Zum Gesetz: Die Landesregierung hätte dieses Gesetz, wenn sie richtige Prioritäten gesetzt hätte, bereits fertig haben können, Herr Tiefensee. Im letzten Jahr hätten wir es beschließen können, aber Sie haben lieber Ihre Kraft für Schaufensterreden und abstrakte Ideologieprojekte aufgewendet und die eine oder andere Frist verpennt. Wir hatten das vorhin schon beim Nachbarrechtsgesetz. Mehrfach mussten im Dezember Gesetze entfristet werden. Gott sei Dank und nur mehr oder weniger zufällig
kam es dazu, dass die Berufsakademien in Thüringen in diesem Jahr nicht ganz schließen mussten. Also Hals über Kopf ganz am Ende Knall auf Fall die Entfristung, jetzt gehen wir in die Gesetze. Jetzt liegt das Gesetz vor und das ist auch erst mal gut so.
Mit der Dualen Hochschule Thüringen soll die Attraktivität des dualen Studienangebots in Thüringen und vor allem in Gera erhöht werden. Es geht um die Verknüpfung von Theorie und Praxis, die ein Garant des Erfolgs der dualen Ausbildung in Deutschland und ein Exportschlager ist. Sie hilft unserem Mittelstand und sie macht unseren Mittelstand.
Gleichwohl lehnen wir Bachelor und Master ab, weil wir der Überzeugung sind, dass das deutsche Bildungssystem mit akademischen Diplomstudiengängen auf der einen Seite und einer praxisorientierten dualen Ausbildung auf der anderen Seite hervorragend war.
Ob es eine duale Hochschule also überhaupt braucht, ist eine grundsätzliche Frage für uns. Aber nun soll es sie geben und dann muss man sie auch optimal gestalten.
Zwar haben Sie, Herr Tiefensee, und Ihr Kabinett die ursprünglich geplante Gründung der dualen Hochschule in Thüringen zum 1. Januar 2016 verschlafen. Aber heute wurde es immerhin, wenn auch mit monatelanger Verspätung, geschafft, das Gesetz in der ersten Beratung hier in den Landtag einzubringen. Damit ist die Hochschule zwar noch lange nicht gegründet, aber immerhin ist ein erster Schritt getan – danke schön dafür.
Die duale Hochschulausbildung in Thüringen hat in ihrem kurzen Leben eine recht wechselvolle Geschichte hinter sich. Die Berufsakademie in Thüringen wurde 1998 gegründet, 2006 wieder aufgelöst. Ihren Platz nahmen die Berufsakademien in Gera und Eisenach ein, die durch die Staatliche Studienakademie Thüringen als Anstalt des öffentlichen Rechts vertreten wurden. Nun stehen wir vor einer neuen Gründung, nämlich der Gründung der Dualen Hochschulen Gera und Eisenach als hoffentlich letztes Kapitel in der Geschichte.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat das Problem der in den letzten Jahren sinkenden, zuletzt stagnierenden Studienzahlen, wenn man das auf Gera bezieht, wohl erkannt. Man kann sich zunächst auch die Frage stellen, ob Gera für Stu
Bitte, Frau Henfling, habe ich sechsmal die Sechs gewählt, oder warum stöhnen Sie mir hier einfach in meine Rede rein?
Halten Sie sich mit Stöhnen einfach zurück. Stöhnen Sie anderen Leuten ins Ohr, aber nicht mir hier vorn, wenn ich am Rednerpult stehe. –
einen auch aus Sicht der AfD-Fraktion grundsätzlich, Frau Henfling, richtigen Weg. Denn auch wir hatten schon in unserem Wahlprogramm vor etwa zwei Jahren – und damit offenbar der Ramelow-Regierung voraus – gefordert, die Hochschulstudiengänge in Thüringen zu fördern und zu stärken.
Doch wie so oft liegen die Probleme in den Details. Die duale Hochschule soll erstmals dazu befugt sein, akademische Grade anstelle der bisherigen staatlichen Abschlussbezeichnungen zu verleihen, was für Studenten einen erheblichen Unterschied und natürlich einen großen Teil der Attraktivität ausmacht. Problematisch ist aber die Nachgraduierung, beispielsweise in § 10 des Gesetzentwurfs. Der Student hat sich ursprünglich für einen bestimmten Studiengang entschieden; das auch im Hinblick auf die Konsequenz, möglicherweise keinen akademischen Grad erlangen zu können. Dass sich eine solche Bildungseinrichtung im Laufe der Geschichte wandelt, kommt vor. Dass man dann aber auf Antrag eine Abschlussbezeichnung in einen akademischen Grad umwandeln können soll, das erscheint uns nicht redlich, hier sehen wir ganz dringenden Änderungsbedarf.
Die Einstellung von zusätzlichen Professoren ist ebenfalls zu begrüßen, wenngleich es für uns inakzeptabel ist, wie die Lehrbeauftragten, die an der Hochschule einen großen Teil der Lehraufgaben wahrnehmen, behandelt werden, nämlich unsozial, und ausgebeutet werden sie.
Dieses Thema haben wir schon öfter mal angesprochen. Dass Sie von den Linken für diese Gruppe wenig übrig haben und überhaupt der Intelligenz auch historisch gesehen mehr als skeptisch gegenüberstehen, unterstrichen schon Ihre Initiativen in der Vergangenheit,
in der die Lehrbeauftragten nie eine Rolle spielten. Wir legen den Schwerpunkt auf die Lehrbeauftragten, die müssen besser ausgestattet werden.
Wenn wir schon bei der Intelligenz sind, meine Damen und Herren bei den Linken, da sehen Sie auch, was bei Ihrer Fraktion fehlt, auch wenn Herr Harzer gerade mal draußen ist. Trotzdem fehlt es an Intelligenz in Ihrer Fraktion.
Ich bin überzeugt, dass keiner von Ihnen die Aufgaben eines Lehrbeauftragten für 14 bis 18 Euro pro Stunde übernehmen würde, zumal davon auch noch Altersvorsorge, Krankenkasse und Urlaub bestritten werden müssen. Wir wissen selbst, wie Sie sich hier mit Händen und Füßen wehren, wenn wir an die Diäten und Versorgungsprivilegien der Abgeordneten herangehen wollen. Auf der anderen Seite speisen Sie die Lehrbeauftragten mit 14 bis 18 Euro pro Stunde ab; das ist auch unredlich, meine Damen und Herren.
Nutzen Sie also den Gesetzentwurf dazu, entweder die Bezahlung der Lehrbeauftragten zu verbessern oder aber mehr akademisches Personal einzustellen.
Herr Abgeordneter Brandner, Abgeordneter Voigt möchte Ihnen bitte eine Frage stellen. Gestatten Sie das?
Ich bin mir nicht sicher, ob ich intelligente Fragen stellen kann, die Ihnen angemessen sind. Ich würde es trotzdem probieren, und zwar, weil Sie jetzt gerade über die angemessene Bezahlung von Lehrbeauftragten sprechen. Ich durfte selbst an der FSU schon mal Lehrbeauftragter sein, aber lassen wir mal die Lehrbeauftragten außer Betracht. Wie sehen Sie denn die angemessene Bezahlung von Referenten in Landtagsfraktionen? Was ist denn da ein angemessener Betrag?
Wir haben uns da eine ganz klare Linie gesetzt und zahlen deutlich mehr als die 1,90, die die Grünen bezahlen, muss ich Ihnen sagen.
Da haben wir uns auf eine ganz klare Linie festgelegt – ansonsten geben wir natürlich gern so wenig Geld aus wie möglich, das wird Ihnen nicht anders gehen, oder? Sie haben Geld für die Einstellung von mehr akademischem Personal vorgesehen – 1,3 Millionen Euro 2016, 1,6 Millionen Euro 2017. Das ist wohl gut angelegt, aber gleichwohl viel zu wenig. Jetzt müssen Sie sich die Zahlen mal auf der Zunge zergehen lassen: 1,3 Millionen Euro wollen Sie 2016 in neues akademisches Personal oder möglicherweise in die Besserbezahlung von Lehrbeauftragten investieren. Das ist der Betrag jährlich, den Sie täglich für Ihren Einwanderungsunsinn ausgeben. Also, meine Damen und Herren, da ist noch viel Luft nach oben, um richtige Prioritäten zu setzen.
Zumal wenn man sich noch die mehr als 4 Millionen Euro jährlich ansieht – das ist mehr als das Dreifache –, was in dieses unsinnige Programm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit hineingesteckt wird, mit dem Sie verkrachte und gescheiterte Existenzen aus Ihrem Dunstkreis versorgen.
Da ist noch Potenzial vorhanden, um die Lehrbeauftragten ordentlich zu vergüten und vielleicht auch die Ansprüche der Referenten in den Landtagsfraktionen zu befriedigen. Oder, Herr Voigt? Also, tun Sie was daran!
Meine Damen und Herren, es gibt wenige Dinge, von denen eine Stadt langfristig so profitieren kann wie von der Ansiedlung einer Hochschule. Auch wenn sich Gera und Eisenach wahrscheinlich vorläufig erst einmal nicht mit renommierten Universitätsstädten werden messen können, so bieten diese Standorte eine Reihe von Vorteilen, die dafür sorgen werden, dass sich die Studentenzahlen wieder erholen und hoffentlich auch steigen. Ich denke dabei an günstigen Wohnraum, günstige Wege, kurze Wege, ein hohes Maß an Praxisnähe und moderne Ausstattungen. Erst vor ein paar Wochen wurde in Gera ein wunderschöner Hörsaal wieder eröffnet. Das ist also ganz anders als in den alten Bundesländern, wo so Sachen heruntergewirtschaftet sind. Wir haben hier schöne Ausbildungsstandards anzubieten.
Sie sehen also, wir stehen dem Gesetzentwurf positiv gegenüber, wenngleich er in einigen Punkten verbesserungswürdig und auch verbesserungspflichtig ist. Wir hoffen daher wie auch Sie alle – so habe ich das herausgehört – auf den Gedankenaustausch im Ausschuss. Wenn die Beratungen beendet sind, werden wir hoffentlich zeitnah der Stadt Gera den von ihr so gewünschten Titel „Hochschulstadt“ verleihen, um damit die Attraktivität meiner inzwischen Heimatstadt zu erhöhen und ihr zu einer rosigen Zukunft zu verhelfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin! Herr Brandner hat wieder versucht, Politik mit Altherrenwitzen zu machen. Ich frage mich, wer darüber noch lachen soll. Aber gut, das scheint auch eine Tradition Ihrer Partei zu werden.