Deshalb sollte der weitere Ausbau auch verschiedener Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen usw. mit Augenmaß betrieben werden, aber nicht völlig verhindert werden. Das ist nicht unser Ziel. Wir wollen gemeinsam die bestmöglichen Lösungen finden. Das ist auch in dem Antrag noch mal sehr deutlich geschrieben worden. Dafür schafft das Gesetz genau die Voraussetzungen. Dort, wo durch vorhandene Verkehrsinfrastrukturen Lücken gerissen worden sind, wollen wir, dass unter Nutzung des Bundesprogramms für Wiedervernetzung geeignete Klärungshilfen entstehen, wo immer das machbar ist. Aber wir wollen nicht verhindern, wir wollen entwickeln.
Noch mal ganz klar gesagt: Das, was wir als Grünes Band, als Nationales Naturmonument ausweisen wollen, ist der Streifen zwischen Kolonnenweg und eigentlicher Landesgrenze. Es macht wirklich keinen Sinn, hier irgendeinen Popanz aufzubauen, auf den man dann einschlagen kann.
ger Schutz des Grünen Bandes noch in dieser Legislatur erreicht werden. Dies wäre mit einem Verordnungsverfahren oder über Einzelverordnungen zu Naturschutzgebieten nahezu unmöglich. Mit dem Gesetz – das habe ich vorhin schon gesagt – sollte ein Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan für das Nationale Naturmonument verankert werden, der unter Beteiligung Dritter mit Leben gefüllt wird. Gerade die ehrenamtlich tätigen Bürger, Bürgerinnen und Vereine, die sich um die Erinnerungsorte und um die Natur an vielen Orten mit Herzblut kümmern, sollen dabei aktiv einbezogen werden. Ihr Wissen und ihre Tatkraft sind für das gemeinsame Ansinnen nicht hoch genug zu würdigen. Wir wollen als Landesregierung alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen, um diese Arbeit vor Ort zu unterstützen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch in den anderen Bundesländern – das ist auch ein Punkt in dem Antrag der Koalitionsfraktionen gewesen – unserem Vorbild gefolgt wird. Ich hatte es vorhin schon gesagt: Wenn Sachsen-Anhalt nachzieht, dann werden wir insgesamt auf 79 Prozent des gesamten Grünen Bandes in Deutschland kommen.
Vielleicht noch kurz einige Worte zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und auch zu den Ausführungen von Frau Tasch: Es geht uns natürlich mit der Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument nicht in erster Linie um die Verhinderung von Infrastrukturmaßnahmen. Es wäre naiv, zu glauben, dass man durch die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument den Trassenverlauf des SuedLinks verhindern könnte. Aber wir wollen natürlich auch für diese Infrastrukturplanung deutlich machen, welchen Stellenwert dieses Grüne Band für uns hat. Insofern gibt es da durchaus einen Zusammenhang. Aber es ist nicht das erste Ziel. Ich glaube, durch meine Ausführungen vorhin ist deutlich geworden, worum es uns geht. Es ist nicht das erste Ziel, mit dem Grünen Band irgendetwas zu verhindern. Das ist nicht das Anliegen der Landesregierung. Wenn das bei Ihnen vielleicht so angekommen ist, dann möge das durch meine Worte jetzt korrigiert worden sein.
Vielleicht auch noch zu den Ausführungen von Herrn Kummer. Die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument ist lange Zeit auch vom Bund kritisch gesehen worden. Es ist dort aus einer Stellungnahme zitiert worden. Die Haltung des BMUB war am Anfang auch noch deutlich anders. Aber inzwischen ist auch das Bundesministerium für Umwelt und Bau auf der Linie. Wir haben da mehrere Gespräche geführt, wir haben Diskussionen gehabt, wie wir das machen wollen, wie breit wir das machen wollen usw. Wir sind mittlerweile gemeinsam auf der Linie dieser Ausweisung. Das Bundesministerium unterstützt uns an dieser Stelle und ich denke, wir sind da gemeinsam auf einem guten Weg.
Der Antrag der CDU-Fraktion, das Landesnaturschutzgesetz zu ändern, ist natürlich in gewisser Weise ein Offenbarungseid. Sie hätten ja seit 2010, seit das Bundesnaturschutzgesetz gilt und auch diese Kategorie „Nationales Naturmonument“ dort verankert ist, mindestens vier Jahre Gelegenheit gehabt, diese Änderung auf den Weg zu bringen. Wir werden 2017 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes vorlegen und dort werden eine ganze Reihe von Punkten auch an Bundesrecht angepasst werden, aber auch eigene Dinge angebracht werden und wir werden dann gemeinsam im Ausschuss auch Ihren Antrag mitdiskutieren und werden schauen, was daraus wird. Aus meiner Perspektive jedenfalls wäre es auch in Zukunft sinnvoll, auch wenn wir das Nationale Naturmonument als Kategorie in das Landesnaturschutzgesetz einführen, wenn es zukünftige Ausweisungen geben sollte, diese per Gesetz vorzunehmen. Denn ein Gesetz gibt die Möglichkeit zur Beteiligung an der öffentlichen Debatte hier im Landtag. Ich denke, der Weg, zu sagen, wir machen das einmal und dann machen wir es nur noch per Verordnung, ist der falsche Weg. Aber das werden wir dann im Ausschuss diskutieren können. Insofern bin ich froh, wenn Ihr Antrag überwiesen wird und wir sind jedenfalls der Meinung, dass wir es beim Grünen Band gleich richtig machen wollen. Wir wollen ein eigenes Gesetz dafür auf den Weg bringen und das durchaus mit hoher Priorität. Dafür werbe ich um Unterstützung. Vielen Dank.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Es ist keine Fortberatung des Sofortberichts beantragt worden und wir kommen jetzt zu den Abstimmungen.
Zunächst über den Gesetzentwurf. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen.
Es ist weiterhin die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt worden. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen dann zur Abstimmung zu Nummer II des Antrags der Koalitionsfraktionen. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Die Abstimmung erfolgte zu Nummer II des Antrags, noch mal für das Protokoll.
Dann schließe ich den heutigen Tagesordnungspunkt und die Plenarsitzung, und wir sehen uns morgen um 9.00 Uhr wieder.