Und, Herr Mohring, weil Sie behauptet haben, der Minister hätte falsch zitiert, und sich dann hier vorn hinstellen und den Punkt 13 in der Durchführungsbestimmung zur Thüringer Oberstufe zitieren, aber nur den Punkt 3 des Punkts 13, werde ich Ihnen jetzt den Punkt 13 in Gänze verlesen, denn dann bricht auch dieses Kartenhaus, was Sie hier aufgestellt haben, in sich zusammen. Dann hören Sie genau zu, da heißt es – ich zitiere –: „Auslandsaufenthalte können bis zur Dauer eines ganzen Schuljahres genehmigt werden.“ Meine Anmerkung dazu: „Bis zur Dauer“ heißt auch „weniger als ein ganzes Schuljahr“, Herr Mohring. Das ist der Absatz 1 und der geht folgendermaßen weiter: „Der Schüler ist verpflichtet, während dieser Zeit eine Schule im Ausland zu besuchen. Der Schulbesuch ist nach Rückkehr nachzuweisen. Der Schüler besucht nach Rückkehr die Klassenstufe, in die er vor dem Auslandsaufenthalt versetzt worden ist. Findet der ganzjährige Auslandsaufenthalt während des Besuchs der Oberstufe statt, erfolgt keine Anrechnung der Zeit des Auslandsaufenthalts auf die Höchstverweildauer in der Thüringer Oberstufe.“ Ja, man muss umfänglich zitieren, denn es gibt auch noch einen Punkt 2, auch den werde ich jetzt noch verlesen, denn auch den haben Sie nicht vorgetragen: „Abweichend kann auf Antrag der Eltern bzw. des volljährigen Schülers der Schulleiter nach Anhörung der Klassenkonferenz vor Antritt des Auslandsaufenthalts außer in der Qualifikationsphase der Thüringer Oberstufe beschließen, dass dem Schüler die Möglichkeit eingeräumt wird, nach Rückkehr aus dem Ausland seine Schullaufbahn in der nächst höheren Klassenstufe fortzusetzen. Die Möglichkeit zum Vorrücken kann eingeräumt werden, wenn auf der Grundlage der bisher gezeigten Leistungen zu erwarten ist, dass der Schüler erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.“ Und dieser Absatz geht auch noch weiter, das haben Sie vorhin sehr gut wissend weggelassen und auch das halte ich nicht für redlich, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Jetzt lassen Sie mich zum Antrag zum Sonderplenum kommen, den die CDU hier eigentlich eingereicht hat, auch wenn bislang etwas ganz anderes die Debatte dominiert hat. Und es ist ein Schelm – glaube ich –, der an Zufall denkt, dass ausgerechnet heute diese Meldungen auch noch die Runde gemacht haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da bleibt nicht nur ein derber Beigeschmack. Das müssen Sie von der CDU sich jetzt so sagen lassen, ansonsten hätte sich Herr Mohring hier vorhin nicht so aufführen dürfen.
Meine Kollegin Rosin hat dankenswerterweise sehr sachlich schon vieles dargestellt, denn es ist in der Tat so – und auch Torsten Wolf hat es hier ausgeführt –, dass wir im Bildungsausschuss eigentlich alle der 18 Punkte, die Sie aufgeführt haben, schon beraten haben. Die 18 Forderungen, die Sie in Ihrem Antrag formulieren, waren bereits Thema im Ausschuss. Aber selbstverständlich möchte auch ich noch einmal auf einige Punkte eingehen, zumal tatsächlich noch nicht alle hier genannt wurden. Sie lehnen also Mindestgrößen für Schulen ab. Das ist ein heikles Thema. Das wissen auch alle, die von Schulplanung sprechen, denn wenn man von Mindestgrößen spricht, wissen wir auch, dass es bei der kommunalen Schulnetzplanung Einschränkungen gibt. Ein heißes Eisen, das will fast niemand anfassen. Aber was machen wir dann, wenn wir zukunftsfähig planen sollen? Wir müssen zumindest darüber reden. Als Grüne erkennen wir ganz deutlich, dass es in anderen Bundesländern bei der Schulnetzplanung viel mehr Vorgaben gibt als in Thüringen. Das ist ein Fakt. Auch räumen wir ein, dass wir wissen, dass Thüringen bundesweit im Vergleich die niedrigste Schüler-Lehrer-Relation aufweist, was vor allem eines ist, nämlich teuer. Teuer für die Schulträger, die kleine Schulen vorhalten, und auch teuer für das Land, weil damit der Personaleinsatz erhöht wird. Ich will das einfach nur benennen. Das ist ein Fakt, der vielleicht nicht schön ist, aber man muss ihn einfach mal zur Kenntnis nehmen. Wir meinen jedenfalls, dass es in absehbarer Zeit eine ernsthafte Diskussion darüber braucht, welche konkreten Rahmenbedingungen die kommunale Schulnetzplanung zukünftig braucht. Da geht es nicht um Gängelung der Kommunen – ich bin auch Stadträtin, ich weiß sehr genau, wovon ich spreche – oder um Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung. Es geht darum, Kommunen zu unterstützen, tatsächlich zukunftsfähige Schulstrukturen aufzubauen. Daran werden wir nicht vorbeikommen. Allerdings werden auch wir sehr genau darauf achten, dass insbesondere
der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ – wir wissen, da geht es um die Grundschulen – leitend sein muss. Das heißt allerdings nicht, das sage ich hier auch in aller Deutlichkeit, dass jede einzügige Schule weiterhin aufrechterhalten werden kann. Wer das behauptet, handelt wirklich unredlich, streut den Menschen Sand in die Augen und stellt sich eben nicht der Verantwortung. Sie haben jahrelang die Augen zugemacht und jetzt haben wir die Strukturen, wie sie nun sind.
Jetzt komme ich zu dem Punkt der Ablehnung der Integration des Förderschulgesetzes in das Schulgesetz. Da haben Sie vorn am Pult wahrlich Kapriolen gedreht, Herr Tischner. Sie haben gesagt, wir haben so schwierige Einstellungsbedingungen, gerade was die Lehrerinnen und Lehrer angeht, deswegen könnten wir den Eltern jetzt nicht auch noch eine Schulgesetzdebatte aufzwingen. Es geht nicht um das Aufzwingen einer Schulgesetzdebatte, es geht um etwas ganz anderes. Wir alle kennen die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es ist schon von Herrn Wolf und Frau Rosin ausgeführt worden, wir haben hier im letzten Thüringer Landtag gemeinsam – alle fünf Fraktionen: die FDP, die CDU, die SPD, die Grünen und die Linken – einen Antrag verabschiedet, der genau das gesagt hat, nämlich dass wir uns auf den Weg für ein integratives Schulgesetz begeben wollen.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das Thürin- ger Schulgesetz erfüllt die Anforderungen der UN-Konvention!)
Man merkt doch ganz deutlich, Herr Emde, Ihnen geht es überhaupt nicht um Inhalte, Ihnen geht es nur darum, Stimmung zu machen. Das machen Sie jetzt schon wieder.
Eine Integration des Förderschulgesetzes in das Schulgesetz sagt an und für sich nämlich noch gar nichts aus. Das ist zunächst einmal eine Rechtstechnik. Da geht es schlichtweg darum, dass die Regelungen des Förderschulgesetzes beispielsweise in das Schulgesetz integriert werden. Da will niemand irgendwas zumachen, sondern wir wollen etwas zusammenführen, was bis jetzt eine zersplitterte Gesetzgebung ist, was wir auch immer wieder kritisiert haben. Da danke ich auch der Ministerin noch einmal für ihre klaren Worte vorhin in ihrem Sofortbericht.
Zudem müssen wir sagen, dass entscheidend ist, welche konkreten Änderungen es geben wird. Die liegen noch gar nicht vor, denn den Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Die CDU führt also mal wieder eine reine Phantomdebatte. Was es gibt, sind ledig
lich Eckpunkte und Überlegungen. Die CDU will, dass alles so bleibt, wie es ist und sich die CDU als Inklusionsgegner in Szene setzen kann. Wir dagegen stehen zu unserem Koalitionsvertrag. Wir stehen dazu, dass wir auch die Barrieren in den Köpfen – Frau Ministerin sprach vorhin davon – beseitigen müssen, denn die sind es ganz oft, die Integration, Inklusion mitunter verunmöglichen, weil sich viele Menschen bestimmte Dinge nicht vorstellen können.
Es gibt ja so einen schönen Spruch: Stell dir vor, alle sagen, das geht nicht, und dann kam jemand, der wusste das nicht, und hat es einfach gemacht. Genau das erleben wir an vielen Schulen, dass sie es einfach machen, dass sie es leben und dass Inklusion sehr wohl und sehr gut gelingen kann. Natürlich braucht es dafür die sächlichen und auch die personellen Voraussetzungen.
Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir genau diese Rahmenbedingungen verbessern wollen und natürlich auch Entwicklungsperspektiven für die Förderschulen beschreiben. Das ist auch etwas, das Sie von der CDU immer ungern hören wollen. Das haben Sie in der letzten Legislatur verunmöglicht. Da gab es keine Chance für die Förderschulen, beispielsweise inklusive Schule oder Gemeinschaftsschule zu werden. Es gab keine Entwicklungsmöglichkeiten. Das werden wir ändern und das ist auch gut so.
Im Übrigen entscheidet immer noch der Landtag über Gesetze. Die Aufforderung an die Landesregierung, eine Gesetzesänderung nicht weiterzuverfolgen oder ein Gesetz nicht zu ändern oder in eine bestimmte Richtung zu ändern, geht einfach an die falsche Adresse. Auch das macht immer mal wieder deutlich, dass die CDU ihre Oppositionsrolle offenkundig doch noch nicht so ganz gefunden hat, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Jetzt zu den personalpolitischen Forderungen der CDU: Ich muss noch einmal die Zahl nennen, wie viele Neueinstellungen es mit der CDU jemals gegeben hat: Das waren neun Neueinstellungen. Wir kennen alle die problematische Situation mit dem Floating, die hat ja auch Herr Tischner versucht, noch einmal zu beschreiben. All das kann aber nicht über die Alterspyramide, so wie sie sich jetzt darstellt und die in unseren Schulen nicht vom Himmel gefallen ist, hinwegtäuschen. Wir wussten auch vor zehn oder 15 Jahren schon, wann die Lehrerinnen und Lehrer sozusagen aus dem Schuldienst ausscheiden. Jetzt sagt die CDU, sie fordert bessere Einstellungsbedingungen und frühere Einstellungsverfahren, eine Erhöhung der Ausbildungska
pazitäten, mehr Beförderungen etc. Das sind sicher alles diskussionswürdige Themen. Man muss sich nur fragen, warum Sie so etwas nie selbst angegangen sind und es in einem solchen Schaufensterantrag platzieren. Das beweist leider, dass es der CDU weniger darum geht, ernsthaft über eine bessere Personalpolitik im Schulbereich zu diskutieren als darüber hier einmal mehr zu skandalisieren.
Auch wir sehen übrigens deutliche Handlungsbedarfe im schulischen Personalbereich. Ich habe mich ja gefreut, wie häufig hier schon meine Anfragen zitiert wurden, die die Fakten ganz deutlich darlegen
ja, gute Arbeit lohnt sich, dann haben zumindest alle die Zahlen, da kennen alle die Durchschnittsalter, den Krankenstand, den Unterrichtsausfall, die Mangelfächer, die fachfremde Besetzung. Deswegen braucht es ganz dringend – das sage ich auch immer wieder – ein neues Personalentwicklungskonzept Schule. Und hier sehen wir, da ist tatsächlich das Bildungsministerium gefordert, gemeinsam mit den Gewerkschaften und Verbänden zukunftsfähige Lösungen zu erarbeiten. Dafür müssen dann natürlich auch durch die Finanzministerin ausreichende Mittel bereitgestellt werden.
Jetzt mal zu der Anzahl der Neueinstellungen: Ich erinnere mich nur zu gut, lieber Herr Emde, an Ihren letzten Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot, die schwarzrote Herzkammer, die ja heute auch schon bemüht wurde. In diesem Koalitionsvertrag stand auch: 2.500 Neueinstellungen in der letzten Legislatur. Und Sie haben uns hier wortreich fünf Jahre lang dargelegt, dass diese 2.500 überhaupt nicht gebraucht werden, viel zu hoch geplant worden wären. Und jetzt stellen Sie sich ernsthaft hier vorn hin und sagen: Huch, die 500, die ihr pro Jahr einstellt, sind ja viel zu wenig, wir brauchen sehr viel mehr und – ach Gott – es scheiden ja tatsächlich sehr viel mehr Hunderte Lehrerinnen und Lehrer aus, als wir wieder einstellen. Ich kann nur sagen: Wie janusköpfig ist das denn? Sie wollten es nicht wissen, Sie wollten es nicht sehen und stellen sich jetzt hier hin, als hätten Sie es eben erst bemerkt.
Wir haben jedenfalls die Neueinstellungen erhöht. Es waren 600 in 2016, es werden 700 in 2017 sein. Bei den jährlichen Einstellungskorridoren – das sage ich auch ganz offen – der kommenden Jahre werden wir nachsteuern müssen und die im Koalitionsvertrag festgelegten 500 Neueinstellungen pro Jahr reichen absehbar nicht aus. Das wissen wir auch, wir konnten das ja auch heute in einem Inter
view mit Susanne Hennig-Wellsow nachlesen. Da bin ich ganz bei ihr, wir werden gemeinsam darüber reden müssen.
Ich will mich auch nicht um einen durchaus strittigen Punkt innerhalb unserer Koalitionsfraktionen drücken, nämlich die Frage der Verbeamtung. Über diese werden wir selbstverständlich reden müssen, keine Frage. Wir haben dafür im Koalitionsvertrag einen Prüfauftrag vorgesehen. Wir als Grüne sind jedenfalls skeptisch, denn ein Allheilmittel – das wissen eigentlich auch alle – ist die Verbeamtung mitnichten. Wir müssen vor allem auch über die Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen sprechen, das hatte auch die Frau Ministerin vorhin in ihrem Bericht angesprochen, beispielsweise in den naturwissenschaftlichen Fächern, in denen es sehr schwer ist, Lehrkräfte zu finden. Wir müssen aber auch, wenn wir über Verbeamtung reden, ganz genau hinschauen, was das an sonstigen Kosten mit sich bringt. Das wird hohe Pensionslasten mit sich bringen, da werden wir Rückstellungen bereitstellen müssen, wenn es dazu käme. Wir jedenfalls meinen, dass es ganz sicherlich nicht nur die Verbeamtung ist, sondern es gehört sehr viel mehr dazu, Lehrerinnen und Lehrern Lust auf Thüringen zu machen und ihnen zu sagen: Hier findet ihr eine Perspektive, hier werdet ihr dauerhaft gebraucht.
Jetzt zur Problematik der Klassenfahrten, die ja auch immer wieder gerne angesprochen wird. Die CDU suggeriert gerade, es gäbe keine ausreichenden Mittel für außerschulische Lernangebote, es gäbe eine Unterfinanzierung der Schulen bei den Klassenfahrten und es fehle an einer Absicherung von Arbeitsgemeinschaften. Wenn man sich das genau anschaut, bleibt von dem Getöse allerdings nicht viel übrig, denn viele von Ihren Behauptungen treffen schlichtweg nicht zu. Die Mittel für die Lehrer-Reisekosten: Auch das war schon Thema, ich meine, Frau Dr. Klaubert hat das sehr ausführlich ausgeführt. Wir alle wissen um die Debatten in der letzten Legislatur, dass Lehrerinnen und Lehrer erst noch Geld mitbringen mussten, um überhaupt auf Klassenfahrt zu gehen. Das haben wir geändert und dafür endlich Lösungen auf den Weg gebracht. Auch die Mittel für die Reisekosten für Maßnahmen im Rahmen von Lernen am anderen Ort und Klassenfahrten sind unverändert im Landeshaushalt enthalten. Da werden wir uns dann genau anschauen müssen, wie viele Anträge es gegeben hat, wie viele bewilligt wurden.
Das ist kein Quatsch, das ist Realität, lieber Herr Tischner. Sie haben keinen einzigen Antrag zum Haushalt zuwege gebracht, das müssten Sie sich
Auch bei der personellen Absicherung von Arbeitsgemeinschaften gibt es keinerlei Einschränkungen. Die Kooperation der Grundschulhorte im Ganztag mit Vereinen und Projekten wird es weiterhin geben. Das Ministerium hat bereits zugesagt, dass den Schulhorten dieselben Mittel wie im Vorjahr zur Verfügung stehen werden, das sind über 800.000 Euro. Auch die Betreuungsschlüssel an den Horten sind im Rahmen der Übertragung des Hortpersonals von den Kommunen zum Land – wie gesagt – in jetzt unbefristete Beschäftigungsverhältnisse unverändert geblieben. Herr Tischner hat vorhin gelobt, dass das Floating-Modell damals gemacht werden musste, um den Lehrerinnen und Lehrern eine Perspektive zu geben. Wir haben den Erzieherinnen und Erziehern der Horte endlich eine Perspektive gegeben, und zwar unbefristet beim Land.
94 Prozent haben das auch gern mitgemacht. Und wir sind uns sehr sicher, dass auch die wenigen frei gewordenen Stellen zügig nachbesetzt werden. Auch die vermeintlichen Bestrebungen, die Sie von der CDU ausgemacht haben wollen, die Horte und Grundschulen verpflichtend zu geschlossenen Ganztagsschulen umzubauen, gibt es nicht. Das ist schlichtweg etwas, das Sie als Schreckgespenst an die Wand malen. Niemand will das. Wir wollen Angebote machen, die wahrgenommen werden können, aber niemand muss. Unser erklärtes Ziel ist es vielmehr, dass wir die Grundschulen zu wirklichen Ganztagsschulen weiterentwickeln. Das heißt, dort wo es von Eltern, Lehrkräften und Kommunen gewünscht ist, soll verstärkt rhythmisiert, also in einer Verschränkung von Unterricht- und Freizeitphasen gearbeitet werden.
Nun zu den Spezialgymnasien: Sie sind ganz wichtige Bausteine in der Thüringer Bildungslandschaft und wir als drei Koalitionsfraktionen haben uns vehement dafür eingesetzt, dass die Erhöhung der Gebühren für die Unterbringung in den Internaten und Spezialgymnasien teilweise zurückgenommen wurde und gemeinsam mit den anderen Landtagsfraktionen eine moderate Gebührenerhöhung auf den Weg gebracht. Es gibt nun eine andere soziale Staffelung. Auch die werden wir uns in ihrer praktischen Wirkung genau anschauen müssen, das haben wir auch in der Anhörung zugesagt, die hier im Ausschuss stattgefunden hat. Bereits jetzt enthält übrigens § 25 des Thüringer Schulgesetzes die Formulierung, dass jeder Schüler das Recht hat, eine seiner Befähigung und Leistung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten und
dass außergewöhnliche Begabungen in besonderer Weise gefördert werden. Und dazu stehen wir selbstverständlich auch als rot-rot-grüne Koalition. Da braucht es keine Aufforderung durch den Antrag der CDU, dass wir leistungsstarke Schülerinnen zu fördern haben. Wir sind uns sicher, dass es den Schulen gelingt, diese Aufgabe gut umzusetzen und Verbesserungen sind selbstverständlich immer möglich.
Abschließend will ich noch einmal zusammenfassen: Ihr Antrag ist aus den vorgenannten Gründen nicht zustimmungsfähig. Da teile ich die Einschätzung von meinen Kollegen Wolf und auch Rosin. Im Ausschuss hatten wir das im Übrigen auch alles schon vielfach. Der Antrag ist durch ideologische Elemente geprägt. Die CDU nimmt die Schulpolitik in Thüringen offenkundig nicht wirklich ernst. Das mussten wir heute hier erleben, indem sie Schulpolitik im Landtag nur aus dem Grund heraus betreibt, um pünktlich zum Schulbeginn Stimmung gegen eine gut arbeitende Landesregierung zu machen.
Sicherlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind überall Verbesserungen möglich. Aber der Antrag der CDU enthält kaum bis nur wenige ernsthafte Ansatzpunkte für eine bessere Bildungspolitik in Thüringen und deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen herzlichen Dank.
Ja, meine Damen und Herren, ich wollte nichts mehr sagen. Aber nachdem ich dann gehört habe, wir haben noch 15 Minuten und 50 Sekunden Zeit,
ist natürlich der Drang ziemlich groß. Letztendlich ausschlaggebend war Frau Rosin, hier vorn am Rednerpult, die sich hier hingestellt hat und der CDU ein rein populistisches Handeln vorgeworfen hat, was die Sondersitzung dieses Plenums heute angeht. Ich muss sagen, Frau Rosin, da haben Sie hundertprozentig recht und den Nagel auf den Kopf getroffen.
Diese Sondersitzung wurde einberufen, nachdem die CDU gemerkt hat, oh, Mensch, die AfD hat eine Sondersitzung einberufen, da müssten wir auch was machen. Welches Thema nehmen wir denn da? Da wurde ein Thema herausgearbeitet. Ich will mal sagen, der Antrag ist ja ganz vernünftig – oder sagen wir mal, der Antrag ist nicht vernünftig, aber
vernünftig geschrieben. Man kann ihn lesen und er besteht aus 19, nein, neun Berichtsverlangen an die Landesregierung, aus 18 Aufforderungsverlangen an die Landesregierung und dann noch so als Sahnehäubchen an eine Ministerin, die die erste linke Bildungsministerin seit Margot Honecker ist.