Protocol of the Session on December 17, 2015

In der Berichterstattung hat bereits der Ausschussvorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses gesagt, dass mittels eines Änderungsantrags

(Beifall CDU)

das Sportfördergesetz und das Glücksspielgesetz in jeweils ein Einzelgesetz getrennt wurden. Nach unseren Vorstellungen sollen die im Thüringer Glücksspielgesetz vorgeschriebenen Mindesteinnahmen von 8,81 Millionen Euro auf 9 Millionen Euro pro Jahr für die Jahre 2016 bis 2019 angehoben werden. In der Summe bedeutsamer ist eine weitere Änderung. Künftig soll der Sport bis zur Grenze von 1 Million Euro ein Drittel der Einnahmen aus der Sportwettsteuer zusätzlich erhalten. Dass diese Summe erreicht wird, steht außer Frage, da pro Jahr rund 4 Millionen Euro Steuern aus den Sportwetten anfallen. Da ist es gerade richtig und wichtig, dass ein größerer Anteil davon in den Sport zurückfließt.

Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zum Einzelplan 16 – Informations- und Kommunikationstechnik –. Wie Sie wissen, ist das ein neuer Einzelplan, der die Informationstechnologie zusammenführen soll. Es ist durchaus nachvollziehbar, wenn in diesem Bereich eine Strukturierung in dieser Form vorgenommen wird – jetzt kommt das Aber –, aber für uns ist es unverständlich, dass im Haushaltsplan, der von der Landesregierung vorgelegt wurde, einzelne Ministerien ausgenommen wurden. Das fanden wir doch sehr eigenartig. Wir hatten auch in den Haushaltsberatungen nachgefragt. So richtig konnte dafür keine plausible Erklärung gegeben werden. Am Ende müssen Sie, Frau Taubert, aufpassen, dass dieser Einzelplan Informationstechnologie kein zahnloser Tiger bleibt oder am Ende sogar ein Rohrkrepierer, denn gerade in diesem Bereich der Informationstechnologie müssen enorme finanzielle und organisatorische Aufgaben geleistet werden. Die Entwicklung auf diesem Gebiet geht immer schneller voran und wir müssen da auch Schritt halten. Nicht zu vergessen – das haben wir im Ausschuss auch angesprochen –, dass in diesem Bereich die Frage der Sicherheit immer drängender wird. Schließlich hat nicht zuletzt der Angriff auf das Bundestagsnetz gezeigt, wie verletzlich die öffentlichen Netze sein können. Darauf muss man ein besonderes Augenmerk legen. Wir haben hier auch die Vorgaben besprochen, die einen effizienten Stromverbrauch als Ziel haben. Das ist sicher grundsätzlich zu begrüßen, aber diese Vorhaben müssen natürlich immer mit dem entsprechenden wirtschaftlichen Sachverstand begleitet werden.

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt zu den Punkten in unserem Bereich im Einzelplan 17 kommen. Hier war insbesondere in den Haushaltsberatungen auch der Thüringer Pensionsfonds Thema. An dieser Stelle interessierte unsere Fraktion insbesondere das weitere Vorgehen der Landesregierung. Seit mehreren Jahren, das wissen Sie, haben wir die Diskussion, inwieweit es sinnvoll ist, den Pensionsfonds aufzufüllen und andererseits aber keine Schulden zu tilgen. Insbesondere muss hier

auch das Thema des niedrigen Zinsniveaus beachtet werden und nicht zu vergessen, dass auch die Beamten ihren Beitrag zum Auffüllen des Pensionsfonds leisten. Vonseiten der Landesregierung, wurde uns gesagt, befindet man sich noch in der Findungsphase und es wird wohl erst zum nächsten Haushalt eine Regelung vorgeschlagen. Da muss man eben auch sagen: Wir dürfen dieses Thema nicht aus den Augen verlieren und da auch schon frühzeitig zu einer Findung kommen und das ganze Problem nicht erst auf den nächsten Haushalt verschieben und dann erst diskutieren. Die Entnahme aus der Rücklage haben wir heute auch schon angesprochen und gerade hier im Einzelplan wird eben ersichtlich, dass diese für die Jahre 2016 und 2017 vollständig aufgelöst wird.

Zum Thema „Steuern“: Die sind auch in dem Einzelplan beinhaltet, in aller Ausführlichkeit. Die November-Steuerschätzung habe ich auch an dieser Stelle schon einmal angesprochen. Im Haushalt 2016 fehlen nach den aktuellen Zahlen 32 Millionen Euro. In 2017 reichen die Mehreinnahmen gegenüber der Mai-Steuerschätzung nicht einmal aus, um auf die vorgesehene Globale Minderausgabe verzichten zu können. Die Mehreinnahmen gegenüber der Mai-Steuerschätzung betragen 2016 für Thüringen 124 Millionen Euro. Die Landesregierung hatte jedoch mit 156 Millionen Euro gerechnet. Die für 2017 erwarteten Mehreinnahmen von 34 Millionen Euro reichen nicht einmal aus, um auf die erwähnte vorgesehene Minderausgabe von 69 Millionen Euro verzichten zu können.

Ich möchte nun noch einige Ausführungen zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 machen. Noch im April 2015 hat die Landesregierung mit der Vorlage der Mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2018 für den nun vorgelegten Doppelhaushalt 2016/2017 ein Haushaltsvolumen von 9,159 bzw. 9,244 Milliarden Euro geplant. Beinhaltet war dabei noch eine Schuldentilgung in Höhe von 49 bzw. 31 Millionen Euro. Die notwendige Deckung der Ausgaben durch die Einnahmen war jedoch in Höhe von 126,7 bzw. 164,4 Millionen Euro noch offen und als Konsolidierungsbedarf ausgewiesen. Mit der Aufstellung des Haushaltsentwurfs im September dieses Jahres wurde die Schuldentilgung ausgesetzt und insbesondere die zuvor ausgewiesenen Konsolidierungsbedarfe nicht mehr eingespart. Aus der Höhe der jeweiligen Haushaltsansätze ergibt sich, dass die Flüchtlingskosten lediglich zusätzlich zu den Haushaltsplanungen von April 2015 veranschlagt wurden, während die Konsolidierungsbedarfe in dreistelliger Millionenhöhe schlicht nicht mehr eingespart wurden. Vielmehr wurde bei der Haushaltsaufstellung für 2017 ein weiterer Ausgabenüberhang in Höhe von zusätzlich 69 Millionen Euro eingeplant, für den im Haushaltsplan keine Einnahmen zur Deckung bereitstehen. Im Ergebnis werden nun

mit Vorlage der Mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2019 die finanzpolitischen Fesseln offenkundig: Im Jahr 2018 werden Ausgaben in Höhe von 251 Millionen Euro und im Jahr 2019 in Höhe von 298,6 Millionen Euro nicht durch Einnahmen gedeckt. Bei der finanzpolitisch dringend erforderlichen Nachholung der 2016 und 2017 ausgesetzten Schuldentilgung fehlen daher im Jahr 2018 bereits jetzt 300 Millionen Euro und im Jahr 2019 sogar 329,6 Millionen Euro. Die Landesregierung hat bereits angekündigt, dass aufgrund des Auslaufens des Solidarpakts II für das Jahr 2020 der Bestand von Einnahmen in Höhe von weiteren 492 Millionen Euro risikobehaftet ist und nicht sicher durch Deckung der Ausgaben eingeplant werden kann. Mit dem vorliegenden Doppelhaushalt 2016/2017 und der Mittelfristigen Finanzplanung von 2015 bis 2019 zeichnet sich schon jetzt für den Rest der Legislaturperiode ein sicherer Konsolidierungsbedarf bei den Staatsausgaben in Höhe von 629,7 Millionen Euro ab, der sich bis 2020 auf 1,1 Milliarden Euro erhöhen kann.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einmal auf den Einzelplan 11, den des Thüringer Rechnungshofs, eingehen. Wir begrüßen, dass der Thüringer Rechnungshof beabsichtigt, im Laufe des nächsten Jahres sämtliche Mitarbeiter vor Ort in Rudolstadt unterzubringen. Damit verbunden ist der eingeplante Rückgang hinsichtlich der Sachausgaben im Bereich der Miete des Gebäudes der überörtlichen Kommunalprüfung. Andere Behörden können sich daran durchaus ein Beispiel nehmen. Der Präsident des Rechnungshofs stellte im Ausschuss dar, warum eine Besoldung der Direktoren nach B 5 notwendig sei. Insgesamt entspräche es nicht den mit der Funktion verbundenen Anforderungen, das Amt eines Direktors beim Rechnungshof weiterhin mit B 4 zu bewerten; es sei verfassungswidrig. Dieses Thema wurde somit auch wiederholt vom Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs angebracht. Ich wünsche Ihnen an dieser Stelle noch eine gute Beratung, das frohe Fest wünsche ich dann später. Danke sehr.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Jetzt kommt Abgeordneter Kuschel für die Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist kurz vor 22.00 Uhr. In diesem Einzelplan wollen wir ganz wichtige Dinge, also Projekte der Gegenwart beraten, aber auch einen Blick wagen bis in das Jahr 2020 und selbst darüber hinaus. Es ist also eine hohe Herausforderung für uns alle, sowohl für den Vortragenden als auch für die Zuhö

(Abg. Kowalleck)

renden. Aber es sind wichtige Dinge! Wobei wir uns im Klaren sind, dass eine Prognose ganz schwierig ist. Herr Kowalleck hat hier eine Prognose gewagt, die eher Düsteres beinhaltet. Aber da bleibt er sich treu. Schon im vergangenen Jahr wurde für dieses Jahr fast der Untergang von Thüringen beschrieben und dass wir weder einen Haushalt 2015, geschweige denn einen für 2016/2017 hinbekommen. Es wurde eine Nettokreditverschuldung prognostiziert und dabei konnte keiner vor Monaten ahnen, vor welchen Herausforderungen wir beispielsweise im Zusammenhang mit der Flüchtlingsfrage stehen. Insofern sollten Sie Vertrauen haben, dass Rot-RotGrün auch in den kommenden Jahren die Herausforderungen meistern wird. Diese sind gewaltig mit Blick auf die Veränderungen, die wir im Jahr 2019 zu erwarten haben.

Zunächst aber zu einem aktuellen Projekt, weil Herr Kowalleck damit begonnen hatte, der Grunderwerbsteuer. Wir müssen deutlich sagen: Klar ist jede Steuererhöhung keine Sache, die ein Parlament gern macht. Andererseits fordern wir als Land zu Recht von unseren Kommunen die Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten. Insofern können auch im Zusammenhang mit der bundesstaatlichen Finanzverfassung die anderen Bundesländer und auch der Bund erwarten, dass wir unsere Einnahmemöglichkeiten als Land ausschöpfen, und die sind überschaubar. Letztlich ist die Grunderwerbsteuer die einzige von uns direkt, unmittelbar beeinflussbare Steuer. Wir vollziehen eine Entwicklung nach, die vier andere Bundesländer schon vollzogen haben. Insofern ist das hier kein Ausreißer, sondern Sie haben recht, wir gehören zu der Gruppe der ersten fünf. Aber das ist immerhin schon ein Drittel der Bundesländer. Ich bin überzeugt, die anderen Bundesländer werden dem folgen. Es geht immerhin um 32 Millionen Euro, die erst einmal prognostiziert sind. Da können wir den Gemeinde- und Städtebund nicht so richtig verstehen, dass er das ablehnt, denn durch die Regelung des Partnerschaftsgrundsatzes fließen künftig immerhin über 10 Millionen Euro davon in die Finanzausgleichsmasse. Eigentlich hätten wir gedacht, dass der Gemeinde- und Städtebund das begrüßt. Sicherlich sind die Städte und Gemeinden auch betroffen, wenn sie selbst Immobilien erwerben.

Meine Damen und Herren, dass die IHK in den vergangenen Wochen massiven Protest gegen diese Erhöhung geübt hat, ist so richtig nicht nachvollziehbar. Der Hauptgeschäftsführer der IHK Erfurt kam nicht umhin, einzuschätzen oder einzugestehen, dass die Grunderwerbsteuer eine Betriebsausgabe ist und damit als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann und dass die meisten Kapitalgesellschaften ihre Grundstücksverkäufe nicht unmittelbar vornehmen, sondern durch Veränderung der Gesellschafterstruktur. Damit fällt überhaupt keine Grunderwerbsteuer bei Unternehmensum

gründungen oder -umstrukturierungen an. Das ist ein Punkt, den wir schon des Öfteren hier im Landtag kritisiert haben und wozu wir den Bundesgesetzgeber aufgefordert haben, diese Gesetzeslücke zu schließen, weil ein Teil der Grundstücksübergänge in neue Strukturen, gerade in Konzernstrukturen, vollkommen von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Das können wir nicht machen. Wir können nur den Hebesatz beeinflussen. Das muss der Bund machen. Deshalb von dieser Stelle der Appell an den Bundesgesetzgeber, diese Regelungslücke zu schließen.

Es ist immer erstaunlich, wenn die CDU darauf verweist, wie viel bauwillige, kinderreiche Familien jetzt sozusagen scheitern, weil die Grunderwerbsteuer um 1,5 Prozentpunkte erhöht wird. Auch das ist sicherlich eher eine Sache aus dem Reich der Legenden und Spekulationen. Bei der Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent gab es hier in dem Haus noch die FDP, die den Niedergang des gesamten Immobilienmarkts beschrieben hat, und die Tendenz war eine andere. Die Einnahmen des Landes sind nicht nur linear um die damaligen 1,5 Prozentpunkte gewachsen, sondern sogar progressiv gewachsen. Also es hat sogar noch eine Dynamik im Immobilien- und Grundstücksmarkt stattgefunden, obwohl wir den Steuersatz von 3,5 auf 5 Prozent erhöht hatten. Etwas Ähnliches erwarten wir jetzt auch, nicht weil wir den Steuersatz erhöhen, sondern weil wir jetzt in einer Phase sind, in der eine ganze Generation von Grundstückseigentümern in ein Alter kommt, wo der Verkauf ansteht. Das ist also die Generation, die sich nach der Wende Eigentum geschaffen hat. Das steht jetzt an. Insofern sind alle Ihre Befürchtungen hinfällig. Werfen Sie mal einen Blick in den Einzelplan 17, mit dem beschäftigen wir uns gerade, in die Struktur unserer Steuereinnahmen. Ich habe das mal gemacht. Da werden Sie feststellen – das können Sie dann nachrechnen, weil manchmal meine Zahlen angezweifelt werden, obwohl sie oft exakt sind –...

(Heiterkeit CDU)

War das jetzt ein Lächeln, Herr Präsident? Es freut mich, dass ich Ihnen bei diesem Thema ein Lächeln ins Gesicht zaubern kann. Also immerhin! Das kann ich heute in mein Tagebuch schreiben, denn so häufig war das noch nicht der Fall, Herr Präsident.

Ich schreibe mir das auch in mein Tagebuch.

(Heiterkeit CDU)

Da sind wir uns einig. Ich gebe Ihnen mal meines und Sie lesen es, aber nur, wenn Sie mir Ihres geben.

Das geht alles von Ihrer Redezeit ab, Herr Kuschel.

88 Prozent unserer Steuereinnahmen resultieren aus Verbrauch und lohnabhängiger Arbeit und nur 12 Prozent resultieren aus Eigentum und wirtschaftlicher Betätigung. Dieses Verhältnis war 1992 noch 60 zu 40. Das heißt, in den letzten 20 Jahren gab es eine massive Verschiebung, Wirtschaft und Eigentum wurden steuerlich erheblich entlastet – also zumindest prozentual, nominal ist alles gestiegen, das ist unstrittig – und lohnabhängige Arbeit und Verbrauch finanzierten letztlich fast 90 Prozent des Landeshaushalts. Jetzt kommen wieder die ganz Schlauen, die natürlich sagen, auch jeder Unternehmer ist Verbraucher, das ist mir natürlich klar. Aber eine Verwerfung im Steuerrecht haben wir hier schon. Mit der Anhebung des Hebesatzes der Grunderwerbsteuer leisten wir einen ganz kleinen Beitrag, damit diese Verwerfung wieder ins richtige Lot kommt. Wir müssen eine Debatte führen, wer dieses Gemeinwesen finanziert. Da muss aus wirtschaftlicher Betätigung und aus Vermögen ein höherer Beitrag kommen, sonst sind die öffentlichen Haushalte dauerhaft unter Druck und nicht in der Lage, alle Staatsaufgaben zu finanzieren. Also auch das spricht dafür, der Erhöhung der Grunderwerbsteuer zuzustimmen. In der Koalition konnten wir uns nur einigen, das 2017 einzuführen. Das heißt, wir müssen damit rechnen, dass 2016 möglicherweise der eine oder andere, der einen Grundstücksverkauf erst ab 2017 oder später geplant hat, dies vorzieht und damit noch den niedrigeren Hebesatz von 5 Prozent in Anspruch nehmen kann. Aber auch das kann noch einmal Dynamik in den gesamten Grundstücksverkehr bringen und der Landeshaushalt könnte dadurch profitieren.

Meine Damen und Herren, zur Mittelfristigen Finanzplanung.

Wie viel Redezeit habe ich denn eigentlich?

Sie haben noch 10 Minuten.

Noch 10 Minuten!

Aber Sie müssen es nicht ausschöpfen.

Das weiß ich.

Das sage ich Ihnen auch im Namen Ihrer Fraktion.

Also mir wurde gesagt, der Abend ist hin, Anschlusstermine sind nicht mehr im großen Umfang geplant.

Das gilt vielleicht für Sie.

Meine Damen und Herren, Mittelfristige Finanzplanung: 2019 stehen wir vor erheblichen Herausforderungen. Der Solidarpakt II läuft aus, die Finanzausgleichsregelung, also die Bund-Länder-Finanzbeziehungen müssen neu geregelt werden. Ab 2020 – das hat heute noch keine Rolle gespielt – greift die grundgesetzliche Schuldenbremse. Die haben wir nicht in der Verfassung, die haben wir nur in der Landeshaushaltsordnung, aber auch Thüringen unterliegt ja dem Wirkungskreis des Grundgesetzes.

Wir haben andererseits gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die prognostizieren wir auch für die kommenden Jahre, immerhin eine Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts von 1,6 Prozent, runtergebrochen schon auf Thüringen. Die Anzahl der Erwerbstätigen steigt, obwohl unsere Bevölkerung immer noch schrumpft. Das ist auch eine erstaunliche Entwicklung. Wir haben jetzt immerhin über 1 Million Erwerbstätige, also 1.048.000. Bei zurückgehender Bevölkerung sinkt die Arbeitslosenquote weiter, sie liegt jetzt bei 7,2 Prozent. Natürlich ist eine Prognose, was die Arbeitslosigkeit betrifft, derzeit schwierig, weil wir noch nicht genau wissen, wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende letztlich auf den Arbeitsmarkt strömen. Das kann natürlich dazu führen, dass zumindest temporär die Arbeitslosenquote auch wieder steigt. Aber insgesamt sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gut. Wir profitieren im erheblichen Umfang vom Landeshaushalt, weil – wie gesagt – jetzt wieder 80 Prozent des Landeshaushalts durch Verbrauchssteuern bestimmt sind. Das ist von der Binnenkonjunktur und von der Binnennachfrage im starken Maße abhängig.

Wir stehen weiterhin vor der Herausforderung des weiteren Bevölkerungsrückgangs. Bevölkerungsrückgang heißt, die Anzahl der Erwerbstätigen geht zurück und damit auch die Anzahl der aktiven Steuerpflichtigen. Der Rückgang der Bevölkerung hat natürlich auch Auswirkungen auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich.

Meine Damen und Herren, die Bundesergänzungszahlungen und die Entflechtungsmittel werden bis 2020 insgesamt um 1 Milliarde Euro zurückgehen. 2015 hatten wir noch etwas mehr als 1 Milliarde Euro, 2020 ist das auf null, dabei sind manche Dinge noch nicht ausverhandelt. Auch das ist eine Herausforderung. In der Mittelfristigen Finanzplanung gehen wir zunächst davon aus, dass eigene Einnahmen – also die Dynamik in den Steuereinnahmen – dies zum großen Teil ausgleichen, aber da bleiben einige Unbekannte.

Andererseits waren die Flüchtlingskosten in dieser Art und Weise nicht vorhersehbar. In der Mittelfristigen Finanzplanung müssen wir davon ausgehen, dass sie sich um die 600 Millionen Euro pro Jahr zunächst einpegeln. Auch das ist eine Größenordnung, die wir aber ohne Nettokreditverschuldung schultern können. Wir steigen 2018 wieder in die Schuldentilgung ein.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Abwarten!)

Wir reden über einen Plan. Wir reden über eine Prognose. In der Prognose ist es vorgesehen, Herr Mohring.

Bei den Flüchtlingskosten müssen wir rund 600 Millionen Euro als Kosten planen. Vom Bund kommen, wenn wir alles zusammenrechnen, zwischen 108 und 123 Millionen Euro. Da kann man sich ausrechnen, welche prozentuale Größe das ist. Das ist nicht mal ein Fünftel. Von daher ist das eine Sache, die nicht befriedigen kann, dass wir für ein Bundesgesetz, für eine bundesrechtliche Regelung letztlich 80 Prozent der Kosten im Land selbst aufbringen müssen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesamthaushalt bleibt bei 10 Millionen Euro, die Steuern entwickeln sich von 5,6 auf 6,5 Millionen Euro im Jahr 2015, also rund 900 Millionen Euro Aufwuchs bei den eigenen Steuereinnahmen. Die Steuerdeckungsquote liegt dann bei rund 66 Prozent, das sind zwei Drittel. Das ist eine erstaunliche Entwicklung. Schuldentilgung hatte ich schon gesagt, Herr Mohring, noch einmal für Sie: 28,6 Millionen Euro wollen wir im Jahr 2018 und 31,4 Millionen Euro im Jahr 2019 tilgen. Die Zinsen sind so kalkuliert, dass wir davon ausgehen, dass sich das jetzige Zinsniveau nicht im Wesentlichen ändert. Sie wissen, die US-Notenbank hat jetzt die Politik der Nullverzinsung gestoppt und den Leitzins angehoben. Welche Auswirkungen das auf die Europäische Zentralbank und auf unsere Finanzwirtschaft insgesamt haben wird, bleibt abzuwarten. Wir wissen, dass in den Zinsen ein Risiko liegt. Ein Prozentpunkt Zinserhöhung sind 160 Millionen Euro. Das ist eine weitere Herausforderung und eine weitere Altlast, die uns die CDU hinterlassen hat. Dafür sind auch Anlagewerte geschaffen. Das akzeptie

ren wir, aber insofern müssen Sie auch akzeptieren, dass wir jetzt die Erben dieser Politik sind und dass wir dort bestimmte Risiken mit uns tragen.

Meine Damen und Herren, die Personalkosten werden weiter steigen trotz Personalabbau. Das hat etwas mit Tarifentwicklung zu tun, aber unsere Beschäftigten haben ein Anrecht auf eine angemessene Bezahlung. Gut bezahlte Beamte und Beschäftigte sind der Garant für Leistungsfähigkeit. Wir wissen, dass gerade die Besoldung und Bezahlung ein wichtiges Kriterium für Motivation sind.

Meine Damen und Herren, wir behalten die 13 Prozent Investitionsquote bei. Auch das hat man einer rot-rot-grünen Landesregierung nicht zugemutet. Wir investieren im mittelfristigen Zeitraum immer um die 1,2 bis 1,3 Milliarden Euro. Auch das ist, wie gesagt, eine Leistung. Zu Recht wird darauf verwiesen, dass wir in den Jahren 2018 und 2019 noch einen Konsolidierungsbedarf von 251 bzw. 299 Millionen Euro haben. Das heißt, dort müssen wir noch ran. Das ist eine Herausforderung. Das ist unstrittig. Wenn Sie das aber prozentual am Gesamthaushalt sehen, sprechen wir hier von 2,5 bis 3 Prozent. Das erscheint leistbar, denn das sind Schwankungsgrößen, die hatten wir auch in den vergangenen Jahren immer zu bewältigen.

Der Kommunale Finanzausgleich bleibt auf hohem Niveau und Sie wissen, wir haben ein Reformvorhaben 2018, nämlich den Abschluss der Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform und erwarten dort natürlich dann mittelfristig Auswirkungen auf den Finanzausgleich. Auch außerhalb des Finanzausgleichs werden in den kommenden Jahren 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro wieder an die Kommunen fließen, sodass es dabei bleibt: Jeder dritte Landeseuro fließt auch bis 2019 in die kommunale Ebene. Wir haben also noch rund 15,9 Milliarden Euro Schulden und liegen damit auf Platz 11 der 16 Bundesländer was die Pro-Kopf-Verschuldung betrifft. Herr Mohring hat gegenwärtig recht, durch den Rückgang der Bevölkerung steigt die Pro-Kopf-Verschuldung, aber auch da bleibt abzuwarten, wie sich die entsprechende Zuwanderung entwickelt. Insgesamt haben wir also große Herausforderungen. Wir sind aber gut aufgestellt. Als Rot-Rot-Grün schaffen wir mit dem jetzigen Doppelhaushalt eine gute Basis, um die Herausforderungen ab dem Jahr 2018 zu schultern. Danke!

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)