Ich habe wie andere von Ihnen an dem jüngsten Kindergipfel teilgenommen und mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass diese jungen Menschen, diese Kinder und Jugendlichen, etwas gefordert haben, was ich so noch nicht gehört habe. Dass sie gesagt haben: „Wir wollen an Kommunalwahlen teilnehmen“, das habe ich schon gehört, aber dass sie sagen, dass bei Kommunalwahlen ab 14 Jahren und bei den Landtagswahlen ab 16 und beim Bundestag ab 17 Jahren das Wahlrecht eingeführt werden soll, das ist wirklich eine starke Position, die der Kindergipfel da formuliert hat. Das drückt etwas
aus. Es gab jetzt vor Kurzem, es war vor zwei Tagen, eine Veranstaltung, das ist der 9. Schulleitertag hier in Thüringen und da hat Herr Prof. Hurrelmann – einer der führenden Wissenschaftler, Frau Muhsal, in der Jugendforschung Deutschland – die einzelnen Entwicklungsstadien in den letzten Jahren analysiert. Er ist zu der Erkenntnis gekommen, dass die heutige Jugend, auch die Heranwachsenden, digital vernetzt sind – das wissen wir alle –, dass sie sehr gute berufliche Chancen haben, dass sie sich – ja – nicht so schnell aus dem Elternhaus abnabeln und dass sie, wie eben beim Kindergipfel deutlich geworden ist, hoch politisch motiviert sind im Gegensatz zu denen, die vor zehn, 15 Jahren als Jugendliche agiert haben. Es gibt einen deutlich qualitativen Unterschied, und das macht mir Mut. Das macht mir Mut im Hinblick auf das, was wir in Thüringen, Sie jetzt schon viele Jahre, ich jetzt seit ein paar Wochen, auch mit praktiziere, wir reden über Zukunft, und wenn wir über Zukunft reden, dann reden wir über die Jugend, die in der Zukunft tatsächlich die Geschicke des Freistaats in der Hand haben wird.
Und wenn dann just zu diesem Tag der 15. Kinderund Jugendbericht des Bundes auf den Tisch kommt – und der ist letzte Woche hier in Thüringen vorgestellt worden, der Freistaat war dort wirklich vorne im Konzert der deutschen Bundesländer –, dann kommt dort zum Ausdruck, dass viel mehr der Kontext und der Fokus auf die Jugend, auf die Heranwachsenden gelegt werden muss. Das ist wichtig, weil damit deutlich wird, dass in der Vergangenheit viel über die Jüngeren gesprochen wurde, über die Kinder. Aber jetzt ist es tatsächlich notwendig, sich auf die Heranwachsenden, die sich in der Selbstfindung, Selbstbestimmungs- und Selbstentfaltungsphase befinden, zu fokussieren, und deswegen ist es gut, dass heute auch diese Debatte nach einer monatelangen Diskussion zum Abschluss kommt. Und viele der Diskussionsrednerinnen und Diskussionsredner, der verehrten Abgeordneten haben darüber gesprochen: Eigenständige Jugendarbeit, das kann ich schnell postulieren. Na klar! Aber wenn Sie sich erinnern, wie denn das mit der Genderpolitik war: Vor 20 Jahren, wenn du da Gender in den Mund genommen hast, da wurdest du ja verpönt dafür. Heute, übrigens auch bei der CDU, wird durchaus in der weiblichen und in der männlichen Form gesprochen und geschrieben. Das ist Alltag geworden, und wenn ich von der eigenständigen Jugendpolitik rede, und das haben ja viele von Ihnen hier gemacht, da meine ich auch, das ist der Beginn, tatsächlich das weiterzuentwickeln, dass es zu einer Selbstverständlichkeit in unserer Gesellschaft, in der Politik wird, dass wir die Jugend als das begreifen, was sie ist. Sie ist eine eigenständige Gruppe in unserer Gesellschaft und als solche muss sie auch behandelt werden.
Und tatsächlich – Frau Rothe-Beinlich und Frau Lehmann und unter anderem auch Kati Engel sind darauf eingegangen – ist die Jugendarbeit wichtig für eine eigenständige Jugendpolitik, denn die Losung ist das eine, wir müssen diese ganz konkret untersetzen. Und deswegen ist es für Thüringen wichtig, dass die örtliche Jugendförderung auch tatsächlich im Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz verankert ist und dass die finanzielle Ausstattung der örtlichen Jugendhilfe verstärkt wird. Einige der Rednerinnen und Redner haben ja auf den Doppelhaushalt verwiesen.
Sie kennen das mit den örtlichen Jugendförderplänen. Hier gibt es große Übereinstimmung und es ist einfach wichtig, an dieser Stelle weiterzumachen. Wir haben ein gutes Fundament, aber ich glaube, Sie stimmen mir alle zu: Ohne Jugendarbeit kann es keine eigenständige Jugendpolitik geben. Deswegen ist es richtig, dass es diese 15 Millionen Euro, das sind eben 3 Millionen Euro mehr, im Doppelhaushalt gibt, um damit den politischen Willen der Koalition zu untersetzen, dass wir hier einen Beitrag leisten wollen, dass diese eigenständige Jugendpolitik auch gelebt werden kann.
Gelebt wird sie unter anderem durch diejenigen, die diese eigenständige Jugendpolitik, diese Jugendarbeit begleiten: Streetworker, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und viele, viele andere – ich kann sie alle im Einzelnen aufzählen. Und ich denke, es ist an dieser Stelle einen Dank wert an diese Menschen, die sich hier engagieren
und der Jugend helfen, ihren Weg in unserer Gesellschaft zu finden. Da ist es genau richtig, zusätzliches Geld einzusetzen, weil es um das Fachkräftegebot geht. Wir brauchen gut ausgebildete Kolleginnen und Kollegen, die die Jugendlichen an die Hand nehmen und ihnen auch die Unterstützung bieten, die notwendig ist, sich hier auch zu entfalten und diese eigenständige Jugendpolitik auch tatsächlich dann zu leben. Wir brauchen also diese Expertinnen und Experten.
Und wir fangen nicht bei Null an. Herr Bühl, Sie sind auf den Landesjugendförderplan eingegangen: Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 sieht genau die Förderung der Strukturen in ihrer Pluralität in Thüringen vor. Es gibt ja eine Vielzahl von Jugendverbänden, die auf Landesebene agieren. Die kennen Sie alle sehr gut und ich denke, das soll auch so bleiben. Deswegen ist es richtig, dass die Stellenanteile zur Struktursicherung in ihrer Anzahl von 16 auf 27 erhöht werden. Insgesamt sind für
die Umsetzung des neuen Landesjugendförderplans ab 2018 dann circa 500 Millionen – 500.000, Entschuldigung, damit Frau Finanzministerin keinen Schock bekommt –, 500.000 Euro, eine halbe Million mehr, eingeplant, weil es tatsächlich darum geht, das zu unterstützen. Es geht auch um die Stärkung der örtlichen Jugendverbandsarbeit durch die örtlichen Jugendringe. Mir macht Sorge, dass es weniger Kreisjugendringe gibt; das wissen Sie aus Ihrer Wahlkreisarbeit sehr gut. Deswegen sollten Sie vor Ort dafür Sorge tragen, dass die Kreisjugendringe auch wieder arbeiten können und es mehr werden. Deswegen ist es richtig, dass wir das auch alles gesetzlich verankern.
Mitbestimmung – es gibt viele Beteiligungsformen und ich meine, es muss hier Politik mit den Betroffenen für die Betroffenen gemacht werden. Das haben viele der Vorrednerinnen und -redner gesagt, das will ich hier eigentlich nur antippen. Ich meine, wir sollten der Jugend auch mehr Vertrauen schenken. Sie sind ganz klug, sie durchdringen die Probleme,
sie durchdringen die auch politisch, sie haben ihre Antworten. Aber wir sollten, wie wir auf die Alten hören, auch auf die Jugend hören, weil sie uns die Antworten geben können, die wir möglicherweise gar nicht finden können.
Deswegen sind dort Expertinnen und Experten auf dem Wege, die in der Tat dann auch befähigt sind, hier vor Ort in Thüringen ganz konkret zu arbeiten.
Sie wissen, es gibt die Entwicklung der Landesstrategie für die Mitbestimmung junger Menschen. Da gibt es ein Expertenteam, welches arbeitet, und da geht es um drei Schwerpunkte: Erstens geht es um verbindlich geregelte Strukturen, zweitens geht es um die Förderung, Qualitätsentwicklung und Qualifikation, drittens um Kommunikation, Beratung und Vernetzung. Und es geht um die unterschiedlichen Lebenslagen der jungen Leute – Familie, Schule, Freizeit, Kommune und natürlich auch die Medien. Es gibt viele, viele gute Beispiele für Beteiligung, die kennen Sie alle bestens aus Ihrer Praxis und die sollten wir auch erhalten und entsprechend ausbauen. Es geht darum, dass auch die Jugend an der Zukunft beteiligt wird und am Beispiel „Zukunft Schule“ – das diskutieren wir ja gerade breit im Freistaat – bringt sich auch die Landesschülervertretung ganz konkret ein; sie hat ihre Vorstellungen. Und beim nächsten großen Forum werden die Kinder, die Jugendlichen, die Schülerinnen und Schüler sich auch in diese Arbeit, was die „Zukunft Schule“ betrifft, das Konzept für Thüringen, dann ganz konkret einbringen.
Ja, ich bin der Überzeugung, wir müssen auch ein paar Dinge überprüfen. Wir müssen nicht nur überprüfen, wie wir das, Frau Rothe-Beinlich, schon diskutiert haben, ob im Schulgesetz Mitbestimmungsund Beteiligungsrechte aufgenommen werden. Wir müssen auch schauen, ob in dem Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten aufgenommen werden. Wir müssen auch, Herr Innenminister, gemeinsam darüber reden, ob in der Kommunalordnung für Jugendliche mehr Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden können, andere Länder machen uns das vor.
Und in der Tat – ja, Diana Lehmann, das ist so –, wir müssen auch über den Übergang von Schule und Beruf reden. Wir haben jetzt eine andere Situation, als sie vor einigen Jahren noch war. Trotzdem werden einige nicht so mitgenommen, finden nicht die Chancen in der beruflichen Qualifizierung, in der beruflichen Entwicklung. Das sind insbesondere diejenigen, die einen Hauptschulabschluss machen. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass wir hier auch entsprechende Angebote machen müssen. Auch hier brauchen wir Fachleute, die hier in einem entsprechenden Übergangssystem – also Übergang Schule-Beruf – diese jungen Menschen unterstützen, denn am Ende wird jede und jeder auf dem Arbeitsmarkt, in der Wirtschaft hier in Thüringen gebraucht.
Wie geht es nun weiter, meine Damen und Herren? Wenn heute der Antrag verabschiedet wird, der Landtag einen Beschluss fasst, dann ist das ein Auftrag erstens natürlich für mich als zuständiger Minister mit meinem Ministerium, das versteht sich von selbst, aber zweitens auch für das ganze Kabinett. So wie das auch in dem Antrag zum Ausdruck kommt, sind wir auf der einen Seite verpflichtet, auf der anderen Seite wollen wir das auch. Wir werden den Kinder- und Jugendbericht für Thüringen erarbeiten und vorlegen. Dann werden wir sicherlich über die konkrete Situation eine erneute Debatte haben. Mir geht es eigentlich gar nicht um die Debatte, sondern mir geht es um konkrete Maßnahmen zur Untersetzung dessen, was heute hier beschlossen wird. Es darf nicht nur Angelegenheit eines Fachressorts sein – in dem Fall des Jugendministeriums –, sondern es muss wie ein roter Faden durch die Politik der ganzen Landesregierung gehen. Deswegen strebe ich einen Kabinettsbeschluss zu diesem Thema an. Also die Folge: Heute der Landtag und dann wird sich auch das Kabinett mit dem Thema „Eigenständige Jugendpolitik“ beschäftigen, um deutlich zu machen, dass es Angelegenheit der Landesregierung und damit hoffentlich der ganzen Gesellschaft in Thüringen ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Minister. Jetzt kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/1970. Wer für den Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion – mehr oder weniger entschlossen, wenn ich das so sagen darf. Der Antrag der CDU-Fraktion – wir stimmen ihn noch mal ab. Ich bitte um das Handzeichen, wer dafür ist. Jetzt die CDU-Fraktion, alle sehr geschlossen. Gegenstimmen? Die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion.
Wir kommen zur Abstimmung zum Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Hier stimmen wir direkt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 6/4496, die eine Neufassung des Antrags enthält, ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Alles geschlossen jeweils, selbstverständlich. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4498 dazu: Datenschutz und Datensicherheit stärken, parlamentarische Kontrolle ausbauen und keine neuen Befugnisse im geplanten GKDZ Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4550
Wir sind übereingekommen, dieses Gesetz heute in erster und – sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird – am Freitag, nach der Mittagspause, in zweiter Beratung aufzurufen. Die Landesregierung wünscht das Wort zur Begründung. Herr Minister Maier, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich freue mich heute außerordentlich, dass wir das Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zur Errichtung des GKDZ behandeln. Die Koalition zeigt damit erneut ihre Handlungsfähigkeit bei der Stärkung der öffentlichen Sicherheit. Diese im Freistaat weiter zu erhöhen und auszubauen, ist für mich von großer Bedeutung. Wir wollen mit dieser Maßnahme dazu beitragen, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger zu jeder Zeit in ihrer Heimat sicher fühlen können.
Die Telekommunikationsüberwachung – kurz TKÜ – gehört zu den unverzichtbaren Ermittlungsinstrumenten der Polizei. Dies erfordert von daher eine moderne technische Ausstattung unserer Sicherheitsbehörden, insbesondere auch deshalb, weil die TKÜ im besonderen Maße einer schnelllebigen technologischen Entwicklung unterliegt. Anders als früher gibt es heute unzählige Formen elektronischer Kommunikation. Dies führt aufseiten der Polizei zu hohen Anforderungen an Personal und Technik und vor allem auch zu hohen Kosten. Es wundert daher nicht, dass bundesweit gerade auf dem Gebiet der polizeilichen TKÜ Kooperationen geprüft werden. Besonders weit ist der Verbund der norddeutschen Küstenländer. Diese Kooperation der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern betreibt ein ganz ähnliches Projekt wie wir. Dies befindet sich allerdings bereits in der Aufbauphase. Auch die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind durch eine Kooperation, die sogenannte Sicherheitskooperation, verbunden. Zu den erklärten Zielen dieser Sicherheitskooperation gehört unter anderem, den Infor
mationsaustausch zu verbessern, schwere Straftaten sowie politische und organisierte Kriminalität effektiver bekämpfen zu können sowie Synergieeffekte bei der Ressourcenbereitstellung zu erzielen. Diesen Zielen dient auch das derzeit wichtigste Projekt der Sicherheitskooperation, nämlich die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenzund Dienstleistungszentrums auf dem Gebiet der polizeilichen TKÜ – kurz GKDZ.
Die Länder der Sicherheitskooperation betreiben derzeit noch jeder für sich eigene Organisationseinheiten zur Durchführung von TKÜ-Maßnahmen. In Thüringen ist das die sogenannte TKÜ-Stelle im Landeskriminalamt. Künftig sollen die hierfür notwendigen IT-Unterstützungsleistungen im GKDZ gebündelt werden. Dazu wird eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Grundlage ist ein Staatsvertrag, den die Innenminister aller beteiligten Länder bereits unterzeichnet haben.
Ich würde gern die Beratung über den Staatsvertrag und weniger über die Amtszeit von Thüringer Innenministern fortsetzen wollen.
Ein solches Vorhaben wirft naturgemäß zahlreiche Fragen auf, die wir – das heißt die Innenressorts der fünf Länder zusammen mit externen Sachverständigen, den Finanz- und Justizressorts sowie mit den Landesdatenschutzbeauftragten – intensiv geprüft haben.
Zu den rechtlichen Fragen hat Herr Prof. Dr. Heckmann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht der Universität Passau und Mitglied des bayrischen Verfassungsgerichtshofs, ein Rechtsgutachten erstellt, was für uns die Grundlage für die weitere Planung war. Dadurch sind auch die besonders strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu erklären, die gemeinsam mit den Landesdatenschutzbeauftragten der fünf Länder weiterentwickelt wurden und dem Staatsvertrag nun sein besonderes datenschutzorientiertes Gepräge geben.