Protocol of the Session on October 1, 2019

Ein weiteres gemeinsames Ziel – alle will ich Ihnen jetzt nicht noch zumuten –: Der Ausschuss befürwortet weiterhin größtmögliche Transparenz seiner Arbeitsweise und seines Arbeitsergebnisses. Die Landesregierung soll dafür Sorge tragen, dass alle Unterlagen der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 jetzt nicht wieder auseinandergefleddert werden und in verschiedenen Bereichen versickern, sondern dem Staatsarchiv zugeführt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Ich habe angefangen mit Artikel 1 und ich möchte mit diesem Artikel auch aufhören. Ich verlese ihn einfach noch einmal: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Darüber zu wa

chen und einzustehen, bleibt die Aufgabe von uns allen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Nochmals vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx und allen Mitgliedern des Ausschusses sowie den Mitarbeitern für diesen umfangreichen Bericht und heute auch für die Berichterstattung, diese ehrlichen und offenen Worte.

Die Koalitionsfraktionen haben einen Entschließungsantrag vorbereitet. Möchten Sie den Entschließungsantrag begründen? Bitte schön, Frau Abgeordnete König-Preuss.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne und auch diejenigen am Livestream! Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, der zum Ziel hat, die Akten des Untersuchungsausschusses 5/1, die dem Untersuchungsausschuss 6/1 übergeben wurden, zu sichern, und zwar zum einen für die Möglichkeit, dass ein weiterer NSU-Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag in der kommenden Legislatur eingerichtet wird, und zum Zweiten, weil der NSU-Untersuchungsausschuss in seiner Gesamtheit beschlossen hat, die Akten einem zukünftigen NSU-Archiv zu übergeben. Um das zu ermöglichen, ist es notwendig, dass wir heute hier auch den Beschluss fassen, dass die Akten im Nachgang der heutigen Sitzung – wenn sozusagen der Untersuchungsausschuss seinen Abschluss gefunden hat – nicht zurückgehen an Polizei, Innenministerien, an Verfassungsschutzbehörden, an Justizministerium usw. usf. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Wir treten nun in die Aussprache ein. Als Erster hat Abgeordneter Kellner von der CDUFraktion das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, gestatten Sie mir aufgrund der Besonderheit dieser heutigen Plenarsitzung, dass ich von der üblichen Reihenfolge der

(Abg. Marx)

Begrüßung abweiche und mich zunächst hier an die im Landtag anwesenden Hinterbliebenen der Opfer wende. Ihnen will ich nicht nur in meinem, sondern auch im Namen der gesamten CDU-Fraktion im Thüringer Landtag mein aufrichtiges Mitgefühl sowie mein tiefes Bedauern über die schrecklichen Taten zum Ausdruck bringen, die hier in Thüringen ihren leidlichen Ursprung genommen haben. Ich denke, wir alle hier im Saal sind uns darüber einig, dass diese abscheulichen Taten weder entschuldbar sind noch jemals vergessen werden dürfen.

(Beifall im Hause)

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, werte Medienvertreter und Zuschauer am Livestream! Mit der gestrigen Vorstellung des über 2.200 Seiten starken Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses 6/1 hat der Untersuchungsausschuss 6/1 nach über viereinhalb Jahren ein Ende gefunden. Bevor ich zur Arbeitsweise und zum Ergebnis des Untersuchungsausschusses komme, will ich an dieser Stelle zunächst ein paar Worte des Dankes verlieren. Mein Dank gilt den Ausschussmitgliedern aller Fraktionen für die zeitintensive Arbeit. Mein Dank gilt des Weiteren den Fraktionsmitarbeitern, ohne die es unmöglich gewesen wäre, diese Aktenberge zu bewältigen. Und ich möchte mich auch bei der Landtagsverwaltung, die uns in den ganzen Jahren hervorragend in unserem Untersuchungsausschuss, der mitunter nicht immer ganz leicht war, begleitet hat, für die Unterstützung bedanken.

Mit Beschluss vom 27. Februar 2015 hat der Thüringer Landtag zur Fortsetzung der Aufarbeitung der dem Nationalsozialistischen Untergrund sowie der mit ihm kooperierenden Netzwerke zugerechneten Straftaten diesen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die CDU-Fraktion – das habe ich bereits 2015 gesagt – hat mit der Einsetzung die Hoffnung verbunden, zielgerichtet und vor allem effizient zu arbeiten. Wir hatten den Anspruch, größtmögliche Aufklärung zu leisten, und waren uns doch auch immer bewusst, dass wir nicht versprechen können, alles aufzuklären. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt. Das muss ich so ehrlich sagen, weil ich der Überzeugung bin, dass wir Ihnen, hochverehrte Angehörige, nicht nur Aufklärung, sondern auch Ehrlichkeit schuldig sind. Die Frau Vorsitzende hat das in ihrer Rede auch schon mitgeteilt, dass wir das durchaus bedauern, dass wir nicht dieses Ergebnis erzielen konnten, was wir uns ursprünglich vorgenommen haben, als wir den Untersuchungsausschuss 6/1 ins Leben gerufen haben.

Eine Vielzahl der im 5/1er festgestellten Aussagen und Ergebnisse wurden im 6/1er weitergeführt mit dem Ziel und der Hoffnung, dass wir abschließende Klärung erreichen. Das ist leider nicht der Fall gewesen. Wir haben sicherlich neue Erkenntnisse gewonnen – die Frau Vorsitzende ist ja darauf schon eingegangen. Vor allem beginnend in Stregda, also das Auffinden des Wohnmobils mit den zwei Toten, das hat uns zu Anfang sehr beschäftigt, nicht nur im Untersuchungsausschuss 5/1, sondern auch in dem jetzigen, um uns noch mal ein Bild zu verschaffen, was da eigentlich alles nicht richtig oder schief gelaufen ist. Da konnte natürlich eine Vielzahl von dem, was wir in dem Untersuchungsausschuss 5/1 an Erkenntnissen hatten, noch mal verdichtet werden.

Unzweifelhaft ist, dass die Arbeit gerade in Stregda am Wohnmobil und auch die Spurensicherung danach aus unserer Sicht äußerst mangelhaft waren. Der Abtransport des Wohnmobils vom Tatort, die Tatortgruppe, die sich beschwert hat, dass dies ohne ihr Zutun, ohne ihr Wissen stattgefunden hat, was einen eklatanten Fehler bei der Beweissicherung darstellen könnte, wurden mehrfach angesprochen. Und da sind wir an der Stelle, was auch die Frau Vorsitzende gesagt hat, hier hat der Einsatzleiter die Entscheidung getroffen und alle anderen Fachleute waren ausgeschlossen. Das war unserer Meinung nach ein wichtiger Punkt, weshalb unter Umständen viele Spuren verloren gegangen sind.

Was sich nicht bewahrheitet hatte, war der Verdacht, der immer so im Raum stand, dass ein dritter Mann in Stregda dabei gewesen sein könnte, der letztendlich die Tat verursacht hat, sprich Böhnhardt und Mundlos erschossen hat. Das hat sich auch in dem jetzigen Untersuchungsausschuss nicht bewahrheitet – ganz im Gegenteil. Wir konnten feststellen, dass es keinen dritten Mann gegeben hat. Ich denke, das ist auch ganz wichtig, um eventuellen Verschwörungstheorien vorzubeugen, die sich natürlich immer, wenn nicht alles aufgeklärt wird, hartnäckig halten, aber aus unserer Sicht und aus meiner Sicht den Blick für das Wesentliche versperren. Das war für uns auch eine wichtige Erkenntnis, dass es an der Stelle kein Zutun von Dritten gab.

Wofür wir auch keine Beweise finden konnten, war, dass Polizei, Verfassungsschutz oder andere Behörden aktiv am Untertauchen des NSU beteiligt waren bzw. dies begünstigt hatten. Dass Versäumnisse und Fehler stattgefunden haben, dass der Informationsaustausch nicht stattgefunden hat – so, wie wir uns das vorgestellt haben oder wie es sein müsste, nämlich die Verbindung zwischen LKA, BKA, Verfassungsschutz, Bundesverfassungsschutz, Landesverfassungsschutz –, hat natürlich

begünstigt, dass die Zeit der Aufklärung aber auch letztendlich des Ermittelns erheblich verzögert wurde. Das war auch ein wesentlicher Punkt, wo wir angesetzt haben und wo wir auch in den Empfehlungen, die auch die Vorsitzende gerade noch mal angesprochen hat, noch mal darauf Wert legen, dass zukünftig solche Verbindungen und solche Informationsflüsse besser gestaltet werden müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tat von 2011 liegt viele Jahre zurück. Wir haben dennoch viele Zeugen in diesem Untersuchungsausschuss gehört – Polizisten, Verfassungsschützer, Sachverständige. Es ist natürlich für die Zeugen, die bei uns im Ausschuss sind, nicht ganz einfach, sich an alle Details zu erinnern. Die Taten lagen Jahrzehnte zurück, das Untertauchen fast 30 Jahre, und es ist natürlich nicht einfach für die, die bei uns als Zeugen aussagen, sich an alles zu erinnern. Wir hatten dennoch das Gefühl – und da kann man sagen „das Gefühl“ –, dass verschiedene Zeugen nicht alles gesagt haben, was sie wussten, wobei ich sagen muss, das ist natürlich auch rein spekulativ. Mein Gefühl kann sich natürlich auch täuschen, aber ich denke, es ging vielen Ausschussmitgliedern so, dass man nicht alles gesagt hat, was man wusste. Dennoch dürfen wir nicht dazu kommen, dass wir alle unter Generalverdacht stellen und sagen, Polizeibeamte, Verfassungsschützer, aber auch die anderen Sachverständigen hätten uns nicht alles sagen wollen.

(Beifall CDU)

Ganz im Gegenteil: Ich habe auch das Gefühl gehabt, dass ein großes Bemühen der Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen, aber auch der Verfassungsschützer vorhanden war, uns letztendlich aufzuklären und unsere Fragen zu beantworten. Ich denke, es gehört bei aller Kritik, die wir an den Behörden, an den Institutionen zu Recht üben, auch dazu, dass sich eine Vielzahl der Zeugen aufrichtig uns gegenüber geöffnet hat und auch willens war, mit aufzuklären. Es hilft nicht, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir pauschalieren, dass wir letztendlich alle unter Generalverdacht stellen.

(Beifall CDU)

Ein wesentlicher Punkt, der uns viele Wochen, Monate umgetrieben hat, war das, was auch die Frau Vorsitzende schon angesprochen hat, die Unterlagen, die OK-Akten, die wir als Untersuchungsausschuss angefordert haben – das war ein Beschluss von 2016, wo der Ausschuss gefordert hat, dass wir die organisierte Kriminalität in den Blick nehmen wollen, und zwar speziell die Verbindungen: Welche Verbindungen gab es – Rechtsextremismus zur organisierten Kriminalität –, gibt es da feste Struktu

ren, die letztendlich auch dafür Sorge getragen haben, dass sich Böhnhardt, Mundlos mit Waffen versorgen konnten?

Das war ein wesentlicher Punkt, den wir jetzt im Untersuchungsausschuss 6/1 aufgegriffen haben und der aus meiner Sicht noch viele offene Fragen lässt, nicht zuletzt – an dieser Stelle muss ich das auch sagen –, dass wir nicht umfänglich alle Informationen erhalten haben, die wir uns gewünscht hätten. Diese Auslegung und Diskussion über Zulässigkeit, ob wir die Akten bekommen oder nicht, hat uns natürlich sehr beschäftigt und auch in unserer Arbeit behindert. 2016 haben wir den Antrag gemacht, mit der Bitte um Vorlage der Unterlagen, und es hat gedauert bis Mitte 2018. Erst im November 2018 hat dann das Kabinett von Ministerpräsident Ramelow den Auftrag ausgelöst und einen entsprechenden Sachverständigen beauftragt, der letztendlich die Akten für den Untersuchungsausschuss sichten konnte. Das war der Kompromiss, den der Untersuchungsausschuss eingegangen ist, nach langer, monatelanger Diskussion, dass wir nicht mehr an dem Verfahren, an diesem HaarbergVerfahren, festhalten, wo der Untersuchungsausschuss, die Mitglieder des Untersuchungsausschusses umfangreiche Informationen bekommen bzw. auch Einsicht nehmen konnten. Das ist in diesem Fall nicht mehr möglich gewesen. Aus Sicht der Landesregierung hat man uns das so nicht zugetraut und, Frau Marx hat es auch gesagt, man hat uns an der Stelle auch nicht getraut, nach dem Motto: Wenn zwei was wissen, dann weiß einer schon zu viel.

Das empfanden wir als Untersuchungsausschuss schon als ein großes Misstrauen gegenüber den Abgeordneten, dass wir nicht alle Informationen bekommen haben. Ich erinnere an der Stelle an den Untersuchungsausschuss 5/1. Damals hat Herr Innenminister Geibert federführend für das Innenministerium uns alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, was ihm große Kritik eingebracht hat, bundesweit, dass er die Akten geöffnet hat, was V-Personen anbelangt. Das hätte ich mir auch an dieser Stelle von der jetzigen Landesregierung gewünscht, dass sie uns uneingeschränkt Akteneinsicht gegeben hätte; nur so kann man Misstrauen entgegenwirken und auch Verschwörungstheorien bekämpfen. Das ist leider nicht der Fall gewesen.

Man hat sich dann im Kompromiss, Untersuchungsausschuss mit der Landesregierung, geeinigt, die Sachverständigen einzuberufen bzw. einzusetzen, die an unserer Stelle die entsprechenden Unterlagen sichten. Wir haben natürlich große Erwartungshaltungen gehabt, dass wirklich alles das, was im Ausschuss besprochen bzw. beantragt wurde, auch

umgesetzt wird. Und ich kann jetzt mal zitieren, was der Sachverständige dazu im Ausschuss gesagt hat. Er hat gesagt, es sei „für den Untersuchungsausschuss schon ein gewisser Nachteil, wenn er nicht so graben darf, wie er will.“ Er habe „mit den beiden weiteren Mitgliedern der Kommission auftragsgemäß sehr eingeschränkte Einsichtnahmen durchgeführt“, und dann: „Schade um die Zeit.“ Auch der Sachverständige ist zu dem Schluss gekommen, dass er bei Weitem mehr rausbekommen hätte, als er erhalten hat. Also das war für uns eine große Überraschung, weil ja letztendlich der Ausschuss ein großes Vertrauen hatte, auch in die Landesregierung, dass der Sachverständige alle Unterlagen bekommt, die er bekommen sollte. Das hat sich letztendlich nicht bewahrheitet und da sehen wir ein großes Defizit, was die Aufklärungsarbeit anbelangt, weil wir schon erwartet haben oder die Erwartung hatten, dass wir genau aus diesem Bereich „Organisierte Kriminalität“ Verbindungen zur rechtsextremen Szene auch feststellen können, wie entsprechende Unterstützungen gelaufen sind, nicht zuletzt, was die Waffenbeschaffung anbelangt. Das konnte leider nicht aufgeklärt werden. Ich empfinde es nach wie vor als Behinderung des Ausschusses, dass man da nicht ganz konkret und klar gesagt hat: „Wir legen alles offen“, so wie wir das im letzten Untersuchungsausschuss 5/1 auch erlebt haben. Das bedauere ich außerordentlich und es hat letztendlich auch ein Stück weit einen Vertrauensverlust zur Landesregierung gegeben, dass man uns an dieser Stelle nicht weiterarbeiten ließ.

(Beifall CDU)

Man kann natürlich sagen, das Verfassungsgerichtsurteil hat das unterbunden. Das war Mitte 2017. Unser Antrag war aber von 2016. Man hatte also genügend Zeit gehabt bei einer kurzfristigen Entscheidung oder einer ernsten Entscheidung, uns die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das wäre ohne Weiteres möglich gewesen. Stattdessen hat man letztendlich auf Zeit gespielt – aus unserer Sicht auf Zeit gespielt –, bis das Verfassungsgerichtsurteil da war, und an dieser Stelle dann gesagt: Wir können gar nicht; wir würden ja gern, aber das Verfassungsgerichtsurteil verhindert das.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wenig schlüssig, weil wir – wie gesagt – 2016 schon den Antrag eingebracht haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir diese Offenheit nicht mal im Untersuchungsausschuss an den Tag legen, dann weiß ich nicht, wie letztendlich in dem weitergehenden Verfahren hier offen und ehrlich mit diesem Sachverhalt umgegangen werden soll.

Unser Bemühen war es von Anfang an, so viel Klarheit wie möglich zu bekommen. Wir waren uns aber auch sicher, dass wir keine abschließende Aufklärung leisten können. Wir sind keine Staatsanwaltschaft. Wir haben keinen Polizeiapparat hinter uns. Wir sind darauf angewiesen, dass die Zeugen uns das sagen, was sie wissen, und dann versuchen wir, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wir müssen aber auch aufpassen, dass wir bei der Schlussfolgerung, die wir aus Zeugenaussagen bekommen, immer vorsichtig sind und unterscheiden müssen: Ist es eine Tatsache? Ist belastbar, was gesagt wird? Können wir es anhand der Aktenlage überprüfen oder ist es doch mehr Spekulation? Auch davor sollte man sich hüten und ich kann nur daran erinnern, dass wir nicht gut beraten sind, wenn wir spekulieren, was sein könnte und was hätte sein müssen. Das ist ein sehr schmaler Grad, den man da begeht. Und da sind wir wieder bei der Verschwörungstheorie, die da sofort Raum einnimmt.

(Beifall CDU)

Wir haben auch in unserem Sondervotum darauf hingewiesen, dass es für uns wichtig ist; gerade als Ausschuss sind wir gut beraten und sind auch daran gehalten, Fakten und auch belastbare Beweise zusammenzutragen. Alles andere kann natürlich auch interpretiert werden. Und davor hatten wir auch gewarnt, auch in unserem Sondervotum haben wir darauf aufmerksam gemacht.

Unabhängig davon sind viele Fakten, die uns in dem Untersuchungsausschuss durch Zeugen mitgeteilt wurden, sicher schlüssig und auch nachvollziehbar. Wir sind aber noch lange nicht an der Stelle, wo wir hätten sein wollen. Die Ausschussvorsitzende hat schon mitgeteilt, was wir als Empfehlung geben. Auch wir haben in unserem Sondervotum entsprechende Empfehlungen gegeben.

Da komme ich gleich mal zu dem Entschließungsantrag, der hier eingebracht wurde, was die Sicherung der Akten der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 anbelangt. Wir sind auch der Meinung, dass die Akten langfristig gesichert und für die Wissenschaft zugänglich gemacht werden sollen und müssen, wissen aber auch letztendlich daraus die richtigen Schlüsse und Erkenntnisse für die zukünftige Arbeit der Behörden, der Sicherheitsbehörden, der Polizei und des Verfassungsschutzes zu ziehen.

Wir sind aber nicht der Auffassung, dass es ein extra Archiv geben muss, sondern unsere Auffassung ist, es sollte dem Staatsarchiv übertragen werden. Die sind bestens ausgerüstet, die haben entsprechend auch die Fachleute, die mit geheimen Akten

umgehen können. Aus dem Grund haben wir uns entschieden, wir sollten dies in das Staatsarchiv überführen und kein gesondertes Archiv aufbauen. Im Staatsarchiv wird es sehr gut aufbewahrt und es gibt auch entsprechende wissenschaftliche Begleitung. An der Stelle wäre es aus unserer Sicht der bessere Weg, das ins Staatsarchiv einzubringen.

Wir empfehlen an der Stelle auch noch, dass die Polizei und der Verfassungsschutz personell und materiell besser aufgestellt werden müssen.

(Beifall CDU)

Auch das war ein Ergebnis im Untersuchungsausschuss. Wir haben viele Zeugen gehört, die haben gesagt, wir hätten vieles mehr machen können, aber wir haben nicht die Ressourcen gehabt, wir haben nicht das Personal gehabt. Und das gehört auch zur Wahrheit dazu. Es hat nicht daran gelegen, dass man nicht willens war, viele konnten auch nicht, weil gar nicht genügend Personal vorhanden war. Und ich erinnere an die Aussage des Zeugen Kramer, Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, der ganz deutlich gesagt hat: Mit der personellen Ausstattung kann ich das nicht leisten. Ich denke, das sollte uns allen zu denken geben, dass wir auch die Polizei, Verfassungsschutz und andere Behörden, Sicherheitsbehörden so ausstatten, dass sie ihrer Aufgabe auch gerecht werden können.

(Beifall CDU)

Nur das verhindert letztendlich auch zukünftig Fehlinterpretationen und eventuell sogar Morde. Das sollte man auch wirklich nicht zu gering schätzen, weil ja immer der Ruf laut wird – das hören wir ja auch gerade von der Fraktion Die Linke –, den Verfassungsschutz ganz abzuschaffen. Ich kann nur davor warnen, dies zu tun, die Gefährdungslage in alle Richtungen ist akut, aber auch besonders in dem rechtsextremen Bereich.

(Beifall CDU)

Das Beispiel, das auch Frau Marx gebracht hat, mit dem Regierungspräsidenten Lübcke, der ja wahrscheinlich auch von einem Rechtsterroristen erschossen wurde, zeigt ganz einfach, wie gefährlich die Szene nach wie vor ist.

(Beifall CDU)

Ich erinnere auch daran, dass unser Fraktionsvorsitzender Mike Mohring auf ganz perfide Art und Weise die gleichen Morddrohungen erhalten hat, dass der zweite Kopfschuss seiner wäre. Und ich muss sagen, deutlicher kann man es nicht sagen, was in der rechten Szene unterwegs ist. Ich kann wirklich nur alle hier in diesem Hohen Haus auffor