Protocol of the Session on April 22, 2016

stimmen gibt es dann keine, Enthaltungen auch nicht. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 6/1765 unter Berücksichtigung der gerade eben durchgeführten Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Gegenstimmen aus der AfD-Fraktion. Damit mit übergroßer Mehrheit so angenommen.

Die Abstimmung über den Alternativantrag hat sich damit erledigt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 14

Förderung der Fortbildung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1766 - Neufassung dazu: Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1908

Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich wünscht das Wort zur Begründung für den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag zur Förderung der Fortbildung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter eingereicht. Hintergrund ist: Es hat hierzu eine Verwaltungsvorschrift gegeben, die schon im Jahr 2013 ausgelaufen ist. Seitdem findet keine reguläre Förderung dieser wichtigen Arbeit mehr statt. Wir haben in Thüringen derzeit etwa 1.200 ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit und dazu kommen noch etwa 1.800 Schöffinnen und Schöffen. Wir sind vom DGB und anderen mehrfach aufgefordert worden, doch wieder für eine reguläre Förderung zu sorgen. Im Moment wird die Fortbildung und Förderung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter quasi aus Lottomitteln über die unterschiedlichen Ministerien finanziert. Um wieder für Kontinuität zu sorgen, haben wir diesen Antrag eingereicht. Namens der drei Koalitionsfraktionen werden wir um Überweisung an den Justiz-, Migrations- und Verbraucherschutzausschuss werben, da wir durchaus noch Diskussionsbedarf sehen.

(Abg. Henke)

Wir sind beispielsweise vom Verband der Schöffinnen und Schöffen angeschrieben worden, die darauf hingewiesen haben, dass auch sie einen Fortbildungsbedarf sehen. Wir wollen das Anliegen gern aufgreifen und mit Ihnen konstruktiv diskutieren und bitten daher um Zustimmung zur Überweisung. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Rothe-Beinlich, vielen herzlichen Dank. Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall, sodass ich die Aussprache eröffne und zunächst Herrn Abgeordneten Brandner für die AfD-Fraktion das Wort erteile. Bitte schön.

Frau Rothe-Beinlich, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass der Antrag so, wie er vorliegt, nicht bleiben soll? Denn da müsste ich meine Rede ein bisschen anpassen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn Sie mir zugehört hätten, würden Sie wissen, was ich gesagt habe!)

Ja, Sie müssen ja nicht gleich wieder so rumkeifen, ich habe nur vernünftig gefragt. Dann bleibe ich dabei, dann verstehe ich das mal so, wie er vorliegt.

Es wird ein Antrag vorgelegt, der unscheinbar und harmlos aussieht, aber es in sich hat, meine Damen und Herren. Die Landesregierung soll eine Verwaltungsvorschrift mit der spektakulären Bezeichnung „3221-523/10“ neu auflegen, die man bewusst Mitte 2013 hatte auslaufen lassen. Auf Grundlage dieser Verwaltungsvorschrift waren Zuwendungen an Verbände, Körperschaften und Organisationen gewährt worden, die ein Vorschlagsrecht für die Berufung ehrenamtlicher Richter haben. Die Verbände sollen damit den ehrenamtlichen Richtern Fortbildung zukommen lassen und sie ausbilden. Das alles klingt zunächst einmal löblich. Ehrenamt und Fortbildung, dagegen kann grundsätzlich niemand etwas haben. Aber der Teufel steckt hier im Detail.

(Beifall AfD)

Es hat gute Tradition in Deutschland, dass Sachkunde von ehrenamtlichen Richtern die Rechtsprechung der Berufsrichter stützt. Das war bereits in Preußen so im 18./19. Jahrhundert, in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Seitdem gibt es das. Der in wirtschaftlichen Dingen herausgebildete Sachverstand der Gewerbetreibenden sollte die Richterschaft dabei unterstützen, Recht zu sprechen und in den dafür offenen Bereichen sinnvolle Lösungen zu finden. Also das Volk sollte mitmachen. Bereits hier

muss man sich schon fragen, warum es überhaupt eine Fortbildung geben soll, wenn doch gerade die berufliche Sachkunde der ehrenamtlichen Richter, also eine bereits vorhandene Fähigkeit, der Grund überhaupt für die Berufung der Richter ist. Man mag zugeben, dass die profunde Kenntnis der ehrenamtlichen Richter von den komplexer werdenden Materien des von Ihnen anzuwendenden Rechts positive Auswirkungen haben kann auf deren Tätigkeit. Mit der gleichen Berechtigung allerdings kann gesagt werden, dass das entstandene Dickicht und der jahrzehntelange Wildwuchs im deutschen Recht nicht durch das Fortbilden immer neuer Richter beseitigt werden kann. Man kann auch sagen, ob es nicht ein bisschen Mut haben könnte, dass man da ansetzt und etwas entrümpelt und das Dickicht etwas durchschaubarer macht.

Festzuhalten bleibt, dass die behauptete fehlende Kenntnis im Prozessrecht und in der Verästelung des materiellen Rechts kein Grund für die Beteiligung der ehrenamtlichen Richter ist. Es ist, wie dargelegt, deren Sachkunde und deren einschlägige Lebenserfahrung. Wer mehr juristische Kompetenz bei den Gerichten vorfinden möchte, muss dafür Sorge tragen, dass bessere Richterausbildung stattfindet und mehr Richter eingestellt werden. Die AfD hat dazu entsprechende Anträge gemacht. Auch da haben wir gemerkt: AfD wirkt – zwar mit einem Jahr Verspätung, aber neue Richter wurden aufgrund unserer Anträge letztendlich eingestellt.

(Beifall AfD)

Genau das Gegenteil tut allerdings die Landesregierung. Wenn ich den Blick noch mal auf die Referendarausbildung lenken darf und da das juristische Prekariat, was durch die Landesregierung und durch die unsoziale Vorgehensweise bei den Rechtsreferendaren nun ausgebildet wird. Die Rechtsprechung, meine Damen und Herren, gehört aus guten Gründen in die Hände einer unabhängigen Justiz. Das gehört zu den Grundlagen unseres aufgeklärten Rechtsstaats. Dabei soll es auch bleiben, meine Damen und Herren, aus Sicht der AfD. Die Kofinanzierung der Richterausbildung durch Lobbygruppen, nichts anderes sind DGB und der VTW, also der Verband der Thüringer Wirtschaft, führt zu einer Paralleljustiz und die lehnen wir sowohl hier als auch in anderen Bereichen ab.

(Beifall AfD)

Die Regierungsfraktionen vermeiden es, den Grund für die erneute Installierung der Mitte 2013 außer Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift – ich hatte das erwähnt – zu nennen. Auch eine Rechtsgrundlage findet sich ohne Weiteres für diese Neuinstallierung der Verwaltungsvorschrift nicht. Man kann in die §§ 44 und 23 Landeshaushaltsordnung schauen. Direkt überzeugend finde ich das nicht. Ich sehe und wir als AfD sehen keine, zumindest keine zweifelsfreie, gesetzliche Grundlage für eine sol

(Abg. Rothe-Beinlich)

che, zumal nun nach dem Änderungsantrag unbegrenzte, Finanzspritze für Lobbyorganisationen. Die Erfahrung, die wir in Thüringen leidvollerweise sammeln durften, mit der Finanzierung von Nicht-Regierungsorganisationen, dubiosen linken Vereinen und Zusammenschlüssen von linken und linksextremen Straßenschlägern, die sich am 20. April auch wieder neben rechten Straßenschlägern in Jena ausgetobt haben, diese Erfahrungen, die wir leidvoll sammeln mussten seit dem Amtsantritt der Ramelow-Regierung, machen uns auch hier misstrauisch, was hinter dieser Verwaltungsvorschrift stecken kann. Erinnert sei in dem Zusammenhang an die Finanzierung von Fahrten zur ausschließlichen Störung angemeldeter, politisch missliebiger Versammlungen, also Kundgebungen, und – recht aktuell – die Finanzierung des sehr suspekten Vereins „Antifaschistische Kultur und Politik in Südthüringen“. Dazu gibt es eine Kleine Anfrage in der Drucksache 6/1841. Dieser Verein führt rechtswidrig und entgegen den Förderrichtlinien dieses komischen Landesprogramms Veranstaltungen durch, die sich konkret gegen eine im Landtag vertretene Partei, nämlich gegen die AfD richten. Da versickern dann die Gelder. Es wird Gutes versprochen und Schlechtes getan.

(Beifall AfD)

In dem Zusammenhang fällt einem dann noch mal dieses unsägliche Programm für Toleranz und Demokratie und was weiß ich noch alles ein.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So was mögen Sie nicht. Das wis- sen wir!)

Das mögen wir schon, Herr Adams. Aber die Gelder werden zweckentfremdet. Das ist ein Feigenblatt, was Sie da gemacht haben. Sie pumpen über dieses Zwischeninstrument Gelder in linksextremistische und rechtsstaatsfeindliche Bewegungen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch überhaupt nicht das Thema jetzt! Thema verfehlt!)

Nichts anderes machen Sie. Sie können das Programm so nennen, der Name ist schön. Aber was dann da drinbleibt, wenn Sie die Hülle abgenommen haben, das ist ekelhaft.

Herr Brandner, ich würde Sie bitten, wieder zurück zur Sache zu kommen.

Na ja, wenn man hier dazwischenruft.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Wieso denn das auf einmal?)

Also, meine Damen und Herren, das alles und vieles mehr lässt befürchten, dass auch hier in diesem Fall – jetzt komme ich tatsächlich zum Thema zurück, Herr Carius – die Gelder zur nicht erlaubten Förderung politischer Indoktrination verwendet werden könnten, zumal auch der den Linken mehr oder weniger hörige DGB mit weiteren Steuergeldern bedacht werden soll. Besondere Nähe zu Herrn Ramelow hat dieser DGB ja immer wieder bewiesen, unlängst auch durch gemeinsame Reisen des Herrn Witt mit dem Herrn Ramelow.

Welche Interessen der DGB vertritt, erklärt sich beim Blick auf die Entwicklung der Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte. Einen ausufernden Versorgungsstaat, die Verteilung jedes nur greifbaren erwirtschafteten Euros in die Sozialindustrie, das will der DGB, nichts anderes, eine immer gefräßiger werdende Interessenvertretung von Gewerkschaften und Unternehmensverbänden, denen nur noch daran gelegen ist, die eigene Macht zu erhalten und sich im politischen Spiel unentbehrlich zu machen, meine Damen und Herren. Deshalb soll mit der Verwaltungsvorschrift, wie sie jetzt unbegrenzt, was die Höhe angeht, umgesetzt werden soll, gleichmäßig verteilt werden: ein paar zehntausend, ein paar hunderttausend Euro für Witt und seinen DGB, ein paar tausend, zehntausend oder hunderttausend Euro für den Verband Thüringer Wirtschaft und seinen überforderten Lobbyfunktionär Fauth. Da wird gleichmäßig verteilt, somit kaufe ich mir alle ein.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, die Gewerkschaften selbst sind längst Konzerne geworden, ohne jedoch den Vorschriften für Großunternehmen unterworfen zu sein. Die Frage der demokratischen Legitimation der Gewerkschaften stellt inzwischen kaum noch jemand. Der wirkliche Zweck der angedachten oder gewollten Subventionen wird auch nicht benannt. Das ist so gewollt. So bleibt denn auch der Antrag schön nebelig: keine Bestimmtheit, kein Zweck, kein Ausmaß – das Füllhorn wird ausgeschüttet über eine vermeintlich gute Sache. Warum – frage ich mich – werden Sie nicht deutlich? Vielleicht werden Sie im Ausschuss deutlicher. Ich bin gespannt. Aber ich glaube eher, Sie wissen genau, warum Sie nicht deutlich werden, um nämlich so eine Mogelpackung auf den Weg zu bringen wie dieses Programm für Demokratie und, was weiß ich, wo was Schönes draufsteht und was Schlechtes drin ist. So wird das wahrscheinlich hier auch ausgehen.

(Beifall AfD)

Abgesehen davon ist aus unserer Sicht völlig unverständlich, warum zusätzlich zum Vorschlagsrecht der Gewerkschaften, das ja schon einen immensen Einfluss auf die Gerichtsbarkeit darstellt, jetzt auch dieses Privileg aus Steuergeldern finanziert werden soll. Ein Privileg reicht, das ist eigent

lich schon zu viel, ein zweites braucht es ganz bestimmt nicht, meine Damen und Herren. Wer seine Interessen durchsetzen will wie der DGB oder der VTW, der soll das tun, aber auch selbst finanzieren. In den Zeiten leerer Kassen durch andauernden Rechtsbruch ist jede Zusatzausgabe ohnehin besonders sorgfältig zu prüfen. Diese Zusatzausgabe, die hier gewollt wird, ist wirklich überflüssig, meine Damen und Herren.

In der Neufassung der Drucksache wurde folgerichtig und wahrscheinlich nach intensiver Intervention des Witt-DGB und des Fauth-VTW, vielleicht auch bei gemeinsamen Reisen mit Herrn Ramelow, klammheimlich die ursprünglich vorgesehene jährliche Begrenzung von 10.000 Euro entfernt. Uferlos, meine Damen und Herren, sollen nun die Thüringer Steuerzahler dafür zahlen, dass mit der Regierung eng verwobene Interessenvertreter ihre eigensüchtigen Positionen an die von ihnen bestimmten Ehrenamtlichen vermitteln dürfen. Und das lehnen wir ganz klar ab.

(Beifall AfD)

Was wir nicht ablehnen – und das wird Sie nicht überraschen – ist eine vernünftige Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Richtern. Das geht aber nicht dadurch, dass man staatsnahe – ich sage nur Gewaltteilung – Lobbygruppen noch weiter mästet und nach dem Gießkannenprinzip bespaßt. Es geht dadurch, dass man den Ehrenamtlichen direkt Mittel zur Verfügung stellt, die die Ehrenamtlichen dann direkt in ihre Fortbildung investieren können. Das wäre der richtige Weg, zu sagen: Ihr Ehrenamtlichen, ihr bekommt sowieso eine Aufwandsentschädigung für eure Tätigkeit, ihr bekommt noch eine Pauschale im Jahr für die Fortbildung und die könnt ihr dann einsetzen, wie ihr wollt, und nicht zwangsmäßig beglückt durch DGB oder VTW.

(Beifall AfD)

Das funktioniert allerdings mit Ihrem Antrag nicht. Sie haben lieber den Untertan, der von oben geführt wird, und lehnen Selbstverantwortung ab.

Meine Damen und Herren, der Alternativantrag der CDU ist vernünftig, aber aussichtslos, wenn ich mir die Mehrheitsverhältnisse hier angucke.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Weil ihr dauernd mit den Linken mitstimmt! Deswe- gen!)

Sie mögen vielleicht, Herr Mohring, so ein bisschen Hoffnung gehabt haben, nachdem sich heute hier schon die Achse Walsmann – Korschewsky und die Achse Rothe-Beinlich – Herrgott herausgebildet haben, da sind Sie den Linken hinterhergelaufen. Aber es wird sich nicht auszahlen, glauben Sie mir das! Wenn die ihren Vorteil sehen, dann setzen die ihren Vorteil durch. Lassen Sie sich nicht wie der

Ochse am Nasenring durch die Manege führen, stimmen Sie einfach so, wie es sein sollte,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schließen Sie nicht immer von sich auf andere!)