Protocol of the Session on September 1, 2017

(Beifall AfD)

Dann haben wir noch das Kultusministerium – da geht es um Theater und Kultur. Auch das ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor in jeder Region.

Was will ich damit sagen? Ich will damit sagen, dass es nicht nur darum geht, Fördermaßnahmen auf den Weg zu bringen, die sich nur finanziell untersetzen lassen, sondern dass letzten Endes jedes Ministerium auf seine Art und Weise immer, wenn es um gesetzgeberische Maßnahmen geht, Verantwortung für seine Gesetze trägt, für die Entschlackung dieser Gesetze, für die Vereinfachung der Gesetze, damit es auf die Wirtschaft maßgeblich einen positiven Einfluss nimmt und damit natürlich auch auf viele kleine und mittelständische Unternehmen.

(Beifall CDU)

Wir haben diesen Antrag eingebracht. Herr Helmerich, da muss ich Ihnen ausdrücklich Recht geben: Der Wirtschaft geht es relativ gut, auch kleinen und mittelständischen Unternehmen. Aber seit Rot-RotGrün an die Regierung gekommen ist, gab es hier unsägliche Gesetzesentwürfe und Beschlüsse:

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Aber nicht wegen, sondern trotz Rot-Rot-Grün!)

Das eine war das Bildungsfreistellungsgesetz, das ich als so unsinnig wie einen Kropf betrachte. Das hätte ich noch mit unterstützt, wenn in diesem Bildungsfreistellungsgesetz außer gesellschaftspolitischer Schulung auch Umschulungen oder berufliche Weiterbildungen integriert gewesen wären. Zu dem unsäglichen Gesetz über die Grunderwerb

steuererhöhung habe ich mich eben schon mal ausgedrückt: Ich bin der Meinung, seitdem wir wissen, dass es solche bürokratischen Gesetze hier in dieser Regierung gibt, gewinnt die Notwendigkeit an Bedeutung, eine Art Algorithmus aufzubauen, an dem jedes Gesetz abgearbeitet wird, um zu sehen, welchen Einfluss dies auf die Wirtschaft und damit auf die mittelständischen Unternehmen hat. Mehr wollen wir überhaupt nicht. Wir wollen aber, dass dieses Thema eines Tages zum Abschluss kommt. Wie gesagt, wir haben das im Wirtschaftsausschuss schon mehrmals behandelt. Es wurde sogar von der Mehrheit des Wirtschaftsausschusses für gut befunden und von der Regierungsseite wurde uns damals signalisiert, am 31.12.2016 liegt dieses Regelwerk vor. Das ist bis heute nicht der Fall.

Es scheint, als nehme es die Regierung Rot-RotGrün nicht so ernst mit der Entlastung des Mittelstands, wie das nach unseren Vorstellungen zu erwarten ist. Dabei hatte sich Bodo Ramelow – er ist jetzt nicht mehr hier – Anfang 2015 als neu gewählter Ministerpräsident vor den Unternehmern beim 40. Molsdorfer Gespräch des Verbandes der Wirtschaft quasi als Vorkämpfer für den Bürokratieabbau und die Deregulierung präsentiert, als ein Ministerpräsident, der den Rat der Wirtschaft sucht. Zweieinhalb Jahre, nachdem er dies versprochen hat, haben wir ein Bildungsfreistellungsgesetz, das am grünen Tisch ohne Beteiligung der Wirtschaft entschieden wurde. Ich bin vorhin schon darauf eingegangen.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Falsch! Alles falsch! Es gab Werkstattgespräche!)

Es wird auch ein KMU-Test erwartet, der noch nicht vorhanden ist, der die Unternehmen in Thüringen vor rechtlichen Regulierungen und Überregulierungen schützen soll. Wenn es uns ernst ist, kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen, kann es nicht daran liegen, dass wir einen Antrag eingebracht haben, mit dem Ziel, einen solchen Algorithmus aufzubauen, um jedes Ministerium vor Fehlentscheidungen zu schützen, die sich eventuell negativ auf die Wirtschaft und auf kleine und mittelständische Betriebe auswirken. Ich bin der guten Hoffnung, dass es trotzdem noch gelingt. Ich erwarte von der Landesregierung, dass dieses Regelwerk umgehend auf den Tisch kommt und möchte hier gleichzeitig die Frage an den zuständigen Minister stellen, der unserer Wirtschaftsausschusssitzung immer beiwohnt, wann dieses Regelwerk nun endgültig, trotz Zusage im Jahr 2016, auf den Tisch kommt. Danke sehr.

(Beifall CDU)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Minister Tiefensee für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, „Belastungen des Mittelstandes reduzieren – KMU-Test in Thüringen einführen“. Ich lese den ersten Teil der Begründung des CDU-Antrags: „Das Thüringer Vergabegesetz, das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz und die Erhöhung der Grunderwerbsteuer belasten den Wirtschaftsstandort Thüringen [...]. Thüringen muss sich aber als [international wettbewerbsfähiger] [Standort] präsentieren [...]. Die wirtschaftspolitischen Bestrebungen der rot-rot-grünen Landesregierung in Thüringen wirken sich negativ auf unsere klein und mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur aus.“

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der – nein, darf ich nicht sagen – CDU-Fraktion, als Erstes: Es zeigt sich einmal mehr das unterschiedliche Verständnis von Wirtschaftspolitik, das unterschiedliche Verständnis, was es heißt, Unternehmen zu fördern. Immer wieder scheint in der Argumentation durch – und ich danke Ihnen, Herr Wirkner, für eine sehr sachliche Argumentation –, dass wir uns nur auf die Unternehmerschaft konzentrieren müssen. Meine Damen und Herren von der CDU, ich habe es mehrfach schon angesprochen: Wenn wir ein Bildungsfreistellungsgesetz verabschieden, dann tun wir das deshalb, weil wir sowohl die Unternehmer als auch die Arbeitnehmer im Blick haben –

(Beifall DIE LINKE, SPD)

und zwar vice versa. Ein gutes Unternehmen wird nur funktionieren, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über gute Arbeit verfügen – und zu guter Arbeit gehört, dass sie sowohl für die Tätigkeit am Arbeitsplatz als auch allgemein, gesellschaftspolitisch gebildet sind. Deshalb ist das Bildungsfreistellungsgesetz nötig gewesen. Ich habe nur mit einem halben Ohr die Rufe von Herrn Prof. Voigt gehört. Herr Prof. Voigt, natürlich haben wir angehört – und nicht etwa so, wie Sie suggeriert haben: null Änderung. Sondern wir haben genau in diesem Austausch zwischen den Bildungsträgern, zwischen Gewerkschaften und den Unternehmensvertretern, IHK und Unternehmerverband, die Belange aufgenommen und – wie ich finde – einen sehr guten Kompromiss gefunden.

Das Vergabegesetz wird angesprochen. Da beziehen Sie sich auf das Vergabegesetz, das existiert, denn im weiteren Teil schreiben Sie ja: Es wird gerade novelliert. Also müssen Sie ja das bestehende Gesetz meinen, das, glaube ich, Rot-Rot-Grün nicht verabschiedet hat, wenn ich es richtig sehe. Also müsste es Ihres sein.

Ein Unternehmen funktioniert dann, wenn für gute Arbeit gesorgt ist, wenn auch Standards für Bildung

(Abg. Wirkner)

eingehalten werden, wenn es darum geht, den sozialen, den Umweltbelangen im unternehmerischen Tun einen Raum einzuräumen. Wer das negiert und jedes Mal laut schreit, das würde gegen die Unternehmen sein, wenn es weitere Ansatzpunkte dafür gibt,

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Kinder- arbeit!)

der hat nicht verstanden, dass Unternehmen nur in dieser komplexen Sichtweise funktionieren. Darüber hinaus: Was ist das eigentlich für eine Botschaft, die in der Begründung mitschwingt? Die Botschaft ist – ich überspitze: Liebe potenzielle Investoren – alle diejenigen, die potenzielle Nachfolger sein können, oder diejenigen, die potenzielle Unternehmensgründer sein wollen –, bitte kommt nicht nach Thüringen, denn hier ist es ganz furchtbar; die Landesregierung macht alles, um es den kleinen und mittelständischen Unternehmen schwer zu machen. Was ist das für eine Botschaft? Was ist das für eine Werbung? Das ist völlig vorbei an der Realität, wobei ich zugestehe – und jetzt komme ich zum Antrag direkt –, dass Sie ein Thema umtreibt, nämlich die Frage einerseits, wie wir die wirtschaftlichen, die finanziellen Folgen bei Gesetzen, Verordnungen und dergleichen abschätzen können, und auf der anderen Seite, wie wir Bürokratie abbauen können. Da muss ich sagen, Herr Möller, dass Sie – und da muss ich ausnahmsweise der CDU beitreten –

(Beifall CDU)

nicht verstanden haben, dass es hier nicht um einen Leitfaden geht, um Bürokratie abzubauen. Das ist völlig falsch verstanden. Da würde ich Sie bitten, einmal den CDU-Antrag zu lesen. Es geht im Kern darum – Herr Wirkner, das haben Sie ausgeführt: Wie können wir in unserem Regierungshandeln dafür sorgen, dass wir die Folgen abschätzen und unsere Konsequenzen daraus ziehen und zum Zweiten auch Bürokratie abbauen? Das steht auf einem anderen Feld und ich will dann gern etwas dazu sagen.

Jetzt zu dem Leitfaden, den Sie dringend erwarten: Wir haben – und das hat der Kollege Helmerich ausgeführt – intensiv beraten darüber, wie wir dem Anliegen gerecht werden, das hinter dem Antrag steht, hinter der Frage „KMU-Test“. Wir haben bis zum Mai 2017 auf der einen Seite intensiv mit der Staatskanzlei, den unterschiedlichen Ministerien beraten und auf der anderen Seite habe ich einen direkten Kontakt zu den Kammern gehabt – bei den Kammergesprächen und darüber hinaus. Es hat sich Folgendes herausgestellt: Den Kammern, den Unternehmen geht es darum, dass sie möglichst zeitig einbezogen werden und dass sie möglichst zeitig wissen, welche Folgen sie zu erwarten haben – und zwar nicht erst, wenn der Referentenentwurf auf dem Tisch liegt, sondern möglichst zuvor. Das

habe ich mit der Kollegin Klaubert beim Bildungsfreistellungsgesetz praktiziert – und das ist offensichtlich die Blaupause –, wobei Sie wissen, wegen der wechselnden Legislatur waren wir zwischen der ersten und zweiten Lesung. Ich habe das bei der Novellierung des Hochschulgesetzes praktiziert und praktiziere es weiter bei der Novellierung des Vergabegesetzes. Das sagen Herr Fauth und die Kammern: So wollen wir es haben – nicht erst, wenn der Referentenentwurf in Stein gemeißelt ist, wollen wir beteiligt werden, sondern zuvor.

Jetzt haben wir uns Gedanken gemacht: Sollten wir – es war ein ursprünglicher Vorschlag – eine sogenannte Clearingstelle einführen, so wie sie sie in Nordrhein-Westfalen haben? Wir haben uns also in Nordrhein-Westfalen erkundigt, das mit den Kammern kommuniziert und festgestellt: Diese Clearingstelle – die ja Anlaufstelle sein soll und mit einer Fülle von Mitarbeitern bezahlt wird – hat gerade mal fünf Fälle bearbeitet, ist ineffektiv, ist viel zu teuer und wir waren uns mit den Kammern einig: Das machen wir nicht, wir bleiben bei unserer einen Anlaufposition, die für den Mittelstand offen ist – Kollege Helmerich hat es angesprochen.

Dann haben wir uns mit dem KMU-Test an sich beschäftigt. Das habe ich Ihnen in allen Beratungen bereits gesagt. Das, was Sigmar Gabriel als damaliger Minister im Dezember 2015 aufgelegt hat, ist in Konzentration in unserem Prüfbogen bereits enthalten, den all diejenigen Ministerinnen und Minister bearbeiten müssen, die ein Gesetz bearbeiten. Und jetzt sind wir gemeinsam mit den Kammern darauf gekommen – ich werde das am 18.09.2017 beim Kammergespräch dann als ausgearbeiteten Vorschlag vorlegen, der Tagesordnungspunkt existiert schon seit Langem –, ich habe vorgeschlagen, dass wir eine Stelle einrichten, eine – wenn Sie so wollen – Clearingstelle, einen Beirat für Clearing, der sich in seiner Zusammensetzung und in der genauen Befassung zu einem Zeitpunkt mit den Eckpunkten von Gesetzen befasst, der vor der Einbringung als Referentenentwurf liegt. Dabei kommt es nicht darauf an, dass jedes einzelne Ministerium für sich diese Anhörung macht, sondern jedes Gesetzesvorhaben, das eine Wirtschaftsrelevanz hat, bedarf der Mitzeichnung des Wirtschaftsministers. Im Rahmen dieser Ressortabstimmung werde ich mir vor dem Referentenentwurf den Rat eines solchen Beirats einholen, ohne dass ich einen Referentenentwurf nach außen gebe – was mir nicht zustünde, sondern das muss das jeweilige Ressort tun.

Die Besetzung des Beirats, die konkrete Ausgestaltung will ich mit den Kammern bzw. den anderen Sozialpartnern noch diskutieren. Ich will damit die frühzeitige Einbindung der Betroffenen, die Akzeptanz für die Rechtsetzungsvorhaben erhöhen, das Konfliktpotenzial im weiteren Gesetzgebungsverfahren minimieren. Auf der Basis dessen, was wir

(Minister Tiefensee)

bereits als Leitfaden in der Geschäftsordnung haben, und auf der Basis des KMU-Tests des Bundes werden wir diese Gespräche führen, sodass Sie in einer der nächsten Sitzungen nach den Gesprächen mit den Kammern erwarten können, wie wir das konkret ausgestalten.

Der Staatskanzleiminister hat mich gebeten – weil es ihn ja auch betrifft –, Ihnen auch noch Folgendes vor Augen zu führen; da komme ich also zum zweiten Teil, wenn es um den Bürokratieabbau geht. Wir haben auch im Gespräch mit den Kammern festgestellt, meine Damen und Herren, dass Bürokratie am wenigsten durch Landesregelungen verursacht wird, sondern – es ist angesprochen worden – europäische Regelungen und Bundesregelungen sind oftmals dafür der Grundstein. Und ich darf mal ganz polemisch sagen – ich kündige es an: Ich erwarte mal ein Papier von der CDU-Fraktion und in diesem Papier sollte stehen: Was hat es seitens der Ideal-Ehe Schwarz-Gelb von 2009 bis 2013 – bitte sehr konkret – auf der Bundesebene für eine einzige Veränderung in Sachen Bürokratie gegeben?

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das stärkste Wirtschaftswachstum, was Deutsch- land je gesehen hat!)

Richtig! Sehen Sie, mit der bestehenden Bürokratie. Danke für diese dialektische Vorlage.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Also auf der Basis dessen, was Bürokratie bereits jetzt durch den Bund veranlasst, haben wir ein starkes Wachstum. Ich will nicht ausführen, wie das mit unseren Regelungen hier auch in Thüringen ist.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Und die Finanzkrise? Sie waren doch im Bundes- tag – oder leiden Sie an Amnesie?)

Ach, jetzt machen wir die Finanzkrise. Ich habe gesagt: schwarz-gelbe Ideal-Ehe angestrebt, das sind diejenigen, die für die Wirtschaft zuständig sind.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das war wirklich keine Ideal-Ehe mit der FDP!)

Das war kein Ideal mit den handelnden Personen. Da fallen mir solche Dinge wie „Gurkentruppe“ ein und dergleichen. Aber dennoch: Ich frage auch – und das mache ich auch Mittelständlern gegenüber, das mache ich auch im Wahlkampf: Ihr wollt jetzt Schwarz-Gelb – was hat euch das für die Wirtschaft, für den Mittelstand konkret gebracht – außer der Hotelsteuer? Wirklich, ich würde es gern mal wissen, weil immer erzählt wird, CDU und FDP wären ideale Anwälte für die Wirtschaft. Machen Sie das bitte mal!

Also Staatskanzlei: Die konsequente Fortführung des Prozesses der Verwaltungsvereinfachung, Ent

bürokratisierung und Deregulierung ist insgesamt ein besonderes Anliegen der Landesregierung. In diesem Kontext geht es auch um den Abbau von Standards, die die Bürger, die Wirtschaft, aber auch die kommunalen Verwaltungen unnötig belasten. Vor diesem Hintergrund wurde mit § 17 des Gesetzes über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreform auch eine gesetzliche Regelung geschaffen, die die öffentlichen Verwaltungen verpflichtet, unter anderem folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: So regelt § 17 zum einen, dass die Stellen der Landesverwaltung, die Rechtsvorschriften, Gesetze, Verordnungen bzw. innerorganisatorische Regelungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Richtlinien erlassen, im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung auf einen Abbau von Normen und Standards hinwirken sollen, also deregulieren. Überdies sollen beim Erlass neuer Vorschriften Verfahrensregelungen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Zudem haben die Landesbehörden ihre Rechtsvorschriften und innerorganisatorischen Regelungen regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und auf ihren jeweiligen bürokratischen Aufwand zu prüfen. Damit verbunden ist auch eine umfangreiche Rechtsfolgenabschätzung, um den Normgebern vor Augen zu führen, welche Rechtsfolgen mit den jeweiligen Normen verbunden sind. Diese gesetzlichen Maßgaben sind dabei kein Selbstzweck, sondern definieren den Anspruch an eine moderne Landesverwaltung, die zügig und unbürokratisch auf die Belange der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Wirtschaft reagieren können muss. Dieses setzt auf der einen Seite effiziente Strukturen voraus, auf der anderen Seite erfordert dies einen Regelungsbestand, der der Verwaltung die Möglichkeit eröffnet, als Dienstleister tätig zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es innerhalb der Landesregierung bereits Organisationseinheiten, wie zum Beispiel die in der Staatskanzlei angesiedelte Normprüfstelle, die den Auftrag hat, Gesetze und Verordnungen sowie innerorganisatorische Regelungen – beispielsweise Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Richtlinien – auf ihre Notwendigkeit und auf ihren jeweiligen Aufwand hin zu überprüfen. Dabei bedient sich diese Normprüfstelle verschiedener Prüffragenkataloge, die perspektivisch zu einem Prüffragenkatalog für Thüringer Rechtsvorschriften zusammengeführt werden.

So weit zur Verantwortung auch der Staatskanzlei. Ich denke, summa summarum zusammenfassen zu können: Wir werden mit diesem Clearing-Beirat Ihrem Anliegen entsprechen, wenngleich das Ding auch nicht „KMU-Test“ heißt. Wir werden dem sehr nahe kommen. Wir halten uns in meinem Haus bei der internen Prüfung an das, was KMU-Test und unsere Prüfkataloge nebeneinander ergeben, und schließlich arbeiten wir in der Staatskanzlei intensiv an Entbürokratisierung, damit es dem Bürger und

(Minister Tiefensee)

der Wirtschaft noch besser geht, als es ihnen jetzt schon in Thüringen geht. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Zu Wort hat sich Abgeordneter Prof. Dr. Voigt, Fraktion der CDU, gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas überrascht, dass das hier zu einer allgemeinen wirtschaftspolitischen Grundsatzrede geworden ist, weil es um eine ganz simple Frage ging.

(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesell- schaft: Das ist Ihr Antrag!)

Vorsicht! Das ist ein Zwischenbericht aus dem Ausschuss, der sich mit der Frage beschäftigt, dass die CDU-Fraktion im April 2016 einen Antrag gestellt hat, der auch weiterhin im Wirtschaftsausschuss einstimmig offengehalten wird, weil es eine Zusage eines Wirtschaftsministers gegeben hat, etwas vorzulegen. Das war eine Ankündigung. Diese Ankündigung ist nach einem Jahr immer noch nicht erfüllt worden. Deswegen haben wir einen Zwischenbericht gefordert, um Sie dazu zu bringen, mal Butter bei die Fische zu schaffen, nämlich zu sagen, wann Sie endlich den Prüfkatalog vorlegen wollen. Deswegen haben wir heute hier den Zwischenbericht gemacht. Ich kann nur festhalten: Ich bin heute genauso wenig klüger wie vorher. Offensichtlich haben Sie diesen Prüfkatalog gar nicht, obwohl Sie es vorher anders angekündigt haben.