Das hatten wir doch gestern. Hätten Sie zugehört, was Frau Meißner berichtet hat, wie die Umfragewerte waren, hätten Sie das heute gewusst.
Das Gleiche ist nämlich heute auch wieder, wenn es um die Abschaffung oder Änderung des Wahlalters geht
Gesetzesvorlage, die Sie eingebracht haben, Absenkung auf das Wahlalter mit 16. Da ist es genauso, nämlich hier lehnen auch zwei Drittel der Thüringer nach Umfragen ab, dass das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wird.
Herr Kuschel, Sie reden immer gern dazwischen. Sie können nachher hier vorgehen und können dann all das erzählen, was Ihnen so wichtig ist, aber vielleicht hören Sie doch erst mal zu.
Auch – und jetzt komme ich gerade zu Ihrer Partei – die Umfragen der Linken und SPD stellen sogar fest, dass die eigenen Wähler – die SPD mit 65 Prozent und die Linken mit 53 Prozent – das ablehnen, dass das Wahlalter gesenkt wird.
In keiner befragten Altersgruppe gab es eine Mehrheit für das Wahlalter mit 16 – auch nicht bei den 18- bis 29-Jährigen. Ich meine, Sie müssten das mal zur Kenntnis nehmen. Ich weiß, Sie können natürlich alle darüber lachen. Wenn Sie über den Bürgerwillen lachen und was der Bürger möchte – und Sie lachen darüber –, spricht das natürlich viel für Sie,
und zeigt letztendlich, dass das, was Sie erzählen das eine ist, und das, was Sie tun, das andere. Nein, am Schluss eventuell. Ach so, Entschuldigung, den Präsidenten erst fragen.
Das zeigt Ihre Reaktion, wie ernst Sie es damit meinen, was Bürgerwille und Wählerwille zum Schluss ist. Und die Entkopplung, die Sie vorhaben, nämlich von der Volljährigkeit – ist ja angesprochen worden –, die lehnen wir als CDU ab. Dafür gibt es gute Gründe, warum wir die Entkopplung an die Volljährigkeit, die hier vorgesehen wird, nicht mittragen.
Die Jugendschutzbestimmungen zum Beispiel, wo man bewusst darauf abstellt, dass Bürger unter 18 Jahren besonderen Schutzes und besonderer
weil man letztendlich auch den Jugendlichen nicht unterstellt, dass man ihnen ihr Tun und Handeln zu 100 Prozent zutraut, dass sie es überblicken. Deswegen gibt es auch diese Abstufung bis zur Volljährigkeit, was natürlich an der Stelle, wenn Sie das Wahlrecht einführen, ein eklatanter Widerspruch ist. Unter der Volljährigkeit, unter 18 Jahren ist man nicht voll geschäftsfähig. Das ist nun mal so.
Da braucht der Jugendliche die Zustimmung von Erziehungsberechtigten, aber die Wahl soll er letztendlich dann durchführen und schon entscheiden können über Entscheidungen, die letztendlich große Tragweite haben können.
Jetzt bin ich auch bei der Kommunalwahl. Sie gehen ja wieder so weit, dass Sie sagen: Auf der Kommunalwahlebene – das hatten Sie das letzte Mal schon probiert – kann man es ja machen. Auf Landesebene will man es durch Verfassungsänderung gleich noch mit einführen. Ich sage Ihnen an der Stelle: Das wird es mit uns auf keinen Fall geben, auf keinen Fall.
Dass man das auf Kommunalwahlebene absenken möchte, werden wir auch nicht mittragen. Ich habe das auch das letzte Mal schon gesagt, als ich hierüber gesprochen habe: Die Kommunen sind nicht das Labor. Das muss ich ganz klar sagen. Die Kommunen sollen erst mal ausprobieren, ob das geht und dann gucken wir mal, wie das geht. Was jetzt von Ihnen immer angesprochen wird, dass damit die Politikverdrossenheit bekämpft wird, dass damit die Wahlbeteiligung erhöht wird,
das ist mitnichten so. Bei den anderen Bundesländern, die das haben, ist ganz deutlich zu sehen, dass es eben nicht der Fall ist. Die Wahlbeteiligung, wenn man es so herum betrachtet, geht sogar nach unten, wenn die Wahlbeteiligung der 16-Jährigen nicht in der Größenordnung erfolgt, wie Sie sich das vielleicht vorstellen. Es gibt in den Bundesländern, wo das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt wurde, umfangreiche Studien bzw. auch Analysen, und es ist nicht das eingetreten, was Sie hier uns verkaufen wollen, dass die Jugendlichen alle zur Wahlurne gehen
und damit die Politikverdrossenheit verringert wird. Das nur nebenbei. Unabhängig davon bleibt es bei uns dabei, wir machen nicht diese Entkoppelung
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie war das mit der Voll- jährigkeit bei Flüchtlingen?)
Es gibt auch Studien entsprechend darüber, zum Beispiel der Universität Hohenheim, die Ihnen vielleicht bekannt ist, ich weiß es nicht: Das politische Wissen unterscheidet sich in der Altersgruppe der 16-/17-Jährigen mit 34,9 Prozent und der 18- bis 21-Jährigen mit 56,4 Prozent eklatant voneinander. Auch das Politikverständnis, also die Analysefähigkeit von Reden und politischen Texten, unterscheidet sich in dieser Altersgruppe deutlich voneinander. Das Verständnis hängt im Übrigen nicht von der Bildung, sondern vom Alter ab, wie die Studie belegt.
Also, einen erkennbaren Alterszusammenhang gibt es an der Stelle nicht, dass man das letztendlich sagt, die sind schon so reif, dass sie ein Wahlrecht haben sollen. Das, hat die Studie ergeben, ist nicht der Fall, ganz im Gegenteil.
Die Wahlbeteiligung hatte ich schon angesprochen. Auch der Thüringen-Monitor hat jüngst 2014 ergeben, es gibt keine Bestätigung, dass die Senkung von institutionellen Schwellen zu mehr Beteiligung führt. Auch das hat man in der Monitor-Studie festgestellt. Das ist so. Ich weiß nicht, wo Sie das hernehmen, dass es da eine erhebliche Mehrbeteiligung geben wird.
Die Absenkung auf das Wahlalter mit 16 würde aus unserer Sicht auch eines zur Folge haben, dass der Wahlkampf nicht nur draußen auf der Straße stattfindet, sondern unter Umständen auch in den Schulen schon stattfindet, weil da die größte Zielgruppe ist.
Ja, wir reden vielleicht auch von Parteien, die wir nicht unbedingt an Schulen haben wollen, und das ist auch unsere Sorge. Und dass Jugendliche schneller empfänglich für radikale Denkweisen und radikales Handeln sind, das ist uns doch sicherlich auch bekannt. Auch das ist mehrfach festgestellt worden, dass junge Leute an der Stelle unter Umständen hinters Licht geführt werden oder auf den falschen Weg.
Da muss man vorsichtig sein, wenn Sie diesen Wahlkampf in Schulen tragen. Ich will jetzt nicht von der Neutralitätspflicht in Schulen sprechen, die
auch eine Rolle spielt. Man sollte das auch mit bedenken. Wir öffnen da unter Umständen eine Tür, die wir so ohne Weiteres nicht wieder zubekommen. Und das ist unsere Sorge und ich denke, das ist auch berechtigt so.