Protocol of the Session on January 28, 2016

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, seit ich Ihnen im Juni die Eckpunkte der Landesinitiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vorgestellt habe, wurde viel diskutiert, debattiert und öffentlich berichtet. Dieser Diskurs hat mich in meiner Feststellung bekräftigt, es besteht ein breiter Konsens zu wichtigen Fragen der Arbeitsmarktpolitik und insbesondere die Notwendigkeit eines öffentlich geförderten Arbeitsmarkts in Thüringen. Denn schließlich stellten wir fest, dass nicht alle Menschen gleichermaßen – das wurde heute auch schon berichtet – von der positiven Entwicklung auf dem Thüringer Arbeitsmarkt profitierten und den Weg in eine Beschäftigung fanden.

Wir können uns, das ist klar, über eine sinkende Arbeitslosigkeit in Thüringen freuen. Hier spiegeln sich neben der grundsätzlich positiven Wirtschaftsentwicklung und erfolgreichen Wirtschaftsförderung auch die Leistung der Thüringer Arbeitsmarktpolitik und insbesondere die Erfolge des Landesarbeitsmarktprogramms wider. Zugleich dürfen wir aber auch nicht die Lebenswirklichkeit vieler Thüringerinnen und Thüringer verkennen, für die Hartz IV oft von einer Übergangslösung zum oftmals erdrückenden Alltag geworden ist.

Frau Holzapfel, wir reden hier von verfestigter Arbeitslosigkeit, Menschen, die durch Unternehmen „aussortiert“ werden, weil sie älter sind oder weil sie gesundheitliche Hemmnisse haben. Weil Sie auch die Langzeitarbeitslosigkeit und den Mindestlohn angesprochen haben: Es gibt eben die Erfahrung, dass die Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose nicht dazu geführt haben, dass die Unternehmen mehr Langzeitarbeitslose eingestellt haben. Also auch der Anreiz hat sozusagen überhaupt nicht funktioniert. Wir sind uns deswegen mit der Bundesagentur für Arbeit – sowohl der Regionaldirektion als auch auf Bundesebene – einig, dass ein sozialer Arbeitsmarkt notwendig ist. Auch hier will ich sagen, dass auch kommunale Vertreterinnen und Vertreter bei mir im Haus waren, die selbst eine sehr geringe Arbeitslosigkeit in ihren Kommunen, in ihren Landkreisen haben und trotzdem den großen Handlungsbedarf bei Langzeitarbeitslosigkeit, bei verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit sehen und selbst an ihre Grenzen stoßen. Wir waren uns darin einig, dass wir eben diesen Menschen den Weg zur sozialen und beruflichen Teilhabe öffnen wollen und ihnen ein Stück Menschenwürde damit zurückgeben.

Wir wissen zugleich, dass die zur Verfügung stehenden gesetzlichen Instrumente oft nicht umfassend geeignet sind, sie bedarfsgerecht in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Deshalb standen wir als Landesregierung in der Pflicht, diesen Menschen eine berufliche wie persönliche Perspektive zu geben, und haben in der Koalition vereinbart, ihnen ein zusätzliches Angebot im Rahmen eines öffentlich geförderten Arbeitsmarkts in Thüringen zu gewähren.

Wie ich Ihnen heute berichten darf, hat sich in dieser Angelegenheit seit Juni 2015 sehr viel Erfreuliches getan. In Abstimmung mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Sachsen-AnhaltThüringen haben wir das Programm gemeinsam entwickelt. Eine darauf gründende Richtlinie wurde entworfen und den Wirtschafts- und Sozialpartnern, den Kommunen und Maßnahmenträgern zur inhaltlichen Abstimmung vorgelegt. Die GFAW hat in kurzer Zeit die Voraussetzungen für die praktische Umsetzung des Programms geschaffen. Die Regionalbeiräte für Arbeitsmarktpolitik sind in die Umsetzung unseres Vorhabens aktiv eingebunden.

Im Ergebnis dieser gemeinsamen Bemühungen ist im Oktober die Landesrichtlinie „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierter Arbeit in Thüringen“ in Kraft getreten. Sie beinhaltet vier verschiedene Fördervarianten mit unterschiedlichen Finanzierungsmodellen und Zielgruppen. Sie ergänzen zum einen bestehende Instrumente des SGB II, erweitern das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ um weitere Teilnehmerplätze, probieren einen Passiv-/Aktivtransfer in ausgewählten Beschäftigungsprojekten und schaffen Arbeitsgelegenheiten für ältere Arbeitslose, die nach dem SGB II ansonsten nicht mehr förderfähig wären. Es werden zunächst bis zu 1.000 Arbeitsplätze für die Stärkung der sozialen Teilhabe von langzeitarbeitslosen Thüringerinnen und Thüringern entstehen. Hinzu kommen die etwa 700 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Acht Thüringer Jobcenter erhielten im vergangenen Sommer die Zusage durch den Bund. Damit ist auch insgesamt ein solides, aber durchaus ausbaufähiges Fundament für einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt geschaffen.

Angesichts von knapp 30.000 Langzeitarbeitslosen, mehr als 80.000 erwerbsfähigen Langzeitleistungsbeziehern und der hohen Zuwanderung von Geflüchteten ist öffentlich geförderte Beschäftigung natürlich nur ein Baustein der Thüringer Arbeitsmarktpolitik für nur eine Zielgruppe unserer Bemühungen. Denn zum einen gilt nach wie vor der Vorrang für reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Arbeitssuchende in Thüringen verfügen nachweislich über eine besonders hohe Erwerbsorientierung. Mit der Fortführung des Landesarbeitsmarktprogramms werden wir dieses Poten

zial auch weiterhin fördern, um eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu erzielen. Und zum anderen steht uns seit dem vergangenen Jahr mit dem Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“ ein weiteres Instrument zur Verfügung. Durch seinen besonderen Zuschnitt ist dieses Programm unter anderem geeignet, für Flüchtlinge eine Brücke in den Thüringer Arbeitsmarkt zu schlagen. Und an die Adresse der AfD: Ich bin sehr froh, dass wir gemeinsam mit den Thüringer Unternehmen hier tatsächlich entsprechende Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze schaffen und sich die Unternehmen nicht in die ständige Panikmache der AfD einreihen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Mit diesem Dreiklang aus verschiedenen Instrumenten haben wir einen Werkzeugkasten geschaffen, mit dem wir flexibel und bedarfsgerecht auf dem Arbeitsmarkt agieren und unterschiedlichen Personengruppen soziale wie berufliche Teilhabe ermöglichen können. Die Richtlinie zur öffentlich geförderten Beschäftigung regelt – und das ist mir besonders wichtig – das Prinzip der Freiwilligkeit. Niemand muss eine solche Beschäftigung im Landesprogramm aufnehmen. Eine Ablehnung bleibt ohne Kürzung der Grundsicherung und für die geförderten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse gilt natürlich der Mindestlohn. Damit ist sichergestellt, dass viele jener Menschen in Thüringen, die sich seit vielen Jahren meist vergebens um eine Beschäftigung bemühen, nun endlich be- und entlohnt werden. Genau diejenigen wollen wir erreichen, speziell Ältere, die sich von einer Maßnahme in die nächste geschlagen haben und trotzdem auf dem ersten Arbeitsmarkt keinen Job gefunden haben. Denen wollen wir am Ende ihres Erwerbslebens genau das noch einmal ermöglichen, nämlich Teilhabe am Arbeitsmarkt.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind uns auch einig: 1.000 Teilnehmerplätze sind nicht viel, aber es sind auch 1.000 tatkräftige Helferinnen und Helfer in den Kommunen, in gemeinnützigen Vereinen und in sozialen Einrichtungen. Durch öffentlich geförderte Beschäftigung entstehen dort zusätzliche Angebote zur sozialen, kulturellen und ökologischen Infrastruktur. Es handelt sich beispielsweise um unterstützende Tätigkeiten in der Seniorenarbeit, bei den Tafeln, in kleinen Museen, im Tierschutz und in anderen gemeinwohlorientierten Bereichen und gerade von den Kommunen kommen hier sehr positive Rückmeldungen. Entscheidend ist in der Tat, dass all diese Tätigkeiten aber gemeinwohlorientiert sind und die lokale Wirtschaft nicht beeinträchtigen dürfen. Um dies sicherzustellen, ist der eigentlichen Antragstellung durch den Arbeitgeber bei der GFAW ein Vorverfahren zeitlich und inhaltlich vorangestellt. Hier gelten folgende Prinzipien: der regionale Konsens durch die regionale Beteiligung und sichere, transparente und bedarfs

orientierte Förderentscheidungen. Die Wirtschaftsund Sozialpartner vor Ort, die Kommunen und die Jobcenter als Mitglieder der regionalen Beiräte für Arbeitsmarktpolitik werden durch die GFAW zu jedem infrage kommenden Gemeinwohlarbeitsplatz befragt. In diesem Vorverfahren stellen sie fest, ob der Arbeitsplatz im öffentlichen Interesse liegt und ob er zusätzlich und wettbewerbsneutral ist. Nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen und bei einem positiven Votum der Regionalbeiräte kann eine Förderung erfolgen. Dabei kommt es auch sehr auf die Unterstützung durch die Jobcenter an: Schließlich liegt es dann an ihnen, geeignete Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu identifizieren und zu vermitteln. Die Beteiligung der unterschiedlichen regionalen Akteure garantiert, dass die Förderentscheidungen fair, ausgewogen, fachlich fundiert und bedarfsorientiert erfolgen und dabei alle Antragsteller gleich behandelt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Richtlinie ist nun seit drei Monaten in Kraft. Die ersten öffentlich geförderten Arbeitsplätze wurden besetzt und ich darf Ihnen mitteilen: Den Regionalbeiräten wurden von Arbeitgebern und Trägern bereits jetzt etwa 400 Tätigkeitsbeschreibungen zur Votierung vorgelegt, die insgesamt mehr als 1.100 gemeinwohlorientierte Arbeitsplätze besetzen wollen. Ich denke, das spricht für sich selbst. Einen besseren Beleg für die öffentliche Wertschätzung unseres gemeinsamen Anliegens gibt es nicht.

Und dies gilt nicht allein für Thüringen. Unsere Initiative hat auch bundesweit Interesse und Zustimmung gefunden, sie ist nämlich auch ein Signal an die Bundesregierung und den Bundestag, endlich Einsicht einkehren zu lassen und Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Alle Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer außer Bayern setzen sich für genau diesen Passiv-Aktiv-Transfer auf Bundesebene ein und

(Beifall DIE LINKE)

wir haben einen entsprechenden Antrag auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz gemeinsam beschlossen. Das Problem besteht eben, dass ein Passiv-Aktiv-Transfer im eigentlichen Sinn nur nach entsprechender Änderung des SGB II bzw. der Änderung haushaltsrechtlicher Vorgaben auf Bundesebene erfolgen kann. Erstaunlicherweise ist jedoch der politische Wille für eine solche Gesetzesänderung im Bund nach wie vor nicht zu erkennen. Bei aller Zuversicht gilt zu bedenken: Wir stecken erst in der Anfangsphase der öffentlich geförderten Beschäftigung in Thüringen, dabei können wir nur von unseren eigenen Erfahrungen lernen und werden das Vorhaben natürlich einer begleitenden Evaluierung unterziehen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Ministerin Werner)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Es wird in diesem Fall direkt abgestimmt über die Nummern II bis IV des Antrags der Fraktion Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/825. Wer diesen die Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenstimmen bitte. Stimmenthaltungen? – kann ich nicht erkennen. Bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Gegenstimmen aus CDU und AfD ist dieser Antrag angenommen.

Verehrte Abgeordnete, bevor wir jetzt in die vereinbarte Mittagspause eintreten, noch einmal die beiden Informationen, die schon mal bekannt gegeben worden sind, zur Erinnerung: Also von jetzt an in 10 Minuten die Sitzung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien im Raum F 202 und die Sitzung des Freundeskreises Litauen im Raum F 101. Die Sitzung wird um 14.10 Uhr mit der Fragestunde fortgesetzt.

Meine Damen und Herren, ich setze die Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 23 fort, der allseits beliebten

Fragestunde

Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Henke, AfD-Fraktion, und seine Frage hat die Drucksachennummer 6/1596.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Einsatz von Waffen gegen Thüringer Polizeivollzugsbeamte

Vor dem Hintergrund der Zunahme von Straftaten gegen Polizeivollzugsbeamte und aus aktuellem Anlass – am 30. Dezember 2015 wurde in Weimar ein Zivilbeamter von mehreren Personen mit einer Schreckschusspistole beschossen – ist eine Auskunft der Landesregierung über den Einsatz von Waffen gegen Thüringer Polizeivollzugsbeamte angeraten.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen wurden im Zeitraum 2010 bis 2015 bei Straftaten gegen Thüringer Polizeivollzugsbeamte Waffen eingesetzt (bitte nach Jahres- scheiben aufschlüsseln)?

2. In wie vielen der Fälle aus Frage 1 kam es dabei zu Tätlichkeiten (bitte nach Jahresscheiben auf- schlüsseln)?

3. Bis wann sollen die neuen Schutzwesten, welche Polizeivollzugsbeamte gegen Stichattacken schützen sollen, beschafft werden?

4. Welcher Schutzklasse werden die zu beschaffenden Schutzwesten entsprechen?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Nicht? Bei mir steht hier Inneres und Kommunales. Herr Möller, Sie sind vertretungsweise hier, natürlich, Sie dürfen das, das hätte mir nur vorher angezeigt werden müssen, dann hätte es das Missverständnis jetzt nicht gegeben. Also für die Landesregierung Herr Staatssekretär Möller.

Die Landesregierung beabsichtigt, die Frage schriftlich zu beantworten.

Wir kommen zur nächsten Anfrage, die der Frau Abgeordneten Meißner, CDU-Fraktion, in Drucksache 6/1597. In Vertretung Herr Abgeordneter Worm, bitte schön, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Deutlicher Rückgang der Schulanmeldungen an der Grundschule Wolkenrasen

Im Dezember 2015, im zeitlichen Umfeld der Anmeldung der künftigen Erstklässler, wurden die Pläne für eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Sonneberg in direkter Nachbarschaft zur Grundschule Wolkenrasen bekannt. Unter anderem Elternvertreter meldeten ihre Sorgen und Bedenken gegenüber dem Quartier direkt neben der Schule an. Auch in den sozialen Netzwerken wurde vielfach die Meinung geäußert, Kinder seien in diesem Umfeld schlecht aufgehoben. Für das laufende Schuljahr 2015/2016 waren an der Grundschule noch 45 Kinder angemeldet worden. Gerüchten zufolge sollen die Anmeldungen für dieses Jahr um zwei Drittel eingebrochen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anmeldungen lagen für die Staatliche Grundschule Wolkenrasen am Stichtag 31. Dezember 2015 für das kommende Schuljahr 2016/2017 vor?

2. Wie haben sich die Anmeldungen für die Staatliche Grundschule Wolkenrasen für das kommende Schuljahr 2016/2017 im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt und wenn es einen Rückgang der An

meldungen gibt, wie bewertet die Landesregierung diesen und die in diesem Zusammenhang von den Eltern vorgetragenen Sorgen?

3. Beabsichtigt die Landesregierung etwas gegen den Anmelderückgang zu unternehmen und wenn ja, gibt es konkrete Unterstützungsangebote an die Schule und eine zeitnahe öffentliche Informationsveranstaltung des Thüringer Migrationsministers?

4. Plant die Landesregierung die Unterbringung ausschließlich von Frauen und Kindern in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung, um besorgten Eltern Vorbehalte und Ängste zu nehmen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner beantwortet die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es muss festgestellt werden, dass es bei freien Einzugsgebieten immer wieder aus verschiedenen Beweggründen heraus zu Veränderungen/Verschiebungen bei den Anmeldungen der Schulanfänger kommen kann, was wir grundsätzlich nicht infrage stellen. Nun zum Schulzentrum am Wolkenrasen, Staatliche Grundschule Sonneberg. Am Stichtag 31.12.2015 lagen 21 Anmeldungen vor. Laut ehemaligem Einzugsbereich hätten 30 Kinder angemeldet werden können.

Zu Frage 2: Zum heutigen Tag sind 29 Kinder für das Schuljahr 2016/2017 an der Staatlichen Grundschule Wolkenrasen angemeldet. Davon kommen sieben Anmeldungen aus einem anderen ehemaligen Einzugsbereich. Dazu kommen weitere zwei Kinder, die trotz erneuter Aufforderung noch nicht an dieser und an keiner anderen Grundschule angemeldet wurden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann von 31 Kindern ausgegangen werden, die zum neuen Schuljahr in die Grundschule Wolkenrasen eingeschult werden. Damit wird das Niveau der Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 erreicht, in denen es jeweils 33 Neuanmeldungen gab. In den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 lag die Anmeldezahl bei 39 bzw. 45 Schülerinnen und Schülern. Bezüglich der Bewertung der Entwicklung der Anmeldezahlen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen, die jetzt kommt.

Zu Frage 3: Der Rückgang angemeldeter Schulanfänger für die Staatliche Grundschule Wolkenrasen in Sonneberg wird vonseiten des Schulamts und der Fachaufsicht meines Ministeriums nicht als drastisch bewertet. Unabhängig davon sind derzeit

noch Bewegungen zu verzeichnen, wie die Zahlen zeigen. Laut Information der Schulleiterin, Frau Klein, wurde im Dezember von den Eltern die Errichtung der Erstaufnahmeeinrichtung in unmittelbarer Nähe der Schule als Beweggrund für Nichtanmeldung vorgetragen. Nach den derzeitigen Zahlen betrachten wir die Situation hinsichtlich der Schülerzahlenentwicklung als unproblematisch, insbesondere auch aus der Tatsache heraus, dass sieben Anmeldungen aus anderen ehemaligen Einzugsbereichen zu verzeichnen sind. Am 21. Januar 2016 nahm Herr Minister Lauinger an einem Bürgergespräch in Sonneberg teil, in dem er über die Planungen des Landes zur vorgesehenen Errichtung einer Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Sonneberg informierte und für Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stand. Vorgesehen ist die Inbetriebnahme der Einrichtung frühestens ab Mai 2016. Bis dahin obliegt es dem Eigentümer und potenziellen Vermieter, alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Objekt bezugsfertig ist. Erst wenn die Einrichtung vertragsgemäß hergerichtet ist, tritt der Vertrag in Kraft. Nachdem die ausstehenden Entscheidungen über die Inbetriebnahme der Einrichtung und deren Belegung getroffen sind, wird es vor Ort zeitnah Absprachen mit der Schule über notwendige Unterstützungsmaßnahmen geben.