Protocol of the Session on September 26, 2019

Wir wollen, dass der fachlich zuständige Ausschuss diesen Vorschlag mittragen muss, denn sonst wird es nichts. Dann wird sich nämlich künftig das Parlament dazu eine Meinung bilden, die werden das dann doch auch nicht ohne Rückfrage in ihren Fraktionen machen und die werden vorher natürlich auch mit dem Landesjagdverband und anderen Jägern sprechen. Die werden sich eine Meinung bilden. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Ausgleich bei der Jagd und wir brauchen nicht die Meinung einzelner.

Meine Damen und Herren, wir haben die Nilgans in die Liste jagdbarer Arten aufgenommen – um gleich

bei dem Punkt weiterzumachen –, ohne Schonzeit, weil wir der Auffassung sind, dass die Nilgans durch ihr Verhalten heimisches Wassergeflügel massiv beeinträchtigt und dass wir deshalb etwas gegen die Nilgans tun müssen. Gewundert hat mich – das habe ich vorhin schon gesagt –, wenn denn die AfD-Fraktion meint, dass der Wolf unbedingt ins Jagdrecht muss, warum in dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Wolf nichts drinsteht und sie die Nilgans noch mal beantragt, obwohl sie in der Beschlussempfehlung schon drin ist. Übrigens, das Gleiche bei der CDU.

(Beifall SPD)

Haben Sie unsere Beschlussempfehlung nicht gelesen, haben Sie die Änderungen nicht mitbekommen? Auch die Frage, dass die Hegegemeinschaften Anträge auf Einschränkung des Betretungsrechts stellen können, finde ich bei Ihnen in Ihren Änderungsanträgen wieder, obwohl es in der Beschlussempfehlung schon steht. Entschuldigen Sie, wenn ich nicht so richtig ernstnehmen kann, was Sie mit Ihren Beschlussempfehlungen heute vortragen.

Wir haben noch eine Verbesserung durchgeführt bei der Regelung für überjagende Hunde und wir haben die Bejagung von streunenden Katzen auf die frühere Regelung zurückgeführt.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Genau, auf die alte Regelung!)

Was bleibt jetzt an zentralen Kritiken, die unter anderem auch vom Landesjagdverband vorgetragen worden sind?

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Fachleute!)

Na klar, Fachleute.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Viele Fach- leute!)

Aber, wie gesagt, es sind Dinge, die auch manchmal strittig zwischen Fachleuten diskutiert worden sind. Ich fange mal mit dem Beispiel Hund an. Der Vertreter des ökologischen Fachverbands, der hier war, der übrigens nebenbei noch Forstamtsleiter ist, also jemand, der offensichtlich von der Materie auch Kenntnis hat, hat gesagt: Die meisten Hunde, die geschossen werden, sind Jagdhunde auf der Nachsuche. Wenn Wild angeschossen ist und wegrennt, dann bleibt das nicht im Jagdrevier, dann bleibt es auch manchmal nicht im Bereich des benachbarten informierten Jagdrechtsinhabers, sondern geht manchmal auch weiter weg. Und auf der Nachsuche kommt es auch manchmal vor, dass so ein Jagdhund, der natürlich eine Schutzweste hat, woran man ihn eigentlich als Jagdhund erkennen

sollte, verdreckt und dass man das nicht sieht. Und er hat gesagt: Stellt euch mal die Situation vor, in der ein Jäger ist, wenn er sieht, wie ein Hund ein Stück Wild gestellt hat, was offensichtlich schon verletzt ist. Da weiß der ja nicht, dass die Verletzung von der Kugel eines anderen Jägers ist, und dann drückt er natürlich ab, weil es ein wildernder Hund ist. So werden meist Jagdhunde erschossen. Von der Seite her muss ich sagen: Ich konnte dieser Erläuterung folgen. Ich habe beim Landesjägertag gefragt: Wer hat denn schon mal einen Hund geschossen? Es gingen verdammt wenig Arme hoch. Wenn ein Hund in einer Gemarkung wildert, dann bleibt der im Regelfall auch in der Nähe. Da kann ich einen Antrag stellen und schieße ihn ab. Es ist aber was ausgesprochen Seltenes. Im Regelfall werden in Thüringen leider Jagdhunde erschossen, und das ist eine Geschichte, wo so viel Arbeit drinsteckt, einen Jagdhund auszubilden, dass es gut ist, wenn wir diese Regelung jetzt hier so drin haben. Deshalb habe ich inzwischen meinen Frieden damit gemacht.

Die zweite Geschichte: Totschlagfallen. Wir haben im Gesetzgebungsprozess gelernt: Die Regelungen, die wir hier treffen, beziehen sich nicht auf den befriedeten Bezirk. Jeder darf seine Mausefalle weiterhin in seiner Küche aufstellen. Wir reden von den Bereichen, wo normal auch mit der Waffe in der Hand gejagt werden kann. Da habe ich andere Möglichkeiten als eine Totschlagfalle. Ich bin dem Landesjagdverband dankbar, dass er uns die zertifizierten Totschlagfallen gezeigt hat. Ich fand die überzeugend. Ich hatte dann aber hinterher Diskussionen mit Menschen, die gesagt haben, wenn da das Tier nicht richtig drin getroffen wird, geht es trotzdem elendig zugrunde oder hat heftige Schmerzen. Also die Schwierigkeiten in Sachen Tierschutz habe ich mit der Falle auch. Ich meine, man kennt es auch von der heimischen Mausefalle. Die Maus ist nicht immer tödlich getroffen. Das kann ich nicht beeinflussen. Und es kann auch ein Fehlfang in einer zertifizierten Falle sein. Die ist ja bloß deshalb zertifiziert, weil nur ein Tier von einem bestimmten Umfang da reinkann und weil ein Kind mit der Hand nicht reingreifen kann. Den Fehlfang in der Totschlagfalle mache ich durch nichts mehr rückgängig. Von der Seite her, denke ich, ist es legitim, was wir jetzt hier gemacht haben. Wir haben nämlich die Ausnahmemöglichkeiten bezüglich der Verwendung von Totschlagfallen erleichtert, denn wenn wir sie wirklich brauchen, weil bestimmte Tierarten sich auf eine Art und Weise vermehren, dass ich eingreifen muss, dann können wir sie weiterhin nehmen. Die untere Veterinärbehörde kann die Ausnahme dort entsprechend genehmigen. Da war im Gesetzentwurf der Landesregierung das Mi

nisterium vorgesehen. Das wäre ein langer, schwieriger Weg gewesen. Jetzt, denke ich, wird es leichter, wird es handhabbar und wir können die Totschlagfallen dann weiterhin einsetzen, wenn die Notwendigkeit gegeben ist.

Meine Damen und Herren, ein nächster Punkt, der weiterhin sehr strittig war, war die Frage der bleifreien Munition. Hier muss ich eines sagen: Die Neuregelung, dass kein bleihaltiger Schrot in der Jagd auf Niederwild mehr verwendet werden darf, wird keinen wesentlichen Einfluss haben. Auf der einen Seite ist die Verwendung von bleihaltigem Schrot am Gewässer schon untersagt. Ich glaube, es gibt wenige Jäger, die zwei verschiedene Schrotbüchsen haben und unterschiedliche Munition, dass sie hier die bleifreie, da die bleihaltige Munition verwenden. Es kann mir auch keiner sagen, dass die bleihaltige Munition die einzig gehende ist, denn ansonsten kämen wir am Gewässer nicht mehr zurecht. Von der Warte her ist es marginal, was hier passiert. Ich glaube auch nicht, dass wir den Eintrag von Blei in die Landschaft damit wesentlich reduzieren werden, denn dann hätten wir andere Dinge auch noch verbieten müssen wie zum Beispiel Wurfblei beim Angeln. Auf die Idee kam auch keiner. Von der Seite her ist die Regelung sicherlich marginal; sie wird Tieren helfen, die verendete Tiere fressen, die nicht gefunden worden sind und wo dann die Schrotkugel im Körper vielleicht eine entsprechende Wirkung mit sich bringt.

Jetzt gibt es das Gutachten. Das ist angesprochen worden. Es hätte mich natürlich gefreut, wenn uns die CDU-Fraktion das Gutachten, das sie beantragt hat und das fertiggestellt ist, mal zur Kenntnis gegeben hätte. Ich gehe aber davon aus, da sie es nicht tat, dass es unsere Rechtsauffassung unterstützt, dass wir die Regelungskompetenz im Jagdrecht haben. Das, was die CDU in ihrem Änderungsantrag geschrieben hat, dass es keine generelle Ermächtigung aus dem Waffenrecht gibt, dass wir eine Regelung bezüglich bleifreier Munition treffen können, das ist richtig. Wir nutzen aber unsere Regelungskompetenz nicht, um ein generelles Verbot im Waffenrecht durchzuführen, sondern wir führen eine Regelung im Jagdrecht durch, die spezifisch ist. Von der Warte her ist unsere Regelungskompetenz entsprechend da. Das hat auch das Justizministerium bei der Prüfung festgestellt. Von der Seite her können wir diesen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Die Regelung wird übrigens erst 2022 greifen. Also für den Fall, die CDU hätte doch mit ihrem Begehren recht gehabt – wobei ich glaube, dann hätten Sie es schon lange publiziert und sich sehr darüber gefreut, dass Sie recht hatten, haben Sie aber nicht –, für den Fall kann ein neuer Landtag hier noch eine Regelung vornehmen und

kann dann den Gesetzentwurf entsprechend mit dem Bundesrecht konform machen. Wir erwarten übrigens noch vor dem Jahr 2022, dass der Bund endlich seine Zusage erfüllt, dass er eine bundesweite Regelung zu bleihaltiger Munition trifft. Das wäre übrigens auch das Beste.

Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund des eben Dargestellten und vor dem Hintergrund, dass wir mit dem Jagdgesetz versucht haben, einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichsten Interessen zu finden – und wenn man sich ansieht, wie Verständnis für Jagd gerade in den Bereichen, die dem ländlichen Leben ziemlich fern sind, immer mehr abnimmt –, bin ich in den letzten Wochen von vielen Jägern angesprochen worden, die gesagt haben: Jetzt zieht es endlich durch, es ist okay so, wer weiß, was sonst noch kommt. Ich denke, wir haben hier einen guten Kompromiss gefunden, der den Ausgleich auf den Weg bringt, und bitte deshalb um Zustimmung zum Gesetz. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Becker, Fraktion der SPD, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es heute schwer, Sie müssen drei Abgeordnete hinter sich ertragen, die wahrscheinlich nicht mehr dem neuen Landtag angehören. Dass sich das gerade beim Jagdgesetz ergibt, ist mal eine schöne Synapse.

Egon Primas hat vorhin gestöhnt, als er gesagt hat, er hat sechsmal direkt gewonnen, fünfmal hat er direkt gegen mich gewonnen. Da kann ich schon aufstöhnen, dass ich das nicht so toll fand, das können Sie glauben. Aber es war so, wie es war. Deshalb – alles ist gut, alles hat seine Zeit. Die Zeit ändert sich und trägt sich weiter. Zur Abschiedsrede von Egon Primas braucht man nichts hinzuzufügen. Das war topp, wie er es auf den Punkt gebracht hat. Dazu brauchen wir nichts anderes sagen. Wenn man Herrn Höcke hier hört, kann es einem nur schlecht werden. Das ist so. Wir wollen alle hoffen, dass die Wählerinnen und Wähler sich besinnen und klug wählen.

(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: 7 Prozent!)

Ja, das kann passieren. Das hat andere Gründe, das geht nicht von Ihnen aus.

(Beifall SPD)

Jetzt zum Jagdgesetz: Dieses Jagdgesetz ist ein Gesetz zum Schutz und zur Gesundheit der Jägerinnen und Jäger. Das ist ganz einfach so. Es ist kein Jagdgesetz, das wir an dem Jagdverband vorbei gemacht haben. Um Gottes willen! Wir haben eine lange Diskussion geführt. Alle haben es schon gesagt: 2015 hat das Ministerium mit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit angefangen, die Verbände einzuladen und darüber zu reden, was zu ändern ist. Ich brauche das nicht zu verhehlen: Die SPD-Fraktion wollte keine breite Veränderung des Jagdgesetzes. Wir fanden den Ausgangspunkt in Ordnung. Und so, wie das jetzt erarbeitet ist, ist das ein Kompromiss, den wir gut mittragen können und mit dem wir auch leben können. Das muss man einfach so sagen. Es hat ein bisschen gedauert. Es gab die Auseinandersetzung bei den Schalldämpfern zwischen Infrastrukturministerium und Innenministerium. Da hat es auch manchmal geknallt. Das war in Ordnung. Aber die Lösung, die dann rausgekommen ist, ist für die Jägerinnen und Jäger in Ordnung. Das ist doch das Entscheidende. Wir diskutieren, wir ringen um Veränderungen, und wenn es dann auf dem Punkt ist, sollen wir es dann auch verabschieden. Das war auch ein Punkt.

Mein Kollege sagt immer, wenn Tilo redet, da kommen immer Sprüche von mir. Tilo, das wollte ich doch auch noch sagen. Nach Tilo Kummer braucht man ja nicht mehr viel Inhaltliches zu sagen. Tilo bringt immer alles auf den Punkt und sagt das, was notwendig ist, und erklärt es auch so, dass Sie das alle verstehen. Das ist einfach so. An Tilo kommen wir nicht vorbei. Das ist eine schöne Sache und das ist auch gut so, dass einer die Sachen so detailliert erklärt. Aber gleichwohl hat er auch gesagt: Ich hätte mich auch gefreut, wenn uns das Gutachten zur Verfügung gestellt worden wäre. Da uns die Landtagsverwaltung aber keinen Hinweis gegeben hat, dass wir mit dem Gesetzentwurf jetzt gegen geltendes Recht verstoßen, nehme ich an, das Gutachten ist in unserem Sinne und das Gesetz wird so umgesetzt werden können, wie wir das jetzt mit dem Bleischrot angelegt haben; auch das hat Tilo Kummer schon gesagt.

Auf die Nilgans ist er eingegangen. Ich verstehe das nicht: zwei Änderungsanträge, einer von der AfD, einer von der CDU, fast wortgleich mit der Beschlussempfehlung. Es ist manchmal merkwürdig. Auch bei den Hegegemeinschaften habe ich immer gesucht, habe mich gefragt, wo denn da die Änderungen sind. Es gab keinen Unterschied zu dem, was wir gemacht haben. Und in der Anhörung Anfang Juni waren ja nicht nur Jägerinnen und Jäger da, da waren viele Menschen da, die uns gesagt haben, was zu beachten ist, und ich fand das vollkommen in Ordnung. Ich fand die Anhörung auch

(Abg. Kummer)

sehr gut. Da waren auch die Falkner da bei Herrn Müller, bei dem ich mich noch mal bedanken will, weil er auch immer gekommen ist und gesagt hat: Vergesst die Falkner nicht, es ist nicht nur ein Jagdgesetz zur Jagd, sondern auch die Falkner müssen beachtet werden. Das haben wir auch versucht, aber natürlich ist das im Großen und Ganzen ein Kompromiss, so wie das nun mal ist, wenn drei Parteien zusammen regieren, dann gibt es Kompromisse. Aber wie gesagt, das hat auch Tilo schon gesagt.

In den letzten Wochen haben die Jägerinnen und Jäger gesagt: Verabschiedet es lieber, lasst es nicht hinten runterfallen. Dieses Gesetz ist gut, was ihr jetzt vorgelegt habt – lieber verabschieden, als wieder auf das Alte zurückzufallen.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Das waren aber nicht die beiden Jäger aus dem Aus- schuss!)

Nein, das waren nicht Ihre beiden Jäger im Ausschuss. Die sind auch nicht immer einer Meinung, muss ich mal sagen. Das haben wir auch ganz deutlich gemerkt, aber das ist auch okay, da haben wir auch keine Probleme damit. Aber wir haben da einen Prozess, das muss man auch erst mal sehen, dass wir über vier Jahre so einen Gesetzentwurf bearbeiten, und dann muss es auch mal auf den Punkt kommen. Deshalb bin ich sehr glücklich, dass wir es geschafft haben, es heute in der letzten Sitzung noch zu verabschieden.

Es war nicht einfach. Es war für das Ministerium nicht einfach, es war für die Mitarbeiter des Ministeriums nicht einfach und wir haben es uns nicht leicht gemacht. Es gab noch viele Gespräche am Rande. Erst gestern hatte die SPD-Fraktion noch mal ein Gespräch mit einem Jäger, der wegen der Schalldämpfer gesagt hat, wir sollen es unbedingt verabschieden. Auch da gibt es unterschiedliche Meinungen. Es gibt auch Jäger, die wollen keine Schalldämpfer, das wissen wir auch, aber mehrheitlich, glaube ich, kann das Gesetz so getragen werden.

Deshalb möchte ich mich wirklich bei allen bedanken, die diesen anstrengenden Prozess begleitet haben. Ich möchte mich auch beim Innenministerium bedanken, dass es dann doch eine sinnhafte Einlenkung gab, dass Sie dann bei den Schalldämpfern zugestimmt haben. Wie gesagt, es wird nicht gegen Bundesgesetz verstoßen, da wir keinen Hinweis von der Landtagsverwaltung haben. Ich möchte mich bei allen bedanken, die in den letzten Jahren zusammengearbeitet haben. Gelernt habe ich diese Zusammenarbeit gerade im Landwirt

schaftsbereich von Dr. Sklenar, Herrn Scheringer, Dr. Mäde und Herrn Mehle.

(Beifall DIE LINKE)

Die haben 1994, als ich angefangen habe, so super miteinander gekonnt. Über Parteigrenzen hinweg haben uns die Landwirtschaft, die Jagd und der Forst immer alle zusammengeführt. Das hat auch Egon Primas als Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten immer gemacht. Er hat immer versucht, Kompromisse zu finden, und nie, uns auseinanderzudividieren, und das, glaube ich, ist das Wichtige für die Situation. Wir brauchen auch eine gemeinschaftliche Zusammenarbeit bei der Situation des Waldes. So, wie er jetzt ist, müssen Sie alle im neuen Landtag eng zusammenarbeiten, damit das Thüringer Herz auch weiter grün ist. Dafür wünsche ich Ihnen alles Gute.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Möller zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich möchte mal zum Einstieg in den Debattenbeitrag den Jagdwissenschaftler Fritz Nüßlein zitieren, weil ich denke, das passt ganz gut. Er sagte: „Es ist keine große Kunst, Forstwirtschaft zu treiben, wenn man den Faktor Wild ausschalten würde, und es ist nicht schwer, Jagdwirtschaft zu treiben, wenn man auf den Wald keine Rücksicht zu nehmen braucht. Eine Kunst ist es aber, beide so zu treiben, dass Wald und Wild zu ihrem Recht kommen.“ Ja, das ist ein kluges Wort, aber mit Kunst hat Rot-Rot-Grün halt nicht viel zu tun, das merkt man auch Ihrer Jagdgesetznovelle an.

Im Grunde ist das, was uns vorliegt, ein Antiwildgesetz. Schalenwild, insbesondere Rotwild und Rehwild, werden faktisch wie Schädlinge behandelt, Jäger mutieren zu so einer Art Schädlingsbekämpfer.

(Zwischenruf Abg. Kobelt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo steht denn das?)

Ein Paradigmenwechsel liegt dem Ganzen zugrunde und der lautet: Wald vor Wild!

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Kön- nen Sie den mal textlich beschreiben?)

Ja, Beispiele dafür gibt es, ich komme gleich darauf zurück.

(Abg. Becker)

Die Begründung dafür ist im Grunde immer dasselbe: der Klimawandel, der den Waldumbau erforderlich macht. Deswegen muss das Rehwild dezimiert werden – Stichwort Mindestabschusspläne. Das ist übrigens das Rehwild, Herr Kummer, nicht das Rotwild, aber vielleicht kommt es ja in der nächsten Legislatur, wenn es wieder Rot-Rot-Grün gibt.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Ich habe „Rehwild“ gesagt!)

Am Ende ist das, was Sie in das Jagdgesetz reingeschrieben haben, im Grunde genommen nichts anderes als Waldbau mit der Kugel. Das ist nicht nachhaltig, das ist nicht waldgerecht. Schon deswegen ist der Gesetzentwurf abzulehnen.