Protocol of the Session on June 17, 2015

Eigentlich wollte ich aber mit wem anders anfangen, nämlich mit meinen lieben und sehr geehrten Abgeordneten der Nachfolgepartei der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und ihren Freunden. Ich möchte Ihnen einen neuen Expertenstatus zusprechen: Sie sind unsere Experten für Familienverhinderungspolitik, für Familienzerstörungspolitik

(Unruhe DIE LINKE)

und für eine Politik, die mit dem, was der Bürger will, überhaupt nichts mehr zu tun hat. Herzlichen Glückwunsch!

(Unruhe DIE LINKE)

(Beifall AfD)

Sie schaffen das Landeserziehungsgeld ab, weil es Ihnen nicht in den Kram passt, dass Eltern sich Zeit für ihre Kinder nehmen können,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie erzählen einen Unfug, das ist schlimm!)

dass Eltern sich Zeit dafür nehmen, ihre Kinder zu erziehen, ihren Kindern ihre Werte nicht nur zu vermitteln, sondern auch vorzuleben. Sie schaffen das

(Abg. Pfefferlein)

Landeserziehungsgeld ab, weil das Prinzip, dass Eltern selbst entscheiden, was gut für ihr Kind ist und was nicht, nicht in Ihre Ideologie des allmächtigen Staates passt, denn der Staat kann, solange Sie am Ruder sind, doch alles so viel besser entscheiden als seine Bürger, oder nicht?

(Beifall AfD)

Und Sie schaffen das Landeserziehungsgeld ab, weil Sie Angst davor haben, dass Menschen ihren eigenen Weg gehen, weil Sie Angst davor haben, dass immer mehr Menschen dahinterkommen, dass hinterm roten Vorhang nicht alles so schön ist, wie es von Ihnen gemalt wird.

(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Hil- fe, ich werde blöd!)

(Beifall AfD)

Dabei möchte ich betonen, dass das Landeserziehungsgeld noch einige Entwicklungsschritte braucht, um zu einer wirklich guten Familienförderung zu werden. Ich bin froh, dass die CDU-Fraktion das auch gemerkt hat.

(Beifall AfD)

Statt einer Rolle vorwärts wollen Sie mit der Abschaffung des Landeserziehungsgeldes nun eine Rolle rückwärts machen. Das Landeserziehungsgeld ist zu niedrig, denn sein Betrag bleibt weit hinter dem zurück, was der Staat für einen Krippenplatz ausgibt, selbst wenn man das Landeserziehungsgeld und das Bundesbetreuungsgeld zusammenrechnet. Außerdem ist das Landeserziehungsgeld auch von seiner Konstruktion her noch nicht zu Ende gedacht, denn eine Unterscheidung in Krippenplatz einerseits und Landeserziehungsgeld andererseits scheidet die Eltern vordergründig in zwei unterschiedliche Interessengemeinschaften, nämlich die, die ihre Kinder in die Krippe geben und die, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Schon dieses Auseinanderdividieren von Interessen durch den Staat halte ich für falsch. Allen Eltern ist doch gemeinsam, dass sie die Betreuung für ihr Kind wählen wollen, die sie selbst für die richtige halten. Wir brauchen deshalb eine Familienleistung, die allen Lebensentwürfen gleichermaßen Raum gibt und deswegen möchte ich Sie noch einmal einladen: Sparen Sie sich die Rolle rückwärts, lassen Sie das Landeserziehungsgeld so, wie es ist.

(Beifall AfD)

Wenn wir dann unseren Gesetzentwurf zum Familiengeld einbringen; einem Familiengeld, dass allen Familien gleichermaßen zugutekommt und den Eltern die freie Wahl lässt, wie sie ihre Kinderbetreuung organisieren, dann machen Sie doch mit uns die Rolle vorwärts, weg von der Ideologie, hin zur Vernunft, hin zur Wahlfreiheit!

(Beifall AfD)

Jetzt habe ich Vertreter der Regierungsfraktionen im Ohr – die gerade auffällig still sind –, die wahlweise entrüstet, betroffen oder gar fassungslos, aber immer gebetsmühlenartig wiederholen: Aber wir sind doch für Wahlfreiheit, wir verbieten doch niemandem, sein Kind zu Hause zu betreuen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Noch nicht, kommt aber noch!)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, vielleicht sollten Sie nicht sagen, wir verbieten „doch“ niemandem, sein Kind zu Hause zu betreuen, sondern Sie sollten sagen, wir verbieten „noch“ niemandem, sein Kind zu Hause zu betreuen.

(Beifall AfD)

Denn wenn man mit diesen Worten hinter den roten Vorhang sieht, sagen Sie doch eigentlich: Wer das von Ihnen gewünschte Verhalten zeigt, nämlich einen Fremdbetreuungsplatz nimmt, bekommt diese Dienstleistung im Wert von 1.000 Euro monatlich. Wer das Ihnen unerwünschte Verhalten zeigt, nämlich seine Kinder selbst betreut, soll froh sei, dass Sie es ihm nicht verbieten.

Aber ob Sie jemandem eine Betreuungsmöglichkeit formaljuristisch verbieten oder ob Sie sie ihm wirtschaftlich unmöglich machen, ist für das Ergebnis – keiner kann seine Kinder mehr zu Hause betreuen – eigentlich fast egal. Insofern ist Ihre Vorgehensweise eigentlich elegant.

Ein weiteres Argument wird aus der Regierungsriege immer genannt. Frau Mühlbauer, aus Ihrem Mund habe ich es schon mehrfach gehört. Ist sie da? Nein, sie ist leider nicht da. Aber die These, die Frau Mühlbauer vertritt, ist: Dass jemand für die Nichtinanspruchnahme einer Leistung Geld bekommt, haben wir in keinem anderen Lebensbereich, also sollte das auch beim Landeserziehungsgeld nicht so sein. Untermauert wird das auch durch Frau Mühlbauer immer mit einem Beispiel, nämlich dem, dass auch niemand Geld dafür bekommt, dass er nicht ins Schwimmbad geht. Dieser alberne Gedankengang zeigt deutlich, wie wenig Achtung Sie Eltern entgegenbringen, die sich um ihre Kinder kümmern, Stichwort „gruppenbezogene Menschenverachtung“.

(Beifall CDU, AfD)

Frau Jung hat sich auch heute hier wieder eingereiht – ich hoffe, ich darf das sagen, auch wenn Sie da oben sitzen – mit dem Stichwort „Herdprämie“ oder damit, dass die ärmeren Kinder Bildung aus der Kita brauchen. Da möchte ich noch einmal ganz klar sagen: Das ist etwas, wofür wir als AfD nicht stehen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Wie machen Sie das denn mit Ih- ren Kindern?)

Kinder werden in dem Alter über Bindung gebildet und das ist etwas, was wir fördern müssen. Wenn Sie wissen wollen, wer sich um meine Kinder kümmert: Ich kümmere mich um meine Kinder und mein Mann kümmert sich um meine Kinder.

(Beifall AfD)

Also, da diese Menschenverachtung aber offenbar ziemlich tief in Ihnen sitzt, möchte ich Ihnen das Konzept des Landeserziehungsgeldes noch einmal erklären: Eltern bekommen das Landeserziehungsgeld nicht, weil sie eine andere Leistung „nicht“ in Anspruch nehmen, sondern sie bekommen es gerade, weil sie etwas leisten. Ob Sie es glauben oder nicht, Eltern, die ihre Kinder nicht in die Fremdbetreuung geben, erziehen und betreuen ihre Kinder in dieser Zeit. Das ist – ob Sie es glauben oder nicht – eine Leistung,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist doch gut!)

auch unabhängig davon, dass man auf Erwerbseinkommen verzichtet,

(Beifall AfD)

dass die Möglichkeit zu arbeiten, eingeschränkt ist, dass man von gewissen gesellschaftlichen Gruppierungen diffamiert und diskriminiert wird, dass man auf Rentenansprüche und auf Karrierechancen verzichtet. Also für Sie zum Mitschreiben: Eltern leisten etwas!

Nun zu Ihrem hanebüchenen Schwimmbadvergleich – schade, dass er heute noch nicht wieder aufgetaucht ist: Ein Schwimmbad ist keine Kindertageseinrichtung und erfüllt auch nicht die Funktion einer Kindertageseinrichtung.

Frau Mühlbauer – ich weiß nicht, ob Sie zuhören –, ich habe das jedenfalls noch nie erlebt und ich hoffe, Sie auch nicht, dass jemand sein einjähriges Kind morgens ins Schwimmbad bringt und es dann nach acht bis zehn Stunden seiner Erwerbstätigkeit abends im Schwimmbad wieder abholt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein Vergleich!)

(Beifall AfD)

Sie vergleichen Äpfel mit Birnen und behaupten, beides seien Äpfel, und das ist völlig offensichtlich.

(Beifall AfD)

Nun komme ich zum Bürgerwillen, dessen Erfüllung Sie wie eine Monstranz vor sich hertragen, in Wahrheit aber völlig missachten. Derzeit läuft eine Petition gegen die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes – Frau Meißner hat das schon erläutert – und Sie warten den Ausgang dieser Petition nicht einmal ab. Außerdem ignorieren Sie die Ergebnisse der von der AfD-Fraktion in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage,

(Unruhe DIE LINKE)

die eindeutig zeigt, dass die Thüringer Bürger das Landeserziehungsgeld mehrheitlich behalten wollen.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich weiß nicht, warum der Bürgerwille bei Ihnen auf Belustigung stößt, bei mir tut er es nicht.

Nur 33 Prozent aller Thüringer sind für die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes, aber 53 Prozent dagegen. Bei den Menschen, die Kinder unter sechs Jahren haben, ist der Anteil derjenigen, die für die Abschaffung sind, sogar noch geringer. Er liegt bei nur noch 27 Prozent.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie sind sich ja nicht einmal untereinander einig!)