Nichtsdestotrotz beantrage ich nochmals die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrter Kollege Höcke,
Sie sind als Lehrer in Ihrer langjährigen Erfahrung sicherlich mit dem einen oder anderen verhaltensauffälligen oder verhaltensoriginellen Schüler konfrontiert gewesen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wohl eher mit einem verhal- tensauffälligen Lehrer!)
Nach der Einstiegsbemerkung der Abgeordneten und Ihrer Kollegin Muhsal, würde ich Sie doch mal dringend bitten und auffordern, Ihre pädagogischen Kompetenzen in Richtung Ihrer eigenen Kollegin wirken zu lassen, sodass uns das, was hier vorhin gesagt worden ist in Richtung Kollege Tischner, ein für alle Mal erspart bleibt. Es war diesem Hause nicht würdig.
Wir haben ein Personalentwicklungskonzept seit 2013 – Herr Höcke hat darauf hingewiesen –, erarbeitet von der vorherigen Landesregierung mit den
Lehrerverbänden. Ich war daran persönlich auch beteiligt. Die Genese dessen fußt darauf, dass sich damals schon Gedanken gemacht worden ist seitens der Landesregierung mit den Lehrerverbänden und Gewerkschaften, wie es weitergehen soll. Wir stehen vor dem größten demografischen Wandel in den Schulen. Wie ist der zu gestalten? Dort wurden Maßnahmen vorgeschlagen. Diese Maßnahmen fußen erst einmal auf einer Analyse. Sie haben ja verschiedene Zahlen in den Raum gestellt, wenn Sie sich mal damit beschäftigt hätten, sind das zwei verschiedene Modelle. Das eine Modell geht davon aus: Wann scheiden Lehrkräfte regulär nach Vertrag aus und wann scheiden sie tatsächlich nach dem Ausscheidungsverhalten, welches man errechnen kann, aus? Dementsprechend ergeben sich unterschiedliche Modelle der Neueinstellungen. Vor dieser Problematik steht jede Landesregierung, weil das Ausscheideverhalten von Lehrkräften und damit der Ersatz von Lehrkräften auch eben immer wieder individuell und damit schlecht für die Landesregierung oder für den Haushaltsgesetzgeber planbar sind. Nun wissen wir, es kommt natürlich auf den Lehrer an. Hattie, der neuseeländische Bildungswissenschaftler, ist Ihnen sicherlich bekannt, hat schon in seiner viel beachteten Studie klar herausgearbeitet, auf den Lehrer kommt es an, und hier im speziellen Fall natürlich auf den Fachlehrer, ansonsten kann natürlich kein Fachunterricht gehalten werden.
Aber wenn wir davon ausgehen, welche Maßnahmen wir ergreifen müssen und schon ergriffen haben, dann stelle ich fest, dass in der Zeit der vorhergehenden Landesregierung zwar geplant war laut Koalitionsvertrag, 2.500 Lehrerinnen und Lehrer einzustellen, aber tatsächlich nur knapp 1.500 eingestellt worden sind innerhalb von fünf Jahren. In der Zeit, die wir jetzt von 2014 bis heute resümieren, also bis Ende dieses Jahres, da stelle ich fest, dass wir innerhalb von drei Jahren statt 1.500 geplanten 1.900 Neueinstellungen realisiert haben, also deutlich über dem, was wir uns selber vorgenommen haben. Und natürlich ist es auch immer wieder eine Herausforderung, den entsprechenden Fachlehrer, die entsprechende Fachlehrerin zu finden. Dieser Herausforderung stellt sich aber die rotrot-grüne Landesregierung mit den unterschiedlichsten Maßnahmen.
Für die Realisierung eines guten Lehrerberufs ist es natürlich auch ganz wesentlich, dass wir auch die räumlich-sächlichen Voraussetzungen schaffen. Auch da liefert diese Landesregierung, denn die Landesregierung wird bis zum Ende der Legislatur in etwa 290 Millionen Euro – mit Kofinanzierung der Bundesprogramme – an Schulbausanierung und Schulinvest den Kommunen als Schulträger bereit
stellen, sodass ein nicht unerheblicher Teil des Sanierungsstaus an den Thüringer Schulen auch tatsächlich abgearbeitet wird. Daher gehen wir auch in diese Richtung, was der Ministerpräsident hier sicherlich gemeint hat. Ja, man muss sich eben auch Ziele setzen, man muss diese Ziele abarbeiten. Da heißt es unter anderem auch, man braucht erst einmal die sächlich-räumliche Voraussetzung, um inklusive Schule erst mal möglich zu machen, von den personellen Voraussetzungen mal ganz zu schweigen.
Nun ist auch immer wieder die Frage: Was wünschen sich denn die jungen Referendare und Referendarinnen, die Lehramtsanwärter von dem Freistaat Thüringen, wie sie eingestellt werden sollten? Da kann man sich vieles in persönlichen Gesprächen erarbeiten. Es gibt eine Erhebung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom Januar 2014, also nicht ganz unaktuell. Damals wurden von den 900 Lehramtsanwärtern in etwa die Hälfte der Lehramtsanwärter auch erreicht und haben zusammen mit der GEW, mit dem TMWBK damals einen Fragebogen ausgefüllt. Was haben die Lehramtsanwärter damals geantwortet? Etwa 50 Prozent haben gesagt, für sie ist die Verbeamtung wesentlich, dass sie Thüringen als ihren neuen Dienstherrn und dann auch dauerhaften Dienstherrn akzeptieren. Nun wissen wir, das werden wir machen. Mit Beginn des neuen Schuljahres erhalten nicht nur die neu einzustellenden Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit, sich verbeamten zu lassen, sondern auch alle, die die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, erhalten dieses Angebot. Das heißt, wir haben damit schon mal 50 Prozent erreicht. Wie setzt sich die Gruppe der anderen 50 Prozent zusammen, wenn man diese Befragung der Lehramtsanwärter ernst nimmt? Dort haben wir drei Schwerpunktfelder. Einmal möchte ich zusammenfassen unter dem Bereich „Gute Arbeit“, das heißt, Einstellungschancen, Gehalt, das Arbeitsverhältnis und die berufliche Perspektive – unter diesen Items haben sie geantwortet. Das umfasst 29 Prozent derjenigen, die in dieser 50-Prozent-Gruppe sind. Die zweite Gruppe umfasst Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unter diesen Items Familie, Wohnortnähe und soziales Umfeld haben 27 Prozent geantwortet. Dann haben wir noch all das, was sich direkt auch mit Schule beschäftigt, nämlich Schulkonzept, Schulklima, Schulstandort, Schulausstattung – 24 Prozent in dieser Gruppe. Der Rest ist unter „Sonstiges“ gefasst. Hier sehen wir ganz klar, dass diejenigen, die damals vor der Entscheidung standen „Für wen soll ich mich als Arbeitgeber entscheiden?“ – und ich denke, wenn wir die Befragung heute wiederholen würden, die würde nicht sehr viel anders aussehen –, uns ein sehr differenziertes Bild wiedergegeben haben und damit uns auch als Politik einen Auftrag gegeben, wie wir den Dienst in Thüringen in den Schulen so gestalten sollten, dass die Lehrer, die
Punkt zwei, was wird neben der Verbeamtung gemacht? Kollege Tischner ist schon darauf eingegangen. Wenn Ihre Kollegin, die sich hier in wüsten Beschimpfungen ergeht, ab und zu auch mal mental anwesend wäre, dann hätte sie mitbekommen, dass wir gerade in dem Bereich „schulscharfe Einstellungen“ heute schon Entwicklung haben, dass es zum Beispiel am Gymnasium Lobenstein heute schon möglich war, zwei vakante Stellen mit diesem Instrument der schulscharfen Einstellung, was vorher als Gymnasium gar nicht möglich war, tatsächlich in Mangelfächern zu besetzen. Da gab es sehr qualifizierte Bewerbungen, das bringt uns weiter. Dieses Instrument der schulscharfen Einstellung müssen wir, denke ich, ausbauen und das werden wir auch machen. Denn eine echte Identifikation bildet sich für die Lehrkräfte erst heraus, wenn sie wissen, das ist das Schulkonzept, dort lebe ich zukünftig, dort arbeite ich zukünftig, da will ich auch arbeiten. Dort kenne ich vielleicht schon – und da bin ich auch beim Kollegen Tischner – aus meinem Vorbereitungsdienst die Kolleginnen und Kollegen, habe dort auch schon die Möglichkeit gehabt, mir einen Stand zu erarbeiten bei den Kolleginnen und Kollegen, aber natürlich auch bei den Schülern.
Wenn wir über das Gehalt reden, dann bleiben zwei Komponenten: Auf der einen Seite bleibt natürlich mehr Netto vom Brutto, wenn man verbeamtet ist. Das ist eine schlichte Tatsache. Natürlich muss man auch das Besoldungsgesetz dort weiterentwickeln, wo es notwendig ist. Wir sind im Gespräch mit der Landesregierung, genau dort die Pfeiler einzuschlagen, die Schulentwicklung, aber auch gute Fachlehrerversorgung sicherzustellen.
Das andere ist, dass wir erst seit Kurzem einen Tarifabschluss haben, den wir als Thüringen im Geleitzug der TdL auch mittragen, welcher insbesondere den älteren Beschäftigen auch noch mal eine Möglichkeit der Entwicklung gibt. Sie haben vorhin davon gesprochen, Herr Höcke, ich suche es auch gern noch mal raus, dass es in Thüringen eine besonders „dramatische Lage“ gäbe und der Bildungsauftrag nicht erfüllt werden würde. Das ist eine mutige Aussage, wenn man sich mal die Vergleichsstudien heranzieht, wo wir in Thüringen stehen. Sie kommen aus Hessen, haben dort Ihren Dienst getan. Das ist erstaunlich. Hessen ist weit hinter uns in allen Vergleichsstudien. Und das hat ursächlich damit zu tun, dass wir Beschäftigte, dass wir Lehrerinnen und Lehrer haben, die über Jahre, über Jahrzehnte ihren Dienst hier getan und das mit ihrer Kompetenz sehr gut gemacht haben, unsere Kinder, Generationen von Kindern und Jugendlichen, weitergebracht haben. Dementsprechend sage ich, es ist ein Stück Anerkennung, welches sich die Beschäftigten in dem Tarifabschluss
erkämpft haben, dass sie jetzt noch mal mehr Geld bekommen. Das ist auch ein Teilbereich dessen, worauf ich alle Kolleginnen und Kollegen draußen auch noch mal hinweisen möchte: Organisiert euch! Es lohnt sich, in Gewerkschaften, in Berufsverbände zu gehen, um eure Interessen durchzusetzen. Wir werden das hier im Landtag als Gesetzgeber entsprechend den Tarifabschlüssen auch übernehmen.
Viertens: Lehrerinnen und Lehrer wollen unbefristete Stellen. Das ist ein nachvollziehbarer Wunsch, der teilbar ist. Wir werden jetzt – dazu hat sich die Landesregierung schon bekannt – die 300 Stellen – 200 letztes Jahr, 100 dieses Jahr – zusätzlich schaffen, die werden entfristet. Was anderes ist das denn, wenn nicht gute Arbeit, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben? Die Kinder sind weiter da. Ich will auch noch mal Frau Finanzministerin danken, dass sie sich noch mal klar dazu bekannt hat, dass die 300 Stellen entfristet werden.
Die AfD schreibt in ihrem Antrag ein Sammelsurium an Wünsch-dir-was, ohne sich Gedanken zu machen, was es kostet. Wenn ich das vorsichtig schätze, sind das 50, wahrscheinlich eher 70 bis 80 Millionen Euro. Woher das Geld kommen soll – Fehlanzeige. Realistische Haushaltspolitik geht natürlich anders. Und so bleibt von dieser einstmaligen Partei des liberalen Mittelstands, wo es zumindest Ansätze gab, eigentlich nur noch ein brauner Rest übrig, der sich hier kläglich ergießt.
Wir hatten diese Woche – als Schlussbemerkung – als Bildungspolitiker eine Diskussionsrunde – Christian Tischner, Astrid Rothe-Beinlich, Marion Rosin und ich und Ihre Abgeordnete war auch mit dabei –, wo wir anderthalb Stunden intensiv mit über 50 Sozialkundelehrern diskutiert haben. Letztendlich hat dort ein Kollege in Richtung Ihrer Kollegin, Herr Höcke, es so gesagt: Von Ihnen, Frau Muhsal, kam hier nur heiße Luft, Sie haben keinen einzigen Lösungsansatz erbracht.
Das bleibt festzuhalten. Dem will ich hier auch überhaupt nichts mehr hinzufügen bis auf: Ihren Antrag lehnen wir ab!
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung spricht Frau Staatssekretärin Ohler.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Bildungspolitik ist komplex und fordert Sachkenntnis. Diese vermisse ich hier im Antrag.
Kurz zu einigen Punkten: Gefordert wird eine Zulage für den ländlichen Raum, eine Zulage für Mangelfächer. Das hört sich gut an und alle glauben, dass sie wissen, was mit „ländlichem Raum“ und „Mangelfächern“ gemeint ist. Die Druckerschwärze eines solchen Beschlusses wäre noch nicht getrocknet, bis der erste Stadtlehrer, die erste Deutschlehrerin vor Gericht wäre, um für sich eine ebensolche Zulage einzuklagen. Wie sieht Ihre Definition eines „Mangelfachs“ aus? Eine Musiklehrerin in Meiningen bekäme eine Zulage, ein Musiklehrer in Erfurt aber nicht. Oder die Definition von „ländlichem Raum“? Ist Nordhausen eine Stadt, für die eine Zulage verwehrt wird oder gehört sie zum ländlichen Raum? Gerichtsfest sind diese Begriffe nicht. Oder Punkt 2 e), das umfassende Weiterbildungsangebot, das gefordert wird. Am Thillm gibt es Veranstaltungen, die passgenau auf die Bedürfnisse der Lehrkräfte ausgerechnet sind. Das ist der Verdienst von engagierten Referentinnen und Referenten, die wissen, was Lehrerinnen und Lehrer brauchen und die auf aktuelle Fragen schnell mit einer entsprechenden Bildungsmaßnahme reagieren können. Ich habe ein paar Zahlen für Sie: 22.000 Teilnehmende besuchen jedes Jahr eine der 1.800 landesweiten Fortbildungen. Dazu kommen innerschulische Fortbildungsangebote mit 1.200 Veranstaltungen und 13.000 Teilnehmenden – ist jetzt nicht gerade wenig. Das Thillm leistet gute Arbeit und das Bildungsprogramm des Thillm ist ein Erfolg. Mein herzlicher Dank an dieser Stelle an alle, die zu diesem Erfolg beitragen!
Sehr geehrte Damen und Herren, da wir im Februarplenum ausführlich über Lehrerausbildung und Lehrereinstellung geredet haben, möchte ich mich kurzhalten. Zum Thema „Lehrerversorgung sichern“ – Herr Wolf hat das meiste schon gesagt: Bis zum Jahresende werden wir 1.500 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt haben und in den nächsten beiden Jahren kommen noch einmal 1.550 weitere hinzu. Wir haben als erste Landesregierung eine Vertretungsreserve eingeführt, die wir dieses und im kommenden Jahr für die Horte erweitern.
Ein paar weitere Maßnahmen: Wir führen dieses Jahr die Verbeamtung wieder ein. Wir bereiten ein Seiteneinsteigerprogramm vor. Wir bieten den DaZLehrkräften eine Perspektive an. Wir können künftig Stellen besetzen, wenn sie frei werden. Wir informieren junge Menschen mit Veranstaltungen und Broschüren über Bedarfe, Einstellungschancen, Einstellungsverfahren, Vorbereitungsdienst und den Lehrerberuf. Wir sind mit den Hochschulen im Gespräch, wie das Lehramtsstudium für die MINT-Fä
cher attraktiver werden kann. Es gibt eine ganze Menge zu tun, auch weiterhin. Das ist bei uns nicht anders als in anderen Ländern. Auch andere Länder haben damit zu kämpfen, dass es immer weniger junge Leute gibt, die Chemie, Physik, Mathematik, Biologie studieren wollen. Wir haben viel zu tun, aber wir sind auf einem guten Weg. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen.
Den Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport habe ich, glaube ich, seitens der AfD-Fraktion vernommen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen, bitte. Die Gegenstimmen kommen aus allen anderen Fraktionen des Hauses. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen jetzt direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/ 3437 in der Neufassung. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen, bitte. Die Gegenstimmen kommen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Enthaltungen? Solche kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Eine Open-Access-Strategie für die Thüringer Hochschulen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3439 dazu: Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe (frak- tionslos) - Drucksache 6/3471
Gibt es den Wunsch nach einer Begründung aus den Reihen der Koalitionsfraktionen? Frau Abgeordnete Mitteldorf.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gern mit einem Zitat beginnen, und zwar aus der Budapest Open Access Initiative aus dem Jahr 2001. Und ich zitiere mit Ih
rer Erlaubnis, Herr Präsident: „Frei zugänglich im Internet sollte alle jene Literatur sein, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne Erwartung, hierfür bezahlt zu werden, veröffentlichen. Open Access meint, dass diese Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, sodass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internetzugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird.“
Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Antrag wollen wir diesen Prinzipien auch in Thüringen verstärkt Geltung verschaffen. Uns geht es dabei darum, lokale Initiativen mit einheitlicher Strategie zu bündeln und Vorreiter, wie zum Beispiel die UB Weimar, ThULB und die UB Ilmenau, zu bestärken und Nachzügler nicht den Anschluss verlieren zu lassen. Ich will ganz kurz auf die zentralen Punkte der Initiative mit Bedeutung für die Landesebene eingehen. Da geht es zum einen darum, dass wir gern Open-Access-Beauftragte an allen Thüringer Hochschulstandorten möchten. Wir wollen eine verstärkte Koordination und Kooperation über den Kooperationsverbund der Thüringer Hochschulbibliotheken, die Etablierung einer gemeinsam Open-Access-Plattform mit der Digitalen Bibliothek Thüringen. Wir wollen Anreizsysteme für das verstärkte Publizieren in Open-Access-Formaten und die Zusammenarbeit mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft, um unter anderem Unterstützung für Publikationsfonds zu erzielen. Uns geht es auch darum, dass diese Schritte in die Digitalisierungsstrategie des Landes aufgenommen werden. Und hier nehmen wir als Koalitionsfraktionen sehr gern die Anregungen des Abgeordneten Krumpe an und ergänzen diese noch um das Forschungsdatenmanagement, was zwar sowieso mitgedacht, aber eben noch nicht schriftlich fixiert worden ist.
Es gibt zugleich aber auch ein paar wichtige Fragestellungen auf Bundesebene zu beachten und da konzentrieren wir uns auf zwei Punkte. Da geht es zum einen um das Urheberrechtsgesetz, das sozusagen für Open Access fit gemacht werden muss. Insbesondere geht es hierbei um das Zweitveröffentlichungsrecht und es geht um Untersuchungen zu Vor- und Nachteilen von Nationallizenzen, wie sie andere Länder in der EU, zum Beispiel die Niederlande, schon mit großen Wissenschaftsverlagen geschlossen haben. All das stellen wir hier gern zur