Also – ich finde es überraschend. Sie glauben ernsthafterweise, dass wir hergehen und aus Ihren Kommissionen abschreiben müssen? Das ist ja wohl lächerlich. All das, was hier in dem Antrag steht, sind Punkte, die wir bereits diskutieren – das wissen Sie auch. Deswegen empfinde ich das als eine Beleidigung. Das wissen Sie auch, dass wir das seit zwei Jahren in unterschiedlichen Anträgen auch schon entlang des Weges in Ausschüssen und hier im Plenum vorgestellt haben. Dieser Antrag fasst diese Punkte noch einmal zusammen. Nur weil ein Punkt nicht drinsteht, heißt das doch nicht, dass wir das nicht unterstützen können. Ich
habe Ihnen das zugesagt und bisher haben wir alle Zusagen, die wir hier vom Podium gegeben haben, auch gehalten – sei es bei der Hochschulfinanzierung, sei es bei der Prozessbeteiligung – und dazu stehe ich auch. Deswegen: Ich unterstütze das, aber das heißt doch nicht, dass ich es jedes Mal in den Antrag schreiben muss. Das ist vielleicht eine Policy, die woanders läuft, aber nicht bei uns.
Vielen Dank. Wir haben eine weitere Wortmeldung der Abgeordneten Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Neomarxismus – witzig. Haben Sie mal irgendwo aufgeschnappt. Ich weiß nicht, ob Sie mal nachgeschaut haben, was das heißt. Das sind Menschen, die sozusagen die dogmatische Auslegung von Marx ablehnen. Aber gut, wahrscheinlich meinten Sie was anderes. Vielleicht müssen wir kritische Theorie und Marxismus in den Hochschulen wieder mehr lehren, vielleicht wird es dann was, ich weiß es nicht, keine Ahnung.
Genau, Sie sind echt witzig! Wirklich. Das ist wirklich ein bisschen albern heute, so wie die Debatte auch sehr albern ist, Herr Voigt. Ich muss ehrlich sagen: Ich bin etwas enttäuscht. Normalerweise waren Sie eigentlich immer sehr gut informiert und haben auch sehr fundiert an der richtigen Stelle Kritik geübt. Und heute – muss ich Ihnen ganz deutlich sagen – liegen Sie einfach mal richtig derb daneben. Aber das sei mal dahingestellt.
Zuerst einmal vielen Dank an Herrn Tiefensee. Ich glaube, dieser Hochschuldialog und der Prozess, der da initiiert worden ist, waren sehr gut. Sie müssen sich ja dann wiederum einer Unwahrheit bedienen, Herr Voigt, um nachzuweisen, warum Sie denn nicht teilnehmen konnten. Also die zwei Werkstattgespräche fanden am 27.10. ab 13.00 Uhr statt und auch am 02.11. ab 13.00 Uhr. Da sind die Fraktionssitzungen vorbei.
Ja, gut. Aber irgendwie waren ja alle anderen auch da und wenn es einem wichtig ist, macht man es vielleicht auch möglich, da vorbeizukommen.
Sie haben sich ja wirklich ausschließlich auf das berufen, was Sie im Internet gefunden haben. Das heißt, Sie haben die Diskussionsprozesse in keinster Weise nachvollzogen. Sie kennen die Diskussionsprozesse nicht und Sie kennen auch den Diskussionsstand nicht. All die kritischen Punkte, die Sie hier angesprochen haben, sind auch in den Werkstattgesprächen Thema gewesen. Da war nicht ansatzweise so eine Aufgeregtheit, wie sie es gerade bei Ihnen war, bei den dort anwesenden Statusgruppen vorhanden.
Ich finde, das Resultat des Hochschuldialogs und auch der Werkstattgespräche kann sich sehen lassen, wir haben dort 19 Punkte rauskristallisiert, die eine notwendige Novellierung deutlich machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das hat der Kollege Schaft schon gesagt, wir wollten eben kein Herumdoktern an dem bestehenden Gesetz, sondern wir wollten eine grundlegende Änderung.
Auch Herr Tiefensee – ich wiederhole mich – hat es gesagt. Ihr Beitrag und auch der Antrag wirkt ein bisschen so, als hätten Sie das letzte Jahr verschlafen. Das müssen Sie sich an dieser Stelle dann leider gefallen lassen, dass Ihnen das hier vorgeworfen wird. Das Werkstattgespräch hat nämlich ganz klar gezeigt, dass wir Änderungsbedarf haben. Den haben mehrere, auch unterschiedliche Beteiligte in diesem Prozess geäußert. Von daher kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum Sie glauben, dass wir da abgewatscht werden. Sie müssen uns auch nicht belehren. Ich glaube, allen ist nach den diversen Urteilen, die wir momentan auf dem Tisch liegen haben, klar, dass wir einen verfassungsrechtlich konformen Vorschlag vorlegen werden, Herr Voigt.
Ja, das tun wir, aber wenn Ihnen aufgefallen ist, Herr Bühl, und wenn Sie die Diskussion verfolgt hätten, wäre es Ihnen aufgefallen, dass mitten in den Hochschuldialogen eine neue Gerichtsentscheidung dazu gekommen ist. Ich weiß, da sind Sie nicht so tief drin. Aber was soll’s. Wir werden uns auch mit dieser Entscheidung auseinandersetzen und werden einen verfassungskonformen Vorschlag vorlegen bzw. das Ministerium. Dann müssen Sie nicht so tun, als wären wir irgendwie naiv und würden das nicht mitdenken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine weitere Schwäche des Antrags der CDU ist, dass er sich nicht an den verfassungsrechtlich notwendigen Änderungen orientiert. Das heißt, Sie blenden komplett aus, dass es auch Notwendigkeiten gibt, die
Zum Beispiel ist ein verfassungskonformes Regelmodell zu den Hochschulstrukturen und -organisationen notwendig. Außerdem müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das hat auch der Kollege Schaft hier schon angesprochen, insbesondere was die Hochschulorganisation angeht. Die verfassungsrechtlichen Anpassungen der Governance-Strukturen sind unbedingt notwendig. Die Wahl der Präsidiumsmitglieder muss beispielsweise neu geregelt werden, um einen ausschlaggebenden Einfluss der Wissenschaftler während des gesamten Findungsund Wahlverfahrens der Präsidiumsmitglieder zu gewährleisten. Die notwendigen Veränderungen sind auch in dem Dialog klar benannt worden und lassen eben nicht zu, die bisherigen GovernanceStrukturen einfach so zu lassen, wie sie sind und das fordert ja Ihr Antrag mehr oder weniger. In Ihren Antrag wurde im Prinzip von den Sachen, die diskutiert wurden, kaum etwas aufgenommen. Sie sprechen sich für die Stärkung überkommener Strukturen aus und nehmen die Verfassungswidrigkeit des Thüringer Hochschulgesetzes damit auch ein Stück weit in Kauf. Dies wird besonders deutlich an Ihrem Festhalten an der doppelten Legitimation der Hochschulräte und an Ihrer Stärkung der Hochschulleitung. Natürlich ist auch in den Werkstattgesprächen hinterfragt worden, welche Rolle denn ein Vertreter des Ministerium in diesem Hochschulrat hat. Auch darüber wurde diskutiert. Wären sie dagewesen, dann hätten Sie das auch mitbekommen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir waren doch da! Was erzählen Sie denn? Ich persönlich war nur nicht da!)
Ja, dann müssen Sie die Kommunikation mit Ihren Kolleginnen und Kollegen sicherstellen – tut mir leid.
(Zwischenruf Abg. Gruhner, CDU: Lassen Sie sich doch mal etwas Neues einfallen! Das wird langweilig!)
Ach, das ist so süß. Das sagt gerade unser kleiner Windradgegner. Das ist ja niedlich. Also nicht schlecht.
Ich finde immer, Kindergarten ist etwas Schönes. Ich weiß immer nicht, warum es dafür herhalten muss, die Debatte im Plenum zu beschreiben. Aber gut. Vielleicht beruhigen sich alle wieder oder gehen Sekt trinken, wenn Ihnen das nicht passt. Kann ja vielleicht auch helfen.
Den Erhalt der Experimentierklausel finde ich auch spannend, weil niemand irgendwann gefordert hat, die Experimentierklausel abzuschaffen. Und um noch mal auf den Punkt zu kommen, den Herr Voigt jetzt hier gerade noch mal angesprochen hat, was die Bauherreneigenschaften angeht: Das Problem ist nicht, Herr Voigt, dass wir nicht darüber reden wollen, dass es eine Lösung dafür braucht. Das Problem ist, dass Ihr Vorschlag, den Sie in dem Antrag haben, überhaupt keine Lösung ist. Wenn ich mal zitieren darf aus § 4 Abs. 2 des Hochschulgesetzes: „Den Hochschulen kann auf Antrag vom Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen sowie dem für das Bauwesen zuständigen Ministerium die Zuständigkeit für Grundstücks- und Bauangelegenheiten übertragen werden. In diesen Fällen erhält die Hochschule für Bau- und Geräteinvestitionen sowie für die Bauunterhaltung Haushaltsmittel im erforderlichen Umfang zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesen.“ Laut unseren Auskünften gab es bisher noch keinen Antrag, den eine Universität an das Ministerium gerichtet hat. Jetzt kann man sagen, das könnte eventuell daran liegen, dass sie die Strukturen dafür nicht vorhalten. Das kann ja durchaus richtig sein. Es kann auch durchaus richtig sein, dass bei bestimmten Bauprojekten die Universitäten selbst die Bauherreneigenschaften übernehmen. Nur Ihr Vorschlag spricht ja, wenn man sich den bayerischen Vorschlag anguckt, erstmal nur von kleinen Investitionen und kleinen Baumaßnahmen – whatever that means. Das heißt, es löst das Problem überhaupt nicht. Wir sind gerne bereit, darüber zu diskutieren – das machen wir im Übrigen auch schon –, aber wenn, dann fundiert und nicht einfach mit der Übernahme einer Regelung aus Bayern, die uns am Ende auch nichts nützt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass das, was wir in dem letzten Jahr hier gemacht haben, ein ziemlich guter Aufschlag und eine sehr gute Einbindung unterschiedlicher Statusgruppen war. Ich möchte mich dafür auch noch einmal herzlich beim Ministerium bedanken. Ich finde, das hat sehr gut funktioniert und die Statusgruppen haben, glaube ich, auch diesen Diskussionsprozess sehr dankend aufgenommen. Wir gehen jetzt einfach in das normale Verfahren über das Kabinett bis hin zum Parlament. Ich bin gespannt, ob Sie dann irgendwie noch fundiertere Vorschläge brin
gen, Herr Voigt, das würde mich sehr freuen. Ich glaube nämlich, dass Sie da mehr auf dem Kasten haben, als Sie heute hier mit dem Antrag bewiesen haben. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete, die Thüringer Landesregierung möchte die Hochschulen reformieren und nimmt für sich in Anspruch, dass die Hochschulen weiter demokratisiert werden sollen. Nun ist Mitbestimmung an sich bestimmt nichts Schlechtes. Angesichts der engen ideologischen Verbandelung der Linken mit studentischen Aktivisten, die sich auch in Gremien wie dem Studentenrat finden,
ist der Fokus der Landesregierung wohl eher auf mehr ideologische Einflussnahme gerichtet. Wir als AfD sehen uns bei einer Reform des Hochschulwesens in Thüringen nicht der ideologischen Beeinflussung, sondern anderen Prinzipien verpflichtet. Wenn es um Hochschulen geht, ist eines der wichtigsten Prinzipien, die beachtet werden sollten, der Grundsatz der Wissenschaftsfreiheit.
Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz bestimmt: „Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Mir kommen, ehrlich gesagt, arge Zweifel, ob dieser Grundsatz der Wissenschaftsund Forschungsfreiheit beachtet wird, wenn das zuständige Ministerium gerne eine sogenannte Sozialklausel etablieren möchte. Diese Sozialklausel gibt es in keinem anderen Bundesland und sie soll den Aufgabenkatalog der Thüringer Hochschulen dahin gehend verändern, dass wissenschaftliche Erkenntnisse im Interesse der Gesellschaft weiterentwickelt und genutzt werden sollten.
Meine Damen und Herren, die Forschung und die Lehre, die an Thüringer Hochschulen betrieben wird, bringt mit Sicherheit unsere Gesellschaft voran. Und das ist doch eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit. Eine sogenannte Sozialklausel ist vollkommen überflüssig und hat wohl nicht den Sinn, die Gesellschaft von wissenschaftlichen Erkenntnissen profitieren zu lassen, sondern wohl eher wissenschaftliche Arbeit und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu beeinflussen.
Sie kennen solche ideologischen Bevormundungen zum Beispiel auch aus dem Bereich der Klimaforschung, bei der immer nur in eine Richtung geforscht wird und Ansichten, die den ausschließlich menschengemachten Klimawandel in Frage stellen, hingegen als Leugnung des Klimawandels hingestellt werden. Wir kennen ideologische Beeinflussung auch aus dem Bereich der Gender Studies, bei dem die sogenannten Forschungen nun wirklich den Boden jeglicher Tatsachen verlassen. Davon brauchen wir nicht mehr, sondern weniger und dafür brauchen wir nicht eine Schwächung, sondern eine Stärkung der Wissenschaftsfreiheit.
Das Ministerium möchte aber nicht nur eine Sozialklausel, sondern auch eine sogenannte Zivilklausel etablieren. Mit anderen Worten: Die Landesregierung möchte unterbinden, dass in Thüringen im Bereich der Rüstungstechnologien geforscht wird. Auch das ist ein Verstoß gegen die Freiheit der Wissenschaft und das ist natürlich auch ein Nachteil für unser Land. Im Bereich von Waffen und Rüstungstechnologie zu forschen, ist wiederum mitnichten ein Verstoß gegen das friedliche Zusammenleben in unserem Land und in der Welt. Waffen und Ausrüstung zu besitzen, die auf der Höhe der Zeit sind, ist eine Grundvoraussetzung für die Wehrhaftigkeit eines Landes und ein Zustand, von dem unsere Bundeswehr momentan nur träumen kann.