petitionsportale im Internet, um dort für Unterstützung zu werben. Das hat den klaren Nachteil, dass die Unterstützerinnen und Unterstützer solcher Petitionen darauf vertrauen müssen, dass der Initiator das Anliegen wirklich weiter betreibt und ein Thema auch an die Verantwortlichen heranträgt. Die Erfahrung zeigt leider, dass dies nicht immer der Fall ist. Im Zusammenspiel mit den privaten Petitionsportalen gilt daher seit der Änderung des Petitionsgesetzes im Jahr 2021 Folgendes: Der Petitionsausschuss nimmt sich selbstverständlich jeder Petition an, die an ihn herange

tragen wird. Das gilt natürlich auch für Petitionen, die zunächst auf privaten Petitionsportalen veröffentlicht wurden. Wenn es jedoch um das Ziel einer öffentlichen Anhörung geht, dann ist im Petitionsgesetz klar geregelt, dass das erforderliche Quorum von 1.500 Unterschriften während des sechswöchigen Mitzeichnungszeitraums auf der Petitionsplattform des Landtags erzielt werden muss.

Seit der Gesetzesänderung ist es in diesem Zeitraum auch möglich, die vom Landtag zur Verfügung gestellten Listen zu nutzen und handschriftliche Unterschriften zur Verfügung eines Anliegens zu sammeln. Vor diesem Hintergrund können wir allen Petentinnen und Petenten nur empfehlen, sich den Umweg über die privaten Portale zu ersparen und sich gleich auch mit ihrer Petition von öffentlichem Interesse an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dies hat weiterhin den Vorteil, dass auch schon während der laufenden Unterschriftenphase von unserer Seite aus angefangen wird, den Sachverhalt zu ermitteln, fachliche Stellungnahmen von den zuständigen Ministerien und Landesbehörden einzuholen und so bestenfalls schon ein ganzes Stück in der Thematik voranzukommen.

Nach diesem kleinen Einschub möchte ich gern wieder zur Situation an der Apfelstädt, die natürlich auch bereits Gegenstand der medialen Berichterstattung gewesen ist, zurückkommen. Die Landesregierung hatte in dem Petitionsverfahren erläutert, dass nicht nur die Talsperren im Oberlauf der Apfelstädt, die im betrieblichen Zusammenhang mit der Westringkaskade stünden, das Gewässer und sein Abflussverhalten prägen würden. Vielmehr falle die Apfelstädt seit jeher zwischen der Einmündung der Ohra bis unterhalb der Ortslage Wechmar periodisch im Sommer trocken. Bei diesem natürlichen Vorgang versickere in Zeiten besonders niedriger Abflüsse das gesamte Flusswasser in den Flussschotter und in den tieferen Untergrund des Muschelkalks. Es wurde darauf hingewiesen, dass beispielsweise während des mehrmonatigen Trockenfalls des Flusses im Jahr 2018 die Westringkaskade noch gar nicht in Betrieb war.

Nach der erfolgreichen Anhörung in der Angelegenheit, in deren Rahmen auch noch einmal ein unmittelbarer Gedankenaustausch zwischen dem federführenden Umweltministerium und den Vertretern der BI realisiert werden konnte, hat sich zunächst der fachlich zuständige Umweltausschuss mit der Angelegenheit weiter im Rahmen einer Mitberatung befasst. Aufgrund der maßgeblichen

Empfehlungen des Umweltausschusses hat der Petitionsausschuss schließlich im Januar dieses Jahres beschlossen, die Petition der Landesregierung zu überweisen. Der Ausschuss begrüßte, dass das zuständige Umweltministerium im Rahmen des Petitionsverfahrens schließlich zugesagt hat, die Energiegewinnung über die Westringkaskade im Rahmen eines fünfjährigen Probebetriebs zu über prüfen und zu evaluieren, um so einen angemesse nen Ausgleich von Wasserentnahme für Wasser kraft und einer ausreichenden Abgabe in die Apfel städt zu erreichen. Weiterhin empfahl der Petitions ausschuss der Landesregierung, organisatorisch und verwaltungstechnisch dafür zu sorgen, diese Evaluierung im Begleitarbeitskreis in enger Zusam menarbeit mit den betroffenen Kommunen, insbe sondere dem Landkreis Gotha

(Beifall Abg. Hey, SPD)

und den Anliegergemeinden der Apfelstädt ergeb- nisoffen vorzunehmen. – Es fiel „Gotha“ – okay.

Im Februar dieses Jahres hat darüber hinaus das Plenum des Landtags in der Angelegenheit einen weiteren Beschluss gefasst, der der Landesregierung im Übrigen auch noch eine Klärung von im Rahmen des Petitionsverfahrens aufgeworfenen Rechtsfragen aufgibt. Auch hier zeigt sich also, wie Petitionen wirken können und wie es möglich ist, in einem solchen parlamentarischen Verfahren Brücken zu schlagen und auch Gesprächskanäle zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite sowie der Verwaltung auf der anderen Seite zu öffnen.

Schlagwortartig aufmerksam machen möchte ich auch darauf, dass im Rahmen der öffentlichen Anhörungen zu Petitionen – also zu den Petitionen, die erhebliche Unterschriften auf der Plattform erfahren haben – auch bildungspolitische Themen eine wesentliche Rolle gespielt haben. Im Juni 2022 befassten wir uns in einer Anhörung mit einer Beschwerde über massiven Unterrichtsausfall an den Regelschulen in Auma-Weidatal und Münchenbernsdorf. Im September haben wir uns dann weiterhin mit einer drohenden Schließung des Gymnasiums in Meuselwitz befasst. Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass auch bei diesen Angelegenheiten im Rahmen der Petitionsverfahren Bewegung in die Sache gekommen ist. Weitere Lehrkräfte konnten zur Absicherung des Unterrichts gewonnen werden. Durch eine Verwaltungsvorschrift hat das Bildungsministerium weiterhin ermöglicht, dass für Schulen in Randregionen zusätzliche Zulagen ausgezahlt werden können. Weiterhin strebt das Ministerium an, Referendare frühzeitig in die Schulen in den Bedarfsregionen zu lenken, um eine Bindung herzustellen. Die originäre Schulnetzplanung

verbleibt jedoch als Aufgabe bei den zuständigen Schulträgern, also den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Eine ganz persönliche Problematik – ich hatte es eingangs schon erwähnt – hat hingegen eine junge Mutter an den Petitionsausschuss herangetragen. Diese hatte beim zuständigen Landkreis einen Antrag auf eine Eins-zu-eins-Betreuung ihrer schwerbehinderten kleinen Tochter in einer integrativen Kindertagesstätte gestellt. Da weder sie noch die Kindereinrichtung ein knappes halbes Jahr nach der Antragstellung eine Zusage erhalten hatten und nunmehr unmittelbar der avisierte Betreuungsbeginn nahte, bat die Mutter den Petitionsausschuss um Unterstützung. Erste Prüfungen im Petitionsverfahren ergaben, dass das Landesverwaltungsamt schließlich im Vormonat des geplanten Betreuungsbeginns das Einvernehmen für eine Betreuung des Kindes für 15 Stunden pro Woche erteilt hatte. Allerdings blieben in diesem Zusammenhang die Fragen hinsichtlich der Beförderung des Kindes zur Einrichtung und wieder zurück noch ungeklärt. Trotz eines vorliegenden Angebots eines Beförderungsunternehmens zog sich die Prüfung des Landesverwaltungsamts in die Länge. Daher blieb der jungen Mutter nichts anderes übrig, als selbst täglich den Transport in die ca. 44 Kilometer entfernte Kindereinrichtung zu gewährleisten. Dies war natürlich aus nachvollziehbaren Gründen auf Dauer unzumutbar.

Daher hat der Petitionsausschuss den Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen um Unterstützung gebeten, der seinerseits Kontakt mit den vor Ort zuständigen Behörden und dem dort ansässigen kommunalen Behindertenbeauftragten aufgenommen hatte. Dabei stellte sich heraus, dass sich das zunächst für die Fahrleistung ins Auge gefasste Taxiunternehmen aus versicherungstechnischen Gründen nicht in der Lage sah, täglich den speziellen Kindersitz und den Reha-Buggy des Kindes ein- und auszuladen. Die in der Region ansässigen spezialisierten Behindertenfahrdienste waren jedoch zunächst ausgelastet und konnten keine Unterstützung zusagen. Erst nach drei Monaten der laufenden Betreuung gelang es dem zuständigen Landratsamt nach intensiver Suche, ein Transportunternehmen für die Fahrten zu gewinnen.

Aus Sicht des Petitionsausschusses musste nur noch geklärt werden, wie mit der dreimonatigen Übergangszeit umgegangen wird, in der die Petentin trotz eines vorhandenen sozialrechtlichen Anspruchs auf Beförderung die Fahrten in die Kindertageseinrichtung selbst übernehmen musste. Hier konnte schließlich über das Landratsamt erreicht

werden, dass die Petentin eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von insgesamt 370 Euro erhält, sodass ihr zumindest aufgrund der ungeklärten Beförderungssituation keine finanziellen Nachteile entstehen. Am Ende des Petitionsverfahrens zeigten wir uns also erfreut, dass es mit Hilfe des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie auch des kommunalverantwortlichen Behindertenbeauftragten gelungen ist, die notwendigen Hilfen und die notwendige Betreuung des schwerbehinderten Kindes zu gewährleisten. Allerdings macht der Fall auch deutlich, wie schwierig es unter Umständen für von einer Schwerbehinderung Betroffene ist, die gesetzlich zustehenden Unterstützungsleistungen zu organisieren. Dabei zeigte gerade auch der konkrete Fall der Petentin, dass auch eine frühzeitige Antragstellung leider keine Gewähr dafür bietet, dass notwendige Unterstützungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Ich hoffe, mit den dargestellten Hinweisen und Beispielen konnte ich noch einmal verdeutlichen, dass es sich auf jeden Fall lohnen kann, sich mit seinen Problemen und seinen Anliegen an den Petitionsausschuss zu wenden. Dies gilt auch in den Fällen, in denen aufseiten der Behörden vielleicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gar kein Fehler gemacht wurde, es aber bei der Begründung oder der Nachvollziehbarkeit einer Entscheidung Defizite gibt. In diesen Fällen erklären wir, übersetzen wir und schaffen es so bestenfalls, Verwaltungsentscheidungen klarer und transparenter zu machen. Und auch das ist ein durchaus gewinnbringender Abschluss eines Petitionsverfahrens.

Bevor ich mit der Vorstellung des Arbeitsberichts des Petitionsausschusses ende, möchte ich mich abschließend noch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für den guten Austausch und die intensive Arbeit bedanken –

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

stellvertretend für die Mitglieder der Strafvollzugskommission als Unterausschuss des Petitionsausschusses bei Frau Stange. Bedanken möchte ich mich auch beim Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen, Herrn Dr. Herzberg, sowie beim Bürgerreferat der Staatskanzlei, Herrn Hasenbeck und Herrn Herrmann, die stets unsere Sitzung begleitet haben und in diesem Zuge stets als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung standen und stehen.

Schließlich möchte ich mich auch bei den Fachausschüssen des Landtags bedanken, die uns im Zuge von Mitberatungen zu vielen Petitionen wertvolle

Tipps und auch Lösungsvorschläge an die Hand gegeben haben.

Schließlich möchte ich mich natürlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats der Landtagsverwaltung bedanken – ich schaue mal nach hinten, leider keiner da –, die uns verlässlich und kompetent bei unserer Arbeit im Ausschuss unterstützen und auch als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger stets ein offenes Ohr haben. Auch bei unseren Damen und Herren vom Protokoll wollen wir uns recht herzlich bedanken, weil auch Sie bis zum Schluss bei uns sitzen und die Probleme hören.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Und zu guter Letzt bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Vielen Dank für den Bericht. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Tiesler für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz! Erst noch mal einen herzlichen Gruß an die Roda-Werkstatt, die da oben Platz genommen hat. Wir werden uns gleich sehen.

Der jährliche Arbeitsbericht des Petitionsausschusses soll die Arbeit des Ausschusses und damit eigentlich die wichtigste Funktion in der direkten Schnittstelle zwischen dem Parlament, den Bürgerinnen und Bürgern und dem Landtag hier offenlegen und darstellen. Ich denke, die Ausschussvorsitzende, Frau Müller, hat in ihrer Rede bereits einen sehr guten und umfassenden Überblick über den Berichtszeitraum des Jahres 2022 gegeben. Allein die rein statistische Betrachtung zeigt, wie umfangreich und sehr erfüllend diese Aufgabe ist. Bei 626 Petitionen – wir haben genau acht Sitzungen gehabt – heißt das, wir haben hier rund 78 Petitionen pro Sitzung bearbeitet. Das zeigt, welch umfassende Arbeit da dahinterliegt.

Auch, wir haben es vorhin schon gehört, Anhörungen: Fast in jeder Sitzung haben wir ein bis zwei Anhörungen gehabt, die teilweise bis spät abends natürlich auch die volle Aufmerksamkeit von uns forderten. Um vielleicht noch einmal die großen Themenkomplexe aus dem Jahr 2022 zu nennen; wir hatten sie vorhin schon ganz kurz gehört. Der

Bereich „Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“: 122 Petitionen, Bereich „Migration, Justiz, Verbraucherschutz“: 120 Petitionen, „Haushalt und Finanzen“: 72 Petitionen. Das sind mehr als alle anderen Petitionen zusammen. Das zeigt, wie groß dieser Anteil und diese Themenfelder sind.

Nunmehr liegt uns der Arbeitsbericht seit vorgestern Nachmittag vor. Das ist eine ganz kleine Kritik am Rande, denn eine tiefe Auseinandersetzung damit kann von vorgestern bis heute natürlich nicht gewährleistet sein. Ja, wir haben einen Vorbericht gehabt, aber gerade im Hinblick auf die herausgehobene Stellung unseres Petitionsausschusses würde ich die Vorlage für die zukünftigen Berichte gern in einem besseren Zeitplan hier einfordern wollen.

Aus der Vielzahl der bearbeiteten Petitionen möchte ich Ihnen gern auch drei Sachverhalte noch mal näher vorstellen. Im Ergebnis eines Petitionsverfahrens hatte der Petitionsausschuss empfohlen, dem Anliegen des Thüringer Entomologenverbands weitestgehend zu entsprechen. Der Verband hatte für seine Petition für eine insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns über 3.300 Unterschriften gesammelt. In einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag konnten die Petenten im Oktober 2022 überzeugend darlegen, dass die Pflegemaßnahmen an Straßengräben, Böschungen, Feldrainen verbessert werden müssen, um die Artenvielfalt und die Biodiversität der Insektenfauna zu sichern und zu erhöhen. Der Petitionsausschuss bat die Landesregierung, die Thüringer Straßenbauverwaltung dazu anzuhalten, die Ausschreibungen der Pflegemaßnahmen entlang der 4.000 Kilometer Bundes- und Landesstraßen zukünftig im Sinne des Insektenschutzes anzupassen. So soll unter Berücksichtigung der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, wo immer möglich, die Mähbreite in den Intensivbereichen deutlich von 4 auf 1 Meter verringert und die Schnitthöhe von 10 bis 12 Zentimeter erhöht werden. Der Turnus der Mahd soll auf den Intensivflächen auf zweimal jährlich und auf den Extensivflächen auf einmal in zwei Jahren festgelegt werden. Mit diesen Veränderungen besteht eine gute Möglichkeit zur Erweiterung von Biotopverbünden, indem sich verschiedene Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten über die Seitenränder von Straßen besser miteinander vernetzen. Mit einer verbesserten Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns könnte ein wichtiger Beitrag für den Artenschutz und die Biodiversität geleistet werden. Allerdings – und das ist so ein bisschen der Wermutstropfen – verweigert die Straßenbauverwaltung trotz des eindeutigen Votums des Petitionsausschusses bis heute eine Veränderung des

(Abg. Müller)

Pflegeregimes, was wir doch ein bisschen als Affront gegen unsere Arbeit ansehen müssen.

(Beifall DIE LINKE, CDU)

Anlässlich einer Petition, die sich gegen die Planung der Gewerbeansiedlung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen richtete, befasste sich der Petitionsausschuss mit Forderungen, den nachhaltigen Umgang mit der wertvollen Ressource Ackerland und Boden bei der Raumordnung und Landesplanung stärker zu berücksichtigen. Das betraf Planungen der LEG für einen Technologieund Gewerbepark im Erfurter Ortsteil Urbich. Die Petenten setzten sich erfolgreich dafür ein, dass verpflichtende Verfahrensregeln für landeseigene Planungs- und Projektinstitutionen entwickelt werden, damit ein Handlungsleitfaden vorliegt, um dazu beizutragen, dass den landwirtschaftlich genutzten und wertvollen Thüringer Böden künftig in den Abwägungsprozessen von Bauvorhaben endlich eine größere Wertschätzung entgegengebracht wird.

Und ein drittes Beispiel – wir hatten es vorhin schon von Frau Müller gehört –: Die Bürgerinitiative sowie die Anliegergemeinden der Apfelstädt wandten sich gegen die Umleitung von Wasser aus dem Fluss über die sogenannte Westringkaskade nach Erfurt und sahen darin einen Grund für das wochenlange Trockenfallen der Apfelstädt. Vertreter der Anliegergemeinden sowie des Landkreises Gotha übergaben persönlich – wir haben es vorhin schon gehört – dem Petitionsausschuss die Petition. Dabei überreichten sie auch Unterschriftenlisten, die zuvor von der Bürgerinitiative „Lebensraum Apfelstädt“ auf einem privaten Petitionsportal gesammelt worden waren. Der Petitionsausschuss begrüßte nach vielen Gesprächen und zähen Verhandlungen die angekündigte Überprüfung des Wassermanagements an der Apfelstädt und beschloss darauf auf Empfehlung des Fachausschusses, das zuständige TMUEN aufzufordern, organisatorisch und verwaltungstechnisch dafür zu sorgen, dass diese Evaluierung im hierfür vorgesehenen Belegarbeitskreis in enger Zusammenarbeit des TFW mit den betroffenen Anliegergemeinden der Apfelstädt und der Bürgerinitiative ergebnisoffen vorzunehmen ist.

Gerade im Hinblick auf den doch sehr umfangreichen, fast eine Dreiviertelstunde dauernden Bericht möchte ich natürlich auch meine Rede nicht so lang halten, würde aber hier auch noch einmal vor allen Dingen den Dank an die Verwaltung des Petitionsreferats, aber auch an den Bürgerbeauftragten richten. Alleine das Petitionsreferat in der Vorbereitung der Arbeit – wir haben es schon gehört –: rund 80 Petitionen in einer Sitzung. Was da im Vorfeld für Telefonate und Gespräche geführt und E-Mails

geschrieben werden müssen, also für diese Arbeit möchte ich hier auch ganz besonders danken.

Ich würde gern jetzt zum Abschluss meiner Rede kommen und jeden Abgeordneten hier in dem Rund auch noch mal auffordern, sich den Bericht noch mal vorzunehmen, einen Blick hineinzuwerfen, damit man sich so ein bisschen einen realistischen Überblick darüber verschaffen kann, was die Menschen tatsächlich fernab von unseren vielen Gesprächen, die wir hier führen, beschäftigt und wo die Probleme wirklich liegen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Weltzien das Wort.