Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, sehr geehrte Besucher! Die AfD-Fraktion hat ein Thema zur Aktuellen Stunde aufgerufen, das ohne Zweifel – und das will ich gar nicht in Abrede stellen – wichtig ist. Das hat Bedeutung. Aber als Aktuelle Stunde, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es hier vollkommen fehl am Platz.
Im Übrigen darf ich darauf verweisen: Jeder Abgeordnete hat die Möglichkeit, eine Kleine Anfrage zu stellen. Wir würden dann auch gespannt der Beantwortung entgegensehen.
In der Strafvollzugskommission, die, glaube ich, auch mit einer Abgeordneten der AfD besetzt ist – soweit ich weiß –, gibt es übrigens einen Fragenkatalog von Frau Abgeordneter Lehmann aus unserer Fraktion, der sehr ausführlich ist und der noch nicht behandelt worden ist. Auch da besteht natürlich die Möglichkeit, wenn man wirklich an detaillierten Informationen und wirklich am Thema interessiert ist und nicht nur an der Oberfläche schwimmen möchte, dem nachzugehen.
Übrigens ist Ihre Begründung für diese Aktuelle Stunde falsch, denn der Justizausschuss hat sich auf Antrag meiner Fraktion in seiner Sondersitzung vom 9. Dezember mit dem Thema „Drogenmissbrauch und Drogenkontrolle im Thüringer Strafvollzug“ beschäftigt. Das Thema war uns so wichtig, dass wir noch vor Weihnachten am 2. und 8. Dezember, noch vor der Weihnachtspause, dazu beraten haben. Die Diskussion dazu ging um die Punkte: Wie kommen Drogen in die Anstalt? Welche Sicherheitsvorkehrungen sind getroffen? Gegen welche Sicherheitsvorkehrungen wird gegebenenfalls verstoßen? Warum fließen zum Beispiel keine Informationen einzelner Ausschüsse zusammen im Justizministerium, um dort entsprechend bewertet zu werden? Warum setzt sich die Hausleitung nicht angemessen ernsthaft und stringent mit den verifizierten Vorkommnissen wie auch mit den Vorwürfen auseinander? – Das sind ja nun nicht irgendwelche Milchmädchensachen, die dort erörtert worden sind. Es sind sehr ernsthafte Fragen, die gestellt wurden, und die Diskussion wurde rege geführt. Allerdings wurde aus Ihren Reihen weder ei
ne einzige Frage gestellt noch sich in einer anderen Form an der Erörterung beteiligt. Auch in der letzten Ausschusssitzung wurden die Themen „Drogen“, „Missstände“ und „strafrechtlich relevante Vorkommnisse“ behandelt. Ich sage aber auch eines: Ich bin ja durchaus nicht unbedingt einer Meinung mit dem, was bisher vorgetragen wurde, aber Recht und Anstand gebieten es, dass mit personenbezogenen Informationen vertraulich umgegangen wird
und dementsprechend eben nicht in öffentlicher Sitzung über Vorwürfe befunden wird, die leider zum Teil schon presseöffentlich sind. Deshalb kann man es auch sagen: Es war die Rede von Selbstbedienung, von Vorteilsnahme im Amt und vielen anderen Dingen, die schon schlimm genug sind, und strafrechtlich relevanten Vorkommnissen. Deshalb ist es wichtig, dass man informiert wird und dass es diskutiert wird, aber in dem Rahmen, wo es hingehört. Dann wird auch das Resümee gezogen, ganz klar ohne Ansehen der Person.
Damit wir uns an dieser Stelle nicht falsch verstehen: Wir sind keinesfalls mit der aktuellen Situation zufrieden. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass es gerade im Justizvollzug keine „rechtsfreien Räume“ geben darf.
Das gilt für die Inhaftierten und noch viel mehr auch für die Bediensteten, die im Strafvollzug auch eine besonders hohe Verantwortung tragen. Meine Damen und Herren, Strafvollzug hat zwei Komponenten – das will ich Herrn Helmerich noch mal sagen –, wenn Sie ins Gesetzbuch schauen: Schutz der Allgemeinheit vor der Begehung weiterer Straftaten und Resozialisierung. Diese beiden Ziele sind immer noch gleichberechtigt, es geht also nicht nur um eine Seite der Medaille.
An der Integrität der Mitarbeiter – das muss ich auch mal deutlich sagen –, egal auf welcher Ebene, darf keinerlei Zweifel bestehen.
Wenn es Probleme gibt, dass ein Vorgesetzter nicht hinter seinen Mitarbeitern steht, oder es Probleme zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten gibt, dann muss das auch erörtert werden, weil das immer Einfallstore sind, die Strafvollzug unsicher machen und die Strafvollzug auch gefährlich machen, das einerseits für die Öffentlichkeit, aber auch intern. Das geht aber zu weit, das an dieser Stelle zu erörtern, meine Damen und Herren. In diesem Zusammenhang sage ich aber deutlich, auch weil es presseöffentlich war: Es geht nicht an, eine Füh
rungskraft im Ministerium zu haben, die sich dem Vorwurf der Vorteilsnahme im Amt ausgesetzt sieht. Da muss gehandelt werden. Wenn die Führungskraft nicht mehr im Ministerium ist, muss auch gehandelt werden, denn irgendjemand muss die Abteilung weiterführen. Es ist jedenfalls kein Zeichen von Vertrauenswürdigkeit, wenn in so einem Schlamassel dann letztendlich ein ganzer Bereich ohne Aufsicht und ohne Kontrolle gelassen wird, das muss man einfach in die Hand nehmen. An der Stelle, lieber Herr Lauinger, habe ich deutlich gesagt, sage ich auch jetzt, bin ich mit Ihrer Tat nicht ganz einverstanden. Das ist mir zu zögerlich, was da gemacht wird, und überzeugt mich nicht.
wenn tagtäglich ihr Dienst getan wird und keiner hinter ihnen steht? Es ist kein einfacher Dienst und das darf man auch nicht außer Acht lassen. Wir bleiben jedenfalls dran an den Fragen. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann zunächst den Eindruck teilen, dass ich dies auch für eine nicht gewöhnliche Aktuelle Stunde halte. Nicht gerade für eine komische, sondern für eine außergewöhnliche, denn es wird hier beantragt, über Vorfälle in Justizvollzugsanstalten zu sprechen, zu diskutieren. Aber was es für Vorfälle sind, wird in dem Antrag selbst nicht benannt. Es geht allgemein um Vorfälle, ohne zu sagen, in welcher Justizvollzugsanstalt was passiert sein soll. Das haben Sie zwar nun in Ihren einleitenden Bemerkungen klargestellt, aber dennoch gibt es keinen dringenden Anlass für eine öffentliche Debatte hierüber – jedenfalls nicht mit der Begründung, die Sie anführen. Denn Ihre Behauptung – und darauf hat Frau Rothe-Beinlich schon hingewiesen –, dass das Thema im zuständigen Ausschuss nicht behandelt worden sei, ist schlichtweg falsch.
Sämtliche – und ich betone: sämtliche – bekannt gewordenen Vorfälle in Thüringer Justizvollzugsanstalten sind im Justizausschuss erörtert worden, was Ihnen, Herr Brandner, als Ausschussvorsitzendem eigentlich auch nicht entgangen sein dürfte. Sie werden sich erinnern – und darauf hat Frau Walsmann hingewiesen –, dass es am 9. Dezember 2016 eine Sondersitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf Antrag der CDU-Fraktion zu zwei aktuellen Vorfällen in den Justizvollzugsanstalten Tonna und Goldlauter gab. Das Ministerium erstattete hierzu ausführlich Bericht; das können Sie im Protokoll nachlesen. Erinnern möchte ich zudem an die letzte Sitzung des Ausschusses vom 20.01.2017 – dazu hat auch Frau Rothe-Beinlich schon ausführlich vorgetragen. Ich möchte gleichwohl einige Punkte nochmals vertiefend darstellen: Auch in dieser Ausschusssitzung war das Thema in zwei Tagesordnungspunkten Gegenstand ausführlicher und aktueller Berichte des Justizministers. Ich möchte inhaltlich nicht darauf eingehen – das ergibt sich alles aus dem Protokoll –, unter anderem aber auch deshalb, weil zum Teil Vertraulichkeit vereinbart ist, und daran halten wir uns.
Verweisen möchte ich aber auch darauf, dass die Situation im Thüringer Strafvollzug sowohl im Ministerium als auch im Ausschuss ständig im Blick ist und man sich deshalb – auch daran sollten Sie sich erinnern, Herr Brandner – darauf verständigt hat, dass das Thema durch das Ministerium unaufgefordert wieder aufgegriffen wird, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben oder neue Einzelfälle zu berichten sind. Auch das dürfte Ihnen nicht entgangen sein. Richtig ist, dass in der letzten Ausschusssitzung ein Tagesordnungspunkt nicht behandelt wurde; darauf wurde auch schon eingegangen. Der entsprechende Antrag wurde deshalb nicht behandelt, weil er keine Mehrheit der anwesenden Mitglieder gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags erhielt.
Gleichwohl – und das will ich hier noch mal betonen – ist der Justizminister im Ausschuss an anderer Stelle, nämlich in seinem Bericht zum Tagesordnungspunkt 5, explizit auf die angesprochenen Vorkommnisse in der Jugendstrafanstalt Arnstadt eingegangen, mit dem speziellen Hinweis, dass er dies gerade deshalb tut, weil der eigene Tagesordnungspunkt hierzu aus den genannten Gründen nicht behandelt wurde.
Es wäre sehr traurig, wenn Sie sich nicht daran erinnern könnten, dass wir im Ausschuss über die Kontrollen zum Auffinden von Drogen bei Gefangenen, über den Einsatz von Drogenhunden – das hatten wir auch schon mal erwähnt –, über die Problematik von Überwürfen, über die Telefonate der Gefangenen, über Kamerakontrollen, über die Einhaltung der Besuchsordnung, ja sogar über das letzte Candle-Light-Dinner in der Jugendstrafanstalt Arnstadt gesprochen haben. Davon, dass den von Ihnen mit Ihrem Antrag zur Sprache gebrachten Vorkommnissen in der Jugendstrafanstalt Arnstadt keine Aufmerksamkeit entgegengebracht wurde, kann daher überhaupt nicht die Rede sein. Sie versuchen hier – wie so oft – mit unwahren Behauptungen wieder einmal ein völlig falsches Bild zu vermitteln und Unsicherheit zu schüren.
Im Übrigen – und auch da kann ich nur meinen Vorrednerinnen zustimmen – ist eine Aktuelle Stunde nun wahrlich nicht der richtige Ort, um, wie Sie es sich wünschen, in Thüringer Justizvollzugsanstalten – ich zitiere aus Ihrem Antrag – „Verstöße aufzudecken und zu beseitigen“. Hierfür sind parlamentarische Anfragen und Anträge im Plenum der geeignete und richtige Weg, sofern Sie sich in dem von Ihnen selbst geleiteten Ausschuss nicht ausreichend informiert fühlen.
Der noch folgende Bericht der Landesregierung wird belegen, dass die Vorkommnisse in Thüringer Justizvollzugsanstalten sehr ernst genommen und alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen zur Abhilfe und Prophylaxe geschaffen werden.
Es hat immer Vorkommnisse in Justizvollzugsanstalten gegeben und es wird sie auch künftig geben, so wie es eine absolute Sicherheit nicht gibt. Entscheidend ist, dass entsprechend auf die Vorfälle reagiert wird. Das hat die Landesregierung getan, und dazu wird sie noch weiter ausführen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren und Abgeordnete, „Vorfälle in den Thüringer Justizvollzugsanstalten – rechtsfreie Räume für Inhaftierte und Bedienstete?“, Aktuelle Stunde, beantragt von der AfD, ein Anwalt trägt es vor – Abgeordneter – und macht eine Fragestunde daraus. Als ich das gelesen hatte, habe ich zuerst einmal etwas die Augen verdreht. Persönlich nehme ich die im Raum stehenden Vorwürfe sehr ernst. Auch die damit befassten Behörden nehmen diese Fälle ernst, daher ermittelt auch bereits die Staatsanwaltschaft. Innerhalb meiner Familienpartei, in der ich bin, haben wir sehr viele Mitglieder, die im Strafvollzug tätig sind.
Im Dezember hatte ich noch eine Besuchergruppe aus der JVA Münster hier zu Gast. Daher ist es mir nicht fremd, dass gerade Bedienstete von Justizvollzugsanstalten oder deren Vertreter oft anonym durch Anzeigen belastet werden. Meistens beruhen diese Vorwürfe auf anonymen Anzeigen von Inhaftierten und Ex-Inhaftierten. Daher bin ich auch froh, dass wir nicht in einem rechtsfreien Raum leben und solchen Vorwürfen nachgegangen wird. Ich bin auch froh, dass in unserem Rechtsstaat zuerst einmal die Unschuldsvermutung gilt. Dabei habe ich vollstes Vertrauen in unsere Staatsanwaltschaft, die ermittelt, und zwar in alle Richtungen.