(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch auch gut so, dann können sie es lesen!)
Nein, das ist nicht gut, das ist Unsinn, denn Asylbewerber brauchen in allererster Linie ein schnelles Verfahren und nach diesem Verfahren brauchen sie entweder einen Deutschkurs, wenn sie hier bleiben dürfen, oder eine Heimfahrkarte; das brauchen sie.
Ich kenne das Grundgesetz sehr gut, glauben Sie mir, als Jurist kenne ich es sehr gut, besser als Sie.
Hinter jedem dieser Versuche, den ich eben genannt habe, steht der gut gemeinte Versuch, Konfliktpotenzial mit muslimischen Einwanderern dadurch zu lösen, dass unsere säkulare Gesellschaft ihre Position räumt. Man begründet das häufig damit, dass es Einzelfälle wären. Man könne doch auch mal auf die Zuwanderer zugehen. Doch in der Gesamtschau, insbesondere mit Blick auf die demografische Umwälzung, die wir momentan durchleben, sind das eben keine Einzelfälle; nein, es ist eine Appeasement-Politik, nichts anderes als eine
Es ist mitnichten ein Weg zur Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft, sondern es ist das Gegenteil. Es ist das bereitwillige Aufzeigen von Auswegen, wie man Integration vermeidet.
Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Hans-Georg Soeffner, verdeutlichte jüngst die Gefahr von Kulturkonflikten, die durch Religion bedingt sind, deren Anhänger nun in Deutschland einwandern. Er benannte dabei explizit auch die Risiken der muslimischen Zuwanderung und er ist mit Sicherheit über jeden Verdacht erhaben, Rechtspopulist zu sein. Dieses Problem trifft selbstverständlich auch Thüringen, wo die Zahl der hier lebenden Muslime derzeit noch gering ist. Die Betonung liegt nämlich auf „noch“. Selbst wenn man nur mit den bis letzte Woche verwendeten Zahlen von durchschnittlich 22.000 Asylbewerbern für Thüringen rechnet – das ist natürlich schon längst Makulatur, das wissen wir alle – und von denen dann rund zwei Drittel Muslime sind – im Schnitt jedenfalls –, ergibt sich eine enorme muslimisch-geprägte Einwanderungsdynamik für Thüringen. Noch deutlicher wird dies, wenn man den Familiennachzug und die in der Einwanderungsgeneration in der Regel jedenfalls vorhandene deutlich höhere Geburtenrate muslimischer Zuwanderer zugrunde legt. Auch das ist statistisch belegbar. Man kann jedenfalls vor diesem Konfliktpotenzial die Augen verschließen und jeden noch so sachlichen Einwand als Überfremdungs-, Verschwörungstheorie oder unbegründete Angst abtun – das machen Sie gern –, man kann auch an ein paar Symptomen wie dem Vorschlag einer ethnischen Trennung von Asylbewerbern in Erstaufnahmeeinrichtungen herumdoktern. Das ist die Lösungskompetenz der Regierung bzw. das, was sie sich darunter vorstellt. Aber überlegen wir uns doch mal, wohin so etwas denn führt. Das kann im Einzelfall in den Asylbewerberheimen sicherlich Konflikte vermeiden, aber schützt es etwa unsere säkulare und rechtsstaatlich verfasste Gesellschaft? Nein, kann es nicht schützen,
denn – ich sage Ihnen ganz offen – unserer demokratischen rechtsstaatlichen Gesellschaft ist die Trennung in Ethnien fremd. Das sollte eigentlich Herr Ramelow wissen. Wie soll denn eine solche Gesellschaft zukünftig in Thüringen aussehen, wenn die unterschiedlichen Anhänger neuer Reli
gionen die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen? Sollen die Jesiden nach Gera, die Schiiten nach Jena, die Sunniten nach Altenburg und die Salafisten nach Eisenach? Das ist absurd.
Eine absurde Vorstellung – da werden Sie mir sicherlich recht geben, Frau Kollegin König. Deswegen vertreten wir es auch nicht. Aber es hat jemand anderes aus Ihrem Lager gemacht.
Nein, wir brauchen ein Konzept, wie man mit religiösen und ethnischen Konflikten ohne Erosion der säkularen Gesellschaft fertig wird. Dafür benötigen wir neben einer konsequenten Zurückweisung inakzeptabler Ansprüche an die deutsche Mehrheitsgesellschaft – Sie können das auch gern Leitkultur oder Nationalbewusstsein nennen oder was auch immer – die Schaffung einer verlässlichen empirischen Grundlage zum Konfliktpotenzial und dessen Entwicklung. Genau das ist Ziel unseres Antrags. Die Erforderlichkeit dieser Datenbasis zeigt sich auch daran, wie sehr die fehlende Transparenz zur Diffamierung zum Beispiel der Bevölkerung genutzt wird, die völlig berechtigt Sorgen über die Auswirkung einer muslimisch geprägten Zuwanderung hat und auch äußert und dann dafür von weltfremden linken Politikern wie dem SPD-Stadtrat Kevin Groß hier in Erfurt als besorgter Bürgermob diffamiert wird. Oder nehmen wir mal die „Thüringer Allgemeine“ – ich hoffe, es hören einige von der „Thüringer Allgemeinen“ zu –, die im Zusammenhang mit Asylbewerberheimen in propagandistischer Manier ebenfalls von besorgten Bürgern schrieb und diese dabei in Anführungsstriche setzte. Der besorgte Bürger in Anführungsstrichen ist heutzutage der Ersatz für den Nazivorwurf, der durch den inflationären Gebrauch mittlerweile derart abgenutzt ist, dass er kaum noch wirkt.
Ausgewogene Berichterstattung sieht anders aus. Diesem diffamierenden Umgang im öffentlichen Diskurs muss man mit der Erhebung der erforderlichen Daten die Grundlage entziehen. Das, wie gesagt, ist Ziel unseres Antrags. Es wird Ihnen schwerfallen, denn Sie wissen natürlich, das Ergebnis könnte unter Umständen kein politisch korrektes sein.
Zweiter Punkt unseres Antrags ist die aktuelle und genaue Erfassung der Ausländerkriminalität. Auch hier geht es darum, positive oder negative Vorurteile durch Fakten zu ersetzen. Bundesregierung, Landesregierung und die Vertreter der sogenannten Zivilgesellschaft und die Medien neigen oft zur deutlichen Überbetonung der positiven Folgen oder
Weglassung der negativen Begleiterscheinungen. Vermutlich hat sich nicht zuletzt als Gegenreaktion darauf in Teilen der Bevölkerung eine überwiegende Betonung der negativen Folgen der Migration herausgebildet. Wir kennen übrigens solche Mechanismen auch aus der Endzeit der DDR. Vielleicht denken Sie mal darüber nach.
So ein Schwarz-Weiß-Denken hilft keinem, weder Deutschland noch dem Freistaat Thüringen noch seinen Bürgern noch den Ausländern, die zu uns kommen. In diesem Spannungsfeld, besser spricht man eigentlich von einem Minenfeld, kann man kaum noch erfolgreich sachlich argumentieren und mangels Faktenlage findet man heute jede Menge Leute mit Halb- oder Nichtwissen, dafür aber umso größerem Sendungsbewusstsein, die jeden, der nicht voll auf ihrer Linie ist, für blöd erklären oder als geistige Brandstifter bezeichnen oder eben behaupten, wie die Frau Dr. Klaubert, dass man völkisch ausgrenzt.
Da hat sie einfach nicht verstanden, was der Unterschied zwischen völkischer Ausgrenzung und einer an den Interessen einer Nation ausgerichteten Politik ist. Aber das ist kein Wunder, da helfen wir aber gerne nach, wenn es sein muss. Diese Art von deutscher Diskussionsunkultur hat eine lange Tradition, Sie stehen da übrigens drin in dieser Tradition als Linke. Ihr kann man nur mit einer ausreichenden Faktenbasis entgegenwirken. Genau darauf zielt unser Antrag Nummer II ab. Ich würde mich freuen, wenn wir darüber jetzt schön in die sachliche Diskussion eintreten. Meine Hoffnungen sind allerdings gering. Danke.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Tribüne und am Livestream! Um es gleich vorweg zu sagen, Herr Möller, auch diesem Antrag der AfD-Fraktion werden wir nicht zustimmen,
auch wenn Sie sich auf die nun folgende Debatte freuen. Die wahre Intention dieses Antrags lässt sich wohl dann erahnen, wenn man diesen in den Kontext mit den Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion, Herrn Höcke, anlässlich der Aktuellen Stunde vorgestern stellt.
Zur Erinnerung, es ist leider etwas untergegangen aus meiner Sicht und auch weiter nicht aufgegriffen worden, aber Herr Höcke sprach von einem Asylorkan. Asylorkan – welch unsägliche und schreckliche Wortschöpfung, wie ich finde.
Aber zum Inhalt des Antrags: Dieser Antrag ist – und ich werde es im Anschluss auch gleich noch erläutern – erstens unkonkret, nicht hinreichend bestimmt und überflüssig, zweitens vermischt er Fakten, Behauptungen und Unterstellungen, drittens ist er im Detail entweder nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand umsetzbar, wenn ich beispielsweise an die umfangreichen statistischen Erhebungen denke, und nicht zuletzt und damit viertens, der Antrag enthält mehrfach, so auch in der Begründung, rein populistische Angaben und polarisiert ganz bewusst.
Dennoch möchte ich zumindest einige Belege meines Gesagten anführen und komme jetzt zu den Beispielen, was ich eben schon dargelegt habe. Was versteht die AfD beispielsweise unter „sonstigen Konflikten“?
Sind diese Konflikte beschränkt auf körperliche Gewalt oder sollen auch verbale und psychische Gewalt erfasst werden?
Unklar auch die Erfassungsorte. Warum sollen ausschließlich Landeserstaufnahmeeinrichtungen und kommunale Gemeinschaftsunterkünfte erfasst werden? Ein ernsthaft gewolltes und aussagekräftiges Lagebild, das ist hier offensichtlich die Zielstellung, ist damit jedenfalls nicht zu erstellen.
Ebenso nicht nachvollziehbar für mich und auch polarisierend die avisierte Begrenzung auf die Erfassungskriterien „interethnisch“ und „interreligiös“.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich damit die kurze Beispielliste verlassen, aber abschließend noch auf eine der Forderungen konkreter eingehen. Die Aufforderung nämlich nach sofortiger Erfassung der Anzahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen nicht deutsche Tatverdächtige differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist schlichtweg überflüssig. Der Minister sitzt ja hier, ich denke, er wird dazu auch