Frau Marx, Sie haben mir jetzt einen Großteil der Punkte vorweggenommen, die ich mir selber notiert hatte, aber trotzdem danke schön. Es bleibt ein bisschen was übrig.
Ich habe den Eindruck, die AfD schwingt sich wiedermal zum Saubermann – „der Nation“ kann man in dem Fall nicht sagen – des Landes auf. Ich kann in keiner Weise erkennen, wo die Landesregierung in irgendeiner Art und Weise einen offenen Diskurs zu diesem Thema der Gebietsreform unterdrückt. Die Aktuelle Stunde der AfD empfinde ich hier wirklich als Luftnummer und -blase, so, als ob man jetzt so eine Luftblase mit Hülle, Pusteblumenblase, so etwas, losbläst. Sie sinkt langsam runter und unten zerplatzt sie einfach und es bleibt nichts übrig als ein feuchter Fleck auf dem Teppichboden. Das ist so mein Eindruck davon. Es ist selbstverständlich, dass die Landesregierung über die Medien, ob Printmedien, ob Onlinemedien, die Öffentlichkeit informiert. Ja, das ist sehr plakativ gewesen. Ich habe zuerst auch gedacht, das kann man machen. Es ist vielleicht nicht mein Stil, aber dafür hat man eine Agentur gebunden, die man über eine Ausschreibung gefunden hat.
Das ist eine Agentur, die nicht nur offensichtlich parteinah agiert, da sind auch Wirtschaftsunternehmen als Kunden aufgeführt worden, sehr breit gefächert. Das fand ich ganz interessant. Ich habe sie mir als Schatzmeister einmal zur Seite gelegt. Vielleicht schreiben wir sie auch einmal mit an. Was sie bisher gemacht haben, sah nicht schlecht aus.
Es ist auch schon erwähnt worden, dass wir als Parlament tatsächlich die Landesregierung darum gebeten haben, eine entsprechende Information der Bevölkerung mit vorzunehmen.
Abschließend vielleicht noch: Die Aufforderung, diese verstärkte Bitte an den Landesrechnungshof, sich dieses Falls juristisch anzunehmen – Entschuldigung, aber das ist die originäre Aufgabe des Landesrechnungshofs. Das machen die sowieso ständig. Dafür sind sie da und ich glaube, das werden sie auch in diesem Fall gut machen. Vielen Dank.
Ja, Frau Tasch, ab und zu wird hier eine Einladung zum Kaffeetrinken ausgesprochen, aber ich spreche diese Ihnen gegenüber nicht aus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, die Landesregierung setzt einen Landtagsbeschluss mit dieser Kampagne um. Zur Erinnerung: Am 23.06.2016 hat der Thüringer Landtag mit Mehrheit einen Entschließungsantrag zum Vorschaltgesetz beschlossen. Das beinhaltet eine derartige Kampagne nicht als Werbe-, sondern als Informationskampagne. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Zum Glück sind wir in einer Phase, in der eine Landesregierung Beschlüsse des Thüringer Landtags achtet und umsetzt. Das war vor 2014 nicht immer der Fall. Deshalb also herzlichen Dank!
Eine Kampagne hat immer dann ihr Ziel erreicht, wenn man darüber debattiert. Das wissen alle Werbefachleute. Eine Kampagne, über die nicht gesprochen wird, hat ihr Ziel völlig verfehlt. Hier wird heftig diskutiert. Insofern hat die Kampagne ihr Ziel erreicht und man kann also den Machern deshalb nur Danke sagen,
weil es ein weiterer Impuls für die notwendige Debatte ist. Gerade die CDU wird auch nicht müde zu behaupten, wir würden alles im stillen Kämmerlein machen wollen, ohne Beteiligung. Jetzt bieten wir eine Diskussion an, die zu Pro und Kontra führt. Genau das ist gewollt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Demokratie kostet natürlich immer Geld. Wir haben hier noch nie thematisiert, dass der Steuerzahler die gesamte AfD-Fraktion finanziert. Dabei habe ich auch Bauchschmerzen. Darüber diskutiert auch gar keiner. Es gehört zur Demokratie. Wir ertragen das, weil wir den Wählerwillen respektieren.
Vermitteln Sie doch nicht hier den Eindruck, als würde eine Landesregierung, wenn sie einen Landtagsbeschluss umsetzt, in einem rechtsfreien Raum agieren oder die Kriterien von Verschwendung oder dergleichen erfüllen. Dem ist nicht so. Im Übrigen, alle hier angekündigten Klagen gegen das Vorschaltgesetz oder auch die Initiative für ein Volksbegehren: Die Klagen sind vollständig über Steuergelder finanziert und nach unserer Information ist ein Großteil des Volksbegehrens auch steuerfinanziert, weil dort im Wesentlichen Städte, Gemeinden und Landkreise Mitglied sind, die aus den städtischen Haushalten Mitgliedsbeiträge und sogar Spenden bezahlen. Wo bleibt denn da die Aufregung?
Ich war Vertreter eines Volksbegehrens, bei dem es keine Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gab. Damals ging es um Kommunalabgaben. Das war ein tatsächliches Volksbegehren, getragen von Bürgerinnen und Bürgern, die betroffen sind. Das jetzt geplante Volksbegehren hat eine andere Struktur, getragen von Berufspolitikern und Bürgermeistern sowie VG-Chefs. An der Verwaltungsuniversität in Speyer wurde dafür der Begriff des „Profibürgers“ entwickelt – das gefällt mir, wunderbar.
Meine Damen und Herren, Demokratie kostet Geld. Zur Demokratie gehört natürlich auch die Information der Öffentlichkeit. Alles, was nicht im öffentlichen Raum stattfindet, unterliegt keiner demokratischen Kontrolle und Steuerung. Insofern ist es etwas ganz Selbstverständliches, dass auch bestimmte Mittel für Kampagnen ausgegeben werden – über die Dotierung hat Frau Marx dankenswerterweise schon gesprochen. Das ist eine Sache, die seit Bestehen dieses Freistaats Tradition ist, dass die Landesregierung ein gewisses Budget, das wir als Haushaltsgesetzgeber wieder festlegen, auch für diesen Bereich verausgabt.
Dass die AfD wieder für sich in Anspruch nimmt, dass das Volk angeblich eine andere Meinung hat, ist ja anmaßend.
Bei aller Problematik mit dieser AfD: Ich sage immer, mehr als 85 Prozent folgen diesen grenzwertigen rechtspopulistischen Äußerungen zurzeit nicht, und das ist gut so.
Sie sprechen möglicherweise für einen Teil der Bevölkerung, aber nicht für das Volk. Ich bin privilegiert, weil ich in zwei Systemen Politik gemacht habe. Ich habe schon mal erlebt, dass jemand für sich in Anspruch genommen hat, für ein ganzes Volk zu reden.
Und dieses System ist zu Recht untergegangen. Insofern bin ich optimistisch, dass auch die Halbwertszeit der AfD bereits überschritten ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, grenzwertig wird es, wenn die AfD unsere Verfassung als „unverfroren“ bezeichnet und die Landesregierung zum Verfassungsbruch aufruft. Das ist dann ein Fall – da sind sie grenzwertig –, wer unsere Verfassung infrage stellt, darauf müssen auch mal andere einen Blick werfen, da wird eine Grenze der politi
Meine Damen und Herren, was kostet diese Reform? Abschließend nur als Hinweis für die AfD: Lesen Sie den Abschlussbericht der Enquetekommission, lesen Sie den jüngsten Bericht der überörtlichen Kommunalprüfung des Landesrechnungshofs, lesen Sie das sogenannte „Blaue Wunder“, die Begründung im Leitbild, die Gesetzesbegründung im Vorschaltgesetz zur Funktional- und Verwaltungsreform oder die Anhörung, die wir dazu durchgeführt haben – überall hat diese Frage von Effizienzpotenzialen eine wesentliche Rolle gespielt –, dann werden Sie den Zusammenhang auch erkennen. Dann hätten Ihre Argumente nicht mehr die Durchschlagskraft eines Schmetterlings oder die Stehkraft von Dosenspargel. Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich will noch mal daran erinnern – vielleicht haben es die eine oder der andere schon vergessen –, wir haben erst heute Morgen intensiv diskutiert. Es ist ja so,
ich auch, lieber Herr Parlamentarischer Geschäftsführer, wenn Sie sich beschweren – wir haben heute Morgen über einen Gesetzentwurf diskutiert, den die Regierung im II. Quartal nächsten Jahres erst einbringen wird. Wann hat es denn so etwas früher jemals gegeben?
Insofern sind wir sehr früh und intensiv dran und wir können das auch wiederholen. Die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform ist jetzt im Fokus der Öffentlichkeit, ja, das hängt nicht nur, aber auch mit dem Start der Informationskampagne zusammen. Genau das war natürlich auch von der Landesregierung nicht unbeabsichtigt. Das Warum und das Wie sind Gegenstand der Kampagne, die sich in erster Linie an die Bürgerinnen und Bürger richtet und zum Nachdenken sowie auch zur Teilnahme an der Debatte auffordern soll. Im Zusammenhang mit dem Vorschaltgesetz hat der Landtag die Lan
desregierung unter anderem aufgefordert, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über das Verfahren zur Umsetzung der Gebietsreform zu informieren. Ich verweise hierzu auf den Landtagsbeschluss vom 23. Juni 2016 zu Drucksache 6/2367. Mit der reformbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung sollen, so die Begründung zum entsprechenden Antrag, die Reformziele erläutert, hinreichend Transparenz geschaffen und Informationen zur Verfügung gestellt werden, um Bürgerinnen und Bürgern sowie den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und -trägern die Möglichkeit zu bieten, den Reformprozess aktiv zu begleiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Öffentlichkeitsarbeit gehört zum Selbstverständnis der Landesregierung. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat sich dem Schwerpunktthema „Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform“ auf seiner Homepage schon seit Beginn der Reform in besonderem Maße gewidmet. Beispielsweise haben wir alle Grundlagenpapiere zu dem Themenkomplex eingestellt, das Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“, das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen sowie Termine öffentlicher Veranstaltungen zur Reform. Es gibt von Beginn an die Möglichkeit, über einen Blog Fragen zu stellen und Meinungen mitzuteilen. Unter der Rubrik „FAQs“ werden immer wiederkehrende Fragen allgemein verständlich beantwortet und schließlich wird die Homepage immer wieder um aktuelle Informationen ergänzt. Ein Flyer, der in Kürze die Notwendigkeiten und Ziele der Reform darstellt, ist herausgegeben worden und ebenfalls online verfügbar. Zudem bietet das Innenministerium auch Kommunikation mit anderen Medien wie Facebook und Twitter an. Darüber hinaus habe ich in zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen zum Thema referiert und in den Diskussionen mit kommunalen Verantwortungsträgern, aber auch mit Bürgerinnen und Bürgern zu dem Reformpaket diskutiert.
Unmittelbar nach Beginn der Freiwilligkeitsphase für Gemeindeneugliederungen im Sommer dieses Jahres habe ich Beratungen in allen 17 Landkreisen initiiert, um mit den Landräten, Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Gemeinschaftsvorsitzenden ins Gespräch zu kommen und ihnen die Gelegenheit zu geben, eigene Vorstellungen zu entwickeln, zu unterbreiten, um natürlich auch die Vor- und Nachteile der Reform zu erörtern. An den Terminen haben insgesamt 600 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und rund 50 Gemeinschaftsvorsitzende teilgenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Öffentlichkeitsarbeit umfasst auch die Durchführung des sogenannten Bürgergutachtens. Knapp hundert repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus Thüringen diskutieren auf den dreitägigen Ver
Es geht um die Frage, wie Bürgernähe und Bürgerservice im Rahmen der Reform verbessert werden können. Die Termine haben bereits in Suhl und Tambach-Dietharz stattgefunden, in dieser Woche kommt Gera, in der nächsten Woche Mühlhausen hinzu. Auch hierüber wird auf der Internetseite des TMIK informiert. Hierauf aufbauend ist die Landesregierung dem Landtagsbeschluss vom 23. Juni nachgekommen und hat am 1. November 2016 eine thüringenweite Informationskampagne zur laufenden Verwaltungs- und Gebietsreform gestartet. Basis für diese Kampagne war ein umfassendes Kommunikationskonzept, welches die aktuelle Ausgangslage beleuchtet und die medialen Wege zum Ziel aufzeigt.
Für unsere Bürgerinnen und Bürger sollen nachvollziehbare Aussagen zu den Reformzielen erfolgen und somit die auf der Internetseite eingestellten fachlichen Hinweise ergänzt werden. Für die Umsetzung des Konzepts wurde eine Firma beauftragt, welche die Kampagne begleitet und die für die Kampagne erforderlichen Arbeiten wie unter anderem das Kampagnenvisual, die Anzeigenentwicklung, die Kampagne, die Konzeption der Website und der kommenden Flyer durchführt. Die Kampagne hat zugegebenermaßen einen offensiven Slogan. Er lautet: Gegen diese Reform kann man nicht sein! Genau das bringt die Haltung der Landesregierung auf den Punkt. Wir investieren in die Öffentlichkeitsarbeit,