Dann wird sich hinter dem vermeintlich tangierten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und nicht fassbaren Aspekten des Datenschutzes versteckt. Doch es werden weder Fakten präsentiert noch die entscheidenden Fragen beantwortet, obwohl sie sowohl hier im Hohen Haus als auch unmittelbar nachfolgend nochmals schriftlich erbeten wurden. Man kann es nur als zynisch bewerten, wenn der Chef der Staatskanzlei dann in seinem Schreiben vom 29. August 2016 ausführt, dass ihm ein Beschluss des Landtags nicht bekannt sei, wonach er um die Vorlage von Akten gebeten werde, um die von ihm und seinen Ministerkollegen behaupteten Umstände mit der Faktenlage abzugleichen.
Wer in solcher Weise mauert und blockiert, der provoziert geradezu, dass die Opposition von ihrem verfassungsgemäßen Minderheitenrecht eines Untersuchungsausschusses Gebrauch macht.
Und dass es noch zahllose ungeklärte Fragen gibt, zeigt allein schon der Blick in den 15-seitigen Einsetzungsbeschluss.
Herr Dittes, Sie wären wahrscheinlich auch gar nicht dazu in der Lage gewesen, diesen Beschluss zu schreiben.
Was mich am meisten erschüttert, ist die Tatsache, dass ein ausgebildeter Jurist, noch dazu der oberste Jurist dieses Landes, der einen Eid auf die Verfassung und die Gesetze abgelegt hat, eine selbst von der Landesregierung als rechtswidrig bewertete Verwaltungsentscheidung begehrt. Das ist eines Justizministers unwürdig.
meintlichen Rechtsprobleme, Ausflüchte und Vernebelungsaktionen die Landesregierung noch ins Feld führen wird, um dem berechtigten Anspruch auf lückenlose Information und Aufklärung des Parlaments und der Öffentlichkeit letztendlich zu entgehen.
Was den gemeinsam mit diesem Tagesordnungspunkt zu erörternden Antrag der AfD-Fraktion zu TOP 17 angeht, so vermögen wir diesem in der vorgelegten Form nicht zuzustimmen. Der Antrag spricht zwar gleichfalls eine ganze Reihe ungereimter und zum Teil auch zweifelhafter Sachverhalte an, von denen einzelne einer vertieften Betrachtung wert wären, soweit jedoch der Themenkomplex „Lauinger-Affäre“ in den Blick genommen wird, erledigen sich diese Antragsteile mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses, da sie dort ja erörtert werden. Die weiteren Punkte sind von völlig unterschiedlicher Art und Güte und damit eher geeignet, die an sich gebotene Aufklärung zu verwischen.
Um eine sachgerechte Aufklärung und Arbeit im Untersuchungsausschuss zu gewährleisten, werden wir noch einen Antrag, der sich mit der Ausstattung des Landtags in personeller und sachlicher Hinsicht beschäftigt, vorlegen. Das wird im Laufe der Plenarsitzung noch der Fall sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, seit vielen Wochen beschäftigt uns die Affäre um den Grünen-Minister für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Immer wieder brachten die Medien neue Fakten ans Licht, die uns der Minister – gesprochen durch sein Affäre-Alter-Ego Benjamin Hoff – bei der öffentlichen Ausschusssitzung verschwiegen oder anders dargestellt hatte. Es handelt sich aber mitnichten um eine „Lauinger-“ oder eine verniedlichende sogenannte Sohnemann-Affäre, sondern eine klassische Affäre, in die ungefähr ein Drittel der gesamten Regierungsmannschaft von Ihnen, Herr Ramelow, verstrickt ist.
Am 30.08.2016 wurde bekannt, dass die Frage nach der Order des persönlichen Referenten des Ministers Lauinger nicht abschließend geklärt und bislang nur sehr – ich sage mal – defensiv dargestellt worden war. Unter anderem berichtete die „Thüringer Allgemeine“, die von sich selbst behauptet, über entsprechende Aktenvermerke zu verfügen – vielleicht kriegen wir die ja demnächst im Untersuchungsausschuss dann auch zu Gesicht –, dass es sich bei dem Gespräch zwischen dem persönlichen Referenten von Herrn Lauinger, einem geheimnisvoll genannten Herrn M., nicht um ein Pressegespräch gehandelt habe, wie es allerdings bis dahin in der stundenlangen Ausschusssitzung dargestellt wurde. Vielmehr soll nun Herr Lauinger seinen persönlichen Referenten am 27. Juni in das Bildungsministerium entsandt haben, um ihn zu vertreten. Von Mediengesprächen keine Spur mehr, zumal es auch bislang nicht gerade auf der Hand lag, warum Gespräche über Medienanfragen stattgefunden haben sollen, bevor die Medien überhaupt angefragt hatten, und man in der Ramelow-Regierung doch davon ausging, alles sei bestens, bliebe unter der Decke und unentdeckt. Der 27. Juni, ich erwähnte ihn gerade, ist übrigens – rein zufällig, frage ich mich da – der Tag, an dem Frau Klaubert die mehr als fragwürdige Einzelfallentscheidung traf, dass der Lauinger-Sprössling ohne die jedem anderen Schüler obliegende Verpflichtung zur Prüfung der BLF in die elfte Klasse vorrücken dürfe.
Nun war es so: Ministerin Klaubert fällte ihre Entscheidung angeblich nach dem Gespräch mit dem persönlichen Referenten – ein solcher kommt übrigens gleich im Rahmen meiner Rede in einer anderen Causa nochmals vor. Diese persönlichen Referenten in der Regierung scheinen alle sehr umtriebig und einflussreich. Also dieser persönliche Referent war in einer, wie Herr Lauinger betonte, rein privaten Angelegenheit unterwegs. Ein weiterer Skandal – will ich nicht sagen, aber doch bemerkenswert –, dass ein persönlicher Referent, der ja aus Steuergeldern alimentiert wird, in rein privaten Angelegenheiten einen Minister in einem anderen Ministerium vertritt. Auch das bedarf vielleicht dann noch der vertiefenden Betrachtung im Ausschuss.
Es traf sich gut, dass – wiederum zufällig, frage ich mich – gerade dieser persönliche oder in diesem Falle private Referent des Ministers offenbar über solche überragenden Kenntnisse im Schulrecht verfügte, dass das Staatssekretär- und Ministerduo Ohler/Klaubert blitzartig davon überzeugt wurde, dass die Ansicht sämtlicher Fachbeamten im Ministerium falsch war, und blitzartig eine genau umgekehrte Entscheidung traf. Also Glückwunsch insoweit, Herr Lauinger, zu Ihrem privaten oder persönlichen Referenten.
Also „Lügenpresse“ höre ich immer nur von Ihnen; ich habe hier Lügenpresse, außer wenn Sie mir das zurufen, noch nie gesagt. Ich wundere mich auch, warum Herr Ramelow jetzt lacht. Warum glauben Sie den Medien nicht, Herr Ramelow?
Dazu komme ich gleich noch. Wenn Sie so weitermachen, dürfen Sie das nächste Mal als Gastredner bei uns auftauchen, bei der nächsten Demo. Und dann reden Sie mal über die Presselandschaft in Thüringen.
Darf ich ihn einladen? Ja, herzliche Einladung, Herr Ramelow, wir freuen uns darauf, wenn Sie bei unserer nächsten Demo reden.
Also, meine Damen und Herren, wir waren bei den Medien stehen geblieben, bei den Medien, die auch gelegentlich umfassend und richtig berichten – vielleicht können wir uns darauf einigen. Also glaubt man diesen Medienberichten, war Frau Klaubert vor dem Besuch des privaten Referenten des Justizministers in der rein privaten Angelegenheit noch der korrekten Auffassung, dass die BLF durch den Lauinger-Sprössling nachgeholt werden müsse. Das Duo Ohler/Klaubert tut einem rückblickend richtig leid, in dieser Konstellation zerrieben zu werden zwischen Lauinger auf der einen Seite, Hoff auf der anderen Seite und Ramelow oben drüber.
Und als ob dieser eine handfeste Skandal nicht ausreichen würde, beschäftigten uns in der letzten Zeit zahlreiche – und jetzt komme ich gleich zur Parkeisenbahn, Herr Ramelow –, und in immer kürzeren Abständen weitere – ich sage mal vorsichtig – Ungereimtheiten von Mitgliedern der Landesregierung, die bemerkenswerte Verquickungen und Parallelen aufweisen.
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Die Fahrkarte hatte leider Frau Oberbürger- meisterin Hahn schon bezahlt!)
Zunächst einmal weiter zu Frau Klaubert. Wie den Medien weiter zu entnehmen war – und auch da glaube ich mal den Medien –, ist der Erfurter Rechtsanwalt Jan Metz nun im Bildungsministerium bei Frau Klaubert, und das als Leiter des Leitungsstabs, also einer der engsten Mitarbeiter. Interessant dabei ist, dass dieser Rechtsanwalt Metz der Ministerin wohlbekannt ist und gut an und mit ihr Umsatz machte. Erst im Februar 2016 hatte er ein wohlwollendes Gutachten im Auftrag des Ministeriums erstellt, das die umstrittene, aber zur Linie des Ministeriums passende Expertise zum Thema „Hortübergang“ lieferte und mit knapp 6.000 Euro zu Buche schlug.
Es geht noch toller, Herr Ramelow, vielleicht wissen Sie gar nicht, was da bei Frau Klaubert im Ministerium los ist. Hören Sie zu, Sie können heute hier noch was lernen!
6.000 Euro – da kann man sagen, okay. Die darauffolgende Beratung war mit 55.000 Euro, meine Damen und Herren, allerdings nicht nur unwesentlich, sondern deutlich kostenintensiver. Da kann man jetzt eigentlich von einem Schnäppchen reden, wenn dieser Rechtsberater nur eine A-16-Stelle, also ungefähr – ich schätze mal über den Daumen – 6.000 Euro pro Monat, kostet.
Also die Ausgaben sparen Sie dafür an anderer Stelle, Frau Klaubert. Wir werden sehen, was der Herr Metz da noch so macht. Eine Ausschreibung gab es übrigens in keinem von diesen Fällen. Wussten Sie das?
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Herr Brandner, Sie sind doch nur neidisch, das ist alles! Ihre Kanzlei geht wohl nicht gut?)