Hier gehe ich auch noch mal auf Ihren Koalitionsvertrag ein. Hier heißt es, dass die Koalition anstrebt, „die finanzielle Situation der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Dadurch soll u.a. vermieden werden, dass weitere Kommunen in eine extreme Haushaltsnotlage geraten.“ Gleichzeitig soll „strukturell belasteten Kommunen eine nachhaltige
Zukunftsperspektive geboten werden.“ Weiter heißt es: „In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wollen wir ab 2016 den Kommunalen Finanzausgleich [...] strukturell und finanziell den Erfordernissen anpassen.“
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, mit diesem Landeshaushalt, mit diesem Kommunalen Finanzausgleich setzen Sie genau das Gegenteil um.
Damit haben Sie das Klassenziel nicht erreicht. Nur solide Kommunalfinanzen sind dauerhaft eine Basis, die fair und nachvollziehbar ist, und ermöglichen auch zukünftig attraktive Gemeinden, Städte und Landkreise.
Aber lassen Sie uns noch einen Blick zurückwerfen, bevor irgendwelche Legenden entstehen. Für die finanzielle Zukunft des Freistaats und seiner Kommunen hat die CDU-geführte Landesregierung den Kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2013 einer grundlegenden Strukturreform unterzogen und dazu die Landesleistungen stärker an die Entwicklung der Steuereinnahmen gekoppelt. Härten bei der Umstellung wurden über Garantiefonds und Hilfspakete abgefedert. Thüringen hat ein Ausgleichssystem erhalten, in dem Land und Kommunen als Partner agiert haben und das auf beiden Seiten Planungssicherheit und Stabilität ermöglichte.
Die rot-rot-grüne Landesregierung hat jetzt diese Partnerschaft ohne Not beschädigt. Die CDU-Fraktion fordert eine Rückbesinnung auf die Schwerpunkte der Reform. Dazu gehört die vorrangige Unterstützung der kommunalen Selbstverwaltung über Schlüsselzuweisungen für den allgemeinen Finanzbedarf. Deshalb ist eben auch Zurückhaltung bei selbstverwaltungsfeindlichen Zweckzuweisungen nach dem Willen des Landes geboten. Ohne die nachvollziehbare Ermittlung von Bedarfs- und Bemessungsgrundlage ist kein Finanzausgleich planungssicher und stabil.
Meine Damen und Herren, eine gelebte Partnerschaft setzt Transparenz und Ehrlichkeit bei der Schätzung zukünftiger Steuereinnahmen voraus. Der Kommunale Finanzausgleich muss den Gemeinden, Städten und Landkreisen eine angemessene Finanzausstattung gewährleisten. Dabei müssen die Anreize so gesetzt werden, dass in der Finanzierung der kommunalen Aufgaben gutes Haushalten sichtbar wird und zugleich die Ausgleichsfunktion erhalten bleibt. Dass die Kommunen nach der Novelle des Kommunalen Finanzausgleichs insgesamt weniger Zuwendungen vom Land erhalten, während das Land für sich selbst im Landes
Die Landesregierung muss den Kommunalen Finanzausgleich und den Landeshaushalt so gestalten, dass die verfassungsrechtlichen Zweifel der Kommunen an der Finanzausstattung ausgeräumt werden. Es muss auf Dauer verhindert werden, dass das kommunale Leben in den bestehenden Landkreisen durch Mittelentzug ausgetrocknet wird, um dann am Ende vielleicht noch diese anonymen Großkreise, die Sie bevorzugen, zu installieren. Aber auch dazu haben wir zahlreiche Kritikpunkte an der Verschlechterungsreform des Kommunalen Finanzausgleichs.
Das haben auch die kommunalen Spitzenverbände in ihren schriftlichen Stellungnahmen und in der mündlichen Anhörung klargemacht.
An dieser Stelle gehe ich nochmals auf einige Punkte ein. Die Gesamtleistungen des Kommunalen Finanzausgleichs sind seit Regierungsantritt von Rot-Rot-Grün um 106 Millionen Euro gesunken. Das Geld der Kommunen ist dabei mit Absicht falsch berechnet. Auch Regierungschef Ramelow dürfte wissen, dass die von ihm besagten 1,6 Milliarden Euro das verfassungsrechtlich gebotene Minimum darstellen. Im Jahr 2014 haben die Kommunen in Wahrheit 2,007 Milliarden Euro erhalten – das heißt, 1,8 Milliarden Euro Finanzausgleich zuzüglich eines Hilfspakets zur Umstellung des Finanzausgleichs und einen Garantiefonds.
Nur wer böswillig ist, lässt das einfach unter den Tisch fallen. Rot-Rot-Grün hat den Kommunen im Jahr 2015 noch 1,985 Milliarden Euro gegeben. Wenn Herr Ramelow jetzt mit künftigen 1,901 Milliarden prahlt, dann hat er den Kommunen netto 106 Millionen Euro jährlich weggenommen.
Das möchte ich an der Stelle auch noch einmal ganz klar wiederholen. Sie sehen an dieser Aufstellung: Eines steht fest, die Kommunen erhalten 106 Millionen Euro weniger. Wer etwas anderes behauptet, verkauft die Menschen für dumm.
Liebe Koalitionsfraktionen, fragen Sie doch auch mal Ihre Kommunalpolitiker vor Ort. Hier waren gerade in den letzten Tagen zahlreiche Wortmeldungen, ob das aus Saalfeld-Rudolstadt ist, ob das aus dem Ilm-Kreis ist usw., und viele von uns sind selbst aktiv in den Stadträten, Kreistagen, Gemeinderäten und wir wissen doch, wovon wir reden. Da können Sie diese Welt hier nicht schöner reden, als sie ist, gerade was die Kommunalfinanzen angeht.
Die kommunale Selbstverwaltung wird mit der deutlichen Absenkung der Schlüsselzuweisungen weiter eingeschränkt und die Handlungsfähigkeit der Kommunen erschwert. Rot-Rot-Grün will mit diesem Haushalt beschließen, dass innerhalb des Ausgleichssystems die Schlüsselzuweisungen um 82 Millionen Euro sinken. Diese Kürzung schränkt ganz klar die kommunale Selbstverwaltung ein. Aus Sicht des Thüringischen Landkreistags ist die Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs mit einem weiteren System fehlerbehaftet. Die Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs im Vergleich zum Jahr 2015 führe zu einem entsprechenden Verlust an Schlüsselzuweisungen über eine Berechnung mit der Finanzausgleichsmasse. Mit Verweis auf die Ausführungen des Thüringer Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2005 verdeutliche sich, dass diese Systematik erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel aufwirft. Nach Intention des Verfassungsgerichtshofs solle vermieden werden, dass dadurch eine solche Systematik die kommunale Selbstverwaltung über ihr zur Verfügung gestellte Finanzmittel des Landes ausgehöhlt werde. Andernfalls könnte letztendlich eine kommunale Selbstfinanzierung staatlich auferlegter Aufgaben stattfinden. Selbst nach der Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs sind aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände die Verwaltungskosten insbesondere im Asylbereich nicht ausreichend berücksichtigt, da die zugrunde gelegten Flüchtlingszahlen auf veralteten Prognosen beruhten. Der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses ist vorhin auch auf die Zahlen eingegangen.
Die kommunale Selbstverwaltung wird durch eine stärkere Gewichtung von Zweckzuweisungen missachtet. Die Kommunen finanzieren neue Projekte der rot-rot-grünen Landesregierung selbst. So wurden von Rot-Rot-Grün zulasten anderer Kommunen Umweltsanierung, Unterstützung für Kurorte und Digitalfunk in den Kommunalen Finanzausgleich gepackt. Ich möchte Ihnen das am Beispiel der Kurorte noch einmal verdeutlichen. Die 17 Kurorte erhalten 10 Millionen Euro. Das Geld kommt nicht extra, sondern steckt direkt im Ausgleichssystem, das heißt, es zahlen alle anderen Kommunen mit. Da fragt man sich, warum bei den Kurorten nicht ein anderes System übernommen oder mehr Geld in den Kommunalen Finanzausgleich eingespeist wurde. Wir haben auch Beispiele, gerade was den Kulturlastenausgleich angeht, wo es anders geht. Die Erhöhung der Zweckzuweisungen in der Finanzierung der Kindergärten geht ebenso zulasten der Schlüsselzuweisungen. Das legt den gesamten Verschiebebahnhof der Landesregierung offen.
Die Höhe der Finanzausgleichsmasse zur Deckung der kommunalen Bedarfe wird nicht nachvollziehbar ermittelt, sondern in wesentlichen Teilen willkürlich festgesetzt. Die Berechnung wird vielmehr dem vorweggenommenen politischen Ergebnis angepasst.
Wir haben auch vorhin gehört, die Landesregierung plant schon jetzt zulasten der Schlüsselzuweisungen mit deutlich höheren Bedarfszuweisungen als Sozialhilfe für die Kommunen, über deren Empfänger, Höhe und Auflagen sie selbst entscheiden will. Das ist eine ganz klare Abwertung der kommunalen Selbstverwaltung. Das Geld kommt nicht vom Land, sondern steckt direkt im Ausgleichssystem. Das heißt, es zahlen alle anderen Kommunen. Der Ausgleichsstock wird um 30 Millionen auf 47 Millionen Euro aufgestockt. Er stellt sozusagen die Sozialkasse für die finanziell ganz schwachen Kommunen dar. Allerdings ist auch diese Sozialkasse Bestandteil des Ausgleichssystems, sodass die Kommunen sich selbst finanzieren. Dass Rot-Rot-Grün offenbar zukünftig mit noch mehr kommunalen Sozialhilfeempfängern rechnet, lässt auch tief blicken. Aber dahinter steckt eben auch Absicht. Denn gerade in Bezug auf die Gebietsreform sollen die Kommunen finanziell ausgetrocknet werden.
Ein weiterer Punkt ist, dass der Garantiefonds zur Begleitung der Kommunen bei der Umstellung auf den seit 2013 geltenden Kommunalen Finanzausgleich von der Regierung vollkommen gestrichen wurde. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat zur Finanzierung ihrer Projekte im Landeshaushalt Steuermehreinnahmen veranschlagt, die in Millionenhöhe über den Erwartungen der Steuerschätzer lagen. Die Kommunen werden dagegen mit Schätzeinnahmen abgespeist. Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen fahren einen Konfrontationskurs gegenüber den Kommunen. Die versprochene enge Einbindung der Kommunen in die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs wurde von der Landesregierung gegen den eigenen Koalitionsvertrag nicht eingehalten.
Rot-Rot-Grün hat es versäumt, die Vertreter der Kommunen über reine Verfahrensfragen hinaus auch bei den Inhalten angemessen einzubinden. Es ist ein Hohn, wenn Abgeordnete der Regierungsfraktionen den Kommunen vorwerfen, keine Vorschläge für den Kommunalen Finanzausgleich gemacht zu haben. Die zentralen Anliegen der kommunalen Vertreter sind ja gerade von der Landesregierung nicht aufgegriffen worden. Leider lehren die Erfahrungen der letzten Monate, dass weder die Landesregierung noch die Regierungsfraktionen ein ernsthaftes Interesse haben, Einvernehmen mit den Kommunen herzustellen.
Frau Finanzministerin, in der Beratung zum Haushalt 2015 hatten Sie noch die Einwände der kommunalen Spitzenverbände mit einem Wisch mit der Begründung des Lobbyismus verworfen. Abgesehen davon, dass dies kein partnerschaftliches Verhalten ist mit denjenigen, die die Arbeit vor Ort machen, sage ich ganz klar an dieser Stelle: Die CDUFraktion unterstützt das Ansinnen unserer Kommunen. Dazu bekennen wir uns auch als ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete, Kreis-, Stadtund Gemeinderäte.
Dieses Bekenntnis haben wir auch in schriftlicher Form mit unserem Entschließungsantrag vorgelegt. Mit diesem Doppelhaushalt zeigt Rot-Rot-Grün, dass Sie in der Art eines Scharfrichters die kommunalen Finanzen in Thüringen beschneiden.
Meine Damen und Herren, kommen wir an dieser Stelle zu den beabsichtigten Abgaben- und Steuererhöhungen. Die Thüringer Landesregierung denkt offenbar, dass die Erhöhung der Grunderwerbsteuer wenige Menschen trifft oder gar nur die sogenannten Reichen in diesem Land. Aber das zeigt einmal mehr, dass Sie wenig wissen über dieses Land, über die Menschen in unserem Freistaat.
Sie planen eine Steuererhöhung von 5 auf 6,5 Prozent; die erwarteten Einnahmen in Höhe von etwa 32 Millionen Euro sind auch schon im Doppelhaushalt verplant. Das wurde an dieser Stelle auch gesagt. In der schriftlichen Anhörung, die wir im Haushalts- und Finanzausschuss durchgeführt haben, haben sich zahlreiche Verbände gegen diese Erhöhung ausgesprochen. Denn diese Steuererhöhung ist in jeder Hinsicht fatal. Sie belastet in Zeiten anhaltenden Geburtendefizits junge Familien, sie erschwert einer alternden Bevölkerung die Alterssicherung und erhöht die Hürden bei der Bereitstellung von Wohnraum. Gerade in einer Zeit, in der mehr und vor allem bezahlbarer Wohnraum gebraucht wird, verteuern Sie diesen mit der Erhöhung dieser Steuer und damit auch mit der Erhöhung der Preise im Immobilienbereich. Das ist am Ende auch unsozial.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich richtig, dass sich Thüringen im Jahr 2011 entschlossen hatte, die Steuer auf 5 Prozent zu erhöhen, und damit aber auch zahlreichen Ländern gefolgt ist. Die aktuelle Situation sieht anders aus. Mit einer Erhöhung auf 6,5 Prozent wird sich Thüringen einer kleinen Spitzengruppe aus bisher lediglich vier Ländern anschließen. Bei unseren Nachbarn Sachsen und Bayern liegt die Steuer bei 3,5 Prozent. Das ist schon ein Problem auch für die heimische Wirtschaft. Der Wirtschaftsminister ist jetzt nicht da, der Staatssekretär wird das sicher vermitteln: Beim Verband der Wirtschaft Thüringens sieht man die Entwicklung ebenfalls mit Sorge. Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth sagte, dass die Erhöhung mit Sicherheit kein positives Signal sei. Für Unternehmen, die sich hier ansiedeln wollen, sei das natürlich schlecht. Die Höhe des Steuersatzes beeinflusse selbstverständlich unternehmerische Entscheidungen, so der Verbandschef.
Die CDU-Fraktion bleibt auch bei ihrem Nein zu dem von Umweltministerin Anja Siegesmund geplanten Wassercent. Für uns ist der Wassercent eine völlig unsinnige und wirtschaftlich unproduktive, kontraproduktive Abgabe,