Protocol of the Session on November 10, 2016

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Und wenn ich mir die Haushaltsdaten der Städte, die das betrifft, anschaue, ich will auch die jetzige noch kreisfreie Stadt Suhl an dieser Stelle nicht vergessen,

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Das gilt auch für Erfurt!)

Kreisfreiheit muss man sich leisten können. Und als kreisfreie Stadt einen Haushalt vorzulegen, der das Prädikat „ausgeglichen“ trägt, aber gleichzeitig eine Bedarfszuweisung in Höhe von 17 Millionen Euro in sich aufweist, das ist schon eine ziemlich mutige Angelegenheit, meine Damen und Herren, und zeigt eigentlich, welche strukturellen Probleme unsere kreisfreien Städte in der Größenordnung, wie wir sie haben, eben aufzuzeichnen haben. Eine Stadt mit 37.000 Einwohnern, wie die Stadt Suhl, die eigene Kreisaufgaben in nicht unbeträchtlicher Höhe zu lösen hat bei gleichzeitig durchaus schwieriger Sozialstruktur, die dazu führt, dass es eben erhöhte Aufwendungen im Vergleich zum darum liegenden ländlichen Raum gibt – das in den Vordergrund zu stellen, dass das nun das Nonplusultra wäre, die Kreisfreiheit, da muss ich mal ganz deutlich sagen: Eine Stadt, die in Zukunft das Label oder Prädikat oder den Titel „Große kreisangehörige Stadt“ hat, die hat schon Vorteile gegenüber einer kreisfreien Stadt. Sie hat nämlich Vorteile finanzieller Art, weil sie auch – wenn man sich die Struktur unserer Hauptansatzstaffel im Kommunalen Finanzausgleich anschaut – durchaus davon profitieren kann. Im Übrigen, von dem Titel „Kreisstadt“ hat sich bisher noch keine Stadt irgendetwas leisten können. Auch das will ich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ich halte den vorgeschlagenen Zuschnitt im Bereich Weimar, Weimarer Land, Saalfeld-Rudolstadt, nicht zu vergessen auch der Vorschlag mit dem Saale-Holzland-Kreis und dem Saale-OrlaKreis, auch entsprechend der regionalen Gegebenheiten für angemessen. Schauen wir uns den Bereich entlang der A9 an mit dem Saale-Orla-Kreis und dem Saale-Holzland-Kreis. Dort gibt es, wenn

man sich mal die landesplanerischen Strukturdaten etwas genauer anschaut, nicht wirklich ein eigentliches Zentrum. Die jetzigen Kreisstädte als Mittelzentrum oder als Mittelzentren und die Stadt Pößneck dazu als Mittelzentren, die ähneln sich alle in ihren Daten. Also macht es durchaus Sinn, dort jedenfalls nicht eine Stadt mit einem solchen Gewicht, nicht nur einwohnermäßig, wie die Stadt Weimar das sein würde, nicht zu integrieren, sondern – und da kann ich die Entscheidungen nachvollziehen –, dass man sagt: Ja, die durchaus in Weimar vorhandene kulturelle Bedeutung spielt auch eine Rolle in dem Vorschlag mit dem Städtedreieck Rudolstadt, Saalfeld, Bad Blankenburg. Auch dort gibt es diese gewisse kulturelle Affinität und von daher macht aus meiner Sicht dieser Zusammenschluss durchaus Sinn, und die Strukturdaten geben das nämlich auch so her, so wie wir das im Vorschaltgesetz formuliert haben.

Meine Damen und Herren, insgesamt kann ich sagen, dass dieser Vorschlag – und wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass diesem Vorschlag des Innenministers ein durchaus respektabler Abwägungsvorgang und Entscheidungsvorgang vorausgegangen ist –, dass dieser Vorschlag schon sehr durchdacht ist. Natürlich, wenn im Raum steht, ob es Alternativen dazu gibt – Alternativen gibt es immer. Ich bin kein Freund von der sogenannten Alternativlosigkeit. Dafür stehen andere Politikerinnen hauptsächlich an dieser Stelle. Das will ich gar nicht wiederholen.

(Beifall Abg. Kuschel, DIE LINKE)

Aber die Vorschläge oder die Strukturen, die man möglicherweise im Hinterkopf hat, die müssen natürlich auch so gestaltet sein, dass sie den Vorschlag, den es jetzt gibt, verbessern. Ob man diesem Kriterium gerecht werden kann, da warte ich auf die Diskussion, so wie sie jetzt auch angedacht wird. Es wird ein umfangreiches Anhörungsverfahren sowohl auf der Regierungsseite, aber noch viel mehr auch auf der Seite des Parlaments stattfinden. Wir nehmen uns viel Zeit für diese Reform, für dieses Neugliederungsgesetz der Landkreise. Ich sage es ganz deutlich, auch wenn der Innenminister in seiner Regierungserklärung das Datum des Inkrafttretens durchaus offengelassen hat: Ich kann mir schon vorstellen, dass wir diese Reform zum 1. Januar 2018 in Kraft setzen werden. Jedenfalls sollte das unsere parlamentarische Anstrengung sein.

Meine Damen und Herren, abschließend ermuntere ich alle, auch die Kritiker, vor allem die Kritiker, bei diesem Thema ihrer Verantwortung für den Freistaat, die so gern immer betont wird, auch wirklich gerecht zu werden, sich konstruktiv an der Debatte zu beteiligen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das würde ich mir jedenfalls wünschen und ich wünsche mir auch, dass der Ton und der Stil der Debatte, gerade was dieses sensible Thema betrifft, sich durchaus etwas anders gestalten, als ich das in den letzten vier Wochen zur Kenntnis nehmen musste. Nicht alles, was da so mancher Verantwortungsträger sowohl auf der Gemeinde- als auch auf der Landkreisebene von sich gegeben hat, trägt dazu bei, Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern für diese Reform zu wecken. Das muss meiner Ansicht nach nicht sein. Wir stehen vor riesengroßem Veränderungsdruck, vor riesengroßen Herausforderungen. An dieser Stelle will ich noch mal sagen – ich habe es wirklich schon oft getan, ich tue es gern auch noch mal, weil immer wieder versucht wird, vor allen Dingen von der Opposition, das hier in den Hintergrund zu rücken –: Der 1. Januar 2020, der kommt so gewiss wie das Amen in der Kirche. Warum ist dieses Datum so wichtig, meine Damen und Herren? Warum ist das so entscheidend? Weil sich ab diesem Zeitpunkt für den Freistaat Thüringen die Finanzierungsrahmenbedingungen nicht nur deutlich, wahrscheinlich sogar dramatisch verändern werden. Wenn wir auf diese Gegebenheiten nicht jetzt schon versuchen mit unseren Strukturen für die Zukunft Einfluss zu nehmen – natürlich wissen wir, dass das nicht von heute auf morgen alles funktioniert –, dann nehmen wir keine ausreichende Verantwortung für dieses Land wahr. Da habe ich noch gar nicht – der Innenminister hat das ausführlich getan – auch von den demografischen Rahmenbedingungen geredet. Da muss man den Horizont etwas weiterführen. Da richtet sich unser Blick auf den Zeitraum der nächsten 20 Jahre. Aber wenn wir heute schon wissen, dass wir in den nächsten 20 Jahren fast 300.000 Thüringerinnen und Thüringer weniger sind als jetzt und jetzt schon im Vergleich zu vor 20 Jahren fast 400.000 weniger sind, wer will denn dann unsere Verwaltungsstruktur auf dem Niveau belassen, wie wir sie jetzt haben?! Das wäre, meine Damen und Herren, wirklich verantwortungslos.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diesen Anspruch hat die Koalition nicht. Wir stellen uns dieser Aufgabe und in diesem Sinne wünsche ich mir für die Zukunft eine konstruktive Debatte. Herzlichen Dank!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Henke, Fraktion der AfD, das Wort.

(Abg. Höhn)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, werte Gäste! Mit Ihrer Erlaubnis würde ich mit einem Zitat beginnen – ich zitiere: „Ich sage ganz klar: Eine bloße Vergrößerung der Landkreise in der jetzigen Form ist nicht sachgerecht und wird es mit mir nicht geben. DIE LINKE. Thüringen will nicht größere, sondern andere Kreise. Unser Modell der Regionalkreise stellt sicher, dass die kommunalisierten Aufgaben der Mittelbehörden auch wirklich erfüllt werden können.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist richtig! Gut zitiert!)

Das bedeutet am Ende, dass die Landkreise mit einem erweiterten Aufgaben- und Verantwortungskatalog, einer veränderten Finanzierung und einem Zugewinn an Demokratie entwickelt werden.“ Zitat Bodo Ramelow, 14. August 2014, in der Antwort auf eine Bürgeranfrage.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn man diese Aussage unseres Herrn Ministerpräsidenten mit der Realität der Monsterkreise vergleicht, so muss man sagen: Entweder hat sich „DIE LINKE. Thüringen“ nicht durchgesetzt oder Bodo Ramelow hat die Bürger belogen.

(Beifall AfD)

Die Realität sieht nämlich so aus: Wir bekommen Monsterkreise. Das Gebilde in Südthüringen mit einer Fläche von 2.686 Quadratkilometern ist größer als das Saarland, ein Bundesland mit einer Million Einwohnern. Wir bekommen einen Abbau an Demokratie. Die Landesregierung will die Bürger weder über die Gebietsreform entscheiden lassen noch über wichtige Einzelfragen wie die der Kreissitze. Was wir tatsächlich bekommen, ist eine veränderte Finanzierung der Landkreise. Diese werden so finanziert, dass sie nunmehr am Hungertuch nagen müssen. Allein in diesem Jahr erhalten die Landkreise 46 Millionen Euro weniger an Schlüsselzuweisungen. Glückwunsch, Bodo Ramelow, für die Umsetzung Ihrer Wahlversprechen. Wie war das noch mit mehr Bürgerbeteiligung und einer auskömmlichen Finanzierung der Kommunen?

Das ist bei dieser Gebietsreform laut Eigenaussage der Koalitionsfraktionen eines der größten Projekte von Rot-Rot-Grün in dieser Legislaturperiode. Es läuft so ziemlich alles schief, bis hinunter zum Mikromanagement. Wie professionell die Thüringer Landesregierung die Kreisgebietsreform vorbereitet hat, sah man an der falschen Karte, die das Innenministerium vor der großen Vorstellung der Großkreise bekannt gab. Da wurde aus Weimar Jena und die Stadt an der Saale gab es gleich zweimal. Die Grafiker scheinen wohl keine so genaue Vorstellung vom Freistaat gehabt zu haben, wie nicht

nur „Thüringen24“ bemerkte. Hier, Herr Höhn, muss ich Ihnen sagen: Pößneck liegt nicht im Landkreis Saale-Orla-Kreis und Kreissitz im SOK ist Schleiz.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das habe ich nicht gesagt!)

Doch, das haben Sie gesagt.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Nein!)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Zu- hören!)

Von kleinen Fehlern zu großen Missverständnissen: Schauen wir uns das über hundert Seiten lange Gutachten, erstellt von Prof. Bogumil im Auftrag der Landesregierung, genau an. Wenn Sie jetzt schon keine Lust darauf haben, meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün, dann zeigen Sie damit nur, wie ernst Sie es mit Ihren Großreformen wirklich nehmen.

Das Gutachten fängt schon mal gut an, indem es auf Seite 8 dem gerade im Innen- und Kommunalausschuss breit diskutierten Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreform widerspricht. Entgegen dem dortigen § 3 sind Kommunalisierungen nicht generell, sondern aufgabenbezogen und unter Berücksichtigung von möglichen Konsequenzen sowie den Aufsichtsmöglichkeiten der staatlichen Ebene zu beschließen. Das wird also nichts mit einem allgemeinen Kommunalisierungsgebot. So etwas kommt dabei heraus, wenn die Kreisgebietsreform und die Funktionalreform irgendwie unkoordiniert parallel laufen, anstatt es richtig zu machen, nämlich zuerst zu klären, wer wo welche Aufgaben am besten erledigen kann, und erst dann über neue Gebietsstrukturen auf freiwilliger Basis zu entscheiden. Wer will, kann über diesen Zusammenhang bei Prof. Hesse nachlesen. Prof. Hesse sprach übrigens in der bereits erwähnten Anhörung davon, dass durch die Gleichzeitigkeit einer Gebietsund Verwaltungsreform die Überforderung der Landesregierung drohe. In Wahrheit spricht diese Kreisgebietsreform also grundlegenden Erkenntnissen der Verwaltungswissenschaften Hohn.

Ein weiterer Beleg dafür findet sich wiederum bei Prof. Hesse: Seinen Ausführungen zufolge sollen die neuen Landkreise und kreisfreien Städte dazu beitragen, eine umfassende, ausgewogene Entwicklung aller Landesteile zu gewährleisten sowie strukturelle Unterschiede zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten besser ausgleichen zu können – so weit die Anforderungen der Wissenschaft.

Wie die Landesregierung das auf der Grundlage des Gutachtens von Prof. Bogumil umsetzen oder – besser – verhindern will, sieht man an der prädestinierten Landkreiskarte in Nordthüringen. In Nordthüringen wird ein Kreis aus Nordhausen, Sömmer

da und dem Kyffhäuserkreis gebildet, nach Prof. Bogumil selbst alles Kreise, die nach ihrer Entwicklungsfähigkeit im Abstiegsbereich rangieren. Ganz rot ist mit Ausnahme von Gera auch der äußerste Osten – nein, nicht im politischen Sinne, wie Sie es gerne hätten. Aus Greiz, Gera und dem Altenburger Land soll ein Monsterkreis gebildet werden, der nach den von Prof. Bogumil berechneten Indikatoren ganz schlecht dasteht.

Wie soll denn dadurch eine ausgewogene Entwicklung aller Landesteile gewährleistet werden und wie sollen die strukturellen Unterschiede zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten besser ausgeglichen werden? Wenn aus mehreren Fußkranken zwangsweise ein Staffelteam gebildet wird, wird daraus keine Mannschaft, die wenigstens im Mittelfeld mitlaufen kann.

(Beifall AfD)

Prof. Bogumil und unser Innenminister sprechen nun davon, dass die genannten neuen Kreise, ebenso wie wohl das neue Gebilde aus dem Eichsfeld und dem Unstrut-Hainich-Kreis Strukturhilfen bräuchten. Nur zur Erinnerung: In MecklenburgVorpommern erhielten die neu gebildeten Landkreise insgesamt 12 Millionen Euro, ebenso wie die ehemals kreisfreien Städte. Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern fast 400 Millionen Euro für die Finanzierung ausgegeben, wie der damalige Innenminister Caffier in einer Plenardebatte zugab. Die Gebietsreform spart Geld – Pustekuchen! Die Gebietsreform kostet Geld.

(Beifall AfD)

Wenn die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen also die sinkenden Bundeszuweisungen, die Schuldenbremse, die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs und die Reduzierung der EU-Fördermittel als Argumente für die Gebietsreform anführen, so kann man nur sagen: Es sind tatsächlich alles sehr gute Gründe, die Gebietsreform nicht zu machen.

(Beifall AfD)

Was die Gebietsreform kostet, lässt sich beispielhaft am Schicksal der Städte verdeutlichen, die durch die Reform ihre Kreisfreiheit bzw. den Kreissitz verlieren. In Eisenberg, in Sondershausen, in Hildburghausen, in Sömmerda, in Mühlhausen, in Apolda, in Schleiz, in Greiz und anderswo läuten die Alarmglocken. Die Kreisverwaltungen gehören gerade in den kleineren Städten zu den größten Arbeitgebern. Der Kaufkraftverlust und damit der Rückgang der Steuern, verfallende Innenstädte und weiterer Wegzug der Geschäfte und Bewohner sind vorprogrammiert.

Eine Beispielrechnung am Beispiel Eisenberg, bisher Kreisstadt des Saale-Holzland-Kreises mit 12.000 Einwohnern und laut dem aktuellen Haus

haltsplan zum 30. Juli 2016 338 besetzte Stellen in der Kreisverwaltung: Wenn man die durchschnittlichen Konsumausgaben pro Einwohner von 20.029 Euro, Stand 2015, zur Grundlage nimmt, dann entsteht ein Verlust von Kaufkraft von über 6,7 Millionen Euro, und das pro Jahr. Wird das Land fast 7 Millionen Euro an Eisenberg zahlen? Wohl nicht.

Die Wahrheit ist, der Verlust des Sitzes einer Kreisverwaltung wird gerade für die kleineren Städte katastrophale Folgen haben. Am Kreisstatus hängt aber nicht nur die Kreisverwaltung, sondern auch die Kreissparkasse, auch das Kreiskrankenhaus. Die gesamte Struktur der öffentlichen Daseinsvorsorge wird infrage gestellt.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Kranken- haus!)

Die Gebietsreform – sie kommt bei den Bürgern an, nicht als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk der Landesregierung, sondern als Verlust der sozialen Infrastruktur, Verlust der Identität und Verlust der Heimat.

(Beifall AfD)

Und wofür das alles? Lässt sich methodisch verlässlich der Effekt von Gebietsreformen messen, in irgendeiner Weise evaluieren? Prof. Bogumil, der Gutachter der Landesregierung, sagt: Nein. Für alle zum Nachlesen auf Seite 35 des Gutachtens. Es existieren für alle Evaluationen von Gebietsreformen vor allem methodische Erfassungsschwierigkeiten hinsichtlich der Messbarkeit der Ziele und der Identifizierung der Wirkungszusammenhänge. So ist es zum einen in der Regel nicht möglich, den Ausgangszustand vor der Reform ausreichend zu erfassen, da Datenbasen nicht für alle Problemlagen verfügbar sind und sich verändernde Randbedingungen bezüglich der Finanzen und Aufgabenbereiche als Vergleichsmaßstab für die Bewertung der Reformeffekte dienen sollen. Wenn man den Ausgangszustand gar nicht erfassen kann, wie soll man dann einen Vergleich anstellen?

Jeder rational denkende Mensch würde bei solchen Aussichten von Plänen einer solchen Tragweite und Größenordnung Abstand nehmen. Die AfD als Heimatpartei sagt Nein zur Zerstörung von Identität