oder Unternehmerverbände aufschreiben, viele Stunden Zeit investieren und am Ende findet das im Diskussionsprozess nicht statt. Das ist eine ziemlich desillusionierende Erfahrung, kann ich mir vorstellen. Das zieht sich aus meiner Sicht durch den gesamten Gesetzentwurf.
Kommen wir zum zweiten Punkt, dem Thema der Bäckereien. Sie wollen erreichen, dass Zubehörwaren auch an Laufkundschaft außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten abgegeben werden können. Auch das ist aus meiner Sicht ein klassischer Fall von politischem Autismus. Der Landesinnungsverband des Bäckereihandwerks, die IHKs, die Stadt Jena und auch der Thüringische Landkreistag haben darauf hingewiesen, dass die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes der richtige Schritt wäre. Alle Fraktionen der Altparteien haben auf einem entsprechenden Gesetzentwurf, den die AfD-Fraktion mal auf die Beine gestellt hat, herumgehackt. Sie haben im Grunde verhindert, dass da die entsprechende Liberalisierung erfolgt. Damals war übrigens, Herr Korschewsky, im Gegensatz zu heute eines Ihrer Hauptargumente, dass das Ganze die Samstags- und Sonntagsarbeit fördern würde und dass man damit die Verkäuferinnen belasten würde. Warum das jetzt plötzlich für Sie anders ist, das wissen Sie wahrscheinlich genau, vielleicht können Sie es noch mal erklären. Aber ich kann Ihnen eines sagen, Sie ignorieren auch hier die vorgetragenen Fakten, Sie schaffen eine widersprüchliche Rechtslage, Gaststättengesetz und Ladenöffnungsgesetz widersprechen sich im Grunde nach dieser Änderung. Das tatsächlich zu klärende Regelungsbedürfnis, das wir als erstes hier im Landtag angesprochen haben, lösen Sie für eine Gruppierung. Es ist gut für das Bäckereihandwerk, wenn wir die Widersprüche außen vor lassen. Aber die anderen betroffenen Unternehmen, zum Beispiel die Floristen oder die Zeitungsverkäufer, ignorieren Sie weiter, denen helfen Sie also nicht.
Der Hauptgrund, warum Sie das gemacht haben, warum Sie dieses Gesetz ausgewählt haben, um diese Änderungen zu machen, ist, denke ich, durchschaubar. Sie haben natürlich nach der Diskussion unseres Gesetzentwurfs zum Ladenöffnungsgesetz erkannt, dass da eine Änderung unumgänglich ist. Aber da kommen eben die typischen Altparteienreflexe. Sie können es sich nicht eingestehen, dass die AfD mal den richtigen Impuls gesetzt und in den Landtag eingebracht hat.
Also ändern Sie einfach das falsche Gesetz und hoffen, dass keiner auf diesen politischen Taschenspielertrick hereinfällt. Aber keine Sorge, meine Damen und Herren, das werden wir dem Wähler schon vermitteln.
Ich komme jetzt zum ganz großen Hammer Ihres Änderungsgesetzes, nämlich der Einführung der Antidiskriminierungsregelung, mit der Sie Gaststättenbetreiber und vor allem Diskothekenbetreiber zwingen wollen, jeden reinzulassen, der offenkundig einer fremden Religion oder einer anderen ethnischen Herkunft angehört. Da sind wir wieder beim Autismus-Syndrom, nämlich den Spezialinteressen und speziellen Fähigkeiten, angelangt. Bei Ihnen – das eben Angesprochene ist ein schönes Beispiel dafür – dreht sich alles manisch um angebliche Diskriminierung, selbst wenn gar keine vorliegt. Damit gehen Sie der Bevölkerung und den Unternehmen auf den Senkel.
Eigentlich versteht jeder vernünftige Mensch die Ursache, warum an Diskotheken an der Tür bestimmten Männergruppen bestimmter ethnischer Herkunft häufig der Zugang verweigert wird. Alle Erfahrungen in der Realität besagen nämlich, dass bestimmte Gruppierungen immer wieder steter Quell von Aggressionen und Auseinandersetzungen in Diskotheken sind.
Derartiges will ein Betreiber zum Schutz seines Hauses, des Rufs seines Hauses und vor allem zum Schutz seiner Gäste vermeiden.
Das ist ein völlig verständliches Ziel. Deswegen ist diese entsprechende Türpolitik in aller Regel keine Diskriminierung, sondern eine sachlich gerechtfertigte und damit zulässige Ungleichbehandlung.
Daran ändert auch nichts, dass Türsteher aus der Situation heraus entscheiden müssen, und zwar sehr schnell entscheiden müssen. Dabei können natürlich auch mal Sachverhalte falsch verstanden werden, da kann es auch mal sein, dass ein friedlicher marokkanischer Student aus Versehen den Zugang verweigert bekommt. Denn Türsteher können genauso wenig wie Diskothekenbesitzer oder Gaststättenbesitzer Menschen in den Kopf gucken, sondern müssen sich für ihre Entscheidung sozusagen an Indizien, an Äußerlichkeiten, am Auftreten usw. orientieren. Es ist ganz normal, dass dabei auch Fehler passieren.
Nun, Rot-Rot-Grün will das trotzdem ändern und den Diskothekenbetreibern, vor allem den Türstehern, eine erhebliche Rechtfertigungslast für die Entscheidung an der Tür auferlegen. Man muss sich das mal ganz genau auf der Zunge zergehen lassen. Erst sorgen Sie gemeinsam mit der CDU und der CSU dafür, dass die Sicherheitslage hier in Deutschland dank Ihres Faibles für unkontrollierte Einwanderung so schlimm ist wie nach dem Zwei
auf dem Rücken der Unternehmer bzw. der Allgemeinheit abwälzen. Das ist eine echt unredliche Politik, die Sie hier betreiben.
Die Argumentation, die Sie dabei bemühen, meine Damen und Herren, ist besonders abstrus. Denn Sie gestehen ein – das hat Herr Kollege Bühl ja schon gesagt –, es gibt eigentlich keine signifikanten Fälle von Diskriminierung. Das kontern Sie dann mit dem Argument, man möchte das präventiv machen, denn die Gesellschaft wandele sich zu mehr Vielfalt. Der Begriff der Überfremdung ist natürlich weiterhin ganz böse Hetze, aber Sie gestehen durchaus ein, dass wir vielfältiger werden. Außerdem gäbe es Studien, in denen Minderheiten gefragt worden sind, ob sie Diskriminierungserfahrungen gemacht haben. Das überraschende Ergebnis sei gewesen, dass diese das bejaht hätten. Der Witz ist aber, dass nach diesem neuen Gesetz, das Sie hier schaffen wollen, nur die Diskriminierung von Religion und ethnischer Herkunft schlecht und verboten ist. Falls irgendwer homosexuelle, behinderte, hässliche Menschen, hübsche Menschen, Rothaarige oder AfD-Mitglieder diskriminieren will, ihnen den Zugang zu Gaststätten oder Diskotheken verwehren will, haben Sie damit kein Problem. Ich könnte sogar weiter gehen. Ich widerspreche Ihnen, dass Ihnen jede Diskriminierung zu viel ist, Herr Korschewsky. Wenn ich mir manche Initiativen Ihrer politischen Bündnisgenossen anschaue, die AfD zum Beispiel von Gaststätten, von Veranstaltungsräumlichkeiten auszuschließen, dann sage ich, es ist sogar Ihr ausdrücklicher Wille, dass politisch diskriminiert wird.
Das ist der Punkt. Und um diese Diskriminierung, die tatsächlich stattfindet, wollen Sie sich gar nicht kümmern. Das zeigt die ganze Verlogenheit dieses Gesetzesentwurfs, meine Damen und Herren.
Genauso ist es. Ich könnte noch auf viele andere Details eingehen, auf den Bürokratieaufwuchs, vor dem beispielsweise die Stadt Jena gewarnt hat. Ich könnte auf die wirklich interessante Antwort eingehen – das sollte ich vielleicht machen –, die der Vertreter der Landesregierung gegeben hat, indem er gesagt hat, na ja, anhand dieser Feststellung, dass es Bürokratiebelastung gibt, merkt man, wie viel noch in Sachen Integration getan werden muss. Auf einen substantiierten Hinweis kommt eine Phrase als Antwort. Objektive Einwände werden so abgebügelt, weggebügelt. Das kennen wir aus der
Spätphase der DDR, und diesen Geist atmet dieser Gesetzentwurf. Er ist ein Paradebeispiel für wirtschaftsfeindliche, illiberale, bürgerliche Freiheiten beschränkende rot-grüne Politik. Deswegen lehnen wir das insgesamt ab. Und weil wir es insgesamt ablehnen, Herr Kollege Bühl, brauchen wir auch Ihrem Änderungsantrag nicht zuzustimmen. Denn wenn man alles ablehnt, ersparen wir uns solche Detailausnahmen. Vielen Dank!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schließen wir eine Regelungslücke beim Betrieb von Spielautomaten. Das Thüringer Spielhallengesetz schreibt vor, dass zum Schutz der Spieler in der Zeit von 1.00 Uhr morgens bis 9.00 Uhr eine Sperrzeit einzuhalten ist. Zudem gilt für die nach Thüringer Feiertagsgesetz besonders geschützten Feiertage ein generelles Spielverbot. Nach geltender Rechtslage besteht jedoch die Gefahr, dass Spielsüchtige im Sperrzeitraum von der Spielhalle auf die in normalen Gaststätten aufgestellten Spielautomaten ausweichen. Um das Unterlaufen dieser, der Suchtprävention dienenden Regelung zu verhindern, wird mit dem vorliegenden Gesetz diese Regelungslücke geschlossen und werden auch für Spielautomaten in Gaststätten Sperrzeiten und Spielverbotstage eingeführt.
Trotzdem Kollege Gentele seinen Antrag zurückgenommen hat, mit dem er die betreffenden Sperrzeiten auch auf die Autobahnraststätten ausweiten möchte, möchte ich kurz darauf eingehen. Damit spricht er einen interessanten Aspekt an: Im Falle von Autobahnraststätten herrscht derzeit bundesweit Uneinigkeit, ob für diese Landesgesetze überhaupt Anwendung finden können. Derzeit wird diese Frage zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesverkehrsministerium geklärt. Um eine bundeseinheitliche Anwendung sicherzustellen, wollen wir daher zunächst das Ergebnis dieser Prüfung abwarten. Andernfalls würde an Bundesautobahnen möglicherweise eine widerstreitende Rechtsanwendung etabliert werden. Sollte sich aber hierbei eine Gesetzgebungskompetenz der Länder ergeben, sind wir gerne bereit, den Vorschlag des Kollegen Gentele aufzugreifen.
Der zweite große Regelungskomplex des Gesetzentwurfs betrifft das Bäckereigewerbe. Hier setzen wir eine Forderung des Bäckerhandwerks durch, indem wir durch eine Konkretisierung den Straßen
Nach der bisherigen Rechtslage war es Bäckereibetrieben mit angeschlossenem Café nur erlaubt, während fünf zusammenhängender Stunden Backwaren an Laufkundschaft zu verkaufen, danach aber nur noch an Kunden des zugehörigen Bäckereicafés. Durch den Gesetzentwurf lösen wir diese Kollision zwischen Gaststätten- und Ladenöffnungsrecht auf.
Wichtig ist mir zu betonen, dass es sich hierbei nicht um eine Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes vor Sonntagsarbeit handelt. Es ist bereits gängige Praxis, dass Bäckereibetriebe, die auch ein Café betreiben, dieses auch am Sonntag öffnen und Gäste bewirten. Mit zusätzlicher Sonntagsarbeit ist demnach nicht zu rechnen.
Als Drittes schaffen wir eine Regelung, mit der es künftig möglich ist, diskriminierendes Verhalten beim Einlass in Diskotheken und andere Lokale als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Damit leistet Thüringen einen Beitrag, das bestehende allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit Leben zu füllen. Einige vergangene Fälle in Erfurt, in denen Besuchern aufgrund äußerer Merkmale der Besuch einer Lokalität verweigert wurde, unterstreichen diesen landesgesetzgeberischen Handlungsbedarf. Wir wollen nicht, dass potenzielle Gäste wegen ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Religionszugehörigkeit am Einlass diskriminiert werden.
Abschließend bedanke ich mich bei den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft für die konstruktive Beratung. Ich werbe für die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
Nun zum Änderungsantrag der CDU: Hierzu muss ich sagen, ich halte ihn für substanzlos. Und ich muss sagen, dass hier vonseiten der CDU – das heißt, von Ihnen, Herr Bühl – bei einer Partei um Stimmen geworben wird. Mir kommt das gleichsam vor, als würde ein Durstiger vor einem Jauchefass stehen und von diesem trinken wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne oder am Livestream! Ich möchte, nachdem ich jetzt die unterschiedlichen Redebeiträge vernommen habe, mal auf ein persönliches Erlebnis zurückkommen, was mir im Verlauf des letzten Jahres mehrfach widerfahren ist. Einige hier im Haus wissen, dass wir seit mittlerweile über einem Jahr einen jungen geflüchteten Afghanen in der Familie aufgenommen haben. Dieser junge Mann lebt genauso wie meine Kinder, wie Freundeskinder von uns in Jena und hat genauso wie diese auch das Bedürfnis, abends hin und wieder mal ausgehen zu wollen. Er trifft sich dabei mit Freunden, in der Szene werden sie als sogenannte „Schwarzköpfe“ bezeichnet, was an sich schon rassistisch und diskriminierend ist.
Und hin und wieder an einem Samstag- oder Sonntagmorgen oder späten Morgen, wenn wir uns zu einem Frühstück treffen und ich frage: „Ali, wie war es am Wochenende?“, guckt er mich an und sagt: „Wir sind wieder nicht reingekommen.“ Beim ersten Mal habe ich gesagt: „Wie, nicht reingekommen, wo nicht reingekommen?“ Er schilderte mir die Szene, eine lange Schlange, erkennbar deutsche Jugendliche und erkennbar möglicherweise nichtdeutsche Jugendliche, und sie sind aussortiert worden. Ich habe gesagt: „Das geht so nicht, das zeigen wir an.“ Und der Blick in die Augen sagt: „Um Gottes Willen, alles, nur das nicht. Ich will keinen Ärger mit der Polizei.“ Das vielleicht zum Hintergrund, warum es so wenig Fälle gibt, die angezeigt werden.
Herr Möller, Jahrgang 75, im Osten geboren, entschuldigen Sie – Sie haben null Erfahrung, wirklich null Erfahrung,