Protocol of the Session on June 24, 2016

(Beifall CDU)

Herr Kramer kommt nicht aus dem Sicherheitsbereich und auch nicht aus dem öffentlichen Dienst, ist quasi ein Seiteneinsteiger, wenn ich das so sagen darf. Die Mitglieder der Kommission – ich hatte das bereits getan – begrüßen Herrn Kramer in seinem neuen Amt und gehen von einer guten Zusammenarbeit aus.

(Beifall CDU, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, einen eindringlichen Wunsch möchte ich an dieser Stelle aussprechen. Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz entfiel die Verpflichtung für die Landesregierung, die Öffentlichkeit jährlich über die Arbeit des Verfassungsschutzes in einem Verfassungsschutzbericht zu informieren. Die Landesregierung teilte im Rahmen von Antworten auf Kleine Anfragen der Abgeordneten Walk und Bühl sowie des Abgeordneten Henke hierzu mit, dass vorgesehen sei, im II. Quartal dieses Jahres einen Doppeljahresbericht 2014/2015 vorzulegen.

(Beifall DIE LINKE)

Überdenken Sie die Entscheidung des zweijährigen Turnus bitte noch einmal. Es ist aus Sicht der Kommission angebracht, zum jährlichen Turnus zurückzukehren. Die Verfassungsschutzberichte bieten der interessierten Öffentlichkeit anhand aktueller Informationen einen umfänglichen Überblick über die Entwicklungen in den beobachteten Phänomenbereichen und zu den möglichen Gefährdungstendenzen in Thüringen. Gerade das Aufkommen neuer Parteistrukturen in der rechtsextremen Szene zeigt die Notwendigkeit einer öffentlichen Auseinandersetzung auf aktuellem Stand.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit der letzten Berichterstattung im April 2014 trat die Parlamentarische Kontrollkommission zu insgesamt 23 Sitzungen zusammen. Diese relativ hohe Sitzungszahl erklärt sich damit, dass wir bereits im Laufe der letzten Wahlperiode als Ausfluss der Beratungen zum Komplex „Nationalsozialistischer Untergrund“ einen in der Regel monatlichen Sitzungsturnus eingeführt und diesen Turnus auch beibehalten haben. Der Turnus ist in unserer Geschäftsordnung entsprechend verankert.

Lassen Sie mich den gesetzlichen Auftrag des Amts für Verfassungsschutz hier in Erinnerung rufen. Nach § 4 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz ist es Aufgabe des Amts für Verfassungsschutz, es den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen.

(Beifall CDU, AfD)

Um diese gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, beobachtet das Amt für Verfassungsschutz Bestrebungen nach § 4 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz und ordnet diese den Phänomenbereichen Rechts-, Links- und Ausländerextremismus, hier insbesondere salafistische und islamistische Bestrebungen, zu. Daneben erfolgt auch eine Beobachtung hinsichtlich eventueller früherer, fortwirkender Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungs

und Abwehrdienste der ehemaligen DDR und Spionageversuche.

(Beifall CDU)

Im zweiten Teil meines Berichts möchte ich nun auf die einzelnen Phänomenbereiche und Unterrichtungsschwerpunkte eingehen.

Beginnen werde ich mit dem Phänomenbereich Rechtsextremismus. Schwerpunkte meiner Ausführungen werden die Entwicklungen der rechtsextremistischen Parteistrukturen, das NPD-Verbotsverfahren, rechtsextremistische Musikveranstaltungen sowie die Beteiligung rechtsextremistischer Personen und Gruppierungen an Demonstrationen gegen die Flüchtlingspolitik und Flüchtlingsunterkünfte sein.

Aufgrund der zentralen Lage kommt Thüringen im Rahmen der nationalen und internationalen Vernetzung rechtsextremer Strukturen eine besondere Bedeutung zu. Die NPD ist nach wie vor die bedeutendste parteipolitische Kraft im rechtsextremistischen Spektrum, wenngleich ihre Bedeutung und Schlagkraft zu schwinden scheint. Bei den letzten Europawahlen erzielte die Partei in Thüringen 3,4 Prozent der gültigen Stimmen. Damit hatte sie nach Sachsen – hier waren es 3,6 Prozent der Stimmen – den zweithöchsten Wählerzuspruch in der Bundesrepublik Deutschland. Sie entsendet damit erstmals einen Abgeordneten aus ihren Reihen in das Europäische Parlament.

Bei den Kommunalwahlen des Jahres 2014 trat die NPD mit 128 Kandidaten bei den Wahlen zu zwölf Kreistagen und zu Stadträten von vier kreisfreien Städten sowie mit 66 Kandidaten zu den Gemeinderatswahlen an. Insgesamt gelang es der Partei, mit 60 Mandaten in 38 Thüringer Kommunalvertretungen einzuziehen. Abgesehen von Erfurt und Weimar konnte die NPD überall Stimmenzuwächse erzielen. Den deutlichsten Zuspruch bei den Kreistagswahlen bzw. Stadtratswahlen von kreisfreien Städten erzielte sie in Eisenach, im Kyffhäuserkreis, im Wartburgkreis und im Landkreis SaalfeldRudolstadt. Überdurchschnittlich erfolgreich bei den Gemeinderatswahlen war die NPD beispielsweise in Urnshausen im Wartburgkreis, in Fretterode im Landkreis Eichsfeld und in Lauscha im Landkreis Sonneberg. Diese Ergebnisse dürften auf die Akzeptanz einzelner NPD-Funktionäre im örtlichen Umfeld zurückzuführen sein.

Das Ergebnis der NPD bei der Europawahl entsprach in etwa dem der Bundestagswahl 2013. Die Partei verlor im Vergleich zur Bundestagswahl sogar etwas an Zustimmung und konnte von der deutlich niedrigeren Wahlbeteiligung offensichtlich nicht profitieren. Auch die durch den Wegfall der 3-Prozent-Sperrklausel gestiegene Chance, in das Europäische Parlament einzuziehen, führte nicht zu einer stärkeren Wählermobilisierung. Dies ist zu

nächst einmal ein erfreulicher Umstand, kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch ein einziger Sitz im Europäischen Parlament, den die NPD erringen konnte, ein Sitz zu viel ist.

(Beifall CDU)

Bei den Kommunalwahlen konnte die NPD die Anzahl ihrer Mandate hauptsächlich dadurch steigern, dass sie in wesentlich mehr Kommunen antrat als noch im Jahr 2009. Ganz offensichtlich verfügt die NPD über ein Wählerpotenzial im meist unteren einstelligen Bereich, das sie mit geeigneten Kandidaten abrufen kann. Zudem gelang es der NPD dort, wo sie 2009 schon kandidierte, Stimmen hinzuzugewinnen. Lediglich in den Städten Erfurt und Weimar verlor sie an Zuspruch.

Was die politische Arbeit vor Ort betrifft, dürfte der tatsächliche Einfluss der NPD auf die Entscheidungen der Kommunalvertretungen jedoch weiter gering bleiben, konnte sie doch bereits in der vorangegangenen Wahlperiode dort keine politischen Akzente setzen. Zudem war ihre öffentliche Wahrnehmbarkeit gering.

Mit großer Erleichterung haben wir am Abend des 14. September 2014 zur Kenntnis nehmen können, dass es der NPD wiederum nicht gelungen war, die 5-Prozent-Hürde zu überspringen und somit in den Thüringer Landtag einzuziehen. Wenngleich die NPD bei den Landesstimmen etwa ein Viertel der Stimmen gegenüber der Landtagswahl 2009 verlor,

(Beifall CDU)

lag das relative Ergebnis bei den Landesstimmen bei 3,6 Prozent und bei den Wahlkreisstimmen bei 4,6 Prozent. Bei den Wahlkreisstimmen war somit gegenüber den Landtagswahlen 2009 ein leichter Zuwachs um 0,1 Prozentpunkte zu verzeichnen.

Die Thüringer NPD verfügte über ein festes Wählerpotenzial. Mit diesem waren jedoch lediglich Werte im niedrigen einstelligen Bereich zu erreichen. Nur bei einzelnen, im örtlichen Umfeld verankerten Bewerbern konnte sie deutlich höheren Zuspruch erzielen. Protestwähler schienen sich jedoch für andere Parteien zu entscheiden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben der NPD gibt es in Thüringen im rechtsextremistischen Parteienspektrum auch Organisationsstrukturen weiterer relativ neuer Kleinparteien. So verfügt die im Jahr 2013 gegründete Partei Der III. Weg hier bereits über mehrere Stützpunkte. Name und Symbolik der Partei lassen Anlehnungen an das Dritte Reich bzw. den Nationalsozialismus erkennen. Die Partei versucht bereits seit dem Jahr 2014 in Thüringen Fuß zu fassen und führte einzelne Informationsveranstaltungen durch. Zudem richtete sie in den letzten beiden Jahren auch ihre Gesamtparteitage in Kirchheim aus, die jedoch ohne

größere Außenwirkung blieben. Die Partei verfügte 2014 deutschlandweit über 200 Mitglieder.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Alles öffentliche Informationen!)

Die Partei wurde in Thüringen auch bereits anderweitig mehrfach aktiv. Am 1. Mai 2015 versammelten sich beispielsweise 600 Personen in Saalfeld zu einer Kundgebung ebendieser Partei Der III. Weg. Die Veranstaltung wurde von Rechtsextremisten aus anderen Bundesländern geprägt‚ aus Thüringen beteiligten sich hauptsächlich Angehörige der Freien Kräfte. Nachdem die Aufzugsstrecke durch Gegendemonstranten blockiert wurde, löste der Veranstalter die Demonstration vorzeitig auf. Insgesamt beteiligten sich 1.000 Personen an der Gegendemonstration.

In und neben der Versammlung kam es zu gewalttätigen Übergriffen aus den Reihen der Rechtsextremisten. Es wurden mehrere Personen verletzt. Eine größere Gruppe von Demonstranten konnte zudem polizeilich unbegleitet vom Bahnhof zum Kundgebungsplatz gelangen. Dort fanden zur selben Zeit ein Familienfest und weitere Gegenveranstaltungen statt. In der Saalstraße kam es zu einem Angriff der Rechtsextremisten auf eine Gruppe junger Punks.

Ebenfalls am 1. Mai 2015 störte auch eine circa 40 Personen umfassende Gruppe von Rechtsextremisten eine 1.-Mai-Kundgebung des DGB in Weimar. Sie brachte ein Rednermikrofon in ihren Besitz und es kam tatsächlich zu Übergriffen auf Teilnehmer der Veranstaltung. Zudem bedrängten die Angreifer den Weimarer Oberbürgermeister und einen SPD-Bundestagsabgeordneten, der eine Rede halten wollte. Die der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten zuzurechnenden Störer wurden wenig später von der Polizei gestellt. Zwischenzeitlich wurden mehrere Personen angeklagt. Ihnen wird ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Zudem wurden zahlreiche Anträge auf Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Weimar gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit Juli des vergangenen Jahres versucht die Partei Die Rechte, eine weitere Kleinpartei im rechtsextremistischen Parteienspektrum, mit der Gründung eines Landesverbands Organisationsstrukturen in Thüringen aufzubauen. Mit mehreren Kundgebungen und Demonstrationen trat die Partei öffentlichkeitswirksam in Erscheinung, wobei die Teilnehmerzahl meist überschaubar war. Deutschlandweit hatte die Partei im Jahr 2014 500 Mitglieder.

Ob sich die neuen Strukturen langfristig etablieren können, bleibt auch vor dem Hintergrund des Fortgangs des NPD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht abzuwarten. Zudem stellt sich die Frage: Könnte es sich bei den Neugrün

dungen bzw. der Etablierung bereits um erste Versuche der Bildung von Nachfolgeund Auffangstrukturen für eine eventuell zukünftig verbotene NPD handeln? Denn eines ist gewiss: Die menschenverachtende Ideologie dieser Partei verschwindet nicht mit deren Verbot, nein, sie lebt weiter und sucht sich neue Organisationsformen und Strukturen.

(Beifall CDU)

Der Kampf gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Nationalismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich alle Demokraten stellen müssen. Gerade wir Abgeordneten sind dabei in einer besonderen Verantwortung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf die NPD zurückkommen und auf einige öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen hinweisen, die in der Kommission erörtert wurden. In den Beginn des aktuellen Berichtszeitraums fiel im Mai 2014 der zum vierten Mal ausgerichtete sogenannte Eichsfeldtag der NPD in Leinefelde, der auch als kommunaler Wahlkampfauftakt betrieben wurde. Im Laufe der Veranstaltung fanden sich circa 400 Personen ein. Die Teilnehmerzahl bewegte sich somit auf dem Niveau der Jahre 2011 und 2013. Neben Redebeiträgen politischer Führungskräfte der NPD wurde das Musikprogramm wiederum von einschlägigen rechtsextremistischen Bands bestritten. Die Veranstaltung fand ihre Fortsetzung im Juni des letzten Jahres mit insgesamt circa 450 Besuchern. Der NPD-Eichsfeldtag hat sich zwischenzeitlich – so muss man es sagen – in der Region etabliert.

Eine weitere überregional bedeutsame Veranstaltung der NPD, der sogenannte Rock für Deutschland, fand im Juli 2014 in Gera statt. An der Veranstaltung nahmen etwa 320 Personen teil. Das Programm umfasste im Wechsel dargebotene einschlägige Rede- und Musikbeiträge. Zusätzlich wurden Informations- und Verkaufsstände betrieben. Die Veranstaltung, welche seit 2003 durchgeführt wird, entwickelte sich in den vergangenen Jahren zu einer der größten öffentlichkeitswirksamen Aktionen des überregionalen rechtsextremistischen Spektrums, die von Thüringer Rechtsextremisten organisiert wird. In der Rückschau ist festzustellen, dass sich die Teilnehmerzahl im Jahr 2014 auf dem drittniedrigsten Stand befand. Wir alle erinnern uns an das Jahr 2009, als die Veranstaltung einen Besucherrekord mit 3.900 Rechtsextremisten zu verzeichnen hatte. Das Konzept der Organisatoren, über rechtsextremistische Musik sowohl Sympathisanten, junge aktionsorientierte Rechtsextremisten als auch Freie Kräfte für die längerfristige politische Arbeit der NPD zu gewinnen, scheint bei der geringen Mobilisierungsfähigkeit des parlamentarischen Arms der Bewegung nicht aufgegangen zu sein.

In diesem Zusammenhang ist auch die rechtsextremistische Kundgebung am 23. Mai des letzten Jahres in Hildburghausen mit rund 1.500 Teilnehmern zu sehen, wenngleich hier nicht die NPD verantwortlich zeichnete, sondern ein Protagonist des Bündnisses Zukunft Hildburghausen. Anreisen erfolgten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland, so aus Ungarn, Polen, Österreich und Russland. Im Laufe der Veranstaltung traten rechtsextremistische Bands auf. Im Wechsel dazu erfolgten Redebeiträge unter anderem von Vertretern der NPD, der Partei Die Rechte und der Europäischen Aktion. Die musikalischen Beiträge prägten die Veranstaltung, Redebeiträge machten nur einen Bruchteil des Programms aus.

Einen traurigen Besucherrekord mit circa 3.500 Teilnehmern verzeichnete die Veranstaltung in Hildburghausen am 7. Mai dieses Jahres. Neben Besuchern aus dem Bundesgebiet reisten auch Teilnehmer aus mehreren europäischen Ländern an.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich einen weiteren Aspekt aufgreifen, der uns Abgeordnete in besonderer Weise betraf. Im Rahmen des Landtagswahlkampfs 2014 beteiligten sich am 17. Juli circa 20 Personen an einer Kundgebung des NPD-Landesverbands vor dem Thüringer Landtag. Die symbolisch als „Einzug in den Landtag“ bezeichnete Aktion wurde von Gegendemonstranten verhindert. Sie blockierten die Zugänge zum Gebäude. Wenngleich die relativ kleine Anzahl an von der NPD mobilisierten Demonstranten durchaus bezeichnend für den Zustand der Partei sein kann, so geht der Appell an uns Abgeordnete, gegen extremistisches Handeln jeder Art Gesicht zu zeigen. Rechtsextremistisches Gedankengut und rechtsextremistisches Handeln befinden sich außerhalb des demokratischen Wertekanons und stoßen daher auf unsere entschiedene Ablehnung.

(Beifall im Hause)

Trat die NPD Thüringen nach der für sie gescheiterten Landtagswahl 2014 kaum noch öffentlich mit eigenen Veranstaltungen in Erscheinung, entfaltete sie im September des letzten Jahres wieder entsprechende Aktivtäten und richtete ihren Fokus dabei auf das Thema „Asyl“, aber auch auf die wegen des Zustroms von Flüchtlingen in Thüringen geschaffenen Unterbringungsmöglichkeiten. Sie beteiligte sich an einer Reihe von Demonstrationen und Protestkundgebungen vor Einrichtungen, die der Flüchtlingsunterbringung dienten oder dienen sollten. Der NPD gelingt es dabei durchaus, themenabhängig ein größeres Publikum anzusprechen. In Zusammenhang mit den benannten Veranstaltungen geht dieses mitunter über die eigene Klientel hinaus.

Neben der Anmeldung und Ausrichtung von Kundgebungen der beschriebenen Art durch die NPD

bzw. von Freien Kräften beteiligten sich Rechtsextremisten auch an weiteren gegen die Asylpolitik der Bundes- und Landesregierung gerichteten Demonstrationen. Bekannte Rechtsextremisten versuchten, die Veranstaltung als Plattform für ihre Propaganda zu nutzen und sich durch spätere Interneteinstellungen als Teil der Protestbewegung in Szene zu setzen. Zudem wurden die Themen „Asyl“, „Flüchtlinge“ und „Zuwanderung“ auch von Bürgerbündnissen aufgegriffen, die eindeutig dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf einen weiteren Aspekt zur NPD kommen; im letzten Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2014 war es bereits Thema. Wie Sie wissen, hat der Präsident des Bundesrats im Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD eingereicht. Die Parlamentarische Kontrollkommission wurde von der Landesregierung sowohl hierüber als auch über wesentliche Verfahrens- und Sachstände informiert. Zudem wurden relevante Schriftsätze übergeben.

Zwischenzeitlich fand Anfang März an drei Tagen die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Das Bundesverfassungsgericht stellte in diesem Rahmen fest, dass es für die Behauptung der NPD-Vertreter, die Partei sei weiterhin von V-Leuten des Verfassungsschutzes unterwandert, keine belastbaren Belege gibt. Ebenso wurden die Befangenheitsanträge gegen die Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter M. Huber, ehemaliger Innenminister Thüringens, und Peter Müller, ehemaliger Saarländischer Ministerpräsident, wegen früherer Äußerungen zur NPD abgelehnt.

(Beifall CDU)

Bemerkenswert für Thüringen. Im Weiteren hat das Gericht die generellen Voraussetzungen für ein Parteiverbot im 21. Jahrhundert erörtert. Die Parlamentarische Kontrollkommission unterstützt das Parteiverbotsverfahren, hat jedoch auch Bedenken, die sie bereits im Rahmen früherer Tätigkeitsberichte äußerte. In der Gewährleistung der V-Mann-Freiheit des Verfahrens sieht die Kommission einen wesentlichen Beitrag Thüringens für den erfolgreichen Abschluss des Verbotsverfahrens.