Doch dabei bleibt es nicht. Neben der Ideologie und dem Lobbyismus ist die Bürokratie die dritte wichtige Säule der rot-rot-grünen Steuergeldverschwendung. Auch die Bürokratie unterstützen Sie mit einem üppigen Betrag. Allein durch die Abschaffung der überflüssigen Institution des Ausländerbeauftragten würden wir 362.700 Euro sparen; mitsamt der Ausländervereinsarbeit, die dem Integrationsbeauftragten zugewiesen ist, sind es dann sogar eine halbe Million Euro. Schließlich gibt es genügend Lobby-Organisationen und Fachleute in den Verwaltungen, die sich eigentlich schon um dieses Thema kümmern, sodass man diese Streichung ohne Weiteres verantworten könnte. Für die AfD ist die Sache insofern klar: Die finanziellen Mittel für diese Institutionen dienen letzten Endes nur der Schaffung eines Versorgungspostens für verdiente Mitstreiter.
Was man von der Förderung von Institutionen wie den kommunalen Ausländerbeiräten halten soll, kann man an der Wahlbeteiligung zu den Ausländerbeiräten in Hessen Ende November dieses Jahres ablesen, die bei etwas mehr als 6 Prozent der Wahlberechtigten lag. Anders gesagt, haben 94 Prozent der Wahlberechtigten offensichtlich kein Interesse an der Wahl dieser durch das Geld der Steuerzahler finanzierten Institutionen gehabt. Und geben Sie sich bitte keiner Illusion hin, Herr Lauinger, in Thüringen interessiert das natürlich auch nicht viel mehr Leute. Das Geld ist also rausgeschmissenes Geld, Geld, das man in diesem Haushaltsentwurf hätte einsparen können, um es beispielsweise in die Schuldentilgung zu stecken oder aber auch in die Beschleunigung der Asylverfahren und eine Verbesserung der Abschiebepraxis. Sie sehen, dass dieser Haushalt einiges an Sparpoten
zial birgt, wenn man nur den politischen Willen dazu hat. Nur sehen wir den leider bei der rot-rot-grünen Koalition nicht.
Was für den Bereich der Asylpolitik gilt, gilt auch für andere Bereiche des Einzelplans. So halten wir die Doppelförderung der Verbraucherzentrale durch eine Projektförderung einerseits und die institutionelle Förderung andererseits für falsch und sehen hier die Möglichkeit, in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 eine halbe Million Euro einzusparen. Wenn man in der von uns vorgeschlagenen Weise Einsparungen vornimmt, gewinnt man auch Spielraum für tatsächlich dringende Ausgaben, zum Beispiel im Bereich der Gerichtsbarkeit. Wir haben entsprechende Vorschläge gemacht. Zunächst erkennen wir an, dass die Landesregierung im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit neue Richterstellen schafft und damit die Anregungen der AfD-Fraktion in den Beratungen zum Haushalt 2015, zusätzliche Stellen zu schaffen, aufgegriffen hat. Diese zusätzlichen Stellen sind notwendig, zum Beispiel im Bereich der Verwaltungsrichterstellen werden sie notwendig, weil es tatsächlich einen enormen Mehrbedarf aufgrund der vielen Asylverfahren gibt, wie im Haushaltsentwurf jetzt steht und was wir bereits vor einem guten halben Jahr betont haben. Aber damals haben Sie Ihre Ohren auf Durchzug gestellt.
Der Haushaltsentwurf der Regierung sieht hier in Summe bis 2017 drei neue Verwaltungsrichterstellen vor. Das ist sicher ein Schrittchen in die richtige Richtung angesichts der hohen und steigenden Belastungen durch Asylverfahren in den Verwaltungsgerichtsbezirken, aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die AfD-Fraktion fordert daher eine weitere Aufstockung von Verwaltungsrichterstellen, wofür nach unserer Rechnung auch Geld vorhanden wäre, wenn Sie unseren Vorschlägen folgen würden und das Steuergeld nicht an anderer Stelle zum Fenster rausschmeißen würden.
Um noch einen Moment bei der Personalpolitik zu bleiben: Neben der Einstellung von elf Richtern an den thüringischen Verwaltungsgerichten fordern wir auch die Einstellung von zehn Sachbearbeitern bei der zentralen Abschiebestelle des Landesverwaltungsamts im Jahr 2016. Von diesen sollen fünf zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur schnelleren Bearbeitung von Asylanträgen abgeordnet werden. So würde sich das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden lassen. Die Schaffung längst überfälliger zusätzlicher Stellen in der Justiz und Verwaltung wird am Ende auch dazu beitragen, dass die neben der Bundesregierung auch maßgeblich von Ihnen mit zu verantwortende Asylkrise in ihren finanziellen Auswirkungen für Thüringen
eingedämmt werden könnte. Aber da Ihr Haushaltsentwurf leider genau das Gegenteil zum Ziel zu haben scheint, ist unsere Erwartungshaltung da natürlich sehr beschränkt, genau genommen strebt sie gegen null. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich zum Einzelplan 05 komme, nur wenige Sätze zur AfD. Wir machen uns grundsätzlich, und zwar grundsätzlich lieber mit dem Flüchtlingsrat gemein – dem wir übrigens für seine wichtige Arbeit, genau die Lobbyarbeit auch für Flüchtlinge, auf diesem Wege herzlich danken –, egal wie Sie ihn im Übrigen diffamieren,
dem militanten Arm von Blood & Honour, nach deren Konzepten der NSU gehandelt hat und deren Logo seit mehr als sechs Wochen bei Ihrer Kollegin Wiebke Muhsal auf der Facebook-Seite zu sehen ist, und zwar unkommentiert.
Der Einzelplan 05 ist in der Tat im Wesentlichen durch den Bereich Asyl geprägt. Es ist eigentlich auch völlig logisch und nachvollziehbar, dass sich die steigenden Zahlen an Geflüchteten entsprechend auf den Haushalt auswirken. Die Gesamtausgaben steigen von 436 Millionen Euro im Jahr 2015 auf mehr als 744 Millionen Euro 2016 und auf etwa 900 Millionen Euro 2017. Ich will es ganz deutlich an dieser Stelle sagen: Ich bin sehr froh, dass in Thüringen – ich habe das hier auch schon mehrmals betont und da geht mein Dank auch ausdrücklich an alle Ministerien, die sich hier verdient gemacht haben, und an alle Ebenen – kein Flüchtling derzeit in einem Zelt unterkommen muss, dass alle ein festes Dach über dem Kopf haben. Wir haben uns zu einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik verpflichtet – als Koalition und als Bündnis 90/Die Grünen. An dieser Verpflichtung lassen wir uns messen, auch wenn es Geld kostet, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist uns die Menschlichkeit wert.
Seit dem 1. Januar 2015 sind in Thüringen etwa 26.000 Asylsuchende zu verzeichnen gewesen. Deutschlandweit sind bereits über 1 Million Menschen zu uns geflüchtet. In den Reden hat unser Minister Dieter Lauinger auch immer wieder deutlich gemacht, dass gewaltige Aufgaben vor uns liegen und wir uns der Aufgabe stellen – das hat auch Ministerpräsident Ramelow heute noch mal betont –, den zu uns geflüchteten Menschen zum einen eine menschenwürdige und humane Aufnahme und einen wirklichen Schutz zu gewähren und ihnen auch die Chance zu geben, Neubürgerinnen und Neubürger zu werden.
Integration gelingt langfristig nur durch ausreichende Bildungsangebote, das haben wir auch im Bildungsetat schon diskutiert. Es braucht die Förderung der Sprachkenntnisse, Bereitstellung von menschenwürdiger Unterkunft, die Sicherstellung einer menschenwürdigen und einer erfolgreichen Arbeitsmarktmigration. Ich erlaube mir an dieser Stelle auch noch einmal, auf die Demonstration der Somalierinnen und Somalier heute hier vor dem Thüringer Landtag zu verweisen – meine Kollegin Frau Lehmann hat es schon getan, Herr Ramelow war heute auch schon darauf eingegangen –, die auf ihre Situation aufmerksam gemacht haben. In Somalia tobt seit vielen Jahren ein furchtbarer Bürgerkrieg, der viele Menschen zur Flucht zwingt.
Es ist nur eine kleine Anzahl der Menschen, die hierher geflüchtet sind, die teilweise seit über zwei Jahren auf die Bearbeitung ihrer Anträge durch das Bundesamt warten. Das ist eine unerträgliche Situation.
Sie wünschen sich nichts anderes als den Zugang zu Sprachkursen. Sie wollen sich hier integrieren, sie wollen mit uns leben. Ich denke, wir sollten auch alles dafür tun, dass dies gelingt.
Trotz der aktuell leicht zurückgehenden Zahlen von täglich neu zu uns kommenden Geflüchteten – das hat natürlich auch damit zu tun, das muss man ganz deutlich sagen, dass die Grenzen im Moment wieder aufgerüstet werden, dass Menschen zurückgeschickt werden, dass Menschen unter furchtbaren Bedingungen in Ländern verbleiben müssen, weil sie schlicht nicht über die Grenzen kommen, weil es eben leider keine legalen Fluchtwege gibt, die sicher sind, die im Übrigen auch den Frauen und Kindern ein sicheres Hierherkommen ermögli
chen; deswegen sind neben wetterbedingten Gründen die Zahlen etwas zurückgegangen – müssen wir davon ausgehen, dass die Zahlen im nächsten Jahr ebenfalls hoch sein werden. Konkrete Prognosen vom BAMF liegen uns noch nicht vor.
Mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 schaffen wir jedenfalls die finanziellen Voraussetzungen dafür, allen Menschen angemessene Bedingungen zu gewährleisten, die menschenwürdig sind, die human sind und die ihnen tatsächlich auch ein gutes Leben hier ermöglichen.
So wurde die Zahl der Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen bisher verzehnfacht – bitte lassen Sie sich das immer noch mal durch den Kopf gehen, was wir für eine Situation gemeistert haben. Dementsprechend sind natürlich auch die Ausgaben für die Erstaufnahmeeinrichtungen gestiegen und die Kommunen können versichert sein, dass sie weiterhin die Kosten für die Aufnahme der Asylsuchenden nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und nach der dazugehörigen Flüchtlingskostenerstattungsverordnung erstattet bekommen. Diese Erstattungen steigen von 44,04 Millionen 2015 auf 187,9 Millionen Euro 2016 und 275,2 Millionen Euro 2017. Darin enthalten – das ist eben hier auch schon Thema gewesen – ist auch die zweistufige Erhöhung der Sozialbetreuungspauschale. Wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, was die Summe, die vorhin eingeführt wurde, auch bedeutet hat: Wir hatten einen Betreuungsschlüssel von zum Teil weit über 1 zu 150 Menschen. Dass man da dem Einzelnen nicht gerecht werden kann, ist allen klar. Ich bin froh, dass auf dem Flüchtlingsgipfel, den unsere Landesregierung veranstaltet hat, vereinbart wurde, perspektivisch einen Schlüssel von 1 zu 75 zu erreichen. Genau dahin bewegen wir uns schrittweise. Zum 01.10. ist die Pauschale zunächst von 31 auf 38 Euro erhöht worden. Die nächste Stufe der Erhöhung greift dann mit 46 Euro je Monat zum 01.01.2016.
Außerdem erweitern wir mit dem Doppelhaushalt die Investitionspauschale für die Kommunen zur Schaffung von Plätzen zur Aufnahme von Asylsuchenden. Zukünftig stehen also auch für die Schaffung von Plätzen in Wohnungen – das war für uns eine wichtige Forderung – 1.000 Euro als Pauschale zur Verfügung. Damit können Wohnungen hergerichtet und eingerichtet werden. Damit können beispielsweise auch Genossenschaftsanteile erworben werden – das war bislang immer eine Schwierigkeit. Der Ansatz in diesem Bereich steigt daher folgerichtig von 15 Millionen auf 46,6 Millionen Euro 2016 und auf 36,7 Millionen Euro 2017.
Außerdem erhöhen wir die Mittel für Maßnahmen zur Integrationsförderung von 732.000 Euro im Jahr 2015 auf jährlich 3 Millionen Euro, denn wir wissen alle: Integration kann nur gelingen, wenn wir auch entsprechende Kurse anbieten, wenn wir Integra
tionsprojekte unterstützen. Im Rahmen von Änderungsanträgen haben wir zudem weitere Mittel der ESF-Richtlinie für den Integrationsbereich erschlossen.
Zudem stellen wir auch mehr Mittel für Rückführungshilfen zur Verfügung. Damit werden die freiwilligen Ausreisen finanziert, auf die wir nach wie vor setzen.
Um die solidarische ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Hilfe für Geflüchtete zu unterstützen – Diana Lehmann hat es hier eben schon erwähnt –, haben wir mit einem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Haushalt die nötigen finanziellen Voraussetzungen für eine wirksame Ehrenamtskoordinierung geschaffen, die bei unserer Beauftragten für Integration und Migration angesiedelt sein soll. Die Koordinierung soll Ansprechstelle des Landes sein, für Kontaktvermittlung, für Unterstützung und Beratung. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön den vielen, vielen Ehrenamtlichen, die sich tagtäglich um Flüchtlinge kümmern, die Kleiderspenden sammeln, die Sprachkurse anbieten, die Menschen betreuen, begleiten. Das ist ganz wichtig.
Aber Ehrenamt braucht immer auch ein Hauptamt im Rücken, braucht eine Koordinierung. Und genau die wollen wir jetzt schaffen und so tragfähige Strukturen in den Kommunen aufbauen.
Lassen Sie mich nun noch zur Justiz kommen. Auch im Justizbereich haben wir mit dem Doppelhaushalt wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Herr Scherer, dass Sie hier die Debatte um die Problematik des juristischen Vorbereitungsdienstes noch mal aufkochen und wiederholt haben, hat mich nicht wirklich gewundert. Sie haben nichts Eigenes vorgelegt, insofern müssen Sie offenkundig das aufwärmen, was hier schon mal diskutiert wurde. Ich will nur daran erinnern, dass Thüringen das einzige Bundesland war, das den juristischen Vorbereitungsdienst noch im Beamtenverhältnis hatte. Kein anderes Bundesland hatte dies. Es ist auch schon bei der Einbringung des Gesetzes durch unser Ministerium deutlich gesagt worden, dass das Gesetz, das auf den Weg gebracht wurde, selbstverständlich auch ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ist, dass wir damit aber auch die Ungleichbehandlung von deutschen und ausländischen Referendaren beenden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Mit der Vergütung befinden wir uns immer noch in einem ganz guten, vorderen Bereich.
Wir wollen die bessere Ausstattung der Verfahrensauslagen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, beispielsweise für die Prozesskostenhilfe, Entschä
digungen von Zeugen, Sachverständigen und ehrenamtlichen Richtern, Betreuern und Verfahrenspflegern gegenüber dem Haushalt 2015, das bedeutet eine Steigerung um 2,5 bzw. 2,8 Millionen Euro.
Wir wollen die Sicherheit in den Thüringer Gerichten verbessern. An neun Gerichtsstandorten finden bereits Zugangskontrollen statt. 2016 und 2017 sollen diese in zwei weiteren Schritten so ausgeweitet werden, dass alle Gebäude der ordentlichen Gerichtsbarkeit Thüringens davon profitieren.
Wir wollen den Einstieg in ein Übergangsmanagement, das zur Entlassung anstehende Gefangene stärker unterstützen soll, in der ersten Zeit nach der Haftentlassung besser Fuß zu fassen.
Wir wollen Investitionen in die Sicherheitstechnik der Vollzugsanstalten. Beispielsweise muss in der JVA Suhl-Goldlauter eine neue Personennotrufanlage installiert werden.
Wir wollen die Einstellungsreserve bei den Richtern und Staatsanwälten. Hierfür sind im Jahr 2016 vier und im Jahr 2017 sechs neue Richterplanstellen vorgesehen.
Wir wollen endlich – das war auch schon häufiger Thema – die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Das ist übrigens auch eine Vorgabe: Bis 2020 müssen nämlich bei den Gerichten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen werden. Mit dem Doppelhaushalt schaffen wir dafür die nötigen Voraussetzungen.
Lassen Sie mich schnell noch ein paar Sätze zum Verbraucherschutz sagen. Es sind maßvolle Aufwüchse, die wir hier gegenüber der bisherigen Veranschlagung vorgenommen haben. Wir können endlich fällige Lohnkostensteigerungen ausgleichen. Das ist tatsächlich auch ein wichtiges Signal für diejenigen, die im Verbraucherschutz tätig sind. Wir stocken zudem das Schulobstprogramm zumindest in geringem Maße auf. Und wir haben einen eigenen Änderungsantrag eingebracht zur besseren Ausstattung der Verbraucherinsolvenzberatungsstellen.