Protocol of the Session on May 4, 2017

erwehren als Teil der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde unter den Aspekten des Brandschutzes und der Hilfeleistung effektiv, sinnvoll und wirtschaftlich ist. Funktionierende Ortsfeuerwehren sind Bestandteil des Gesamtsystems. Darüber hinaus ist der Feuerwehrverein, welcher nicht Bestandteil der Daseinsvorsorge ist, aber auch oftmals ein wichtiger und herausragender Träger der dörflichen Gemeinschaft als gesellschaftlicher Mittelpunkt und des ehrenamtlichen Engagements.

Ausdrücklich muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass sich das in dieser Form im internationalen Vergleich einzigartige System des abgestuften Aufbaus der freiwilligen Feuerwehren mit Grundschutzfeuerwehren und Stützpunktfeuerwehren im Zusammenspiel mit den Berufsfeuerwehren oder Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften und Bergfeuerwehren bestens bewährt hat. Dieses System ist deshalb grundsätzlich wirtschaftlich und effizient, da die Feuerwehr mit der erforderlichen Ausstattung und Einsatzstärke lageabhängig alarmiert und eingesetzt werden kann. Die Feuerwehren bauen ihre Leistungsfähigkeit aufeinander auf, sie sind untereinander kompatibel und ergänzen sich.

Das Produkt der Feuerwehr ist Sicherheit. Es ist deshalb gesellschaftlicher Konsens, dass diese Sicherheit nicht zum Nulltarif zu haben ist und nur durch den nachhaltigen Einsatz von Ehrenamtlichen auf Dauer gewährleistet werden kann. Hier sind die Gemeinden als Aufgabenträger stärker gefordert, um dem Bürger das vorgeschriebene Schutzziel noch besser darzustellen. Letztlich muss die Gemeinde per Gesetz nur einen sogenannten Grundschutz sicherstellen.

Dem Bürger sollte von den kommunalpolitisch Verantwortlichen, aber auch von uns noch besser verdeutlicht werden, dass es sich schon allein deswegen lohnt, sich in der Feuerwehr zur engagieren, um im ureigenen Interesse sein Hab und Gut zu beschützen. Es stellt sich also nicht die Frage des Ob, sondern wie die Gemeinden das organisatorisch und materiell sicherstellen. Ich sehe hier bei den Aufgabenträgern durchaus noch vorhandenes Potenzial für den Fall, dass es vereinzelt zu personellen oder materiellen Engpässen kommen sollte.

Das Stichwort lautet: Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit und der Aufklärung durch die zuständigen Aufgabenträger sowie die Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit und der Einsatzerfolg werden sich zukünftig nur durch vermehrte Kooperation und die Überwindung möglicher bestehender Gemeindeegoismen sicherstellen lassen. Das Land ist gemäß des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zuständig für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und die Allgemeine Hilfe. Das bedeutet im Einzelnen, die notwendigen zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtungen einzurichten und zu unterhalten

und die Gemeinden, Brandschutzverbände und Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten und Zuwendungen zu gewähren. Weiterhin beschafft das Land aufgrund des Gesetzes erforderliche Fahrzeuge für den Katastrophenschutz.

Diesen gesetzlichen Verpflichtungen kommt das Land selbstverständlich nach. Die Aufrechterhaltung der personellen Leistungsfähigkeit eines Aufgabenträgers kann jedoch nur mittelbar durch die Landesregierung beeinflusst werden. Dennoch tun wir an dieser Stelle das, was möglich ist. Durch die Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen, beispielsweise bei der Unterstützung von Beschaffungsmaßnahmen und dem Erhalt der Gebäude können Voraussetzungen für die Bewältigung der Aufgaben geschaffen werden. Die novellierte Zuwendungsrichtlinie vom März dieses Jahres, die im Staatsanzeiger Nr. 14 veröffentlicht wurde, schafft nunmehr auch finanzielle Anreize, um die interkommunale Zusammenarbeit der Aufgabenträger für den Brandschutz noch mehr zu fördern. Zudem werden auch die Festbeträge für Feuerwehrfahrzeuge moderat angehoben.

Lassen Sie mich noch einige wichtige Beispiele bezüglich der Aktivitäten dieser Landesregierung nennen. Im Rahmen von Landesbeschaffungen wurden im Jahr 2016 bereits 21 Einsatzleitwagen und elf Krankentransportwagen an die Aufgabenträger übergeben. Diese werden in den Einheiten des Sanitäts- und Betreuungszuges sowie im Brandschutz eingesetzt. Die Anschaffungskosten in Höhe von rund 4,85 Millionen Euro wurden vom Freistaat Thüringen übernommen. In den Jahren 2017 und 2018 werden 24 Krankentransportwagen und zehn Löschfahrzeuge, für das Jahr 2018 drei Löschfahrzeuge und 37 Mannschaftstransportwagen, ein Gerätewagen und drei Einsatzleitwagen beschafft werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Bereich der unmittelbar bevorstehenden Migrationsphase des Digitalfunks bei den nichtpolizeilichen BOS rechnet die Landesregierung mit einem Kostenaufwand von insgesamt rund 20 Millionen Euro.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aktuell möchte ich noch auf den Entwurf des kommunalen Investitionsgesetzes verweisen, welches sich derzeit im parlamentarischen Abstimmungsverfahren befindet. Damit sollen weitere 10 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 zweckgebunden für den Brandschutz bereitgestellt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, doch die finanzielle Unterstützung allein reicht nicht aus. Im Rahmen des Projekts „Einmischen, Mitmachen, Verantwortung übernehmen“ des Thüringer Feuerwehrverbands begleiten wir derzeit aktiv einen Evaluierungsprozess im Rahmen von soge

(Staatssekretär Götze)

nannten Regionalkonferenzen – welches natürlich auch Fragen zur Zukunft der Feuerwehren beleuchtet. Viele der dort behandelten Themen entsprechen den im CDU-Antrag genannten Punkten. Ich selbst sowie weitere Vertreter aus dem Fachbereich nahmen im Jahr 2016 an allen Konferenzen teil, damit wir uns aktiv ein Bild von den Problemen der Kameradinnen und Kameraden vor Ort verschaffen konnten. Ich glaube, das ist auch sehr gut gelungen. In diesem Jahr sind aufgrund des großen Erfolgs weitere Veranstaltungen geplant. Daran werde ich mich mit Vertretern des Ressorts selbstverständlich wieder beteiligen. Damit ist gewährleistet, dass die gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar in die tägliche Arbeit der Landesregierung einfließen können.

Aus diesen Gesprächen haben sich folgende Schwerpunkte ergeben, um die Thüringer Feuerwehren für die Zukunft fit zu machen. Das wären zum einen das Thema „Aus- und Weiterbildung“, das Thema „Kommunikation sowie Kameradschaft“, die gesellschaftlichen Aufgaben und das Thema der Gleichberechtigung.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich hier einen Punkt herausgreifen, und zwar die Aus- und Weiterbildung. Die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule ist eine moderne Ausbildungsstätte für die Ausbildung von Führungs- und Spezialkräften des Brandund Katastrophenschutzes. Sie befindet sich gegenwärtig in einer Phase, die von notwendigen Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen geprägt ist. Neben den klassischen Ausbildungsgängen der ehren- und hauptamtlichen Feuerwehr sind zunehmend Angebote im Zivil- und Katastrophenschutz gefragt. Auch technische Neuerungen wie die Einführung des Digitalfunks erfordern eine breitere Aufstellung. Zu den notwendigen Anpassungen gehört die laufende Angleichung der kapazitiven Möglichkeiten der Schule an die sich verändernden Bedarfe. Die veränderten Anforderungen an die heutige Feuerwehrausbildung werden fortlaufend analysiert und tragen im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Aus- und Fortbildung den gestiegenen Ansprüchen Rechnung. Hierzu findet ein regelmäßiger und intensiver Austausch mit dem Feuerwehrverband, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren und den kommunalen Spitzenverbänden statt.

An einer Weiterentwicklung des Lehrgangsangebots der Landesfeuerwehrschule, an einer optimierten Vergabepraxis von Lehrgangsplätzen sowie der Sicherstellung von qualifizierten Ausbildern und aktuellem Ausbildungsmaterial hat selbstverständlich auch die Landesregierung größtes Interesse. Neben der bereits ausgereiften technischen Ausbildung muss auch ein weiterer Schwerpunkt auf die Ausbildung von sogenannten Soft Skills wie Sozial

kompetenz, Menschenführung und Kommunikation gelegt werden.

Wenngleich infolge des demografischen Wandels in Zukunft mit weniger Feuerwehrleuten insgesamt zu rechnen ist, wird sich der Bedarf an gut ausgebildeten Funktionsträgern nicht verringern. Folglich ist in den nächsten Jahren auch von einem gleichbleibenden Aus- und Fortbildungsbedarf auszugehen. Die Landesregierung beabsichtigt daher, die vorhandenen Kapazitäten zu erhalten und strebt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an, insbesondere die personellen und baulichen Rahmenbedingungen in der Landesfeuerwehrschule schrittweise zu verbessern.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die freiwilligen Feuerwehren fördern den Nachwuchs und leisten vor Ort somit einen großen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Damit dies auch in Zukunft bewerkstelligt werden kann, unterstützt die Landesregierung finanziell und fachlich die Kampagne zur Gewinnung neuer Mitglieder für die freiwilligen Feuerwehren und Jugendfeuerwehren, in der ein Großteil der mit Ihrem Antrag aufgeworfenen Themen bereits erfasst wird. Ausgehend von der Erkenntnis, dass Nachwuchs durch die jeweilige Organisation unmittelbar vor Ort geworben, motiviert und gebunden werden muss, sieht das Projekt Maßnahmen zur nachhaltigen Unterstützung und Aktivierung der Gemeinden und kommunalen Feuerwehren vor. So erhalten die örtlichen Feuerwehren Handlungsempfehlungen und Rezepte für vor Ort durchführbare Aktionen und werden bei Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und Mitgliederbindung unterstützt. Dabei ist mir bewusst, dass vor allem das Engagement der Kameradinnen und Kameraden dieses Projekt lebendig werden lässt. Gern unterstützt die Landesregierung daher die bisherigen Anstrengungen des Thüringer Feuerwehrverbands seit 2015 mit insgesamt 150.000 Euro.

Um eine nachhaltige Stärkung des Ehrenamts bzw. seine gesellschaftliche Bedeutung hervorzuheben, möchte ich an dieser Stelle noch auf die Thüringer Ehrenamtsstiftung hinweisen. Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement organisatorisch und finanziell zu fördern und durch ihre Öffentlichkeitsarbeit eine Kultur der Anerkennung für ehrenamtliches und das bürgerschaftliche Engagement zu schaffen. Dabei möchte ich einige Beispiele nennen. Im Rahmen des „Thüringers/der Thüringerin des Monats“ wird jedes Jahr ein Vertreter der freiwilligen Feuerwehr vorgestellt. Anlässlich des Thüringer Stiftungstages präsentiert sich regelmäßig der Thüringer Feuerwehrverband und tritt dabei in gemeinsamen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Jedes Jahr werden die Thüringer Jugendfeuerwehr, der Thüringer Feuerwehrverband sowie der Sport- und Kulturverein der Bundesfeuerwehren zusätzlich durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung un

(Staatssekretär Götze)

terstützt. Die Fördersummen betrugen von 2010 bis 2016 circa 404.000 Euro. Dabei ist der prozentuale Anteil der Ehrenamtsförderung im Feuerwehrwesen verglichen mit der Gesamtförderung für Ehrenämter in Thüringen Jahr für Jahr gestiegen und liegt derzeit bei 3,88 Prozent. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden vor allem für Fortbildungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und für Leistung von Aufwandsentschädigungen sowie Ehrungen genutzt. Zur geforderten Schaffung von Ehrenamtskoordinatoren auf Landesebene verweise ich auf die 23 Ehrenamtsbeauftragten der Kreisund kreisfreien Städte und elf Freiwilligenagenturen unter dem Dach von sechs Bürgerstiftungen als regionale Ansprechpartner und Akteure.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aus Sicht der Landesregierung sind die freiwilligen Feuerwehren in Thüringen insgesamt betrachtet gut aufgestellt. Das heißt aber nicht, dass wir uns zurücklehnen können. Es bedarf einer ständigen Fortentwicklung, um den Herausforderungen der Zukunft weiterhin gerecht werden zu können. Gefragt ist dabei die kommunale Ebene ebenso wie der Thüringer Feuerwehrverband und natürlich nicht zuletzt die Landesregierung.

Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam das Feuerwehrwesen in Thüringen weiter voranbringen werden. Insbesondere wird die Landesregierung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die Aufgabenträger auch in Zukunft weiter unterstützen.

Der Antrag der CDU-Fraktion enthält Ansätze, die bereits Gegenstand der Überlegungen aller Beteiligten waren. Dennoch ist diese, wenn auch in Teilen kontroverse Diskussion und das permanente Ringen um die besten Lösungen für unsere Feuerwehren hilfreich. Aufgrund der Ausführungen zeigt sich auch, dass es sich hierbei um ein wichtiges, aber zugleich auch sehr differenziertes Thema handelt. Deshalb sollte nach Auffassung der Landesregierung der Antrag der Fraktion der CDU zur weiteren Diskussion an den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen werden. Anderes gilt für den Antrag der Fraktion der AfD, welcher aus Sicht der Landesregierung abgelehnt werden sollte.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fraktion der AfD übt sich mit ihrem Antrag leider wieder einmal in Demagogie: „Feuerwehrsterben im ländlichen Raum verhindern“ kann man in der Überschrift lesen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Feuerwehr- demagogen!)

Ja, ich weiß, Sie können fast nicht anders. Wir sollten aber sachlich bleiben, wenn es um die Zukunft unserer Feuerwehren geht.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da haben wir unser Herz für eine gute Sache investiert!)

Ich habe Ihnen aber gerade dargelegt, dass wir von einem Feuerwehrsterben im ländlichen Raum weit, weit entfernt sind, dass es selbstverständlich Probleme gibt. Sie haben aber – glaube ich – doch ein Interesse daran, diese Situation geradezu herbeizureden. Das möchte ich ausdrücklich nicht unterstützen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thema war unter anderem schon Gegenstand der Großen Anfrage der Fraktion der AfD zu Kosten und Einsparpotenzialen der Verwaltungs-, Funktionalund Gebietsreform in Thüringen vom 22.06.2016. In meiner Antwort vom 23.11.2016 habe ich dazu bereits ausgeführt, dass wir mit der Gebietsreform keine negativen Auswirkungen für die freiwilligen Feuerwehren erwarten und diese damit auch nicht verbunden sein werden. Ich darf das an dieser Stelle noch einmal wiederholen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Insbesondere ist von der Landesseite nicht beabsichtigt, im Rahmen der Schaffung größerer, leistungsfähigerer kommunaler Strukturen die bisherigen Feuerwehrstandorte infrage zu stellen. Es soll gerade keinen Rückzug aus der Fläche geben – im Gegenteil. Eine flächendeckende Sicherung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe ist nur möglich, wenn die Feuerwehren in der Fläche erhalten bleiben und damit auch das örtliche Potenzial an Mitgliedern für die Feuerwehren genutzt wird. Feuerwehren bisher selbstständiger Gemeinden können ihre Aufgaben in größeren Kommunen als Ortsteilfeuerwehren fortsetzen, wie es auch jetzt schon in Thüringen bewährte und gelebte Praxis ist. Synergieeffekte können sich in größeren Gemeindestrukturen dadurch ergeben, dass die Zusammenarbeit der Ortsteilfeuerwehren erleichtert wird, zum Beispiel bei der Sicherstellung der Tageseinsatzbereitschaft in kleineren Wehren, der Beschaffung von Fahrzeugen und der Spezialisierung.

Für die ehrenamtlichen Funktionsträger erwarten wir ebenfalls keine negativen Auswirkungen. So liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass die ehrenamtlichen Strukturen in den heute schon bestehenden größeren Gebietskörperschaften schlechter funktionieren als in kleineren. In größeren Gemeindestrukturen mit mehreren Ortsteilfeuerwehren stehen den Ortsund Stadtbrandmeistern die Wehrführer zur Seite. Auf Kreisebene kann, wie bisher auch schon, die Anzahl der ehrenamtlichen Kreisbrandmeister den örtlichen Verhältnissen angepasst werden. Das heißt, durch eine Gebietsreform muss sich die Belastung der ehrenamtlichen Kreisbrandmeister gerade nicht erhöhen. Durch die Zusammenlegung der hauptamtlichen Strukturen auf Kreisebene erwarten wir Synergieeffekte, die bei gleichem Personaleinsatz

(Staatssekretär Götze)

eine gleichwertige Aufgabenerfüllung ermöglichen sollen.

Gerade im Bereich des Brandschutzes werden die Anforderungen im Hinblick auf qualifiziertes Führungspersonal, zukünftige Ausbildungskapazitäten und die gesellschaftliche Stellung der Feuerwehren im ländlichen Raum in den weiterhin zu führenden Diskussionsprozessen aufgenommen und geprüft. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Beratungen zu Berichten werden wie immer grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit abgehalten. Ich frage zunächst: Wer wünscht die Fortberatung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion der CDU? Das sind alle Fraktionen. Dann eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion der CDU. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer 2 des Antrags der Fraktion der CDU und zu dem Alternativantrag der Fraktion der AfD. Als erster Redner hat sich Abgeordneter Höhn zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst bedaure ich es wirklich sehr, dass der feuerwehrpolitische Sprecher der CDU-Fraktion heute leider nicht anwesend ist. Ich meine das wirklich ernst, das ist jetzt kein Spaß. Der Kollege Fiedler, wir alle kennen sein Engagement, gerade für die Feuerwehren, auch persönlich. An der Stelle will ich etwas tun, was er in seiner Rede am Anfang mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch getan hätte. Ich will mich bedanken bei allen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren, nicht zu vergessen auch die Feuerwehrvereine, für ihren Einsatz – ich bin mal so mutig zu behaupten, das im Namen des gesamten Hauses tun zu können –, die wirklich Tag für Tag dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Sachen Brandschutz wirklich ruhig schlafen können. Ich denke, das können wir auch mal entsprechend akustisch dokumentieren.

(Beifall im Hause)

Lieber Herr Walk, eine ganz kleine Korrektur: Sie haben vollkommen recht, es ist heute wirklich ein besonderer Tag, es ist ein Zufall, aber es ist ein schöner Zufall, der Tag des Heiligen Sankt Florian wurde vor einigen Jahren genutzt, um den Internationalen Tag der Feuerwehrleute – nicht der Feuerwehren, sondern der Feuerwehrleute – zu begehen. Das hat einen ganz konkreten Hintergrund, es waren australische Feuerwehrleute, die vor einigen

Jahren ums Leben gekommen sind. Nur eine ganz kleine Korrektur, aber ich denke, das sollte sein.

Ich habe mal – und das tue ich wirklich selten oder eigentlich gar nicht – den Antrag der CDU mit nach vorn gebracht. Das hat einen ganz bestimmten Grund. Er gefällt mir nämlich ganz gut, das sage ich ganz offen und ehrlich. Das, was hier aufgelistet ist, sind in der Tat, und da brauchen wir uns nicht gegenseitig mit irgendwelchem Schönreden zu beehren, die Dinge, die die Feuerwehrleute, die Kameradinnen und Kameraden, auch die Kommunen vor Ort beschäftigen – völlig klar –, und deswegen vorab gleich auch von mir die Perspektive, dass wir diesen Antrag im Innenausschuss behandeln sollten und – vielleicht als Anregung von mir – dazu auch den Landesfeuerwehrverband oder auch den einen oder anderen Verantwortlichen aus den Kreisen dazu einzuladen, um wirklich die Problemlagen vor Ort nicht nur zu ergründen, sondern auch Perspektiven zu geben, was wir in den nächsten Jahren zu verbessern haben.

Die Punkte, die Sie hier von a) bis i) aufgelistet haben, sind tatsächlich relevant, ich würde sie sogar noch um zwei Punkte erweitern. Das eine, und das ist ganz wichtig, wir haben das vor Kurzem beim letzten Feuerwehrtag auf der Messe erlebt, vom Landesfeuerwehrverband eingeladen, dort war das Thema der Brandschutzbildung für Kinder und Jugendliche ein ganz vorherrschendes Thema, dazu hatten wir uns auch als Landtag in vergangenen Legislaturperioden schon öfters positioniert und da müssen wir auch endlich, wie man so schön sagt, liefern. Das wäre ein Punkt, den ich gern noch mit aufnehmen würde. Wir haben jetzt eben in den Begründungen der beiden Kollegen für ihre Anträge, aber auch vom Staatssekretär gehört: Natürlich spielt bei der Frage der Nachwuchsgewinnung oder überhaupt generell der personellen Besetzung unserer freiwilligen Feuerwehren und natürlich in der Vorstufe in den Jugendfeuerwehren eine Rolle, dass wir die demografische Entwicklung hier nicht ganz außen vor lassen können. Ich erlebe das auch von anderer Seite, ich bin in einem meiner Ehrenämter auch im Landkreis bei uns für Sportstrukturen mit zuständig. Dort gibt es genau die gleichen Schwierigkeiten beim Übergang vom Kinder- und Jugendalter in das Erwachsenenalter, wenn ich allein im Fußballbereich sehe, was mein persönliches Hobby ist, dass in vielen Vereinen sehr aktive Nachwuchsarbeit geleistet wird und dann am Ende die Männermannschaften dastehen und kaum ihre Wettkampfmannschaften vollbekommen. Ähnlich verhält es sich auch beim Übergang von der Jugendwehr in das kommunale Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr in den Einsatzgruppen in den Kommunen, in den Ortsteilen. Es gibt verschiedene Varianten, wie man das aktivieren kann oder wie man das Interesse hochhalten kann. Ich will nicht sagen, dass es das allein selig machende Mittel ist,

(Staatssekretär Götze)

aber wir aus der Feuerwehr und aus dem Feuerwehrverein, den ich bei uns in der Gemeinde, ich glaube, fast 15 Jahre lang geleitet habe, haben eine Erfahrung gemacht, die ich an dieser Stelle nicht verschweigen will. Wie gesagt, es ist sicher nicht der einzige Punkt, aber für unsere Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde Auengrund, vor allen Dingen auch wo ich herkomme, aus Schwarzbach, war es eine Frage der Ehre, in die Feuerwehr zu gehen, weil wir den sogenannten Feuerwehrwettkampfsport sehr hochgehalten haben. Manche sagen, das ist ein Relikt aus DDR-Zeiten, aber das sehe ich deutlich anders. Der Feuerwehrwettkampfsport ist sehr gut geeignet. Womit kann man Kinder und Jugendliche am meisten begeistern? Im gegenseitigen Wettstreit im Sport um den Schnellsten, um den Weitesten, um den Höchsten. Ähnlich ist es auch bei den Feuerwehren und mit diesem Engagement im Feuerwehrwettkampfsport, der zugegebenermaßen für den Verein durchaus eine finanzielle Herausforderung war und immer noch ist. Wenn man es schafft, wie unser kleiner Verein, sich bis auf Bundesebene zu qualifizieren, dann wird es richtig teuer. Da wäre auch eine Unterstützung an dieser Stelle durchaus sinnvoll, das will ich auch nicht verheimlichen. Über den Wettkampfsport kann man zum Beispiel Kinder und Jugendliche für die Feuerwehr begeistern. In vielen Jugendwehren der Landkreise wird jedes Jahr der sogenannte Jugendleistungsmarsch durchgeführt. Wenn ich dort hingehe und wenn ich sehe, mit welcher Begeisterung die Kinder und Jugendlichen dabei sind, dann muss ich sagen, um den Nachwuchs ist mir noch nicht mal so bange. Gerade im ländlichen Raum, in den Dörfern, sind die Kinder in der Feuerwehr, im Sportverein und machen noch andere Aktivitäten, das ist gar nicht das Problem. Das Problem ist in der Tat, die jungen Leute dann aufgrund studentischer oder beruflicher Entwicklung vor Ort zu halten und für die Feuerwehr zu begeistern. Das ist eine Herausforderung, da spielt die Frage der Qualifikation eine ganz große Rolle. Dem muss man sich widmen. An der Stelle will ich auch sagen: Ja, wir haben ein hohes Niveau in der Feuerwehrausbildung in Thüringen, aber ich kenne die Gegebenheiten in der Feuerwehrschule in Bad Köstritz auch aus eigenem Erleben und auch viele unserer Kameraden haben diese Schule schon absolviert. Ich sage mal ganz vorsichtig: Am technischen Stand und vor allen Dingen am Unterbringungsniveau dieser Schule müssen wir wirklich arbeiten, da gibt es durchaus vieles zu verbessern und das sollten wir als Ziel nicht aus dem Auge verlieren.

(Beifall AfD)

Kollege Henke hatte von dieser neuesten Investition gesprochen. Ich denke – ich kenne jetzt nicht die genaue Zahl –, es war nicht billig, diesen Brandschutzübungstunnel dort zu installieren. Angesichts der Tunnelketten verschiedener Verkehrswege ist

es, glaube ich, für Thüringen geradezu sinnvoll, so etwas zu haben. Deswegen will ich das überhaupt nicht kritisieren, im Gegenteil, das ist ausdrücklich zu würdigen.