Protocol of the Session on March 17, 2023

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Bisher habe ich aus den Reihen der Abgeordneten nur noch eine weitere Wortmeldung, und das wäre noch mal der Kollege Schaft. Oder? Der Kollege Müller von Bündnis 90/Die Grünen hat sich auch gemeldet. Also, Herr Abgeordneter Müller.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, wie wir bereits zur ersten Beratung des Antrags festgestellt haben, wird die

Attraktivität eines Hochschulstandorts auch maßgeblich durch die vorzufindende Infrastruktur bestimmt. Die digitalen Semester der zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass Hochschulen ein breiteres Leistungsspektrum bedienen werden, sowohl im Bereich der Lehre als auch im Bereich der Forschung.

Die Hochschulen können in Thüringen im Allgemeinen auf eine gute Infrastruktur verweisen. Aufgrund der Entwicklung der Hochschullandschaft besteht bereits jetzt die Notwendigkeit neuer Forschungsgebäude. An vielen Hochschulstandorten wird aktuell gebaut oder soll mittelfristig gebaut werden. In der Anhörung ist der Antrag auf viel positives Feedback gestoßen. Sie hat gezeigt, dass wir eine Perspektive über den bestehenden Hochschulbau 2025 hinaus brauchen. Genau das stößt der Antrag an. Mehr oder weniger schnell hochgezogene, architektonisch recht einfallslose Stahlbetonbauten dürfen nicht mehr die finale Lösung des öffentlichen Bauens darstellen. Nachhaltiges, klimaneutrales Bauen und Betreiben der Hochschulgebäude müssen das Ziel des zukünftigen Bauens sein, das haben die Anzuhörenden bestätigt.

Die Nachhaltigkeitsaspekte im Hochschulbau wurden daher durch die Beschlussempfehlung noch einmal stärker in den Fokus gestellt. Besonders die Auswahl der Baumaterialien ist ein wichtiger Bestandteil dieser Aspekte. Hier haben die Anzuhörenden die enorme Bedeutung des Holzbaus für Thüringen in Thüringen betont. Das unterstützen wir ausdrücklich.

Die Energiebewirtschaftung wird als weiterer konkreter Punkt aufgeführt. Mit der TU Ilmenau haben wir auch ein aktuelles Beispiel, wie dies hervorragend gelöst werden kann. In Ilmenau erfolgt derzeit in Zusammenarbeit mit einer Energiegenossenschaft eine Erschließung der Hochschuldächer. Im Ergebnis wird die TU Ilmenau mit günstigem und preisstabilem Photovoltaikstrom von den eigenen Dächern versorgt, ohne dass dafür Gelder der öffentlichen Hand aufgewendet werden müssten. Langfristig hilft das bürgerliche Engagement der Hochschule finanziell und energetisch und ist ein großartiges Beispiel für die Wirkkraft von Energiegenossenschaften. Ein Beispiel, das sich ohne weiteren großen Aufwand auch auf andere Landesimmobilien beispielsweise im Landwirtschaftsbereich ausweiten ließe.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen an dieser Stelle noch einmal betonen, dass sich auch andere Hochschulen mit den Energiegenossenschaften zusammenfinden können. Dachflächen können die notorisch angespannte finanzielle Lage der Hochschulen entlasten und tragen insgesamt

(Abg. Liebscher)

zu einer Entlastung des Landeshaushalts bei. Ich habe in meiner Rede zur ersten Beratung an dieser Stelle die Problemlage der erneuerbaren Energien im Spannungsfeld mit dem Denkmalschutz angeführt. Davon sind auch die Hochschulen in nicht unwesentlichem Umfang betroffen. Hier hat sich jüngst ein Perspektivwandel eingestellt. Die Neubewertung des Vorrangs von Klimaschutzaspekten zum Denkmalschutz findet in den Vollzugshinweisen der Staatskanzlei ihren Niederschlag, was wir ausdrücklich begrüßen. Diese sind jüngst online gegangen. Die Belange des Hochschulbaus betreffen alle Statusgruppen der Hochschule. Daher wollen wir mit unserem Antrag die Hochschulen auffordern, alle Statusgruppen in die Diskussion dazu einzubeziehen. Die Bedarfe und Erwartungen an den Hochschulbau können nur gemeinschaftlich sinnhaft analysiert und umgesetzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir freuen uns auf Ihre Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster hat Herr Abgeordneter Tischner für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten zum Ende der Plenarsitzung ein – glaube ich – sehr konsensuales Thema. Das hat sich auch gezeigt während der ausführlichen Anhörung. Kollege Schaft ist ja schon darauf eingegangen, wie die Ergebnisse gelaufen sind. Wir haben die Beratungen von Anfang an sehr positiv begleitet und – wie gesagt – auch die Rückmeldungen waren dann ja sehr gut. Das ist auch nicht verwunderlich, denn die wesentlichen Feststellungen des uns vorliegenden Antrags stammen ja aus dem Positionspapier „Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030“ des Wissenschaftsrats.

Eine konsistente Hochschulbauplanung ist in der Tat notwendig – darauf haben meine Vorredner schon verwiesen –, denn die Handlungsbedarfe sind groß und sie werden, wie wir gehört haben, immer größer. Der Hochschulbau, also die Gesamtheit aus dem Neu- und Umbau von Gebäuden – und ich sage bewusst – inklusive der Einrichtungen des Studierendenwerks, der Konzeptionierung von Nutzung und Betrieb und der Vernetzung mit der örtlichen Infrastruktur, auch der digitalen Infrastruktur, muss auf die großen Herausforderungen re

agieren, die derzeit auf die Hochschulen zukommen.

Die Herausforderungen sind vielfältig, auch dazu haben wir eben schon einiges gehört: hybride Lernarchitektur, die Forschung und Lehre zu digitalisieren und auch die Präsenz miteinander bei der digitalen Lehre zu verbinden. Eine teilweise sehr in die Jahre gekommene Bausubstanz, die ihre eigenen Probleme in Bezug auf Platz, Energieeffizienz, Barrierefreiheit oder Passfähigkeit zu den neuen Technologien mitbringt, ist ebenso eine Herausforderung wie das Umfeld, in dem insgesamt die Baumaßnahmen stattfinden, vor allem mit Blick auf die dynamisch steigenden Baukosten.

Gleichzeitig gilt es, die Notwendigkeit und die Art des Bauens auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit mitzudenken und voranzudenken. Die Anforderungen sind genauso gestiegen wie die Preise, und gerade deshalb braucht es klare Prioritätensetzungen und eine langfristige Strategie, wobei dieser Antrag im Grunde mit unterstützen soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben schon öfter hier im Landtag größere konsensuale Anträge beschlossen, ich denke nur an das Thema „Digitalisierung im Bildungsbereich“. Meine große Bitte, mein Wunsch ist es, wenn wir breit im Hause Anträge beschließen, dass dann die Landesregierung auch tätig wird, dass die Landesregierung die Anträge umsetzt und das Arbeiten nicht erst bei einem Gesetz beginnt. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Jetzt noch einmal Herr Abgeordneter Schaft von der Fraktion Die Linke.

Liebe Kolleginnen, ich werde versuchen, mich zu beeilen, weil ich darauf hingewiesen wurde, dass wir ja noch den TOP 21 haben. Aber Kollege Bergner hat sich auch noch gemeldet, er muss dann also auch noch sportlich ran in der Redezeit.

In wenigen Wochen wird die vorlesungsfreie Zeit enden, die Studierenden, die Lehrenden und die Beschäftigten auch in der Hochschulverwaltung werden wieder zurück in die Hochschulen gehen. Es gibt, glaube ich, zwei Zahlen, die sehr deutlich machen, in welchem – ich sage mal – gewissermaßen Spannungsfeld wir uns bei dem Thema befinden. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir aus dem letzten Jahr ist auf der einen Seite positiv zu sehen, dass in den letzten zehn Jahren über 600 Millionen Euro in den Hochschulbau in

(Abg. Müller)

Thüringen investiert wurden. Auf der anderen Seite stehen aber genauso völlig berechtigt die Bedarfe für insgesamt 30 Bau- und Sanierungsvorhaben mit einem Gesamtumfang von 401 Millionen Euro. Das zeigt einerseits, was wir im Freistaat in den letzten Jahren schon gemeinsam bewegen konnten, aber andererseits, vor welchen Herausforderungen wir auch noch stehen.

Wir sind dort mit dem Antrag auch an einem Zeitpunkt, der – denke ich – ganz günstig ist. Einerseits ist das Land gemeinsam mit den Hochschulen in den Diskussionen zur Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung 2030. Es werden in nicht allzu ferner Zeit die Frage der Fortschreibung auch der Rahmenvereinbarung mit dem Übergang von der Rahmenvereinbarung V zur Rahmenvereinbarung VI mit der Hochschulfinanzierung laufen und auch die Beratungen mit den Hochschulen zur Weiterentwicklung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen beginnen. Damit setzen wir genau in diesem Moment mit dem Antrag zum Thema „Hochschulbauplanung 2030“ einen wichtigen Punkt.

Ich will auf drei Schwerpunkte, die wir mit dem Antrag formulieren, noch mal eingehen. Das eine ist, und das ist gar nicht so, als schieben wir Verantwortung vor uns her, sondern der Bund muss genauso mit in die Pflicht genommen werden. Der Wissenschaftsrat hat das ganz konkret benannt. Die Abwicklung der Gemeinschaftsaufgabe im Hochschulbau war jetzt nicht zum Vorteil für die Entwicklung in diesem Bereich, was nicht zuletzt auch damit zu tun hatte, dass es eine deutliche Verlagerung hin zu einer wettbewerbsfinanzierten Forschungsförderung gibt, die teilweise räumliche Bedarfe, die Ressourcen, die dazu notwendig sind, insbesondere bei den Overheadpauschalen, nicht ausreichend berücksichtigt und bei der – das ist mir noch mal ganz wichtig zu erwähnen – oft die soziale Hochschulinfrastruktur nicht ausreichend mitgedacht wird. Ich denke hier an das Studierendenwerk in Thüringen. Das Deutsche Studierendenwerk fordert deswegen aus unserer Sicht auch völlig zu Recht – und das machen wir mit dem Antrag mit der Adressierung an den Bund deutlich –, dass sich hier mit Blick auf einen Hochschulsozialpakt noch eine weitere Unterstützung in gemeinsamer Zusammenarbeit von Bund und Ländern niederschlagen muss, wenn es um die Mensen, Cafeterien, aber auch Beratungsangebote, die auch Räume brauchen, und Wohnheime geht.

Der zweite Punkt – das ist schon mehrfach angesprochen worden –, das ist der relevante und wichtige Punkt in diesem Antrag: Hochschulbau gilt es gemeinsam strategisch zu denken. Und wenn ich von „gemeinsam“ spreche, dann meine ich auch,

mit all denjenigen, die Hochschule ausmachen, also eben nicht nur die Hochschulleitung, sondern eben auch die Beschäftigten, die Studierenden, insbesondere beispielsweise aber auch die Beschäftigten in der Verwaltung oder auch in den sozialen Einrichtungen. Alle haben unterschiedliche Bedarfe, unterschiedliche Interessen, die gilt es zusammenzuführen. Dort muss es einen gemeinsamen Prozess geben, wie man dort in die Diskussion kommt, um diese Bedarfe gemeinsam zu einem guten Ziel zu bringen.

Das Dritte ist die Frage der Prämissen, die wir an einen modernen Hochschulbau stellen. Da bin ich den Anzuhörenden dankbar, Sie sehen das in der vorliegenden Beschlussempfehlung mit den Änderungen, die wir gemacht haben, dass wir an der einen oder anderen Stelle durchaus einiges noch mal positiv aufgreifen und nachschärfen. Das eine bezieht sich auf eine Maßnahme, die 2018 mit der Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes eingeführt wurde, nämlich die Möglichkeit der Übertragung der Bauherrentätigkeit. Der Thüringer Rechnungshof hat angeregt, diese noch mal zu evaluieren und da auch zu gucken, was diese Änderung an Verbesserung von Planungsprozessen gebracht hat. Das haben wir aufgenommen.

Aber der große Schwerpunkt liegt beispielsweise auch in der Neufassung der Nummer 6 unter I., nämlich dass auch die Anzuhörenden gesagt haben: Wir müssen, wenn der Hochschulbau einen relevanten Beitrag dazu leisten soll, klimaneutral und ressourcenschonend zu bauen, durchaus auch schauen, wo wir, wenn es nicht um hochspezielle Gebäude geht, die Möglichkeit haben, vor dem Neubau zu sanieren und dort noch die entsprechenden Potenziale zu nutzen. Da muss man sich einfach noch mal die Zahlen des Umweltbundesamts ins Gedächtnis rufen, wenn dort gesagt wird, der Betrieb von Gebäuden bundesweit verursacht am Ende 35 Prozent des bundesweiten Energieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen. Da hat natürlich die Frage der landeseigenen Liegenschaften oder auch der im Hochschulbereich eine besondere Bedeutung, wo es dann darum geht zu schauen: Wie können wir einerseits Ressourcen sparen, wie können wir regionale Wertschöpfungsketten besser einbinden. Der Kollege Liebscher hat auf die Herausforderungen im Baubereich schon hingewiesen, weswegen wir zwingend und dringend diese Aspekte mit in den Blick nehmen müssen, und eben nicht nur die Frage des Green Campus an der FH Erfurt als positives Beispiel benennen, das ist völlig richtig, aber auch gucken müssen, wie sich diese Maßstäbe, die dort gesetzt wurden, künftig auch in weiteren Hochschulbaumaß

nahmen und insbesondere Sanierungsmaßnahmen entsprechend niederschlagen können.

Ich habe zu Beginn die Punkte erwähnt, an denen wir gerade sind, die Hochschulentwicklungsplanung und auch die Frage der Rahmenvereinbarung. Auch das haben wir aufgenommen. Die Anzuhörenden haben auch völlig zu Recht benannt, dass sich all das, was wir jetzt hier in diesem Antrag beschließen, auch einbetten muss in die entsprechenden Dinge, die dort jetzt auch in der hochschulstrategischen Planung besprochen werden.

Was auch häufig in den Stellungnahmen gesagt wurde – und auch das haben wir in Nummer 7 aufgenommen – ist, dass wir durchaus schauen müssen: Wie erfolgt derzeit die Bedarfsermittlung für den Hochschulbau und wird dort auch danach geguckt, welche Lebens- und Risikokosten bei der Planung von Gebäuden tatsächlich anfallen? Also die Frage: Ist es nicht an der einen oder anderen Stelle doch sinnvoller, beim Bau selber etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen, um dort mit anderen Materialien und auch anders zu arbeiten, wenn es im Nachgang über die Jahre dann dadurch durchaus auch Kosten einspart? Das in den Vordergrund zu rücken, haben wir entsprechend mit aufgenommen, genauso wie die Ergänzung zu sagen: Natürlich muss Hochschulverwaltung mit in den Blick. Hochschulverwaltung und die Beschäftigten in der Hochschulverwaltung leisten einen wichtigen Beitrag in der wissenschaftsunterstützenden Tätigkeit. Ohne sie wäre Hochschule nicht denkbar.

Und wir haben das Thüringer Studierendenwerk ergänzt. Natürlich, ich hatte das vorhin gesagt, es geht nicht nur um die Frage der Finanzierung der Hochschulinfrastruktur im sozialen Bereich, sondern auch darum, das dort mit einzubinden.

Dankbar bin ich auch den Hinweisen aus der Fachwissenschaft, wenn wir an die BU Weimar und dort die Urbanistik denken, die völlig zu Recht noch mal einen Schwerpunkt mit eingebracht hat, den ich zum Schluss noch benennen will. Das ist nämlich die Frage, wie wir Räume eigentlich gestalten. Gestalten wir sie so, dass sie nur für einen Zweck zur Verfügung stehen, oder müssen wir nicht bei Sanierungs- und Bauvorhaben sehr viel flexibler werden, um zu sagen: Räume müssen verschiedenen Nutzungsformen sowohl im Betrieb als auch mit Blick auf sich verändernde Hochschulstrukturen Rechnung tragen.

Deswegen ist es noch ein relevanter Punkt, zu sagen: Wir brauchen auch mehr nachhaltige Raumnutzungskonzepte, effiziente Flächennutzung und eben auch eine Offenheit, wenn wir Räume an Hochschulen gestalten, um dort auch entsprechend

flexibler zu werden. Das betrifft beispielsweise auch die Frage – was ja mit der Coronapandemie deutlich geworden ist –, dass Hochschule auch noch mal sehr viel mehr dort in den Mittelpunkt nicht nur als Lehr-, sondern auch als Begegnungsraum gekommen ist, wo es mehr Flächen zum Austausch zwischen Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten braucht. Insofern war das noch mal ein sehr wertvoller Hinweis.

Ich glaube, mit dem vorliegenden Antrag werden wir mit Blick auf die Herausforderungen, die wir hier benannt haben, und auch mit Blick auf die hochschulstrategischen Entwicklungsplanungen einen wichtigen Beitrag leisten. Ich bin sehr gespannt auf den Prozess, den wir mit diesem Antrag jetzt auch initiieren, zu sagen: Alle müssen an einen Tisch, alle müssen gemeinsam ihre Interessen und Bedarfe formulieren können, um dann daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Ich hoffe da auf eine gute, gewinnbringende Debatte für die Hochschulbauplanung in Thüringen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt noch Herr Bergner von der Gruppe der FDP.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren – also eigentlich habe ich noch 5 Minuten, aber egal, ich will die auch gar nicht auslasten.

Herr Schaft, auch wenn sich der Appell, kurz zu reden, anscheinend nur an mich gerichtet hat,

(Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Ent- schuldigung!)

ich werde so frei sein, mich lediglich auf ein paar Kritikpunkte zu konzentrieren, die wir für meine Begriffe aus Sicht des Rechnungshofs nicht genug im Antrag berücksichtigt sehen. Der Rechnungshof hat – ähnlich wie wir auch – begrüßt, dass das Thema angepackt wird. Das ist auf jeden Fall klar. Was er aber kritisiert hat, ist, dass es nicht genügend Entscheidungsklarheit bei der Kompetenzverteilung zwischen den Ministerien gibt. Er hat auch angemahnt, dass die Aufgaben des Hochschulbaus an die Bauverwaltungen zurückübertragen werden. Da hat es offensichtlich bislang sehr an der Kommunikation gehapert und das sind auch Dinge, die ich so von der Praxis wieder zurückgespiegelt bekomme.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein, nein, nein!)

(Abg. Schaft)

Doch, das ist so.

Insofern, wenn also die Bauherrentätigkeit bei den Hochschulen bleiben sollte, wird angemahnt, dort eine bessere Erfolgskontrolle einzuführen. Und was der Rechnungshof natürlich auch angemahnt hat, ist, dass das Positionspapier des Wirtschaftsrats einen Planungshorizont von 10 bis 20 Jahren und eben nicht von 8 Jahren sieht. Der Rechnungshof mahnt also dort auch ganz klar und deutlich an, dass nicht weiter in Legislaturperioden gedacht werden sollte, sondern mit Blick auf den Bedarf der Studieneinrichtungen, mit Blick auf die Erfordernisse, wie sie sich aus dem Bau ergeben, und natürlich auch mit Blick auf die Folgekosten, die sich dabei ergeben.

Ich will es mit Blick auf die Uhr – ich sehe auch die Unruhe im Raum –

(Beifall DIE LINKE)