Protocol of the Session on December 8, 2016

Frau Rothe-Beinlich, war das eine Wortmeldung?

(Zuruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich warte mal, was Frau Ber- ninger sagt!)

Dann sind Sie als Nächste an der Reihe.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fühle mich als Berichterstatterin schon herausgefordert und aufgefordert, die Unwahrheiten, die hier vorgetragen worden sind, zu widerlegen.

Herr Brandner hat gesagt, es hätte keine Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss gegeben. Die entsprechende Ausschusseinladung zur Sitzung am 02.12.2016 hat der Vorsitzende selbst unterzeichnet. Herr Brandner ist der Vorsitzende dieses Ausschusses. In Tagesordnungspunkt 2 finden wir da: Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren – ThürPsychPbAG in der Kurzfassung. Die Ausschusssitzung hat stattgefunden. Es hat an der Tagesordnung keine Änderung gegeben. Also wurde der Tagesordnungspunkt aufgerufen, wie ich das vorhin ausgeführt hatte. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen, wie ich das vorhin ebenfalls ausgeführt hatte. Auch die AfD-Fraktion hatte inhaltlich nichts beizutragen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

außer dem Misstrauen gegen die durch die Landesregierung durchgeführte Kabinettsanhörung.

Frau Berninger, einen kleinen Augenblick. Sie bewegen sich im Moment an der Grenze der Geschäftsordnung, was Berichterstattung aus dem Ausschuss betrifft.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Sie ist schon über die Grenze hinweg!)

(Abg. Brandner)

Der Weiße Ring ist übrigens im Rahmen der Kabinettsanhörung angehört worden und es sind im Zuge der Beratung des 3. Opferrechtsreformgesetzes im Bund, wo es um die Inhalte tatsächlich der psychosozialen Prozessbegleitung geht, zahlreiche Opferverbände angehört worden, deren zahlreiche Änderungsvorschläge auch Umsetzung in das 3. Opferrechtsreformgesetz gefunden haben. Da kann ich einfach jedem, der wissen will, was die Opferverbände dazu zu sagen hatten, empfehlen, die Protokolle nachzulesen. Und wenn der Abgeordnete Brandner nicht begreift, warum eine gendersensible Ansprache von Verbrechensopfern – beispielsweise Vergewaltigungsopfern – notwendig ist, dann wundert mich das nicht. Aber ich würde damit hier am Pult nicht so sehr prahlen. Das ist nämlich relativ peinlich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sagen, wir würden Ihnen vorwerfen, nicht mitzuarbeiten, und beziehen das auf die eben stattgefundene Ausschussberatung, wo es um eine Anhörung ging. Wir erheben diesen Vorwurf, wenn dem so ist. Wenn Sie Fragen an Anzuhörende oder Anzuhörende selbst vorschlagen, dann werden wir nicht wahrheitswidrig behaupten, dass dem nicht so gewesen ist. Wer wahrheitswidrig argumentiert, das sind Sie, Herr Brandner. Das sollten Sie lassen, denn das ist der Würde dieses Hauses nicht angemessen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster erteile ich das Wort …

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Berninger hat alles gesagt!)

Frau Rothe-Beinlich zieht zurück. Danke schön. Dann sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Jetzt hat die Landesregierung das Wort. Herr Minister Lauinger, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gerne ergreife ich noch mal kurz für die Landesregierung das Wort und möchte mich bei den Damen und Herren Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU für die konstruktive Behandlung des Gesetzentwurfs bedanken.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insbesondere die zügige Bearbeitung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz macht es möglich, dass das Gesetz zu Beginn des nächsten Jahres auch tatsächlich in Kraft treten und damit die psychosoziale Prozessbegleitung auch in Thüringen tatsächlich etabliert werden kann und die Opfer von schweren Straftaten auch tatsächlich den Schutz bekommen, den sie durch dieses Gesetz bekommen sollen. An dieser Stelle nochmals vielen Dank.

Ein paar Worte zu dem vom Abgeordneten Krumpe eingereichten Änderungsantrag, der die Aufnahme einer Evaluierungsklausel in den vorliegenden Gesetzentwurf beinhaltet. Dazu ein paar wenige Ausführungen meinerseits.

Der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung von psychosozialen Prozessbegleitern und die Anerkennung von Ausund Weiterbildungslehrgängen sowie das bei den Anerkennungen anzuwendende Verfahren. Die Anerkennungsverfahren sind bereits jetzt denkbar einfach geregelt. Noch einfachere und für die Betroffenen weniger aufwendige Bestimmungen zur Regelung der maßgeblichen Fragen kommen aus Sicht der Landesregierung nicht in Betracht, weshalb nach unserer Auffassung eine Evaluierung wenig sinnvoll wäre. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen nun zu den Abstimmungen, zunächst über den Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/3164. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist der Kollege Krumpe. Die Gegenstimmen bitte. Gegenstimmen aus den Reihen der CDU-Fraktion, der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung vom Kollegen Gentele. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen jetzt direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, und zwar in der Drucksache 6/2771 in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion, des Abgeordneten Gentele und des Abgeordneten Krumpe. Gegenstimmen? Sie kommen aus den Reihen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Wir dokumentieren das in der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke schön. Das sind die Stimmen aus den Koalitions

fraktionen, aus der CDU-Fraktion, der Abgeordneten Krumpe und Gentele. Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen aus den Reihen der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8 in den Teilen

a) Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2990 ERSTE BERATUNG

b) Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3107 ERSTE BERATUNG

Gibt es den Wunsch nach Begründung der Landesregierung zu ihrem Gesetzentwurf? Den gibt es. Bitte schön, Herr Minister Dr. Poppenhäger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, dass ich Sie heute über das Achte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, welches grundlegende Neuerungen im Bereich des seit Jahrzehnten strittigen Straßenausbaubeitragsrechts enthält, informieren darf, ist keineswegs selbstverständlich. Vielmehr fußt die Ihnen jetzt vorliegende Fassung des Gesetzentwurfs auf langwierigen, zum Teil kontroversen, aber im Ergebnis konstruktiven Diskussionen. Der Weg hierher war lang und nicht immer einfach.

Bereits im Koalitionsvertrag vom November 2014 einigten sich die Regierungsparteien auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Straßenausbaubeitragsrecht. Ich darf zitieren für die, die die Passage vielleicht nicht im Hinterkopf haben: „Eine Landesregierung soll im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Dachverband der Bürgerinitiativen das Thema Straßenausbaubeiträge auf die Tagesordnung setzen. Dabei soll […] diskutiert werden, welche Modelle der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen anderer Bundesländer für Thüringen Vorbildcharakter haben, wie die Entscheidungskompetenz der Gemeinden gestärkt, die Transparenz erhöht und die Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr belastet werden. Die Koalition plant, die rückwirkende Erhebung von Straßen

ausbaubeiträgen zu begrenzen.“ Um eine bestmögliche und breite Palette von Ideen für die Umsetzung dieser ambitionierten Aufgabe zu sammeln und möglichst alle Interessenvertreter an der Entscheidungsfindung teilhaben zu lassen, wurden durch das Ministerium für Inneres und Kommunales unter der Leitung von Herrn Staatssekretär Götze vier Diskussionsforen im Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar durchgeführt. Neben den zuständigen Ministerien waren dabei unter anderem vertreten die Bürgerallianz Thüringen, der Landesverband der Thüringer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer sowie der Gemeinde- und Städtebund Thüringen. Im Rahmen dieser Diskussionsforen konnten die verschiedenen Standpunkte der unterschiedlichen Interessengruppen deutlich herausgearbeitet werden. Die Bandbreite reichte dabei von Ablehnung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bis hin zur Akzeptanz der derzeit geltenden Rechtslage. Es ist auch nur verständlich, wenn man sich die Entwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts in Thüringen in den vergangenen Jahren vor Augen führt. Zwar bestand seit dem Inkrafttreten des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Jahr 1991 die grundsätzliche Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Jedoch entwickelte sich eine Vielzahl von aufeinander aufbauenden Gesetzesänderungen, sodass sich insbesondere auch die kommunalen Gebietskörperschaften Unsicherheiten in der Praxis gegenübersahen. Das Kommunalabgabenrecht wurde mit den Jahren stetig komplexer. Darüber hinaus erfolgte die Rechtsanwendung in den Gemeinden nicht immer einheitlich. Nicht zuletzt deshalb ist das Straßenausbaubeitragsrecht seit Jahren Gegenstand der Diskussionen vor Ort, aber eben auch in der Öffentlichkeit. Daher haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag entschieden, die verschiedenen Interessenvertreter bereits frühzeitig – nämlich lange, bevor ein Gesetzentwurf auf dem Tisch lag – in die Meinungsbildung einzubeziehen. Das ist, wie ich finde, ein positives Novum im Bereich des kommunalen Abgabenrechts.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, auf der Grundlage der nun in den Diskussionsforen vorgebrachten Standpunkte und der Vergleiche mit der Beitragserhebung in anderen Bundesländern konnten so zunächst verschiedene, für den Freistaat sinnvolle Modelle erarbeitet werden, welche in der Diskussionsrunde wiederum eingehend erörtert wurden. Am Ende dieses, wie ich finde, sehr konstruktiven Prozesses, welcher fast ein Jahr in Anspruch genommen hat, stand eine Idee im Raum, mit der man darauf aufbauend mit weiterer Unterstützung an der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung arbeiten konnte.

Nach der entsprechenden Ausarbeitung und Abstimmung mit den zuständigen Abteilungen, auch des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbrau

(Vizepräsident Höhn)

cherschutz, kann ich Ihnen nunmehr den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf darlegen und möchte mich im Wesentlichen auf drei nennenswerte Neuerungen beschränken.

Erstens: Gemeinden sollen zukünftig für Investitionsmaßnahmen, die vor dem Stichtag 1. Januar 2006 beendet wurden, selbst entscheiden, ob sie für diese noch Straßenausbaubeiträge erheben wollen oder nicht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bereits vereinnahmte Beiträge an die Grundstückseigentümer zurückzuzahlen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Gemeinde nachweisen kann, dass sie dauerhaft leistungsfähig ist und seit dem 1. Januar 2006 keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen hat. Hiermit wird unter anderem die Entscheidungskompetenz der Gemeinden erheblich erhöht und die Möglichkeit einer entsprechenden Entlastung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Nach der Überarbeitung des Gesetzentwurfs wird nunmehr auf den Stichtag 1. Januar 2006 abgestellt. Dies ist vor dem Hintergrund des Ihnen, sehr verehrte Abgeordnete, auch gut bekannten sogenannten Benshausen-Urteils des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2005 auch sachgerecht. Denn mit dieser Entscheidung erlangten die Entscheidungsträger in den Gemeinden sowie die betroffenen Grundstückseigentümer erstmalig gesichert Erkenntnis davon, dass für Straßenausbaumaßnahmen Beiträge erhoben werden sollen.

Darüber hinaus möchte ich noch einmal zur Frage der Stichtagsregelung klarstellen, dass auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Stichtage grundsätzlich zulässig sind. Insbesondere ist es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Nebensachverhalte Stichtage einzuführen, auch wenn jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt. Die Wahl des Zeitpunkts muss sich nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts am gegebenen Sachverhalt orientieren. Hier sieht die Landesregierung den Zeitpunkt des sogenannten Benshausen-Urteils aus den vorgenannten Gründen als sachgerecht an.

Der zweite wichtige Punkt: Zukünftig müssen Gemeinden, die bisher über kein Satzungsrecht verfügten und eine Straßenausbaumaßnahme planen, spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung der Investitionsmaßnahme eine entsprechende Straßenausbausatzung beschlossen haben. Dies trägt wiederum dem besonderen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz in der Verwaltung und finanzieller Planbarkeit Rechnung.

Nicht zuletzt der dritte Punkt: Die Gemeinden müssen künftig einen Beschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Kommunalabgabengesetz – das ist dieser Beschluss über das Absehen von der Beitragserhebung – der zuständigen Rechtsaufsichtsbehör

de nicht mehr anzeigen. Auch dies führt neben dem immer verlangten Standardabbau in Thüringer Gesetzen zu einer erheblichen Stärkung der Entscheidungskompetenz und des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden. In diesem Kontext steht auch die Klarstellung in § 9 Thüringer Kommunalabgabengesetz: Es liegt auf der Hand, dass die Gemeinden touristische Verkehrsangebote, wie etwa die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Verbindung mit touristischen Aktivitäten über Kurbeiträge finanzieren dürfen. Mit der vorliegenden Regelung sorgt der Gesetzgeber für die notwendige Rechtssicherheit, was letztlich im Interesse des Selbstverwaltungsrechts unserer Gemeinden liegt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es den Wunsch aus den Koalitionsfraktionen zur Begründung des Gesetzentwurfs zu TOP 8 b? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die gemeinsame Beratung beider Tagesordnungspunkte. Als Erster hat Herr Abgeordneter Kellner, Fraktion der CDU, das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne! Ein spannendes Thema, das Kommunalabgabengesetz ist heute hier zur ersten Lesung ins Plenum eingebracht worden. Zwei Gesetzentwürfe, der Minister hatte sie gerade vorgestellt, einmal von der Landesregierung und einmal von den regierungstragenden Fraktionen. Die Unterschiede wurden gerade eben vom Minister vorgetragen.

Ich möchte zuerst zum Gesetzentwurf der Landesregierung kommen, den der Minister eben kurz vorgestellt hat. Wir begrüßen außerordentlich, dass § 7 entsprechende Änderungen erfährt, dass vor Beginn der Baumaßnahmen eine entsprechende Satzung vorgelegt werden muss, damit der Bürger auch frühzeitig informiert wird, welche Baumaßnahmen mit welchen Kosten damit verbunden sind und auf ihn zukommen. Das kann man durchaus begrüßen, dass das jetzt Eingang finden soll in dieses Gesetz.

Weniger zufrieden – und da sehen wir unsere großen Probleme – sind wir mit der Regelung, das ist der § 21, dass den Kommunen entsprechende Rückzahlungsmöglichkeiten gegeben werden, was sich erst einmal positiv anhört. Wir haben gerade gehört, der Entwurf sagt, wenn bis zum Stichtag 01.01.2006 die Baumaßnahmen abgerechnet und auch Beitragsbescheide rausgeschickt und bezahlt

(Minister Dr. Poppenhäger)

wurden, dann ist jetzt die Möglichkeit gegeben, dass die Kommunen das Geld an die Bürger zurückzahlen können, wenn sie über die entsprechende Leistungsfähigkeit verfügen. Meiner Ansicht nach ist nicht schlüssig in die Begründung eingegangen, was wirklich „Leistungsfähigkeit“ bedeutet, wie das gewertet wird. Das ist das eine. Aber der wesentliche Punkt, den wir an der Stelle kritisch betrachten, ist, warum die Stichtagsregelung zum 01.01.2006 greifen soll, also der Bürger bis dahin freigestellt werden kann oder sein Geld zurückbekommt, sofern die Gemeinde das kann – darauf komme ich gleich noch mal –, und ein Bürger, bei dem zum 01.01.2007 die Baumaßnahme abgeschlossen wurde, muss dann weiter voll bezahlen und die Folgejahre sowieso.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Bei der CDU müssen die Bürger bis 1991 bezah- len!)