Protocol of the Session on December 8, 2016

dertagesstätten. Das heißt aber nicht, dass wir das Geld einsparen; wir geben es an einer anderen Stelle aus, wo eben noch Investitionslücken sind, wo das Leben von Menschen positiv beeinflusst wird. Insofern ist es doch auch politisch unverantwortlich, von Einsparungen zu reden. Wir brauchen Potenziale, um die Defizite, die gerade in der Infrastruktur erkennbar sind, zu decken. Unsere Kommunen investieren zu wenig, eben weil Geld fehlt, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Herr Abgeordneter Kuschel, Ihre Redezeit ist um.

Danke, Frau Präsidentin.

Insofern lassen Sie uns auch über die Potenziale, Einsparpotenziale reden. Sie sind offensichtlich, wenn man sie erkennen will. In dem Sinne vielen Dank! Herr Krumpe, danke für den Hinweis, wir nehmen ihn auf.

(Beifall DIE LINKE)

Es war ein wichtiger Hinweis. Und der Thüringer Beamtenbund soll wissen: Das Personalvertretungsgesetz, was wir noch novellieren wollen, regelt die Beteiligung der Personalräte.

Herr Abgeordneter!

Das wird die Landesregierung zeitnah vorlegen. Und dann ist die Beteiligung der Personalräte auch gesichert. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Höhn das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Abgeordnete, zunächst lassen Sie mich ein paar Bemerkungen verlieren zu einem Thema, was heute am Anfang der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Rolle gespielt hat, nämlich die Abläufe während der Anhörung am 3. November. Ich spreche da durchaus auch als Mitglied des Landtagsvorstands, weil hier eine Entwicklung offenbar wird, die mir schon seit längerer Zeit gewisse Sorge bereitet. Es ist am 3. November nicht das erste Mal gewesen, das gab es auch bei

früheren Anhörungen, die eigentlich den Zweck haben, Anzuhörenden, Experten, Betroffenen die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern, woraus dann sowohl Regierung als auch Parlament ihre Schlüsse und ihre Handlungsoptionen ziehen. Es ist nicht das erste Mal, dass diese Anhörungen seitens der CDU-Fraktion zu einem Tribunal gegen die Regierung umfunktioniert werden sollen und das auch noch am Anfang einer solchen Anhörung. Das ist aus meiner Sicht zumindest eine sehr gewagte Auslegung der Regularien des Thüringer Landtags.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern kann ich die Emotionen des Ausschussvorsitzenden Dittes schon nachvollziehen. Wobei ich sagen muss, dass seine Bewertung hier an dieser Stelle als Berichterstatter auch nicht den Regularien des Landtags entspricht. Aber ich kann seine Emotionen nachvollziehen und verstehen und will ihm – auch wenn ich persönlich selber nicht zu dieser Anhörung anwesend sein konnte, aber es gibt Protokolle und es war ein sehr ausführliches Protokoll, das ich mir zu Gemüte geführt habe – ausdrücklich danken, dass diese Anhörung letztendlich dann noch in geordneten Bahnen hat stattfinden können. So viel vorab, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun zu den Inhalten: Dieses Gesetz zur Funktionalund Verwaltungsreform setzt – das kann man unschwer erkennen, wenn man gewillt und in der Lage ist, sich damit ausführlich zu befassen – vier Schwerpunkte, meine Damen und Herren. Der erste Schwerpunkt ist die Frage des Kommunalisierungsgebots und die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips. Was heißt das? Für die Damen und Herren auf den Zuschauertribünen: Das ist die staatliche Aufgabenerfüllung auf der unterst möglichen Ebene. Das ist sozusagen die Umschreibung für das Subsidiaritätsprinzip. Das durchzusetzen und dieses viel stärker zum Tragen kommen zu lassen, ist ein Schwerpunkt, ein Ziel dieses Gesetzes. Ein zweiter Punkt ist die Minimierung des Verwaltungsaufwands. Das wollen wir alle. Das machen wir nicht zuletzt auch aus den hier schon viel diskutierten Kostengründen. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Einräumigkeit der Verwaltung und letztendlich – auch das wurde hier schon erörtert –, was dann die Strukturen der Aufgabenerfüllung betrifft, hat sich das Gesetz noch mal ganz explizit auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu den Bürgerservicebüros in der Fläche bekannt, um nicht den viel beklagten Rückzug des Staats aus der Fläche hier zum Tragen kommen zu lassen.

Nun konnte ich dem Protokoll der Anhörung entnehmen, dass es durchaus Kritik an diesem Gesetzentwurf gegeben hat. Das ist auch völlig legi

(Abg. Kuschel)

tim. Aber aus meiner Sicht hat sich diese Kritik durchaus differenzierter dargestellt, als von manchem hier von diesem Rednerpult aus suggeriert worden ist. Die Stellungnahmen des Gemeindeund Städtebunds und des Landkreistags, also der kommunalen Spitzenverbände, sehe ich durchaus differenziert, Herr Kollege Fiedler. Ja, sie lehnen dieses Gesetz ab, weil sie insgesamt die Notwendigkeit – genau wie Sie, wie Ihre Fraktion, Ihre Partei – dieser Reform in Zweifel stellen. Aber im Verlauf der Debatte und im Detail hat sich das Bild doch etwas differenzierter dargestellt. Sie haben dann einige Argumente aufgegriffen, gerade auf die Frage der Bürgerservicebüros explizit abgestellt. Insofern, meine Damen und Herren, wenn man gewillt ist, die Sache einigermaßen neutral zu betrachten, dann stellt sich das Bild durchaus differenziert dar.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Übrigen, meine Damen und Herren, zur von einigen Anzuhörenden beklagten fehlenden Bindungswirkung dieses Gesetzes muss ich Ihnen ganz deutlich sagen, das kann man auch der Begründung der Landesregierung sehr deutlich entnehmen und diesen Anspruch hat dieses Gesetz an dieser Stelle noch nicht einmal erhoben. Es ist und es bleibt dabei, genau deswegen ist dies auch vom Zeitpunkt her jetzt richtig: Dieses Gesetz hat Rahmencharakter. Es hat Leitbildcharakter und führt im Grunde genau das fort, was der Thüringer Landtag mit seiner Mehrheit mit dem Leitbild, das die Regierung vorgelegt hat, dann auch beschlossen hat. Die erste Umsetzungsstufe war das Vorschaltgesetz. Jetzt sind wir in der zweiten Umsetzungsstufe. Die dritte Umsetzungsstufe sind die jeweiligen Neugliederungsgesetze respektive dann auch ein ganz explizites Funktional- und Verwaltungsreformgesetz, wo dann sehr wohl ganz konkrete Auslegungen oder Regelungen für die Ausgestaltung dieser Reform getroffen werden.

Nun möchte ich, meine Damen und Herren, noch auf einen Punkt eingehen, den ich hier in der Debatte und auch in der Anhörung und auch in vielen öffentlichen Veranstaltungen, die ich in den letzten Wochen und Monaten persönlich begleiten durfte, teilweise auch selbst gestaltet habe, immer wieder gehört habe und zur Kenntnis nehmen musste, nämlich die Frage einer vermeintlich falschen Reihenfolge dieser Reformen, was interessanterweise ja auch impliziert, dass man die Notwendigkeit der Reform zumindest ansatzweise akzeptiert hat, wenn man die Reformschritte von ihrer Abfolge her kritisiert.

Ich will es mir an der Stelle mal erlauben, aus dem Protokoll den schon mehrfach zitierten Prof. Hesse, der ja auch als Gutachter für die Landesregierung tätig gewesen ist, zu zitieren, um noch mal ganz deutlich zu sagen, was eigentlich bei dieser Anhö

rung wirklich Sache war. Er hat ausgeführt – ich zitiere –: „Die von der Landesregierung geplanten Reformschritte seien plausibel, was in der Diskussion Berücksichtigung finden möge. Die in Rede stehenden Aufgabenbereiche würden sich rapide bewegen, woraus sich Argumente ableiten ließen, die geplanten Reformschritte gleichförmig zu betreiben, sodass man gerade nicht zwingend erst von einer Aufgabendiskussion ausgehen müsse“ – hört, hört! – „und erst im Anschluss im funktionalen Rahmen eine Zuordnung im Kompetenzbereich schaffen und sodann nach den Konsequenzen für die Territorialstruktur fragen dürfe. Der dem Dreischritt“, so Herr Professor weiter, „zugrunde liegende Ansatz sei ein Gedanke der Wissenschaft und ein Systematisierungsversuch, der in der Praxis einer Überprüfung unterzogen werden müsse.“

Meine Damen und Herren, so viel zum Zitat, jetzt gehen wir mal in die Praxis. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Was spricht gegen die Praxis, zunächst die Gebietsstrukturen so festzulegen und ihre Leistungskraft zu ergründen und ihnen dann die entsprechenden Aufgaben zuzuordnen? Umgekehrt wissen wir heute nämlich nicht, gerade in Bezug auf die Gemeindeebene, welche Gemeindegrößen sich im Zuge der Freiwilligkeit letztendlich auf dieser Ebene bilden werden. Wir haben die unterste Grenze mit 6.000 Einwohnern demografiefest festgelegt. Mittlerweile sind viele auf dem Weg und es deutet sich an, dass deutlich größere Strukturen entstehen werden. Das können die einen bedauern, die anderen sehen es positiv. Ich persönlich sehe das positiv. Das heißt aber auch, wenn wir das Subsidiaritätsprinzip umsetzen wollen, dass dann die Gemeindeebene, wenn sie denn stärker aufgestellt ist, ganz andere Aufgaben in der Lage ist zu erfüllen, als sie das bisher gekonnt hat. Insofern ist die gewählte Reihenfolge zumindest nachvollziehbar, dass man sagt, wir verzahnen diese Reformschritte. Ich habe noch keinen ernst zu nehmenden Experten gehört, der diese Verzahnung irgendwo in Zweifel gezogen hätte.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie ist auch deshalb notwendig, und das sage ich mit Blick auf die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, weil sie genau wissen, warum wir als Freistaat Thüringen in diese Zeitnot gekommen sind. Ich sage es immer wieder auch von diesem Pult aus: Der 1. Januar 2020 kommt so gewiss wie das Amen in der Kirche. Und warum ist dieses Datum wichtig? Weil sich in diesem Jahr die Finanzierungsrahmenbedingungen für unseren Freistaat deutlich – um nicht zu sagen, drastisch – ändern werden. Und auch das wissen Sie. Sie haben in den letzten Jahren und auch in der letzten Legislatur auf der Bremse gestanden, was diese Reform betrifft, und jetzt wundern Sie sich, dass die neue Koalition das in so logisch nachvollziehbaren Re

formschritten umsetzt. Möglicherweise ist da ein gewisser Neid dabei, ich weiß es nicht,

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Man könnte die Geschichte auch anders vortragen!)

aber an der Stelle will ich gerade an Ihrem eigenen Handeln noch einmal deutlich machen, dass Ihr Handeln nicht nachvollziehbar ist.

Dann habe ich mir mal die Mühe gemacht, ein paar Reformen der letzten – nehmen wir mal nur die letzten zehn oder 15 – Jahre zu betrachten, die in Deutschland vollzogen worden sind – die sind ja vornehmlich im Osten Deutschlands vollzogen worden –, was Gebietsreformen betrifft. Die habe ich mir mal angeschaut, explizit nach diesem Muster, ob ich dieses Muster erkennen kann: erst Aufgabenkritik, dann Funktionalreform und dann Gebietsstrukturen. Also ich kann jetzt nur persönlich reden und ich bin sicher kein Wissenschaftler, aber ich habe festgestellt, kein einziges Bundesland, das seit 2000 eine Reform durchgeführt hat, hat die Reformschritte in dieser Reihenfolge gemacht. Im Gegenteil, aus Praxisgründen hat man es mindestens miteinander verzahnt. Man hat – das ist das andere Extrem, was ich nicht empfehlen würde – in Sachsen gänzlich auf eine Funktionalreform verzichtet. Insofern zeigt der Praxistest, meine Damen und Herren, oder – wenn man so will, um einen neudeutschen Begriff zu benutzen – der Faktencheck, dass Ihre Kritik an der Stelle deutlich ins Leere geht. Deswegen sage ich, meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist eine Grundlage für alles Weitere in Bezug auf die Aufgabenneuverteilung innerhalb der staatlichen Verwaltung Thüringens und deshalb ist es notwendig und deshalb empfehle ich allen, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich dem Abgeordneten Gentele das Wort erteile, erfülle ich gern den Wunsch der Abgeordneten Liebetrau und begrüße sehr herzlich die Schülerinnen und Schüler der Regelschule in SteinbachHallenberg und natürlich auch alle anderen Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne.

(Beifall im Hause)

Herr Abgeordneter Gentele, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Besucher! Herr Adams, ich gehe kurz auf Ihre Rede ein. Immer wieder höre ich, der demografische Wandel zwingt uns zur Gebiets- und Verwaltungsreform. Ich höre aber nichts, wie man den demografischen Wandel verändern könnte. Ich höre

aber, eine Gebietsreform hilft. Nein! Uns würde helfen, wenn wir jungen Menschen helfen, sich eine Familie aufzubauen, wenn wir Bedingungen verändern, damit wieder mehr Kinder in Thüringen geboren werden. Das wäre eine Lösung und nicht die Gebietsreform in dieser Art. Einen Lösungsvorschlag hätten Sie sich ja anhören können. Ich hatte als Familienpartei dazu eingeladen. Leider hatten Sie alle keine Zeit. Vielen Dank.

Als nächster Redner hat Abgeordneter Henke, Fraktion der AfD, das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch ich möchte noch mal auf meine Vorredner von den Regierungsfraktionen eingehen. Sie sind nach wie vor sehr vage geblieben bei den konkreten Zahlen und Einsparungen, die Sie bei dieser Gebietsreform erzielen wollen. Da sind Sie bewusst vage und im Nebel geblieben. Ich denke, es wäre wichtig gewesen, heute auch mal ein paar Eckdaten oder Eckzahlen zu nennen, wo Sie einsparen wollen oder was uns bestimmte Sachen kosten. Das wäre doch heute sehr wichtig gewesen.

Auf Herrn Kuschel eingehend, Bürgernähe: Wir hatten am Montag einen Bürgertisch der Linken, um die Gebietsreform zu erklären. Da kann ich eigentlich nur sagen, Sie haben das Vertrauen eines Großteils der Bevölkerung verloren. Nur so kann man sich erklären, dass so extrem wenige Leute vor Ort waren. Wenn der Feuerwehrverein nicht da gewesen wäre, wäre der Saal fast leer geblieben.

(Beifall CDU)

Sie erreichen die Bürger nicht mehr mit dem, was Sie erklären wollen. Das heißt, die Bürger wollen es nicht und wir wollen es auch nicht. Vielen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Sie sind die Bürger oder was?)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Minister Benjamin Hoff.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir führen die Diskussion ja hier zum wiederholten Mal. Heute steht das Grundsätzegesetz zur Verwaltungs- und Funktionalreform auf der Tagesordnung.

(Abg. Höhn)

Es wird viel über die Gebietsreform geredet, wenig über den Gegenstand dieses Gesetzes, zumindest bei denjenigen, die sich zu Wort melden und diesen Gesetzentwurf zur Diskussionsgrundlage nehmen, ihre grundsätzliche Kritik an der Gebietsreform zu äußern. Sie müssen entschuldigen, dass ich beim Gesetz bleibe, das heute hier den eigentlichen Tagesordnungspunkt bildet.

Dieses Gesetz, das wir hier vorlegen, über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen, ist unserer Auffassung nach ein wichtiger Baustein für die Bewältigung der durchzuführenden Verwaltungs- und Funktionalreform. Es gab in diesem gesamten Diskussionsprozess immer wieder ein Missverständnis darüber, ob wir eigentlich über einen singulären, einmal vorzunehmenden Prozess einer Verwaltungs- und Funktionalreform reden oder ob es eigentlich zum Kern, zum Grundsatz moderner Verwaltungstätigkeit gehört, dass Verwaltungsreform eine Daueraufgabe ist und dass moderne Verwaltungen auf neue Herausforderungen zu reagieren haben. Mir scheint, dass die Fokussierung auf den Zusammenhang von Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform, die tatsächlich ein Reformvorhaben dieser Koalition ist, aus dem Blick verliert, dass es durchaus Sinn macht und in anderen Ländern bereits seit langer Zeit entsprechende Grundsätze existieren, die die Daueraufgabe von Verwaltungs- und Funktionalreform und Aufgabenkritik als Aufgabe der Verwaltung definieren.

Lassen Sie mich ein Beispiel bringen. Es wird immer wieder Aufgaben geben, die von der Europäischen Union oder vom Bund auf die Länder übertragen werden, und in den Ländern ist zu entscheiden, wer diese Aufgaben wahrnimmt, die Landesebene oder die kommunale Ebene. Und es gibt das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, also das Prinzip, das dazu führt, dass die jeweils unterste Ebene die Entscheidung, die sie auch selber treffen kann, und die Aufgabe, die sie selber wahrnehmen kann, auch zu erledigen hat. Das heißt, wir haben diesen Grundsatz, der Subsidiarität folgend, bei jeder Aufgabe zu entscheiden, ob diese Aufgabe von der kommunalen Ebene wahrgenommen werden kann oder ob sie von der Landesseite wahrgenommen werden muss. Und in der Vergangenheit gab es eben nicht den Grundsatz und war es durchaus auch im Interesse, wenn es mit Geld verbunden war, dass die Landesebene eine Aufgabe wahrgenommen hat und sie eben nicht an die kommunale Ebene übertragen hat. Dieser Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, beschreibt das grundsätzliche Prinzip, dass zunächst zu begründen ist, warum die kommunale Ebene eine Aufgabe nicht wahrnehmen kann, bevor zu entscheiden ist, dass die Landesebene sie wahrnimmt, und nicht die Frage, ob die Landesebene das möglicherweise besser kann als die Kommunen.

Es sind Gutachten aufgerufen; Herr Dette ist hier, der Präsident des Thüringer Rechnungshofs. Der Rechnungshof hat eine Untersuchung vorgelegt, die sich mit Aufgabenübertragung im Bereich der Umweltverwaltung und im Bereich der Sozialverwaltung auf die Kommunen beschäftigen. Es wird der Eindruck erweckt, als ob der Rechnungshof gesagt hätte, so was darf man künftig nicht mehr tun. Das ist eine Falschaussage. Der Rechnungshof hat gesagt, was man in der Vergangenheit bei den Aufgabenübertragungen nicht richtig gemacht und deshalb die Effekte, die man erzielen wollte, in finanzieller Form nicht erfüllt hat.