durchaus dem Präsidenten oder der Präsidentin anzuzeigen sind, weil wir eine Geschäftsordnung haben. Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Voigt, liebe Eltern, die Kinder an Thüringer Spezialgymnasien haben, liebe Schülerinnen und Schüler, die die Debatte vielleicht verfolgen! Lassen Sie mich zunächst klarstellen, dass die Spezialgymnasien auch für uns als grüne Landtagsfraktion ganz wichtige Bausteine in der Thüringer Bildungslandschaft darstellen. Ich denke eigentlich, dass wir uns in dieser Frage alle einig sind, dass diese Spezialgymnasien im wahrsten Sinn des Wortes gute Ausweise quasi für eine verlässliche und differenzierte Bildungslandschaft sind, die den Begabungen der Kinder Rechnung tragen. Die Spezialgymnasien erfüllen einen gesetzlichen Auftrag. Wenn man nämlich in § 25 Satz 1 des Thüringer Schulgesetzes schaut, kann man dort lesen – Zitat: „Jeder Schüler hat das Recht, eine seiner Befähigung und Leistung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten; außergewöhnliche Begabungen werden in besonderer Weise gefördert.“ Das passiert Tag für Tag in unseren Spezialgymnasien. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, auch im Namen der Grünen-Fraktion, diesen Gymnasien ein herzliches Dankeschön auszusprechen, in denen unsere Kinder nicht nur gefördert werden, sondern wo sie auch einen Lebensort gefunden haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Und alle, die Kinder haben, die besondere Begabungen mitbringen oder die sich besonders engagieren, wissen, dass dies auch zusätzlichen Aufwand seitens der Eltern erfordert. Die Eltern begleiten ihre Kinder, gerade diejenigen, die im sportlichen Bereich engagiert sind oder auch im musikalischen Bereich, zu Konzerten, zu Wettkämpfen. Das kostet sehr viel Zeit und Geld – Herr Tischner hat das hier eben ausgeführt. Das gilt im Übrigen auch für Kinder, die sprachlich besonders begabt sind und diese Sprachfähigkeiten natürlich auch in den Ländern einmal ausprobieren wollen, deren Sprachen sie sprechen.
Herr Tischner, zur Wahrheit gehört aber auch, dass diese zusätzlichen Kosten, die die Eltern haben, sei es für Trainingsgeräte, für Trainingslager, für zusätzliche Literatur oder aber auch für Noten oder Instrumente, nichts mit der Verordnung zu tun haben, über die wir hier eigentlich gerade sprechen. Das sind zusätzliche Kosten, die anfallen und wo man in der Tat überlegen muss, ob diese nicht schon eine Hürde für bestimmte Familien darstel
len, diese Angebote überhaupt in Anspruch zu nehmen. Unser Anspruch ist – das sage ich ganz deutlich –, dass alle Kinder, die entsprechende Begabungen mitbringen, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern auch an solchen Angeboten partizipieren können. Und wenn wir ganz ehrlich sind, wissen wir, dass die Kinder, die aus Familien kommen, in denen materielle Armut herrscht, schon jetzt Schwierigkeiten haben, solche Angebote wahrzunehmen. Und das hat überhaupt nichts mit der Verordnung zu tun, über die wir jetzt reden, sondern hat grundsätzlich damit zu tun, dass die Chancengleichheit – das hat vorhin auch schon mal jemand in die Debatte eingeworfen – eben leider nicht so gegeben ist. Daran wollen wir arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber ich will mich auch gar nicht um die Debatte der Verordnung drücken. Ich werde dazu gleich noch ausführen.
Ich will aber zunächst einmal auf den Punkt eingehen, den bislang nur Herr Tischner benannt hat, der nämlich in Ihrem Antrag unter Punkt II steht. Da haben Sie formuliert: „Der Thüringer Landtag bekennt sich zu einer sicheren Entwicklungsperspektive der Thüringer Spezialgymnasien.“ Und dann haben Sie verwiesen auf die Seite der Staatskanzlei und noch benannt: „Eine Kommunalisierung der Spezialgymnasien wird abgelehnt.“ Herr Tischner, wir müssen das wirklich mal intensiv diskutieren. Angesichts der Tatsache, dass wir hier eben die Debatte – oder eben nicht – um die Kommunalisierung der Horte hatten, wo sich die CDU ganz vehement für die Kommunalisierung starkgemacht hat, wundere ich mich schon, dass Sie an dieser Stelle eine ganz deutliche Gegenposition beziehen.
Das war im Übrigen auch nicht unsere Idee. Ich sage Ihnen meine persönliche Position dazu; das ist ja noch mitnichten ausdiskutiert: Meine persönliche Position ist, dass es sich bei den Spezialgymnasien um Landeseinrichtungen handelt. Und Landeseinrichtungen, meine ich, sind in der Trägerschaft des Landes auch sehr gut aufgehoben. Man kann das bestimmt diskutieren; Sie sind ja sonst immer der Meinung, dass die Kommunen alles sehr viel besser wüssten. Der Vorschlag allerdings, den Sie eben zitiert haben, stammt noch von Ihnen, und zwar aus dem sogenannten „Blauen Wunder“. Ich will Ihnen den Vorschlag mal ganz korrekt zitieren, den nämlich der Bericht der Expertenkommission Funktional- und Gebietsreform aufgeworfen hat. Da heißt es in Punkt 16.1.7, Trägerschaft der fünf staatlichen Spezialschulen –, ich zitiere: „Mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung der Schulträgerschaft gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Thüringer Schulgesetz sollten auch die übrigen jetzt noch in Träger
schaft des Freistaats Thüringen befindlichen Schulen den örtlichen kommunalen Schulträgern der Kreise und kreisfreien Städte zugeordnet werden.“ – „Hört, Hört“, würden Sie sonst rufen! –
„Schulträgerschaft ist kommunale Aufgabe. Kommunen verstehen mehr von Schulträgerschaft“ – so das „Blaue Wunder“ – „als der Staat, weil sie – besonders Landkreise, kreisfreie Städte und größere kreisangehörige Kommunen – in der Regel Erfahrung aus der Trägerschaft vieler, auch unterschiedlicher Schulen haben.“ Und weiter heißt es: „Der Umstand, dass einzelne Schulformen nicht in jeder Gemeinde und nicht einmal in jedem Kreis beziehungsweise in jeder kreisfreien Stadt vorgehalten werden können, rechtfertigt noch keine Übernahme der Trägerschaft durch den Staat.“ Und weiter: „Den kommunalen Schulträgern sind die Kosten für die externen Schulangelegenheiten (Gebäude, Ausstattung, Internatsbetrieb, Schülerbeförderung) aus dem Landeshaushalt zu erstatten.“ Ich sehe das sehr skeptisch. Das will ich ganz deutlich sagen.
Wir haben hier auch noch nicht diskutiert, ob und wie einer solchen Empfehlung Ihrer schwarz-roten Expertenkommission gefolgt werden sollte. Bildungspolitisch bin ich davon nicht überzeugt. Aber wie gesagt: Die Debatte wird zu führen sein. Ich staune nur, dass Sie hier nun eine klare Haltung haben,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist denn der Anlass für die aktuelle Debatte? Frau Ministerin hat es ausgeführt: Die Verordnung, die bislang galt, ist zum 31. Dezember letzten Jahres ausgelaufen und deswegen musste die entsprechende Verwaltungsvorschrift überarbeitet werden. Frau Klaubert hat hier vorhin gesagt, sie weiß nicht, warum die Vorgängerlandesregierungen acht Jahre lang keine Erhöhungen vorgenommen haben. Ich behaupte, das lässt sich relativ leicht nachvollziehen: Weil es natürlich nie schön ist, Gebührenerhöhungen vorzunehmen und weil sich schlichtweg über viele Jahre darum gedrückt wurde.
Sie haben es als besondere bildungspolitische Weichenstellung beschrieben. Ich glaube, es wurde sich schlicht um die Debatte gedrückt, wie sich die Kostenentwicklung gestaltet hat.
Sie haben den politischen Willen gehabt, das mag ja sein. Ich bin sehr gespannt, wie Sie konkret eine Änderung vorgenommen hätten, die auch bei Ihnen ab dem 1. Januar erforderlich geworden wäre. Ich sage ja noch gar nicht, dass damit alles gut ist. Ich habe im Übrigen auch im Ausschuss im Übrigen – Herr Tischner weiß das – dezidiert dazu ausgeführt und habe angemahnt, dass wir eine noch sozialverträglichere Staffelung brauchen, weil es zwar eine gibt, die Sie immer ausreichend fanden, wir aber auch schon früher nicht ausreichend gefunden haben, und wir dazu gern ins Gespräch kommen wollen und wir uns das als Koalitionsfraktion auch fest vorgenommen haben. Fakt ist, die Gebühren …
Wir können eine Verordnung gar nicht zurücknehmen, Entschuldigung, das wissen Sie doch, Herr Emde! Wir haben diese nicht eingesetzt. Das hat Frau Rosin ausgeführt: Es gibt exekutives Handeln, das obliegt der Landesregierung. Ich mache es mir aber nicht so einfach und sage: Jetzt ist es passiert, die Exekutive hat gehandelt, sondern ich sage ganz deutlich: Wir werden über eine Änderung reden müssen, denn die neue Verordnung, auch wenn sie zum 01.01. in Kraft getreten ist, greift mit der Erhöhung der Kosten glücklicherweise erst zum nächsten Schuljahr. Das heißt, wir haben die Möglichkeit, mit dem Ministerium daran noch etwas zu ändern und wir wollen das auch, damit die in Kürze erscheinende Verwaltungsvorschrift kurzfristig erneut überarbeitet wird.
Die bisher in der Verwaltungsvorschrift vorgesehene Ermäßigungsregelung – Frau Klaubert hatte es hier ausgeführt –, die auf eine Einkommensgrenze von 30.000 Euro Jahreseinkommen und auf die Kinderzahl – mindestens zwei Kinder – abstellt, reicht aus unserer Sicht in der Tat nicht aus. Wir meinen, es sollte ähnlich wie bei den Hortgebühren eine soziale Staffelung greifen, die noch stärker als bisher auf die Einkommenssituation der jeweiligen Haushalte reflektiert. Und Sie wissen selbst, dass es diese Grenze gibt, dass es oftmals gerade Menschen trifft, die nicht so hohe Einkommen haben, auch wenn beide verdienen, dass Familien mit zwei oder mehr Kindern da leider ganz schnell drüber sind und eben keine Erleichterung erfahren. Da müssen wir schauen, wie wir das besser machen können. Das haben wir aber schon lange vor den beiden hier vorliegenden Anträgen beschlossen, nur um Legendenbildung vorzubeugen. Da sind wir uns auch alle einig, sowohl der Kollege Torsten Wolf als auch meine Kollegin Marion Rosin aus der SPD-Fraktion.
unseren Spezialgymnasien stehen. Wir wissen auch um die Verantwortung, dort tatsächlich Chancengleichheit zu gewähren. Wir wollen eine sozialverträgliche Lösung finden, wir müssen aber auch den Realitäten Rechnung tragen, da wo Kosten gestiegen sind, diese Kosten natürlich auch aufzufangen, sozial verträglich versteht sich. Ich bin davon überzeugt, dass wir die Gebührenproblematik ebenso in den Griff bekommen wie die Debatte darum, was im „Blauen Wunder“ steht und was vielleicht verwundern lässt. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt zur Mittagszeit diskutieren wir einen Antrag der CDU-Fraktion.
Es ist schon viel dazu gesagt worden. – Ach, Herr Emde, seien Sie ruhig! – Ich bin jetzt, denke ich, der letzte Redner.
Ja, Herr Bühl, wir sind ein Land der Talente, aber nein, Herr Bühl, es geht hier nicht um Elitenförderung, es geht um Begabtenförderung.
Frau Astrid Rothe-Beinlich hat es noch mal ausgeführt: Es macht uns stark, dass wir diese Schulen haben. Aber es macht uns eben auch stark, dass es dort keine Trennung gibt, dass wir jedem Kind, das die Befähigung mitbringt, dort auch den Zugang zu dieser Bildungseinrichtung ermöglichen.
Ich sage es hier auch schon von vornherein ganz klar: Es geht nicht darum, dass Bildung etwas kostet, es geht darum, dass Unterbringung und die Bedingungen dort etwas kosten. Das war schon immer so. Jetzt geht es darum, es anzupassen. Darüber kann man sich unterhalten und ich finde, dass manche Elternkritik dort auch auf richtige Punkte hinweist. Frau Rothe-Beinlich hat es ja schon gesagt: Wir werden uns das sicherlich auch noch mal ansehen; Sie haben sich das ja auch angesehen.
Aber es geht hier nicht darum, Kinder über diese Schulform von dieser Bildungseinrichtung fernzuhalten.
Ich sage das auch mal so weit: Herr Tischner, Sie haben hier überwiegend Kosten dargestellt für Trainingslager oder auch für sonstige Reisen, Kosten für Ausrüstung etc., da frage ich mich: Diese Kosten gab es schon immer. Das ist in dieser speziellen Schulform inkludiert. Wir bekennen uns natürlich ausdrücklich – also gerade das Land Thüringen hat sich auch unter Ihrer Führung, unter CDU-geführter Landesregierung ausdrücklich dazu bekannt – zu den Gymnasien und zu den Kosten dort. Jetzt müssen wir eben auch – und dazu sage ich auch noch was – eine Kostenanpassung vornehmen.
Ich sage mal, Herr Tischner, heute Morgen haben wir uns ja beim Frühstück gesehen. Wir hatten offensichtlich – weil Sie mich persönlich vorhin noch mal angesprochen haben – auch ein vergleichbares Frühstück. Aber wahrscheinlich habe ich es auch irgendwie besser verdaut. Ich musste jetzt zumindest nicht noch mal irgendwelche Floskeln herausholen und persönlich werden. Sie können ja offensichtlich nicht mit Kritik umgehen, wenn sie geäußert wird, auch von der Frau Ministerin, was die Zusammenarbeit anbetrifft. Ja, wir haben uns im Ausschuss darüber schon verständigt und wir werden es sicherlich hier auch noch in der Diskussion, auch auf den Fluren oder insgesamt weitertragen, denn es ist ein wichtiges Thema.
Lassen Sie mich aber kurz zur Bedeutung dieser Frage für die Thüringer Bildungspolitik etwas sagen. Wir alle wissen, dass die Kinder und Jugendlichen an diesen Gymnasien viel leisten und leisten müssen. Dass diese Gymnasien aber auch für viele von ihnen zu hervorragenden Sprungbrettern in ein Leben werden, in dem sie ihre Fähigkeiten und Begabungen zu ihrem Besten und zum Besten der Gesellschaft entwickeln und zur Geltung bringen können. Für uns als Land Thüringen sind die Spezialgymnasien ein wichtiger, ein unverzichtbarer Bestandteil der Bildungslandschaft, der jungen Menschen für ihre individuelle Entwicklung einen Raum gibt, die sie andernorts so nicht finden würden. Herr Tischner, Sie haben darauf hingewiesen, dass viele Gastschüler an unseren Spezialgymnasien sind. Das ist auch gut so. Dabei ist uns wichtig, dass jedes Mädchen und jeder Junge, der oder die über die entsprechenden Voraussetzungen und Interessen verfügt, diese Schulen besuchen kann. Es ist ein wichtiges zusätzliches Element der Bildungspolitik dieser Koalition. Daran werden wir auch bei den personellen und sächlichen Ausstattungen der Spezialgymnasien keine Abstriche machen.
Die Arbeit dieser Schulen hat nicht nur eine spezifisch-pädagogische Seite, sondern auch eine materielle. Zu dieser gehört nicht nur die Anstellung der Pädagogen und Pädagoginnen und die Unterhal
tung der Gebäude, sondern auch das Betreiben dieser Internate und die essensmäßige Versorgung der Schülerinnen und Schüler. Die dafür notwendigen Gebührensätze werden nun nach Haushaltsbeschluss den Kostenentwicklungen angepasst. Herr Tischner hat das vorhin auch so gesagt, wir Linke oder ich persönlich hätten wohl kein Herz für diese Gymnasien oder insgesamt für Gymnasien. Ich nenne mal ein Beispiel aus meinem persönlichen Umfeld: Freunde von mir, sie, Leitende Oberärztin in Jena, er, niedergelassener Arzt, das mittlere Kind hat sich selbst Schnepfental ausgesucht – für diese Familie ist es, denke ich, kein Problem, die Kostenanpassung mitzugehen. Aber es gibt Familien, für die ist es ein Problem, und das müssen wir uns genau ansehen. Ich sagte es hier auch schon: Ich bin Ministerin Klaubert dankbar, dass sie ihre Bereitschaft signalisiert hat, dort mit uns noch mal ins Gespräch zu kommen, mit den Eltern ins Gespräch zu kommen, um das auch in den Blick zu nehmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit dem Jahr 2008 wurde die Höhe der Gebühren für Internat und Verpflegung an den Spezialschulen, Spezialgymnasien in Landesträgerschaft nicht mehr geändert. Das dies so war, lag auch an einer langen Reihe von Baumaßnahmen, die in dieser Zeit an den Schulen realisiert wurden und die die Wohnqualität in den Internaten beeinträchtigten. Diese Zeit ist nun vorbei, die Wohnqualität hat sich deutlich verbessert. Wir alle wissen auch, dass es in dieser Zeit seit 2008 eine Kostenentwicklung gegeben hat und dass die Nichtanhebung der Gebühren, auch wenn das Land weiterhin seine Spezialgymnasien stark unterstützt, nicht endlos weitergehen kann.