Meine Damen und Herren, ich muss aber auch mal hinüber zur Alternative schauen. Sie wollten doch, dass wir das Gesetz in voller Redezeit behandeln. Wollten Sie nachholen, was Sie im Ausschuss versäumt haben?
Und dass Sie vielleicht doch noch einen Änderungsantrag stellen wollen, haben Sie sich auch sehr lange überlegt. Er ist ja erst heute früh eingegangen. Ich hätte gedacht, dass das Abschreiben unseres Antrags schneller geht, die Technik gibt es doch heute her, meine Damen und Herren.
Was ist es, was uns am links-grünen Gesetzentwurf stört? Dieses Gesetz gibt den so wichtigen Grundsatz „Wald und Wild“ auf. Das Gesetz dient vor allem einem Ziel: der Vernichtung des Wildes.
Diese grüne Ideologie wird an einem Beispiel deutlich, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die, die sich im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, das Jagdgesetz so zu ändern, dass sich die Jagd an ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen orientiert und die neuesten Erkenntnisse der Jagdpraxis, des Tierschutzes und der Lebensmittelhygiene berücksichtigt werden, wollen die Fütterungspflicht in der Notzeit ersatzlos aufheben. Auf Deutsch: Wenn es nach den selbst ernannten Naturschützern geht, darf das Wild im Thüringer Wald im Winter einfach nur noch verhungern. Das ist Artenschutz à la Grün.
Das nächste Beispiel: das Verbot der Jagd mit bleihaltigem Schrot. Die Regelungen zum Einsatz bleifreier Munition werden mit Blick auf die Tötungswirkung, die Umweltgefährdung und das unterschiedliche Abprallverhalten immer noch sehr kontrovers diskutiert. Thüringen prescht hier aus ideologischen Gründen ohne Not vor. Warum warten wir nicht einfach eine gewisse Zeit und sehen zu, dass es eine bundeseinheitliche Regelung für alle Länder gibt?
Meine Damen und Herren, das wäre vernünftig. Wir wollen, dass das Verbot, Totschlagfallen zu verwenden, gestrichen wird. Der Einsatz einer zertifizierten Totfangfalle dürfte wesentlich tierschutz- und waidgerechter sein als ein laienhafter Lebendfang mit diversen Tötungsversuchen.
Der hier für das Tier verursachte Stress ist deutlich größer und unabwägbarer als der selektierte Totfang. Der Fallenfang ist zum Beispiel zum Minimieren von Fuchs und Waschbär unerlässlich. Ein Verbot diskriminiert nur die Niederwildbezirke, Jagdbezirke und damit den überwiegenden Teil der Jäger. Was ist mit dem Marder, der nicht fachgerecht in der Totschlagfalle getötet wird, stattdessen in einer Kastenfalle sitzt? Ihn dann tierschutzgerecht zu töten, ist weit schwieriger bis unmöglich.
Weiter geht es mit den Regelungen, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren oder am Ende gar das Gegenteil bewirken: Einschränkungen des Abschusses von wildernden Hunden und streunenden Katzen. Wir halten an der bisherigen Regelung fest, um zu vermeiden, dass ein Zwei-KlassenTierschutz zulasten des Wilds, der Reptilien und der Vögel etabliert wird. Aus Gründen der Wildhege müssen wirksame Maßnahmen gegen wildernde Hunde und streunende Katzen möglich sein. Hunde und Katzen, die sich nicht im Einwirkungsbereich ihres Herrn oder Besitzers befinden, bereiten potenziell eine Gefahr für das Wild. Die, die fordern, dass das abgeschafft wird...
Herr Abgeordneter Primas, ich bitte Sie jetzt mal, Ihre Rede zu unterbrechen. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag Ihres Parlamentarischen Geschäftsführers.
Ich würde doch darum bitten, das zuständige Mitglied der Landesregierung oder zumindest irgendein Mitglied der Landesregierung hereinzubitten, falls nicht alle schon zurückgetreten sein sollten.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Moment, da muss erst einmal eine Abstim- mung fürs Herbeirufen her!)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na ja, dann müssen wir jetzt mal abstimmen!)
Ja, ich werde jetzt abstimmen. Wir stimmen jetzt darüber ab, ob wir ein Mitglied der Landesregierung herbeirufen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Abgeordneten. Gegen
Herr Abgeordneter, ich unterbreche die Sitzung, bis ein Mitglied der Landesregierung hier eintrifft.
All die, die das nun verhindern wollen, dass diese Katzen geschossen werden, sind in der Regel meist die, die sich anschließend darüber beschweren, dass es keine Vögel mehr gibt, weil die Katzen die vertilgt haben. Aber so ist das in der Welt, es geht halt nicht gerecht zu.
Meine Damen und Herren, auch ganz dramatisch ist die im Entwurf des Thüringer Jagdgesetzes vorgesehene Einschränkung der Liste der jagdbaren Arten. Sie wollen nur streichen. Im Gegenteil: Wir brauchen eine Erweiterung der Liste der jagdbaren Arten; dass die Nilgans reingehört, sehen Sie ja nun inzwischen alle ein – so wie wir. Die Liste einzuschränken, ist ein nicht hinnehmbarer eklatanter Eingriff in das Eigentumsrecht. Werden aus dem Jagdrecht Tierarten herausgenommen, so können im ungünstigsten Fall jagdlich notwendige Beeinflussungen anderer Wildarten zum Schutz der dem Jagdrecht unterliegenden Arten nicht mehr wahrgenommen werden. Gerade unter diesen Aspekten sollte sich der Gesetzgeber darüber im Klaren sein, dass das Jagdrecht hinsichtlich seiner Komplexität zwischen Regulierung und Schutz der Wildtierarten und ihrer Lebensräume die einmalige Gelegenheit bietet, durch die Jagdausübungsberechtigten die ansonsten sehr kostenaufwendigen Schutzmaßnahmen in Eigenverantwortung der Jäger zu belassen.
Meine Damen und Herren, zum Muffelwild: Das Aussetzen von Muffelwild einschränken und aus naturschutzfachlicher Sicht zu unterwerfen, widerspricht jeglicher Wissenschaftlichkeit und der gelebten Praxis in Thüringen. Ganz im Gegenteil: Beim Muffelwild geht es inzwischen um die generelle Erhaltung der Art, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich würde gerne noch über die Stärkung der unteren Jagdbehörden sprechen, dafür setzen wir uns ein. Schauen Sie, jetzt ist festgelegt, dass die oberste Behörde diese Aufgabe wahrnimmt. Nun haben wir doch nach einem Jahr auch gelernt, Sie alle doch auch, in welcher problematischen Lage sich unser Wald befindet.
Und jetzt muss es doch möglich sein, diese Kalamität für den Waldumbau zu nutzen. Und das geschieht von Revier zu Revier unterschiedlich. Und jedes Forstamt muss für jedes Revier einen Maßnahmenplan entwickeln; das beinhaltet den Abschuss, das beinhaltet andere Schutzmaßnahmen. Wie soll das vom schnöden Tisch in Erfurt aus für alle kontrolliert und reguliert werden?
Das Einzige, was dabei herauskommt, ist: totschießen. Noch nicht genug totgeschossen, der Abschuss verdoppelt, ohne Hintergrund. Und das muss man einfach verhindern. Die Aussage, die unteren Behörden sind nicht qualifiziert genug, ist eine Beleidigung der Beamten, die dort arbeiten.
Und jetzt frage ich mich: Wer soll es denn im Ministerium machen? Haben die denn überhaupt Leute, die das machen? Nein, sie haben sie nicht. Sie müssten sie dann einstellen oder sie machen das, was ich gesagt habe, sie machen einen Stempel drauf: „genehmigt“. Wie der Forstamtsleiter das fordert, so wird es dann gemacht. Und das ist, denke ich, falsch. Es sollte genau so sein wie für alle anderen Jäger, für die Jagdbezirke, für die Pächter: Die sind bei der unteren Jagdbehörde. Und das sollte auch für den Forst so sein. Es gibt keine unterschiedlichen Jäger, grüne, graue. Das, was hier in diesem Gesetz zementiert wird, zementiert diesen Unterschied und der war noch nie so groß wie heute. Dem sollte man entgegenwirken und es nicht noch fördern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wird nicht funktionieren. Wir bitten Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, dann wird aus dem Gesetz ein Gesetz, das man leben kann.
Meine Damen und Herren, damit gestatten Sie auch mir ein paar Worte, da es wahrscheinlich die letzten Sekunden sind, die ich als frei gewählter, direkt gewählter Abgeordneter hier vom Pult aus verbringe.
Dieser Landtag, parteiübergreifend, kümmert sich um alle Probleme unserer Bevölkerung. Hier wird jedes Problem diskutiert und zu einer Lösung gebracht. Ich kenne es nicht anders. Da prallen manchmal die Meinungen unterschiedlich aufeinander. Aber das ist doch der Ort, wo man das tut. Hier im Parlament ist doch der Ort. Wo sonst?
Das Problem ist nur: Wir können uns über die Probleme unterhalten, aber der Bürger, den es betrifft, der kriegt das gar nicht mit, dass wir uns über sein Problem unterhalten haben. Die Journalisten und Redakteure können es ja gar nicht schaffen, diese Vielfalt rüberzubringen, auch wenn sie es wollten. Das schaffen sie nicht! Sie werden mir recht geben: Bei mancher Berichterstattung ist es mir jedenfalls oft so gegangen, dass ich gedacht habe, ich war gar nicht auf der Veranstaltung, über die hier berichtet wird. Da steht ja völlig etwas anderes da, als ich empfunden habe.
Ich denke, es wäre vernünftig, wenn der zukünftige Landtag sich darum bemüht, dass der MDR, der Nostalgiesender, drei Tage im Monat hier berichtet, dass die Menschen direkt mitverfolgen, was die Abgeordneten hier im Thüringer Landtag besprechen und in ihrem Sinne umsetzen wollen. Da reicht der Livestream nicht aus, es sollte direkt kommen. Das wäre etwas Vernünftiges.
Sie haben im Fernsehen Zeit dazu. Ob sie nun zum tausendsten Mal irgendeinen Schinken wiederholen oder uns klarmachen, wie man eine Möhre putzt, das wissen wir. Aber das, was hier im Landtag diskutiert wird, das wäre wichtig zu übertragen, dass die Bürger das mitkriegen, worüber wir reden. Wir reden uns nämlich selbst schlecht, weil niemand informiert ist über das, was wir hier machen, ob das die Regierung ist oder das die Fraktionen sind. Das trifft alle gleichermaßen.