wichtig, die Debatte um die gute Arbeit auch in den Anhörungen noch mal nach vorn zu stellen, denn sie ist tatsächlich ein Standortfaktor, der ganz wichtig ist. Die Leute müssen für die Arbeit, die sie an den Universitäten leisten – da geht es mir vor allen Dingen auch darum, sich die Frage zu stellen, warum Lehrbeauftragte nach wie vor, auch wenn sie schon lange an den Universitäten sind, im Vergleich zu denjenigen, die dort fest angestellt sind, so unterirdisch bezahlt werden. Das sind Sachen, die müssen wir uns einfach fragen, weil wir ansonsten nicht dafür sorgen, dass Menschen an unsere Hochschulen kommen werden und dort für eine gute Lehre und Forschung sorgen. Ich glaube, diese Debatte ist auch eine sehr wichtige.
Unser Fazit ist erst mal, dass der Entwurf ein sehr tragfähiger Vorschlag ist, mit vielen Verbesserungen und mit sehr guten Ansätzen. Wir wollen gemeinsam daran arbeiten und versuchen, einige Punkte stärker zu machen. Ich glaube, dabei liegt es vor allen Dingen an uns, in welchem Klima wir diese Diskussion führen. Es ist sehr wichtig, dass wir uns nicht gegenseitig erzählen, was wir für richtig oder falsch erachten und vor allen Dingen dass wir uns auch nicht gegenseitig vorwerfen, dass Diskussionsprozesse ihre Zeit brauchen, denn, Herr Voigt – Entschuldigung, aber das wissen Sie auch sehr gut –, Demokratie braucht Zeit. Hochschulen sind keine Unternehmen und ich will Hochschulen auch nicht führen wie ein Unternehmen
Deswegen, glaube ich, sollten wir diesen Demokratieprozessen sowohl hier im Parlament als auch an den Hochschulen den nötigen Raum geben. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme aus zwei Gründen noch einmal ans Pult. Der eine hat mit unserer aktuellen Debatte nur indirekt zu tun, aber ist so erfreulich, dass ich ihn jetzt gleich loswerden muss. Am vergangenen Tag ist die Entscheidung gefallen, welche der Anträge zu den Exzellenzclustern in die nächste Phase gehen, also die erste Hürde übersprungen haben. Sie entsinnen sich, die Exzellenzinitiative besteht aus drei Teilen, einmal die Exzellenzuniver
sitäten, die Exzellenzcluster und die Innovativen Hochschulen. Wir in Thüringen haben uns beworben und sind mit zwei Anträgen erfolgreich, kommen unter die letzten 88 und das ist mehr als begrüßenswert. Die Friedrich-Schiller-Universität mit ihrem Antrag und das UKJ, gemeinsam mit der Friedrich-Schiller-Universität in einem Netzwerk mit anderen Hochschulen, sind über diese erste Hürde gesprungen. Das zeigt, dass wir tatsächlich auf dem Weg sind, anders als in der ersten Exzellenzinitiative, die Exzellenz unserer Hochschulen und damit der Hochschullandschaft nachzuweisen. Gratulation an diejenigen, die das geschafft haben.
Und nur zwei/drei Gedanken noch mal kurz aufgenommen: Frau Muhsal, in Ihrer Argumentation, insbesondere im Hinweis auf die StuRa-Wahlen, wird eigentlich klar, wo die fundamentalen Unterschiede liegen. Der Punkt ist, das gilt nicht nur für Hochschulen: Wenn Sie Menschen in die Entscheidungsfindung einbinden wollen, wenn Sie ihnen eine Mitsprache ermöglichen wollen, dann müssen Sie das institutionalisieren, damit eine StuRa-Wahl und letztlich eine Mitarbeit – in welchem Gremium auch immer – qualitativ Sinn machen. Wenn ich auf dem Anhörungsbänkchen sitze, wenn ich zuhören darf, wenn also meine Funktion in einem Gremium nicht darüber hinausgeht, dass ich mich melden und Informationen weitergeben darf, dann wird ein solches Gremium, wie auch ein StuRa, natürlich entwertet. Das ist genau der Hintergedanke, zu fragen: Wie können wir mehr Mitbestimmung, das heißt eben auch mehr Interesse an den Vorgängen, an der strategischen Ausrichtung einer Hochschule beim Mittelbau und bei den Studierenden erzeugen? Doch nur, indem wir sie tatsächlich in die Entscheidungen einbeziehen.
Ich bin Frau Henfling ausgesprochen dankbar, dass sie noch mal mit diesem Argument aufgeräumt hat, nur derjenige, der fest angestellt ist, könne Verantwortung tragen, weil hier Verantwortung und Entscheidung mit langfristiger Bindung zusammenfallen. Nein, das ist schon beim Mittelbau ad absurdum geführt, denn, wenn ich das richtig sehe, ist der nicht wissenschaftliche Mittelbau – ich habe mal zu DDR-Zeiten eine Weile daran gearbeitet – genauso fest angestellt. Die Studierenden haben selbstverständlich in ihrer Zeit – in den Semestern, die sie für Bachelor und Master aufwenden – natürlich auch eine lange Frist. Aus diesem Grund müssen sie mit angehört werden.
Ich möchte, Herr Prof. Voigt, um eines ganz dringend bitten, auch was die Kommunikation nach außen anbetrifft, das ist die Frage der Entmachtung der Professoren. Das sagt sich so einfach dahin
und es wird sich festsetzen. Ich bitte Sie, als jemand, der das System sehr genau kennt, noch einmal gründlich darüber nachzudenken: Wir haben eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die verlangt von uns, dass die Gremien anders aufgestellt werden. Wir haben eine Entscheidung, dass bei Forschung und Lehre die Professoren immer die Mehrheit haben, und zwar auch an Stühlen. Ihr Argument, dass da Stühle abgeschraubt werden, trägt nicht, es sei denn, Sie verweisen darauf, dass wir die Gremien natürlich praktikabel halten wollen. Der entscheidende Punkt ist, dass auch die Studierenden und der Mittelbau bei Forschung und Lehre mitsprechen dürfen, aber die Professoren mit ihrer Mehrheit entscheiden. Wer hier von Entmachtung spricht, will ganz bewusst einen ideologischen Kampfbegriff, der nicht tauglich ist, in die Debatte einführen.
Schließlich drittens: Was die Digitalisierung angeht, verweise ich darauf, dass wir in der Landesregierung eine Digitalisierungsstrategie auf den Weg gebracht haben. Eine der drei Hauptsäulen ist die Digitalisierung von Bildung. Mein Kollege Holter arbeitet intensiv an Schulen und Berufsschulen, aber eben auch an Hochschulen und Forschung. Wir haben ein Netzwerk, das sich damit beschäftigt. Ich bin offen für eine Debatte, wie wir das vielleicht noch verbessern können. Das ist ein kluger Vorschlag, wir werden ihn in der Diskussion aufgreifen. Vielen Dank für Ihre Anregungen.
Frau Muhsal, selbstverständlich habe ich allen in der Debatte zugehört, wie Sie gesehen haben. Ich freue mich auf die Anhörung und eine vielleicht noch bessere Gesetzgebung nach der zweiten Befassung hier im Landtag. Wir sind offen für neue Ideen, für Diskussionen. Ich freue mich darauf und bedanke mich für diese erste Lesung. Vielen Dank.
Wir wollen doch die Reihenfolge gut einhalten, Herr Minister. Ich will noch mal auf einen Punkt kommen, warum die Hochschulen unregierbar werden, ich will Ihnen das noch mal deutlich machen, weil ich Sie nicht so einfach davonkommen lasse. Das ist Rhetorik, das können Sie gern machen, aber Sie machen zwei Dinge gleichzeitig, die es den Hochschulen zukünftig sehr viel schwieriger machen werden. Erstens setzen Sie auf eine sehr bewusste Art und Weise auf eine Entscheidungsausweitung der Senate.
Das ist ein Verfassungsgerichtsurteil, aber da gibt es Interpretationsspielraum. Sie haben eine sehr bewusste Ausformung dessen genommen und zusätzlich – und das kommt on top – packen Sie noch die Parität drauf. Und das ist das, was ich Ihnen vorwerfe. Ich habe nichts dagegen, dass Sie den Senaten mehr Mitbestimmung geben. Das entspricht sogar diesem Gerichtsurteil. Aber dass Sie die Parität on top packen, führt letztlich dazu, dass unsere Hochschulen unregierbar werden. Ich habe mir extra noch mal die Kommentierung angesehen. Darin steht ganz klar: Mitwirkung versus konzentrierte Entscheidungskompetenz der Leitungsorgane, die Je-desto-Formel des Bundesverfassungsgerichts sagt: Okay, wir müssen bei Abwahl klären und in Budgetfragen muss ein kollegiales Vertretungsorgan präkonditioniert werden. Das ist das, was das Bundesverfassungsgericht Ihnen vorgibt. Aber bitte schön nicht das, was Sie im Hochschulgesetz formuliert haben. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen, Sie machen da einen massiven Fehler.
Artikel 5 des Grundgesetzes sagt – das führt mich zu meinem zweiten Punkt, Zivilklausel –: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Das ist das, was grundgesetzlich vorgegeben ist. Frau Henfling, deswegen kann ich nur sagen, die Zivilklausel widerspricht dem massiv.
Dass Sie nicht nur mal ein paar kleine Schräubchen ändern wollen, sieht man daran, dass Sie ein komplett neues Gesetz vorgelegt haben. Ich finde, wenn etwas gut ist, was Sie gerade selbst bestätigt haben, dann steht es im besonderen Begründungszusammenhang, warum es verändert werden soll. Dass Sie ein komplettes Gesetz vorlegen, zeigt mir, dass Sie kein Interesse haben, diese Hochschullandschaft mühevoll und sorgsam weiterzuentwickeln, sondern radikal zu ändern. Ich kann Ihnen nur sagen, wir werden einen Gegenvorschlag machen und ich hoffe, Sie haben den Mut, den gemeinsam mit allen anderen Anzuhörenden auch zu besprechen. Schönen Dank.
Herr Minister Tiefensee, ich möchte kurz darauf eingehen, was Sie in puncto Demokratisierung gesagt haben. In der Grundanalyse stimme ich Ihnen zu, aber die Schlüsse, die Sie daraus ziehen, sind nicht richtig. Natürlich ist es wichtig, ein Gremium so zu gestalten, dass es etwas entscheiden kann.
Das ist momentan an den Unis nicht so. Wir sehen das an den Wahlzahlen der Studenten, dass viele Studenten sagen, ich habe keine Zeit dazu und kein Interesse daran, ich mache bei den Wahlen gar nicht erst mit.
Nein, möchten Sie nicht? Sie möchten gleichzeitig mit mir reden. Das entspricht aber nicht den Regeln hier.
Wir haben diese Institution, die einfach nicht von den Studenten genutzt wird. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir hier im Plenum eine Debatte geführt haben, dass wir als AfD vorgeschlagen haben, die Mitgliedschaft in den Studentenschaften freiwillig zu machen. Dann können sich diejenigen dort beteiligen, die das wollen. Der jetzige Zustand in den StuRas ist eben einfach auch der, dass einige wenige, die zum einen dann die Freisemester mitnehmen und zum anderen sich hinstellen und Aussagen zu allgemeinpolitischen Dingen machen. Wir haben das zum Beispiel in Jena als es Veranstaltungsabsagen für die AfD gab, erlebt, wo sich dazu geäußert wurde. Das ist einfach der falsche Weg und das ist vor allem auch der Punkt, wo ich sage, da kommt Ideologie herein. Das sieht man – wie ich in meiner Rede auch erläutert habe – an Ihrem Gesetzentwurf, dass Sie Tür und Tor dafür öffnen, dass Institutionen nicht mehr für die Hochschule da sind, sondern irgendein Zeug damit getrieben wird, was da eigentlich gar nichts zu suchen hat.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Muhsal. Weitere Redemeldungen sehe ich jetzt nicht. Damit schließe ich die Beratung. Ich bin mir nicht darüber im Klaren, ob es einen Antrag auf Überweisung gab? Aber ich würde sagen, es gibt einen.
Okay, es gab einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Dann halten wir das so fest und stimmen diesen ab.
Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hauses und des Abgeordneten Krumpe. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall.
Die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss wird auch noch beabsichtigt, zu beantragen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Krumpe. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir haben das Gesetz also an den Wirtschafts- und Wissenschaftsausschuss überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
a) Einrichtung eines Opferentschädigungsfonds für die Opfer und Betroffenen von Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4501
b) Errichtung einer Stätte der Erinnerung und Mahnung für die Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4502 - Neufassung
Ich frage, ob jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung wünscht. Bitte, Frau Hennig-Wellsow.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete im Thüringer Landtag, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! „Alles, was ich noch will, sind Antworten.“ Das schrieb Aysen Taşköprü, die Schwester des durch den NSU ermordeten Süleyman Taşköprü, 2013 an den damaligen Bundespräsidenten Gauck, auf dessen Einladung an die Angehörigen der durch den NSU ermordeten ins Schloss Bellevue in Berlin. Tatsächlich hören wir von den Betroffenen und Opferangehörigen vor allem den Wunsch, aufzuklären, warum sie, warum ihre Angehörigen zu Zielen des mörderischen Terrors geworden sind. Bis heute haben wir nur wenige Antworten darauf hören können. Bereits seit 2012 bemüht sich der Thüringer Landtag mit dem nunmehr zweiten Untersuchungsausschuss, um Aufklärung und Antworten aus der Thüringer Per
spektive zu finden. Ich finde, das ist uns zum Teil ganz gut gelungen. Ich denke aber, zumindest für die Koalitionsfraktionen sprechen zu können, wenn ich sage, wir dürfen auch in diesem Bemühen nicht nachlassen und wir werden in diesem Bemühen auch nicht nachlassen, um Antworten zu finden.