Protocol of the Session on February 23, 2017

(Beifall CDU)

Wir sagen ja nicht, dass wir kategorisch Veränderungen ablehnen. Das ist schlichtweg eine Lüge, wenn Sie hier immer sagen, dass wir fundamental gegen alles sind. Das stimmt einfach nicht.

(Beifall CDU)

Das beste Beispiel ist unser Antrag, den wir heute vorgebracht haben. Ich will es einmal so sagen: Das sollte für Sie eigentlich der Masterplan werden. Wenn Sie ihn einmal durchgelesen hätten. Herr Adams ist nicht da, er hat ihn wahrscheinlich gar nicht gelesen, er hat von Sachen geredet, die stehen in dem Antrag nicht drin.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Adams ist entschuldigt!)

Sie haben ihn gelesen – hoffe ich jedenfalls – und vielleicht wird das für Sie wirklich eine Schablone, wie man das besser machen kann. Wir wollen ja helfen. Ich hatte es vorhin gesagt, wir sind der Seismograf der Landesregierung und als solcher werden wir da auch weiter arbeiten. Wir haben nicht fundamentale Politik gemacht und gesagt, wir lehnen alles ab. Wir machen mit, aber doch nur, wenn es Sinn macht, wenn man auf der anderen Seite auch mitbekommt, dass man sich was sagen lässt, dass man auch darüber nachdenkt. Auch die Spitzenverbände beklagen doch, dass sie nicht gehört werden, dass sie nicht ernst genommen werden. Damit – muss ich sagen – sollte man etwas sorgfältiger umgehen. Wir sind der Auffassung, wir wollen erst ein tragfähiges Fundament machen, bevor wir über Gebietsreform reden. Wenn wir die Grundlage nicht fest haben, wird das Kartenhaus so, wie es bei Ihnen jetzt gerade stattfindet, nicht halten. Dazu gehört natürlich in erster Linie, dass man eine Aufgabenerhebung macht. Welche Aufgaben stehen denn überhaupt an? Es muss doch vorweg klar sein, welche Aufgabe von welcher Verwaltungseinheit wahrgenommen wird. Da kann doch nicht Herr Kuschel sagen: Alle Wissenschaftler sagen, man sollte mit der Funktional- und Verwaltungsreform

anfangen; aber man muss es nicht machen, wir haben es andersherum vor.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir machen die Reform parallel!)

Da muss ich mich schon fragen! Das macht doch Sinn. Vielleicht sollte man den gesunden Menschenverstand einfach mal nutzen. Ich muss doch erst wissen, welche Aufgaben bleiben denn übrig, was ich als Land nicht mache; das kann ich dann aufteilen oder anderweitig vergeben. Es muss ja nicht nur alles kommunalisiert werden. Allein durch diese Aufgabenkritik oder Aufgabenerhebung kann man auch feststellen, wo es Überschneidungen gibt. Auch das gehört dazu, um Überschneidungen zukünftig zu verhindern.

Weiterhin ist es das Personal, wo Sie auch sagen, es gibt Einspareffekte. Es gibt doch viele Möglichkeiten, jetzt schon Personal einzusparen, da muss ich nicht die Gebietsreform als Aufhänger nehmen. Das kann ich auch so machen. Interkommunale Zusammenarbeit ist auch so ein Thema,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das haben Sie versucht mit Förderungen, aber das ging schief!)

was man ausbauen könnte. Es findet aber auch statt, es findet im Kleinen auch statt. Standesämter werden von mehreren Kommunen betrieben etc. Das gibt es alles schon, Herr Kuschel. Da spart man auch Geld und Personal. An der Stelle gibt es also andere Möglichkeiten, einzusparen, es ist nicht unbedingt die Gebietsreform, die alles regelt.

An dieser Stelle möchte ich auch noch mal auf das eingehen, was Sie gesagt haben, dass sich Gemeinden jetzt in Größenordnungen zusammenfinden und dass man als CDU-Fraktion eigentlich völlig auf dem Holzweg ist. Dafür, muss ich sagen, gibt es überall Gründe. Bei dem einen oder anderen sind es die finanziellen Gründe – das hat auch wieder mit Ihnen zu tun –, nämlich der KFA. Wenn ich den dermaßen zusammenkürze, gibt es natürlich einen größeren Druck und damit auch den Zwang, sich anderen anzuschließen. Auch das sollte mit betrachtet werden. Wenn ich sehe, was an Analyse bisher stattgefunden hat, welche Aufgaben ich zu den Kommunen geben kann und wie viel Personal ich mitgeben kann – es bleiben 45 Vollzeitstellen übrig –, dann muss ich mich an der Stelle schon mal fragen: Bin ich mit meiner Reform auf dem richtigen Weg?

Als Nächstes schließt sich natürlich die Aufgabenkritik an. Da muss man sich schon fragen: Sind alle Pflichtaufgaben auf kommunaler und Landesebene wirklich notwendig? Sind gesetzte Standards wirklich angebracht? Sind für manche Aufgaben spezialisierte Unternehmen oder wissenschaftliche Einrichtungen nicht versierter und auch letztendlich kostengünstiger? Können Aufgaben nicht gebündelt

werden und kann dann das Landesverwaltungsamt, wenn es die entsprechenden Fachleute vorhält, auch mehr genutzt werden? All diese Fragen sind – und das habe ich vorhin gesagt – vor der Gebietsreform zu klären und nicht im Nachgang. Und wenn Herr Kuschel sagt, wenn man das andersherum gemacht hätte, dann hätten wir 10.000 Einwohner – also ich glaube daran nicht, denn es ergibt sich erst einmal aus der Aufgabenkritik, was kann ich delegieren, was will ich delegieren. Unter Umständen kommt etwas ganz anderes raus, weil der Gesetzgeber oder die Landesregierung zum Schluss festlegt, was delegiert werden soll und was nicht. An der Stelle hinkt das also auch, was Sie hier vorgetragen haben.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Was hätten Sie denn erzählt, wenn ich nicht vor- her gesprochen hätte?)

Dann kommen Sie zu den Mindestgrößen. Herr Adams hat ja gerade die Geburtenrate vorgetragen. Wir kommen jetzt zu den Mindestgrößen der Gemeinden, was auch gerade bei dem Vorschaltgesetz immer wieder in den Kommunen – und Herr Kuschel war mit in der Diskussionsrunde – als Anstoß gegeben wird. Die Mindestgröße wird hier festgelegt auf 6.000 Einwohner bezogen auf 2035. Das bedeutet, ungefähr müssten wir 7.500 Einwohner haben, um 2035 die zu haben, ein paar mehr oder ein paar weniger, je nachdem, wo sich die Region befindet. Ich habe mal zu einer Gemeinde, die sich in der letzten Legislatur gegründet hat, eine Kleine Anfrage gemacht. Das ist die Kleine Anfrage 1638. Darin geht es um Nesse-Apfelstädt, die erste Landgemeinde in Thüringen. Dann gab es eine Antwort in Drucksache 6/3425. Mir wurde beschrieben und dargestellt, das ist ein Grundzentrum, die haben alle Leistungsvoraussetzungen, die eine Gemeinde benötigt, die haben eine gute Infrastruktur, sind finanziell sehr gut aufgestellt. Es wird mir auf zwei Seiten alles geschildert, was die Gemeinde alles hat und kann. Trotzdem wird der Gemeinde nicht der Status gegeben, sodass sie Bestandsschutz hat. Das wird nicht gemacht, weil 6.000 Einwohner fehlen. Aber wir haben alle Kriterien erfüllt, alle Kriterien werden erfüllt, nur 6.000 Einwohner, halten wir es fest, fehlen auf 2035.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie müssen nur Zimmernsupra übernehmen, dann ist es erledigt!)

Nein, darum geht es nicht, was wir übernehmen. Das ist doch genau das, was wir eben nicht wollen – dass wir mit Druck agieren, aufgrund einer aus meiner Sicht willkürlich gegriffenen Zahl, die keine Rücksicht auf die Region nimmt, keine Rücksicht auf die tatsächlich vorhandene Infrastruktur nimmt, sondern eine Zahl, die sagt: Daran wird alles festgemacht. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir tunlichst unterlassen und auf je

den Fall noch einmal kritisch hinterfragen, inwieweit das wirklich seriös ist, dass man es an einer Zahl festmacht und dann eine Gemeinde auflöst oder mehrere Gemeinden zusammenlegt und damit andere Gemeinden auflöst.

Also an der Stelle kann ich nur darum bitten, auch das noch einmal zu überprüfen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das sage ich Ihnen zu, wir überprüfen das noch mal, nur wegen Ihnen!)

Herr Kuschel, gleich. Wenn ich vorhin gesagt habe, dass es in diesem Land Unruhe gibt, habe ich mich noch vorsichtig ausgedrückt. Das muss ich auch sagen an der Stelle. Der Gemeinde- und Städtebund hat dazu ein anderes Wort gefunden. Im offenen Brief spricht der Gemeinde- und Städtebund von Chaos. Und das höre ich auch in den Gemeinden. Der Hintergrund ist, man weiß gar nicht mehr so richtig, was man glauben und denken soll. Es wird hier gesagt, die Verwaltungsgemeinschaften werden alle aufgelöst, als Alternative bringen wir die Landgemeinde, die Große Landgemeinde. Die Große Landgemeinde hat aber den Nachteil, 10.000 Einwohner und vor allem nur für eine Legislatur.

Jetzt kommt der Ministerpräsident um die Ecke und kriegt natürlich mit, draußen brodelt es im Land, gerade im ländlichen Raum bei den kleineren Gemeinden, die sich in einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Da brodelt es. Also sagt der Ministerpräsident, wir machen eine Verbandsgemeinde. Jetzt war natürlich die Verwunderung in den Kommunen groß. Die, die sich jetzt schon über eine Landgemeinde unterhalten, müssen jetzt nachdenken, machen wir jetzt weiter oder warte ich auf die Verbandsgemeinde. Dann kommt der Innenminister und sagt, das mit der Verbandsgemeinde wird nichts, wir machen die Große Landgemeinde. Aber, wie ich gehört habe, soll sie entfristet werden, also nicht mehr sechs Jahre, sondern sie soll länger gehen. So richtig weiß das aber auch keiner. Alle Gemeinden, die sich auf den Weg gemacht haben, zu gucken, was macht Sinn, weil wir unter Umständen – und das ist eigentlich der Grund, Herr Kuschel, warum die Leute sich auf den Weg machen, die Gemeinden, weil sie Angst haben, dass sie willkürlich zu einer anderen Stadt oder Gemeinde zugeschlagen werden, ohne Rücksicht, ob ihnen das gefällt oder nicht. Das ist der Grund, warum sich viele auf den Weg machen und die warten aber auch bis zuletzt, das hat ja auch seinen Grund. Wie viele Gemeinden haben wir denn jetzt in der ersten Runde Neugliederung? Haben wir zwei, drei? Ich weiß es nicht. Es wird keine Handvoll sein. Es hat auch seinen Grund, dass man bis Ende Oktober wartet, eine Entscheidung zu treffen. Und warum? Weil eine Riesenunsicherheit da ist.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das reicht doch!)

Das wird noch verstärkt, wenn ich an das Schreiben vom 13.01. des Innenministeriums denke, als den Kommunen mitgeteilt wird, ihr könnt euch alle gern finden. Was Herr Kuschel gerade beschrieben hat, ist toll, wie viele Gemeinden sich zusammenfinden und zusammengehen wollen. Dann wird ihnen aber mitgeteilt, ihr könnt das gern machen, ihr kriegt von uns auch erst einmal den Segen, aber das letzte Wort hat immer noch das Innenministerium und wir entscheiden dann, ob einer übrig bleibt oder nicht und wie wir die zusammenlegen. Das hat natürlich auch zu Verunsicherung geführt. Da muss man sich nicht wundern, dass mitunter auch von Chaos gesprochen wird. Bis heute ist das alles ungeklärt. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann die Kommunen sehr gut verstehen, dass die nicht über jedes Stöckchen springen, dass die sehr wohl abwarten, was eigentlich kommt, was denn bei der Klage rauskommt. Und das sollte Ihnen letztendlich immer bewusst sein.

Wir haben deswegen auch gefordert, das Vorschaltgesetz aufzuheben – nicht weil wir blockieren wollen, sondern weil wir das vom Grundsatz her als falschen Ansatz finden. Wir sollten erst über Funktional- und Verwaltungsreform sprechen und dann auch die Größen und Zuschnitte machen. Wir haben uns auch nicht verweigert. Wir haben in der letzten Legislatur viele Gemeinden freiwillig zusammengeschlossen. Das sollte man letztendlich auch nicht vergessen. Was man auch mit berücksichtigen muss, wie ich eingangs schon erwähnt habe, nach Einbringung haben 45.000 Bürger unterschrieben, die dieses ablehnen. Sie können nicht so verkehrt liegen. Und wenn Sie sagen, wir können nicht für das ganze Land reden, dann gebe ich Ihnen recht, aber Sie können auch nicht für das ganze Land reden, indem Sie vier Gemeinden vortragen und sagen, die CDU-Bürgermeister wollen alle zusammengehen und deswegen können wir nicht für das ganze Land reden. Sie können das noch weniger, denn wir können uns auf 45.000 Unterschriften stützen, wir können uns auf neun Landkreise stützen. Rechnen Sie mal aus, wie viele Einwohner das sind. Das sind mehr als die Hälfte, fast zwei Drittel der Einwohner in Thüringen,

(Beifall CDU)

die sich dagegen aussprechen, und da sagen Sie, wir können nicht für das Land sprechen. Ich weiß nicht, mit welchem Recht und auf welcher Grundlage Sie von diesem Land sprechen und ich kann Ihnen noch eines sagen: 45.000 Unterschriften haben sich dagegen ausgesprochen und jetzt müssen Sie zusehen, wie Sie die Kurve kriegen, dass Sie Ihr Gesicht nicht verlieren. Aber ich kann Ihnen eines sagen, ich kann Sie vielleicht auch damit trösten:

Sie haben es längst verloren. Sie haben es längst verloren,

(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Sie haben mich schon vom Hocker gerissen!)

indem 45.000 Bürger mit ihren Unterschriften dagegen klagen. Damit haben Sie es verloren.

(Beifall CDU)

Das ist so, das ist eine Tatsache. Ja, Herr Minister Hoff, das ist eine Tatsache und Sie merken ja auch, dass es kein Ende nimmt, sondern die Bürger sich weiterhin auf den Weg machen, Ihnen klarzumachen, dass Sie noch mal umdenken sollten, noch mal umschalten sollten. Noch ist Zeit. Unser Antrag kann für Sie eine gute Grundlage werden oder Grundlage sein, damit Sie vielleicht hinterher was auf den Weg bringen, wo wir gemeinsam, zumindest erstmal Funktional- und Verwaltungsreform

(Beifall CDU)

auf den Weg bringen und dann können wir doch gemeinsam weitersehen. Aber was hier abläuft, ist im Moment nur eines: Wir legen fest, was gut und richtig ist, alles andere interessiert uns nicht. Sie laden zwar ständig ein: Wir wollen es doch gemeinsam machen, helfen Sie uns doch – auch der Gemeinde- und Städtebund – helfen Sie uns doch! Sagen Sie doch, was wir machen sollen! Wenn wir es aber sagen, wie jetzt mit unserem Antrag – das ist garantiert völlig untauglich, das brauchen wir gar nicht. Herr Kuschel erzählt mir die ganze Zeit, dass das alles nicht funktioniert, was hier drin steht, aber er hat bisher keinen Ansatz gebracht und auch keinen Lösungsvorschlag gemacht, wie es funktionieren kann.

(Beifall CDU)

Das habe ich bis heute nicht gehört, in keiner Weise und schriftlich schon gar nicht. An der Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, würde ich mich freuen, wenn wir eine rege Diskussion im Ausschuss, im Innenausschuss, führen könnten. Damit beantrage ich, dass unser Antrag an den Innenausschuss überwiesen wird und wäre Ihnen dankbar, wenn wir dann vielleicht aufgrund unserer Anregungen aus dem Antrag den ein oder anderen Gesichtspunkt völlig neu betrachten. Herr Kuschel, Sie sind herzlich eingeladen, mitzumachen. Wir werden Sie unterstützen, auf den rechten Weg zu kommen. Wir sind an Ihrer Seite. Vielen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Herr Minister, wollen Sie das Wort ergreifen?

(Zuruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kultur, Bun- des- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Wenn ich darf!)

Gern. Dann hat Minister Hoff das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich habe mich vorhin in einem kurzen Redebeitrag hier zu Wort gemeldet. Was ich ausdrücken wollte, ist, wenn jemand weit rechtsstehend jemand anderen aus seiner weit rechtsstehenden Position als weit links einschätzt, dann könnte es möglicherweise sein – und das wollte ich ausdrücken –, dass man mit vielen Demokratinnen und Demokraten in der Mitte der Gesellschaft steht. Wenn ich mich diesbezüglich falsch ausgedrückt habe, bitte ich gegenüber dem Plenum um Entschuldigung.

Jetzt würde ich gern, mit Ihrem Einverständnis, zu dem Antrag, der hier vorliegt, sprechen. Sie haben sich als CDU-Fraktion entschieden, das Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreform vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig zu beklagen, verlangen aber gleichzeitig von der Landesregierung die Einbringung eines Landesorganisationsgesetzes in den Landtag. Ich habe in der Schlussberatung des Funktional- und Verwaltungsreformen-Grundsätzegesetzes über die Verzweigung der Thüringer CDU von der selbsternannten Thüringenpartei zur Oppositionellen, der Gegenpartei gesprochen. Ich hätte ehrlich gesagt nicht gedacht, dass Sie, meine Damen und Herren von der Unionsfraktion, sich entschlossen haben, diesen Vorwurf durch eigenes Handeln zu untermauern. Das haben Sie aber letztlich auch mit der Klage gegen das Verwaltungsreformen-Grundsätzegesetz getan. Lassen Sie mich zu den hier gesagten Ausführungen, insbesondere des Abgeordneten Kellner, der sich schon bei der Zusammenführung der Staatsarchive zum Landesarchiv als ein mutiger Reformer erwiesen hat – er war nämlich konsequent dagegen –, zu dem heute hier vorliegenden Antrag einige Ausführungen machen.

Erstens: Die CDU fordert, dass einer Gebietsreform zunächst eine Verwaltungsreform und anschließend eine Funktionalreform vorauszugehen habe. Ziel der Gebietsreform ist es, die Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften insgesamt zu stärken, und zwar in erster Linie in Bezug auf die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Erst die Stärkung der Gebietskörperschaften führt auch zu einer Verbesserung ihrer Verwaltungskraft, sodass sie weitere Aufgaben des Landes übernehmen können. Erst wenn die kommunalen Strukturen geregelt sind, sodass ihre Leistungsfähigkeit gegeben ist, können Verwaltungs- und Funktionalreformen, die sich im

(Abg. Kellner)

kommunalen Bereich auswirken, als Folgewirkung konzipiert werden. Auch das ist einer der Gründe, warum über die konkreten Funktionalreformmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Abschluss der Gemeindegebietsreform zu entscheiden ist.

Die von der CDU-Fraktion wie eine Monstranz immer vor sich hergetragene quasi naturgesetzliche Reihenfolge, an deren Ende die Gebietsreform kommen soll, die Sie nicht wollen, haben wir schon in der Debatte über das Funktional- und Verwaltungsreformen-Grundsätzegesetz ausführlich gewürdigt und deutlich gemacht, dass diese Reihenfolge, die Sie, wie gesagt, wie eine Monstranz vor sich hertragen, keinerlei Evidenz unterliegt. Dies ist auch Gegenstand der Anhörung im Parlament gewesen.

Das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen dient der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Dies gilt auch für das Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktionalund Verwaltungsreformen. Sie haben sich entschieden, diese Gesetze verfassungsgerichtlich überprüfen zu lassen. Wir haben das Volksbegehren als das angenommen, was es ist: ein politisches Signal, mit dem wir uns auseinandersetzen. Deshalb führe ich bereits mehrfach auch mit der Volksbegehrensinitiative Gespräche, hat der Ministerpräsident dieser Initiative Verhandlungen angeboten. Gleichwohl gibt es rechtliche Rahmen, die auch die Landesregierung angehalten lassen, sollte es verfassungsgerichtliche Bedenken geben, diese überprüfen zu lassen. Und genau das haben wir gemacht. Es ist Ihre politische Konnotation, dass hier gegen ein Volksbegehren geklagt werden würde, weil das Ihrer Vorstellung entspricht, weil Sie das als CDU über Jahre hinweg gemacht haben. Sie haben gegen Volksbegehren geklagt. Unser Anspruch ist es, mit den Initiatorinnen und Initiatoren im Gespräch zu sein.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das merkt man, wie Sie mit den Bürgermeistern umge- hen!)

Hochgeehrte Abgeordnete, selbst wenn es Ihnen nicht gefällt: Lassen Sie mich doch einfach sprechen, aber Sie können mich nicht die ganze Zeit unterbrechen. Ich würde den Gedanken gern zu Ende führen, um die Position, die ich vertrete, Ihnen auch verständlich zu machen.