Protocol of the Session on February 22, 2017

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort dem Abgeordneten Brandner, Fraktion der AfD.

Meine Damen und Herren, zweite Lesung, ich habe es beim ersten Mal schon erwähnt: Seit Jahren ist ein Sparkassensterben im ländlichen Raum in Thüringen zu verzeichnen. Von den ursprünglich 539 Geschäftsstellen und Selbstbedienungsbereichen waren Ende 2015 nur noch knapp 330 übrig – fast eine Halbierung, also von einem Drama vor allem für den ländlichen Bereich nicht weit entfernt. Mit Blick auf diesen Kahlschlag und mit Blick auf die angekündigte Gebietsreform müssen jetzt sofort Gesetzesänderungen vorgenommen werden, um die rechtlichen Grundlagen für den Erhalt des Sparkassennetzes und die Attraktivität des Lebens auf dem Lande zu schaffen.

(Beifall AfD)

Die Sparkassen sind als Anstalten des öffentlichen Rechts an den öffentlichen Auftrag gebunden. Dieser kann durch eine Änderung des Sparkassengesetzes und der Kommunalordnung erweitert werden

nichts anderes beantragen wir hier. Die in der ersten Lesung getätigte Aussage, unser Gesetzentwurf sei dirigistisch, ist natürlich wie so vieles von Ihnen von den Altparteien Quatsch. Dass im Rahmen der Selbstverwaltung Vorschriften gemacht und auch geändert werden können, ist das Normalste der Welt. Unser Gesetzentwurf schreibt der Sparkassenselbstverwaltung lediglich vor, dass für das Gemeinwohl und den Erhalt des ländlichen Raums zukünftig verpflichtend ein Bargeld- und Dienstleistungsangebot bereit- und vorzuhalten ist. Bei der Umsetzung dieses Gebots wird der Geschäftspolitik vor Ort ein großer Handlungsspielraum belassen. Der Landesregierung soll bei der Sparkassenaufsicht zukünftig eine aktivere Rolle zukommen. Ich hoffe, dass die Landesregierung dann für die Sparkassenaufsicht auch mehr Zeit findet als für die Teilnahme an dieser Plenarsitzung.

(Beifall AfD)

Unser Gesetz ermöglicht eine bessere Kontrolle des Sparkassennetzes hinsichtlich des Erhalts von Siedlungskernen und der Wirtschaftsstruktur im ländlichen Raum. Allerdings hat es den Anschein, dass die Führungsebene im Finanzministerium – die ich jetzt hier herzlich begrüße, die Spitze – mit dem Erhalt der Sparkassen im ländlichen Raum absolut überfordert ist und das wahrscheinlich auch gar nicht will. Überhaupt haben wir den Eindruck, dass Rot-Rot-Grün weder den ländlichen Raum noch die Heimat will. Ramelow und Hoff – wo sind die? Im ländlichen Raum unterwegs? – und Co. wollen lieber anonyme Großkreise, die den DDRBezirksstrukturen sehr nahe kommen, und die geplante Gebietsreform, ich bin sicher, ist nur ein Schritt, um diese Richtung „DDR-Strukturen“ auch wieder herbeizuführen. Unterstützt werden sie von den deutschen demokratischen Ramelow-Fraktionen hier, von der SPD bis zu den Linken.

Meinen Damen und Herren – Frau Taubert ist da! –, ich nutze die Gelegenheit, auf den auch inhaltlich unterirdischen Redebeitrag der Ministerin bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs noch mal einzugehen, der die fehlende Eignung der Frau Taubert für das bekleidete Amt unterstrich. Und da muss ich sagen, da waren ungefähr 90 Prozent der Thüringer Wähler bei der letzten Wahl sehr viel schlauer als der Herr Ramelow nach der Wahl, denn ungefähr 90 Prozent, wie Sie wissen, haben die SPD und ihre Spitzenkandidatin bei der letzten Wahl nicht gewählt und die wussten schon, warum. Frau Taubert behauptete doch allen Ernstes in der ersten Lesung des Gesetzes, unser Gesetzentwurf stünde im Widerspruch zu § 71 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung. Wenn wir da mal reinschauen, Frau Taubert, schreibt dieser Paragraf vor, dass Gemeinden keine Bankunternehmen gründen dürfen. Das hat also mit unserem Gesetzentwurf genauso viel zu tun wie die SPD und ihr

(Staatssekretärin Ohler)

Heilsbringer Martin Schulz mit Glaubwürdigkeit und sozialer Gerechtigkeit, nämlich gar nichts.

(Beifall AfD)

Nochmals, Frau Taubert – Sie sind ins Gespräch vertieft, ich rede etwas langsamer, dass Sie verstehen und vielleicht mitschreiben können –: Erstens geht es bei unserem Gesetzentwurf nicht um Banken, sondern um Sparkassen. Dazu schauen Sie einfach mal in § 71 Abs. 4 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung und in das Thüringer Sparkassengesetz und Sie werden staunen, was da drinsteht. Und zweitens geht es nicht um die Gründung von Instituten, Frau Taubert, sondern darum, was Sparkassen zu leisten haben. Es geht also um den öffentlich vorgeschriebenen Leistungskatalog der Sparkassen. Und da sagt die AfD ganz klar: Sparkassen müssen ein flächendeckendes Bargeldangebot ebenso zur Verfügung stellen wie Beratungsleistungen vor Ort.

(Beifall AfD)

Frau Taubert, noch zwei Vorschläge zur Güte: Angesichts Ihrer wiederholt peinlichen und fachlich falschen Aussagen als Ministerin von hier vorne, sollten Sie dazu übergehen, sich Ihre Reden von qualifiziertem Personal schreiben zu lassen, so wie wir. Dieses Personal müsste ja zuhauf in Ihrem Ministerium anzutreffen und auch in der Lage sein, Ihre Reden vorzubereiten. Und Sie sollten entweder Ihr Ministeramt oder Ihr Landtagsmandat, am besten beides, niederlegen, weil Sie offensichtlich und greifbar sowohl für das eine als auch für das andere nicht geeignet sind. Dass Sie keinerlei Interesse an der Bargeldversorgung im ländlichen Raum haben, Frau Taubert, liegt wohl daran, dass Sie hier nach Ihrer eigenen Aussage sogar Ihre Autos mit Kreditkarte kaufen, was die Menschen draußen nicht hinbekommen. Frau Taubert, glauben Sie es mir.

(Beifall AfD)

Versuchen Sie einfach mal oder machen Sie es einfach mal, reden Sie mal wieder mit den Menschen auf der Straße.

Meine Damen und Herren, auch Inhaber von Geschäften und Gaststätten haben zunehmend ein Problem, wenn sie ihr Bargeld nicht in Filialen oder in Automaten einzahlen können. Immer mehr Unternehmer sitzen auf dem Bargeld oder müssen weite Strecken zurücklegen und haben Gebühren zu zahlen, wenn sie Bargeld einzahlen wollen. Damit gehen erhöhte Geschäftskosten einher und die sind der Attraktivität des ländlichen Raums abträglich. Jetzt steht ja außer Frage, dass die Demontage der Sparkassen ein großes Problem des ländlichen Raums und damit unserer Heimat in Thüringen ist. Unser Gesetzentwurf sieht daher nicht allein die verpflichtende Bargeldversorgung im ländlichen Raum vor, vielmehr soll die Strukturpolitik des

Landes mit der Geschäftspolitik der Sparkassen verknüpft werden. Über die Raumplanung des Landes – auch das steht in unserem Gesetzentwurf – und die Finanzdienstleistungen vor Ort soll ein enger Zusammenhang hergestellt werden. Es ist sofort ersichtlich, dass eine Förderung des ländlichen Raums wenig Sinn macht, wenn kurz nach der kostspieligen Sanierung des Dorfkerns die Sparkasse schließt. Es ist daher, meine Damen und Herren, jetzt erforderlich, diesen Gesetzentwurf eingehend zu behandeln und sich der Probleme des ländlichen Raums anzunehmen. Wir beantragen daher nochmals die Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und begleitend an den Infrastrukturausschuss. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin hat das Wort Abgeordnete Floßmann, Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und im Netz, werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegen von der AfDFraktion, als Oppositionsfraktion, noch dazu als größte, ist unsere Kernaufgabe auch darin zu sehen, Unzumutbarkeiten der Regierung und der sie tragenden Fraktionen aufzuzeigen. Aber egal welcher Antrag hier eingebracht wird und welcher Gesetzentwurf, wir machen unser Abstimmungsverhalten von Logik und klarem Denken und von Fakten abhängig und Ihrem Gesetzentwurf können wir deshalb nicht zustimmen.

(Beifall CDU)

Dass das Ergebnis so kommt, liegt aber nicht daran, Herr Brandner, wie Sie das immer so schön sagen, dass wir Altparteien wären, sondern es liegt daran, dass hier von Ihnen nichts Brauchbares eingebracht worden ist.

(Beifall CDU; Abg. Gentele, fraktionslos)

Noch einmal für das Protokoll: Wir halten den Rückzug der Sparkassen gerade aus dem ländlichen Raum auch für ein Problem. Und ich wiederhole mich an dieser Stelle auch: Auch wir haben den Eindruck, dass Sparkassen vermehrt schließen, dass es vermehrt zu Filialschließungen kommt und auch die Abnahme von Geldautomaten sehen wir mit großer Sorge.

Aber ich würde gern noch einmal schlagwortartig nennen, woran es bei Ihrer Vorlage überall hapert. Sie verstoßen erstens gegen die kommunale Selbstverwaltung, wenn Sie jede Gemeinde verpflichten wollen, für Finanzdienstleistungen auf ihrem Gebiet zu sorgen. Ich erinnere noch einmal an die vielen kleinen Gemeinden, die wir Gott sei Dank

(Abg. Brandner)

noch haben, im Moment noch haben: Soll wirklich jede Gemeinde in Thüringen eine Sparkasse vorhalten? Ebenso verstößt Ihr Vorschlag gegen die kommunale Selbstverwaltung, wenn die Aufsichtsbehörde Schließungen genehmigen müsste. Das Thüringer Finanzministerium, müsste es Schließungen genehmigen, würde mithin zur Fachaufsicht werden. Außerdem wollen Sie, dass die Aufsichtsbehörde Teil der zu Beaufsichtigenden wird, wenn diese im Verwaltungsrat sitzen muss; vielleicht schlagen Sie an dieser Stelle noch „in Personalunion“ vor, den entsandten Mitarbeiter im Verwaltungsrat und der Fachaufsicht. Die Folge, wenn das so umgesetzt würde, wären immense Kosten zusätzlicher Verwaltungsarbeit und höhere Kosten für den Steuerzahler; den Nutzen können wir hieran nicht erkennen.

Und dann greifen Sie ganz direkt in die Geschäftspolitik der Sparkassen ein, wenn Sie vorschreiben, welche Dienstleistungen diese genau vorhalten müssen – unabhängig und marktorientiert ist das nicht. Und schließlich wollen Sie das Girokonto auf Guthabenbasis einführen, das es schon längst gibt. Es ist schon längst geregelt. Sie erweitern einfach den derzeitigen Gesetzesstand auch auf juristische Personen; das haben Sie im Übrigen nicht begründet.

Ich hoffe, Sie verstehen, warum wir der Meinung sind, dass dieser Gesetzentwurf unbrauchbar ist, und eigentlich wissen Sie das ja selber, Herr Brandner. Sie haben in Ihrer letzten Rede im Plenum ausgemacht, dass die Niedrigzinspolitik der EZB für die schwierige Geschäftssituation der Sparkassen verantwortlich ist. Ich frage mich, wenn Sie die Ursachen des Problems bereits kennen, warum Sie dort nicht aktiv werden. Wir haben als CDU mit unserem Antrag zur Bargeldfreiheit, der Antrag in Drucksache 6/2001, bereits den Fokus darauf gelenkt und Ihr Antrag hat das Problem bisher nicht aufgegriffen. Zur Ehrlichkeit gehört, dass Ihre Vorschläge dem Bürger teuer zu stehen kommen, denn Ihre Vorschläge würden die Sparkassen Unsummen kosten und diese Kosten müssten logischerweise auf den Bürger umgelegt werden oder auf den Kunden umgelegt werden. Ich weiß nicht, ob man sich in einer Gemeinde darüber freut, dass zwar eine Sparkasse besteht, aber die Kontokosten, die im Moment 6,50 Euro pro Monat betragen, anhand Ihrer Vorschläge vielleicht dann doppelt so hoch ausfallen. Das hat mit Bürgernähe nichts zu tun.

In der Problemanalyse sind wir ganz bei Ihnen: Der Rückzug von staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen aus dem ländlichen Raum muss gestoppt werden. Aber Ihr Vorschlag ist eben keine Lösung, sondern ist dem eher dienlich – ich habe das bereits dargelegt –: höhere Kosten und Kundenabwanderung.

Wir verfolgen auch zukünftig die Entwicklung unserer Sparkassen und ich sehe auch weitere Probleme, beispielsweise wenn ich an die geplante Gebietsreform denke. Die realen Auswirkungen einer Kreisreform, wie sie Rot-Rot-Grün vorhat, hat wahrscheinlich noch keiner in den Blick genommen oder aber Rot-Rot-Grün hält damit hinterm Berg, weil der Bürger und die Mitarbeiter sich nicht freuen werden, wenn hier bestehende Strukturen aufgelöst werden und neu sortiert werden müssten, wenn Sparkassensitze gestrichen werden, nur weil es eine andere Kreisstadt gibt. All das macht die Situation der Sparkassen im ländlichen Raum nicht besser. Aber mit dem hier eingebrachten Vorschlag der AfDFraktion ist weder den Sparkassen geholfen, noch haben Sie damit den Nutzern einen Dienst erwiesen, von daher bekommen Sie von uns dafür auch keine Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall CDU; Beifall Abg. Gentele, fraktions- los)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordneter Müller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Besucher auf den Tribünen – keine mehr da –, wir beraten heute in der zweiten Lesung erneut den Antrag der AfD zur Änderung und Überarbeitung des Sparkassengesetzes. Wir haben bereits in der ersten Beratung deutlich gemacht, dass wir den Änderungen aus vielerlei Sicht heraus nicht zustimmen können. Auch die erneuten Erläuterungen von Herrn Brandner haben uns in keiner Weise überzeugt, diese Meinung zu ändern, sodass wir aufgrund unserer Bedenken hinsichtlich eines ausufernden regulatorischen Aufwuchses und unnötiger Kostensteigerungen erneut nicht folgen können. Die aufgeführten Neuregelungen werden zwangsläufig zulasten des Freistaats oder der Kunden gehen. Sehr geehrte Damen und Herren, auch in der zweiten Lesung werden wir als Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor – Herr Abgeordneter Brandner, Sie haben das Wort.

(Abg. Floßmann)

Werte Abgeordnete von den Grünen, es bleibt doch Ihr Geheimnis, wieso die Kunden darunter leiden sollen, wenn sich das Filialnetz möglicherweise wieder ausweitet, wenn mehr Automaten aufgestellt werden,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil sie es bezahlen!)

wenn Dienstleistungen wieder vor Ort vorgehalten werden. Das ist, glaube ich, Ihre Lebensfremdheit, die Sie von hier vorne versuchen zu verbreiten. Für die Kunden wird alles viel besser dadurch. Ich weiß gar nicht, wie Sie auf so eine Schnapsidee kommen.

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tatsächlich?)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer bezahlt das dann?)

Wir haben einen öffentlichen Auftrag der Sparkassen. Das habe ich das letzte Mal schon versucht Ihnen näherzubringen, dass wir hier nicht, wie Sie offenbar in diesem Punkt plötzlich, die Neoliberalen sind, dass reine Gewinnorientierung der Sparkassen keine Rolle spielt, sondern die haben einen öffentlichen Auftrag und dazu gehört auch die Versorgung mit Bargeld und Dienstleistungen vor Ort. Das ist ganz einfach. Ich weiß gar nicht, was Sie hier plötzlich für turbokapitalistische Ideen gebären. Das schockiert mich.

(Beifall AfD)

Frau Floßmann, ich habe mir fünf Punkte aufgeschrieben. Jede Gemeinde soll ihre Sparkasse vorhalten – das fordern wir nicht. Ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen. Unabhängig und marktorientiert sollen Sparkassen sein. Ja, das ist ein Teil, aber da schließt sich der Kreis zu dem, was ich gerade zu den Grünen gesagt habe. Die Sparkassen haben auch einen öffentlichen Auftrag. Und da, wo ich als Sparkasse davon profitiere, dass ich öffentliche Unterstützung habe, muss ich auch der Öffentlichkeit etwas zurückgeben, und dazu gehört auch, dass ich nicht jeden Geldautomaten durchkalkulieren kann, ob der Gewinn abwirft, sondern ich muss einfach dafür sorgen, dass die Leute vor Ort gut versorgt werden.

Der gesetzliche Anspruch auf das Girokonto fehlt mir bisher auch. Es gibt da irgendeine Verordnung, wenn ich das richtig gelesen habe, oder irgendeine Übereinkunft, aber dass in einem Gesetz steht, dass ich als juristische Person ein Girokonto eröffnen kann, ist mir bisher fremd. Sie können ja gleich noch mal Aufklärung leisten von hier vorn.

Dass Sie uns vorwerfen, dass wir nicht gegen die Niedrigzinspolitik der EZB vorgehen, das muss ich mir jetzt noch mal auf der Zunge zergehen lassen.

Da haben Sie recht. Aber da muss ich Sie fragen: Wie sollen wir als AfD das denn tun? Wir arbeiten daran, dass wir das dann ab Anfang nächsten Jahres tun können, und zwar ganz massiv, auch aktiv aus dem Bundestag heraus und vielleicht auch mit einer wie auch immer ausgestatteten Mehrheit. Dann können wir dagegen vorgehen. Aber uns mit 10 Prozent hier im Thüringer Landtag diesen Vorwurf zu machen, also ich muss sagen, das schlägt dem Fass den Boden aus. Sie haben die Niedrigzinspolitik der EZB mitverzapft, Sie sind dafür verantwortlich und kein anderer! Uns jetzt vorzuwerfen, wir machen nichts dagegen, da zäumen Sie das Pferd – muss ich ganz ehrlich sagen – von hinten auf.

(Beifall AfD)

Alles in allem zusammengefasst muss ich sagen, ich habe zugehört – meine Rede finde ich ja sowieso gut, bevor ich sie gehalten habe, nach dem Halten immer noch viel besser –, aber Sie haben mich zumindest nicht vom Gegenteil überzeugt, sodass ich Sie nochmals bitte, zumindest der Überweisung an den Ausschuss zuzustimmen, damit wir dann darüber reden können. Denn in der Sache selber, Frau Floßmann, sind wir ja wohl einig, dass etwas getan werden soll. Und wie sollen wir was tun, wenn wir nicht mal im Ausschuss darüber reden!