Protocol of the Session on June 2, 2017

Zur Bundesratsinitiative zur Einführung verbindlicher Personalschlüssel in den Krankenhäusern habe ich bereits über die Initiative des Saarlandes berichtet.

Die Gesundheitsministerkonferenz, die in zwei Wochen tagt, wird sich aller Voraussicht nach ebenfalls mit dem Thema der Ausstattung mit Pflegepersonal in Krankenhäusern befassen. Dort können wir unter den Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern ein erstes Meinungsbild abfragen. Die Initiative muss, wenn sie Erfolg haben soll, von der Mehrzahl, wenn nicht von allen Ländern, unterstützt werden. Den Prüfauftrag zur Einführung verbindlicher Personalschlüssel in der Krankenpflege für Thüringen nehme ich gern an. Ich muss allerdings auch jetzt schon auf folgendes Problem hinweisen: Die Krankenhäuser werden auf Dauer nur das Personal bezahlen können, dessen Kosten in den DRGs abgebildet sind. Die DRGs gelten bundesweit. Ein Thüringer Abweichen von bundesweiten Regelungen führt zwangsläufig zu der Frage, ob dann die Mehrkosten vom Land getragen werden. Man rechnet bei 1.000 Stellen grob mit Kosten von 50 Millionen Euro im Jahr. Im Bereich der Altenpflege sollen, wie bereits erwähnt, auch in Thüringen demnächst verbindliche Personalrichtwerte rahmenvertraglich festgelegt werden. Sollte sich nach Abschluss der Entwicklung und Erprobung eines einheitlichen Personalbemessungsverfahrens am 30. Juni 2020 hieraus Änderungsbedarf für die bis dahin vorliegenden geltenden Richtwerte in Thüringen ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Rahmenverträge in Thüringen vorzunehmen. Dies dürfte dann jedoch eine reine Formsache sein, weil die Vertragspartner auf der Bundesebene das wissenschaftliche Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung in den Pflegeeinrichtungen entwickelt und erprobt haben und diese sich spiegelbildlich auf der Landesebene wiederfinden.

Grundsätzlich sollte ein einheitliches Personalbemessungsverfahren in der Folge auch die Festlegungen bundesweit geltender Personalrichtwerte nach sich ziehen. Dies ergibt sich schon daraus, dass jeder Pflegebedürftige in Deutschland den gleichen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, damit auch auf einen bestimmten Betreuungsumfang in Form von anteiligen Vollzeitbeschäftigteneinheiten/Vollzeitäquivalenten hat. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass der Bundesgesetzgeber nach 2020 Regelungen zu Personalrichtwerten treffen muss und auch wird. Die jahrelange Diskussion um die Verbesserung der Situation in der Pflege fängt an, Früchte zu tragen. Sie zeigt aber auch, wie dick die Bretter sind, die noch gebohrt werden müssen. Die Sicherstel

lung einer guten Versorgung pflegebedürftiger alter und kranker Menschen lohnt jede Anstrengung.

Nicht minder lohnt die Anstrengung, den Pflegeberuf durch eine gute und faire Gestaltung der Arbeitsbedingungen für junge Menschen attraktiv zu machen und sogleich zu sichern, dass die körperlichen Belastungen nicht so hoch sind, dass Pflegekräfte aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus ihrem Beruf ausscheiden müssen. Pflegeroboter sind keine Lösung. Die Würde des Menschen erfordert, dass er in der Situation von Krankheit und Pflegebedürftigkeit durch Menschen betreut wird, die ihm auch die notwendige Zuwendung und menschliche Nähe geben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.

Zunächst habe ich erst mal die Pflicht, darauf hinzuweisen, dass für die Beratung zu Berichten der Landesregierung doppelte Redezeit zur Verfügung steht. Dann frage ich, wer aus den Fraktionen diese Beratung wünscht. Ich sehe eine Meldung aus der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der CDU, Grüne und auch von der AfD-Fraktion. Dann eröffne ich die Aussprache und die einzige Wortmeldung, die mir bisher vorliegt, kommt vom Abgeordneten Thamm, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Einführung verbindlicher Pflegepersonalschlüssel in Thüringer Pflegeheimen und Krankenhäusern. Zu einer qualitativen Pflege gehören neben der Qualität der Ausbildung und der materiellen Ausstattung natürlich auch die qualitative Ausstattung der Krankenhäuser, Einrichtungen und Heime mit angemessenem Personal. Wir haben in Thüringen seit 2012 mit einem Pflegepakt darauf reagiert und der hatte zum Ziel, den Beruf der Pflege attraktiv zu machen, das Image zu verbessern, die Vereinbarung von Beruf und Familie sowie die Bezahlung zu verbessern. Diese Zahlen, die Frau Staatssekretärin Feierabend eben genannt hatte, zeigen, dass es hier Teilerfolge gibt. Wie bereits in der „Thüringer Allgemeine“ im Mai 2016 berichtet, ist die Pflege längst zum Motor des Arbeitsmarkts geworden. In den vergangenen 15 Jahren hat sich die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf circa – und Sie sagten das – insgesamt 49.500 verdoppelt. Damit ist der Pflegebereich einer der in den letzten Jahren auf dem Arbeitsmarkt am stärksten gewachsenen. Wir haben in Thüringen circa 100.000 pflegebedürftige Menschen, von denen circa die Hälfte von den Angehörigen zu

(Staatssekretärin Feierabend)

Hause gepflegt wird. Aber die Zahl derer, die in den Heimen und Einrichtungen gepflegt werden, nimmt zu und darauf müssen wir reagieren.

Aber, hier wäre es schon mal notwendig zu hinterfragen, woher und wo und wie ver.di auf 10.000 heute schon fehlende Stellen in Mitteldeutschland – also Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – in der Pflege kommt, wenn es, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben und Ihre Aussage stimmt, keine Festlegung von Personalschlüsseln gibt und Sie diese erst heute mit Ihrem Antrag einfordern.

Eine weitere Frage stellt sich nach dem Woher. Wenn wir heute schon in allen Bereichen über Arbeitskräftemangel klagen und von Trägern eingeschätzt wird, dass es heute schon dreimal so viele Angebote gibt wie Bewerber. Im Umkehrschluss ist dann auch die Frage zu stellen, was passiert, wenn Personalschlüssel in den Altenpflegeheimen – im Speziellen – zu schnell und verbindlich eingeführt werden, die eventuell auch noch Sanktionen zur Folge hätten, wenn diese nicht eingehalten werden. Dann wäre die Einführung für die aktuelle Situation in den Heimen und Einrichtungen für die Betroffenen kontraproduktiv und wir müssten uns vielleicht mit ganz anderen Problemen wie gesperrten Betreuungsplätzen aufgrund von Nichteinhaltung von Personalschlüsseln beschäftigen. Das wollen wir sicherlich alle nicht. Aus diesem Grund sollte die Einführung von Personalschlüsseln in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen auch unterschiedlich betrachtet werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in den Krankenhäusern gibt es dazu auch Bewegung. So kündete Bundesminister Gröhe an, die Krankenhäuser zu verpflichten, ausreichend Personal an die Betten der Patienten für die Pflege zu stellen. Dazu gab es eine Expertenkommission der Koalitionsfraktionen und der Länder. Diese Kommission hat sich auf Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation in der pflegerischen Patientenversorgung verständigt. Im Krankenhausbereich sollen künftig Personaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen. Diese Expertenkommission hat vereinbart, dass die Krankenhäuser und Krankenkassen in ihrer Selbstverwaltung gesetzlich verpflichtet werden sollen, eine Vereinbarung über diese Personaluntergrenzen festzulegen. Diese Verpflichtung sieht vor, dass die Vereinbarung bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden soll. Wenn die Vertragspartner dies nicht schaffen, wird das Gesundheitsministerium des Bundes bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die anstehenden Entscheidungen treffen.

Der Bund wird diese notwendigen und geforderten Maßnahmen auch finanziell begleiten. So werden die Krankenhäuser ab diesem Jahr mit einem Pflegezuschlag unterstützt. Dieser wird 2019 um das

Pflegestellenförderprogramm ergänzt und auf bis zu 830 Millionen Euro im Jahr anwachsen. Damit profitieren die Krankenhäuser in Abhängigkeit von ihren Pflegepersonalausstattungen vom erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch auch den Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten. Der Bund bekennt sich damit nicht nur zu den notwendigen Untergrenzen in der Pflege in Krankenhäusern im Interesse der Patientinnen und Patienten und gibt eine finanzielle Grundlage, er erhöht auch den Druck auf die Selbstverwaltungspartner, es selbst in die Hand zu nehmen, um in einvernehmlicher Weise die Einzelheiten zu vereinbaren. Sollte es den Akteuren nicht gelingen, wird es Sanktionen geben. Denn die Pflege in den Krankenhäusern dient der Genesung und der Wiederherstellung der Gesundheit des einzelnen Menschen, damit der Mensch möglichst wieder vollumfänglich Teilhabe am Leben hat.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Altenpflege verändert sich der Bedarf an Fachkräften aufgrund des demografischen Wandels ständig. Aber nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal auf den Anstieg der Beschäftigten in diesem Bereich in den letzten Jahren hinweisen, also ist es falsch, dass sich hier nichts getan oder zu wenig getan hat. Der Arbeitsmarkt hat hier auf Nachfrage und Angebot reagiert und wird es auch weiter tun. Wir im Landtag – ich erwähnte es schon – haben uns auch zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen bekannt und haben hier den Pflegepakt von 2012 behandelt, beraten und letztendlich fortgeschrieben. Aber Sie berücksichtigen in Ihrem Antrag nicht, dass es seit dem 01.01.2017 in der Pflege durch den Bund Untergrenzen für Pflegepersonal gibt, auch wenn es nur Richtwerte sind, die im Übrigen auch schon Wirkung in Thüringen zeigen. Denn seit dem 01.01.2017 sind in den Einrichtungen, sprich Pflegeheimen und Tagespflegen, 500 neue Stellen geschaffen worden. Damit gibt es erstmalig in Thüringen auch einen Personalschlüssel. Dieser ist auch ausgehandelt worden und zeigt seine Wirkung. Der Bund hat vor circa 1,5 Jahren festgestellt, dass es noch eine offene Baustelle aus dem Koalitionsvertrag ist, und festgelegt, dass die Bundesländer Vorkehrungen treffen müssen, um Personalschlüssel für Altenheime zu vereinbaren.

Der Ausgangspunkt für diese Aufforderung ist auch, dass die Personalausstattung in der Bundesrepublik sehr unterschiedlich ist – Frau Staatssekretärin sagte es schon. In Bayern ist dieser sehr gut und in Brandenburg war er zuletzt sehr schlecht. Thüringen liegt aber bei dieser Berechnung nicht nur in der Mitte von Deutschland, sondern auch in der Mitte dieses Personalschlüssels. Der Personalschlüssel für Thüringen betrug im Schnitt 2,6 in den Pflegeheimen und 4,25 für die Tagespflege.

Der Bund hat aber auch mit dem Pflegestärkungsgesetz II hier die Notwendigkeit und Aufforderung auf den Weg gebracht, die Maßstäbe und Grundsätze für die wirtschaftliche, leistungsbezogene, am Versorgungsauftrag orientierte, potenzielle Ausstattung der Pflegeeinrichtungen zu überprüfen und anzupassen. Das Personalbemessungsverfahren des Pflegestärkungsgesetzes II, dessen Entwicklung/ Erprobung erst bis 2020 abgeschlossen sein soll – Frau Ministerin erwähnte es, im SGB XI, § 113 c –, greift – und das ist auch unsere Meinung – womöglich nicht nur zu kurz, sondern kommt auch zu spät. Hier muss schon ein zügigeres Handeln erfolgen, denn die geplante Einführung für Personalschlüsselzahlen 2032 kommt zu spät.

Dabei sind in diesen Prozessen bekannte und erfahrene Kenntnisse einzubeziehen und umzusetzen. Aber auch die örtlichen Faktoren und Bedingungen müssen hier berücksichtigt werden und Einfluss haben. Auf dieser Basis sind die Akteure vor Ort die Vereinbarungspartner, die für die Einrichtung die bestmögliche Voraussetzung für die zu Pflegenden und das Pflegepersonal vereinbaren.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Zahl der pflegebedürftigen Menschen auch mit Mehrfacherkrankungen und speziellem Pflegebedarf und damit einhergehend auch die Anforderungen an die Pflegekräfte und Pflegesituationen steigen. Dieses quantitative Mehr darf allerdings nicht zulasten der Pflege gehen.

Aber ich sage auch, bei der wichtigen Diskussion um das sensible Thema „Pflege“ sollten wir bei den Forderungen die Finanzierung nicht außer Acht lassen. Wenn wir in Mitteldeutschland momentan von 10.000 nötigen Pflegekräften – gehen wir mal davon aus, dass ein Drittel davon Thüringen betreffen – reden, sind wir schnell bei Millionenbeträgen im Monat. Wir wissen alle, dass dies auf Kosten der Pflegebedürftigen im Bereich der Altenpflege und deren Angehörigen oder auf Kosten aller durch Erhöhung der Pflegeversicherung geht. Hier sollten wir diese Forderungen mit Augenmaß beraten und uns Lösungen erarbeiten.

(Beifall CDU)

Hier möchte ich auch daran erinnern, dass wir von einer Pflegequote von 50 Prozent in der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege reden. Stellen wir uns nur vor, dass es 100 Prozent sind. Können sich der Staat und die Gesellschaft das leisten? Ich glaube, dass es nicht so ist.

(Beifall CDU)

Wir werden weiterhin mit der Pflegeversicherung und deren Instrumenten nur eine Art Teilkaskoversicherung haben, den Familien und Betroffenen eine materielle und personelle Unterstützung in den

schwierigen Situationen des Lebens und des Lebensabschnitts geben können.

Aber man hat auch festgestellt, dass es zwischen der personellen Ausstattung und der Qualität in der Pflege nicht zwingend einen Zusammenhang gibt. Es hängt auch hier von dem persönlichen Einsatz der handelnden Personen ab.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden einer Überweisung an den Ausschuss zustimmen, um die aufgeworfenen Themen weiter zu besprechen, um auf die stetig wachsenden Herausforderungen angemessen nicht nur reagieren, sondern auch agieren zu können. Vielen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster hat Abgeordneter Kubitzki, Fraktion Die Linke, das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, seitdem ich hier in diesem Hause Gesundheitspolitik mache und mich auch mit Krankenhäusern beschäftige, gibt es bei mir für mich persönlich zu Hause Fernsehverbot, wenn ich die Krankenhausserien sehe.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Wenn ich diese heile Welt sehe und man dann in Krankenhäuser kommt, sieht die Welt doch ein bisschen anders aus. Dann gibt es aber auch ein anderes Extrem, da war ich mal bei einer Veranstaltung, da hat man einen Film über Situationen in Krankenhäusern gezeigt, gedreht vom „Team Wallraff“. Das ist das andere Extrem. Da muss ich allerdings sagen, „Team Wallraff“, das mögen manche jetzt anders sehen, ich sehe solche Veröffentlichungen sehr kritisch, weil nämlich solche Veröffentlichungen Zustände in einzelnen Häusern zeigen können, aber trotzdem rücken sie die fleißige, aufopferungsvolle Arbeit unseres Personals in den Krankenhäusern in ein schlechtes Licht. Von solchen Sachen möchte ich mich distanzieren.

(Beifall CDU)

Deshalb möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, dass wir uns hier als Hohes Haus bei den Krankenschwestern, bei dem Pflegepersonal, in den Krankenhäusern für ihre aufopferungsvolle Arbeit recht herzlich bedanken.

(Beifall im Hause)

Ob es in den Krankenhäusern und in den Pflegeeinrichtungen genug Personal gibt – ich habe das schon am Diskussionsbeitrag von Herrn Thamm gemerkt –, wird in diesem Land kontrovers disku

(Abg. Thamm)

tiert. Jeder empfindet das auch persönlich für sich, wenn er im Krankenhaus ist, wird er gut gepflegt, wird er schlecht gepflegt. Sie hatten gefragt, Herr Thamm, wo denn ver.di nun die Zahl von den 10.000 hernimmt. Eins ist Fakt – und da gibt es auch bei ver.di Erhebungen –, dass die Zahl der Überstunden, die das Pflegepersonal in den Krankenhäusern leistet, enorm zunimmt. Ich kann das auch aus eigenen Erfahrungen sagen, von meinen Pflegeeinrichtungen: Dort gibt es Überstunden, dass ich manchmal auch als Geschäftsführer sagen muss, das kannst du kaum noch verantworten. Warum entstehen diese Überstunden? Weil Personal fehlt. Auch wenn man genügend Personal hat, entstehen allein durch Krankheitsausfälle von Krankenschwestern Überstunden. Das zeigt, dass Personal fehlt. Das zeigt aber auch, dass die Personaldecke in den Krankenhäusern aufgrund der Kostenfrage sehr eng gestrickt ist.

Sie nannten vorhin schon die Expertenkommission. Da muss ich Ihnen widersprechen, ob nun unbedingt die Anzahl der Pflegekräfte in den Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen etwas mit der Qualität zu tun hat. So hat die Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ nach anderthalb Jahren festgestellt – ich darf zitieren: „Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar.“ Es hat schon etwas damit zu tun, habe ich genügend Personal, sinkt die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte, was sich auch auf die Qualität in den Krankenhäusern auswirkt.

Wir sprechen hier natürlich von zwei Bereichen. Wir sprechen hier von dem Bereich der Altenpflege und wir sprechen hier von dem Bereich der Krankenhäuser. Ich will mal sagen, im Bereich der Altenpflege gibt es vor allem eine Ursache, dass der Personalbedarf immer stärker wird. Das hat – und Sie haben das gesagt, Herr Thamm – mit der demografischen Entwicklung zu tun. Wir müssen damit rechnen – und das wissen wir –, dass es in Zukunft immer mehr Pflegefälle geben wird, weil die Menschen älter werden. Aber wir wollen auch alle, dass die Menschen so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können.

(Beifall CDU)

Bei den Krankenhäusern ist die Ursache ein bisschen anders, weil mit der Einführung der DRG – den sogenannten Fallpauschalen – auch die Verweildauer in den Krankenhäusern sinkt. Das heißt, das Pflegepersonal in den Krankenhäusern muss – ich sage es mal plakativ – die Menschen aufgrund der kürzeren Verweildauer schneller wieder entlassungsfähig machen. Damit steigt auch die Zahl der zu Pflegenden pro Pflegekraft in den Krankenhäusern.

Jetzt komme ich mal auf die Bertelsmann-Studie zurück, die auch die Staatssekretärin genannt hat. Da wurde unter anderem festgestellt, dass 2003 auf eine Pflegekraft 57,3 Behandlungsfälle kamen und 2015 schon 64 Behandlungsfälle. Das bedeutet eine Steigerung von 11,6 Prozent. Das heißt, weil in den Krankenhäusern – ich will mal sagen – nicht schneller produziert, aber behandelt wird, schneller entlassen wird, die Verweildauer kürzer ist, müssen die Schwestern und Pfleger dort schneller pflegen und mehr Menschen pflegen. Das hat natürlich auch etwas mit der Personalsituation zu tun.

Eine zweite Ursache für die Krankenhäuser ist – das wird die Finanzministerin jetzt nicht gern hören, ist auch zweigeteilt, sie macht schon die Ohren zu –, dass natürlich die Länder für die Investitionsförderung der Krankenhäuser verantwortlich sind. Da wurde in Thüringen sehr viel getan. Aber es gibt natürlich auch die sogenannte Pauschalförderung der Krankenhäuser, das heißt, wo die laufenden Investitionen und Erneuerungen bezahlt werden. Das wissen wir alle hier. Das ist zu wenig, was dort geleistet wird.

(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Ich weiß es!)

Ich weiß es. Ist klar. Aber ich komme ja noch zu einer anderen Seite, Frau Finanzministerin. Und dann ist damit verbunden, dass viele Investitionen in den Krankenhäusern zulasten der Personalkosten durchgeführt werden. Und jetzt komme ich aber zur Kehrseite, weil ich dann nämlich fragen muss: Wie notwendig sind diese Investitionen? Und da komme ich wieder zu der Frage: Muss jedes Krankenhaus alles machen und muss jedes Krankenhaus jedes Gerät vorhalten? Deshalb – und das stellt auch die Bertelsmann Stiftung fest –, um der Personalsituation Herr zu werden, müssen sich die Krankenhäuser auch spezialisieren. Eine zweite Seite bei Krankenhäusern ist: Wenn Klinikkonzerne natürlich schon ihre Gewinnmarge prozentual festlegen, dann muss ich natürlich auch die Frage stellen: Auf welche Kosten wird dieser Gewinn für die Aktionäre erzielt? Auch das wird auf Kosten des Personals gemacht, das müssen wir eindeutig feststellen. Krankenhäuser dürfen keine Einrichtungen sein, meine Damen und Herren, wo Profit erzielt wird, damit Aktionäre davon leben können. Krankenhäuser sind für Menschen und für Patienten da.

(Beifall DIE LINKE)