Und es ist Ausdruck einer freien Entscheidung einer Familie, die wir als CDU nicht nur respektieren,
Eins ist es für uns auch – und ich denke, das ist vielleicht auch ein Thema, wo man an der einen oder anderen Stelle zukünftig noch ein bisschen miteinander diskutieren wird –, für uns ist es auch ein ganz neues Frauenbild, denn es gibt schon lange nicht mehr nur die Frau, die entweder auf Feminismus pocht und Karriere macht oder auf der anderen Seite zu Hause bleibt. Nein, es gibt mittlerweile junge Frauen, die mit ihren Kindern zu Hause die Zeit verbringen wollen, aber trotzdem noch die Karriere im Blick haben,
die Spaß an der Kindererziehung haben und die ein ganz neues Bild von Mutterrolle prägen. Es ist schon gesagt worden, Frau Pelke, oft sind die Argumente auf Bundesebene, aber vor allem auch hier auf Landesebene ausgetauscht worden.
Aber ich will an der Stelle noch mal ganz deutlich sagen, für uns als CDU-Fraktion sind diese Argumente keine Floskeln. Für uns ist es tiefste Überzeugung.
Deswegen ist das Betreuungsgeld bzw. das Thüringer Erziehungsgeld der Markenkern unserer Familienpolitik.
Es ist eben auch, und das hat sich in den vergangenen Jahren in Thüringen auch gezeigt, eine maßgebliche Säule des kinder- und familienfreundlichen Thüringens.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie aber in der ersten Beratung nicht mit den Argumenten langweilen, die Sie schon kennen, sondern ich möchte auf Ihre Argumente eingehen. Das erste Argument, und Frau Pelke brachte es auch, ist die Doppelförderung mit dem Bundesbetreuungsgeld. Jetzt möchte ich an der Stelle gern aber sagen, warum es keine Doppelförderung ist bzw. wo die entscheidenden Unterschiede liegen.
Frau Ministerin, auch im Ausschuss habe ich Sie schon darauf hingewiesen, dass es Unterschiede gibt. Deswegen will ich das auch an dieser Stelle
noch mal ganz deutlich machen. Ein erster Unterschied ist die Mehrkindregelung. Unser Thüringer Erziehungsgeld macht eben Unterschiede, ob es sich um eine Familie mit einem Kind, mit zwei Kindern oder mit drei Kindern oder sogar mit mehreren Kindern handelt. Deswegen ist es auch wichtig, mal zu schauen, wer das Erziehungsgeld in Thüringen überhaupt in Anspruch nimmt. Denn der größte Teil der Familien, die das Erziehungsgeld in Thüringen beantragen und nutzen, sind Familien mit mehr als zwei Kindern, nämlich 6.213 Familien waren es im Jahr 2012 und circa 5.000 waren es, die nur ein Kind haben. Da frage ich mich: Wenn wir jetzt das Landeserziehungsgeld abschaffen, was ist denn mit diesem größten Teil der Familien, die von dieser Mehrkindregelung profitiert haben? Wo ist denn da bitte die Doppelförderung bzw. der Ausgleich, den wir in Thüringen für diese Familien dann nutzen?
Ein zweiter Unterschied ist: In Thüringen wird das Erziehungsgeld auch anteilig gewährt. Das heißt also, wenn ein Kind nicht mehr als fünf Stunden täglich betreut wird, hat es trotzdem Anspruch auf Erziehungsgeld. Das ist ein ganz flexibles Modell, was im Übrigen 2012 auch von über 500 Familien genutzt wurde.
Dann kommt noch ein dritter Unterschied, nämlich: Das Landeserziehungsgeld wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Damit komme ich zum nächsten Argument, weswegen Sie sagen, dass das Erziehungsgeld abgeschafft werden soll. Sie sagen nämlich zum einen, Familien, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, sind mit der Erziehung überfordert, zum anderen würden diese Familien dieses Geld in Anspruch nehmen, um ihren Lebensstil aufzubessern.
Frau Pelke, wenn Sie sich durch unsere Argumente verletzt gefühlt haben, dann sage ich Ihnen: Viele von diesen Familien fühlen sich von diesen Vorurteilen verletzt; denn selbst wenn es
so etwas geben sollte, dann ist es eine Unterstellung und es gibt dafür keinerlei Nachweis. Im Übrigen kann es kein Argument dafür sein, das Erziehungsgeld abzuschaffen, weil es in jedem Fall die Minderheit ist. Die Mehrheit der Familien erzieht nicht nur gern ihre Kinder, sondern ist auch nicht damit überfordert, wenn sie zu Hause ist und das Betreuungsgeld in Anspruch nimmt.
An dieser Stelle drehe ich Ihre Argumentation auch gern einmal um. Wenn Sie sagen, Familien, die erzieherische Hilfe brauchen, die dürfen wir nicht von der Kita fernhalten, dann sage ich Ihnen: Familien, die erzieherische Hilfe brauchen, denen helfen wir nicht, indem wir ihnen die Kinder abnehmen,
sondern indem wir ihnen die Möglichkeit geben, ihre Kinder zu erziehen und entsprechende Hilfsmöglichkeiten zusätzlich anbieten.
Ein drittes und letztes Argument, was ich aufgreifen möchte, ist auch das vom Rechnungshof vorgebrachte Argument, es sei eine überflüssige freiwillige Leistung ohne Wertschöpfung. An dieser Stelle mache ich es gern auch einmal deutlich: Für uns ist das Erziehungsgeld Ausdruck von Gerechtigkeit und Wahlfreiheit zwischen dem ersten und dem zweiten Lebensjahr.
Ich möchte an dieser Stelle auch gern im Zusammenhang damit noch mal auf unsere Landesverfassung verweisen. In Artikel 17 unserer Landesverfassung heißt es: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung.“
In diesem Sinne ist es nicht nur gerecht, wenn Familien, die sich für die Betreuung zu Hause entscheiden, auch einen Anspruch auf eine finanzielle Entlastung haben. Diese 150 Euro sind weiß Gott nicht zu wenig, wenn ich im Vergleich sehe, was der Staat für Krippenplätze, für Kitaplätze ausgibt, denn das sind derzeit circa 1.000 Euro.
Deswegen frage ich mich: Warum sollen Eltern schlechter behandelt werden, die ihr Kind nicht in eine Kita geben möchten? Ich bin gespannt, wie Sie das lösen wollen.
Abschließend nur noch ein Satz zum Thema „Wertschöpfung“. Ich finde es, im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung zu Hause von Wertschöpfung zu sprechen, ohnehin schwierig. Aber ich sage ganz ehrlich, wenn wir darüber reden, dass Mittel des Staates zweckentfremdet werden können und
deswegen keine Wertschöpfung gegeben sei, dann müssen wir, glaube ich, viele, viele Leistungen des Staates infrage stellen, die zweckentfremdet werden können, beispielsweise auch das Kindergeld. Deswegen sage ich ganz deutlich: Jedes Kind ist Wertschöpfung an sich.
Wenn der Rechnungshof das Kriterium Wertschöpfung beim Erziehungsgeld anlegt, dann sage ich für mich: Das kann kein messbarer Faktor sein.