Antwort auf Frage 4: Das Verfahren war aufgrund einer Strafanzeige einer wegen psychischer Erkrankung in einem Klinikum befindlichen Person eingeleitet worden. Die Anzeige bestand im Wesentlichen aus zusammenhanglosen Bemerkungen und enthielt letztlich substanzlose Vorwürfe gegenüber Polizeibeamten. Von weiteren Angaben wird insbesondere aus Datenschutzgründen und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung abgesehen.
Können Sie mir die Tatorte oder auch Tatzeiten nennen, die zur Einleitung dieses Verfahrens nach § 129 StGB geführt haben?
Das kann ich nicht, weil ich keine weiteren Angaben zu einem nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren in öffentlicher Verhandlung des Plenums machen werde.
Der zuständige Staatsanwalt, der das eingeleitet hat, war ja noch mehr als ein Jahr zuständig. Wenn dieses Verfahren seit Februar 2018 läuft und er erst im April 2019 aus Gründen aus dem Bereich PMKVerfahren abgezogen wurde, bedeutet das ja, dass er mehr als ein Jahr an diesem Verfahren mit beteiligt war. Welche konkreten Handlungen abseits der Einleitung von Amts wegen hat er in diesem Verfahren getätigt?
Ich bitte um Verständnis, dass ich zu einem nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren keine Aussagen treffen werde, ob und wenn ja, welche Ermittlungshandlungen durchgeführt wurden.
Dann kommen wir zur Anfrage der Abgeordneten Pelke von der SPD-Fraktion in der Drucksache 6/7753. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Der illegale Handel mit Tieren boomt. Vor allem der Handel mit Hundewelpen ist ein lukratives Geschäft. Um die Kosten für die Vermehrung zu minimieren, werden Muttertiere unter grausamen Bedingungen gehalten, kaum gefüttert und die Welpen ohne lebenswichtige Impfungen viel zu früh im Alter von nur wenigen Wochen von ihren Müttern getrennt. Die Folge sind traumatisierte und kranke Tiere, die oftmals nach kurzer Zeit versterben. Vor allem Online-Plattformen wie eBay Kleinanzeigen bieten unseriösen Händlern eine Plattform, da hier meist neben einer E-Mail-Adresse keine weiteren persönlichen Daten abgefragt werden. Aber auch andere Tierarten werden illegal gehandelt und leiden dabei Qualen.
1. Gibt es eine zuständige zentrale Stelle in Thüringen zur Meldung und Ahndung von Fällen illegalen bzw. tierschutzwidrigen Tierhandels und wenn ja, welche ist es?
2. Wie viele Fälle illegalen Online- und Offline-Tierhandels wurden bei den zuständigen Behörden gemeldet?
3. Wie viele Fälle von illegalem bzw. tierschutzwidrigem Tierhandel wurden in den vergangenen zehn Jahren in Thüringen aufgedeckt?
4. Wie viele Strafverfahren wegen illegalen Tierhandels wurden in den letzten zehn Jahren in Thüringen eingeleitet?
Danke schön. Für die Landesregierung spricht die Staatssekretärin aus dem Sozialministerium, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Pelke wie folgt:
Liebe Frau Pelke, die Antwort zu Frage 1: Es gibt keine zuständige zentrale Stelle zur Meldung und Ahndung von Fällen illegalen oder tierschutzwidrigen Handelns. Zuständig für die Überwachung sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter auf kommunaler Ebene.
Die Antworten zu Fragen 2 und 3 werde ich zusammengefasst beantworten: Zu den Fragen 2 und 3 liegen der Landesregierung leider keine Daten vor.
Zu Frage 4: Der illegale Handel mit Tieren unterfällt den Regelungen des Ordnungswidrigkeitenrechts und kann gemäß § 18 des Tierschutzgesetzes geahndet werden. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für den Freistaat Thüringen erfasste Fallzahlen für strafrechtliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nach § 17. Die Zahlen in den vergangenen zehn Jahren variieren dabei zwischen 218 erfassten Fällen im Jahr 2013 und 329 erfassten Fällen im Jahr 2016. Ich werde sie im Einzelnen kurz verlesen: 2009 – 227 Fälle, 2010 – 223 Fälle, 2011 – 226 Fälle, 2012 – 219 Fälle, 2013 – 218 Fälle, 2014 – 276 Fälle, 2015 – 296 Fälle, 2016 – 329 Fälle, 2017 – 293 Fälle und 2018 – 271 Fälle.
Eine Tendenz ist bei der Entwicklung der Fallzahlen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz nicht erkennbar. Allerdings wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik die Gesamtzahl aller registrierten Straftaten nach dem Tierschutzgesetz ausgewiesen. Nach polizeilicher Erfahrung dürfte es sich bei der überwiegenden Mehrheit der genannten Delikte um Fälle der Tierquälerei handeln. Es erscheint jedoch möglich, dass hier auch Fälle erfasst sind, die im Kontext des illegalen Handels mit Hunden bekannt geworden sind. Dieser Anteil ist jedoch im Nachhinein nicht mehr verifizierbar, da diese in der Statistik nicht gesondert erfasst werden.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Antwort. Ich wollte nur mal nachfragen, weil das ein Problem sowohl thüringenweit als auch in anderen Ländern und auch europaweit ist: Österreich und die Schweiz haben mittlerweile da schon besondere Regelungen und Erfassungsmöglichkeiten. Hielten Sie es für sinnvoll, dass es eine länderübergreifende Stelle gäbe – vielleicht auch beim Bund angesiedelt, wie auch immer –, um solche Delikte festzuhalten und bestimmten Dingen dann auch Einhalt zu gebieten?
Sehr geehrte Frau Pelke, ich bestätige Ihnen, dass das Thema auch bereits auf Bundesebene im zuständigen Bundesministerium thematisiert worden ist, dass es bundesweit damit auch Problemlagen gibt und – wie Sie benannt haben – auch im europäischen Ausland. Ich hielte das schon für sinnvoll und es wäre auch zu überlegen, ob bundeseinheitlich nicht eine Katalogisierung entsprechender Straftaten erfolgen könnte, sodass man genauer noch an die Zahlen herankommt, die ich Ihnen ja heute leider nicht mitteilen konnte.
Danke schön. Wir kommen zur Anfrage von Frau Abgeordneter Berninger in der Drucksache 6/7754. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Zwischen 2015 und 2019 hat die Landesregierung eine Reihe von Investitionen durchgeführt, um die Eigensicherung der rund 6.000 Thüringer Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten zu verbessern, darunter auch moderne Schutzwesten und Helme sowie andere Ausrüstungs- sowie Kleidungsgegenstände.
1. In welcher Höhe hat die Landesregierung zwischen 2015 und 2019 finanzielle Mittel in Schutzausrüstungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Thüringen investiert bzw. ausgegeben?
2. Welche Dienststellen wurden zwischen 2015 und 2019 insbesondere mit ballistischen Schutzwesten, Schockabsorbern und Stichschutz sowie ballisti
3. In welcher Höhe sind im Landeshaushalt 2020 finanzielle Mittel für die Schutzausrüstungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Thüringen vorgesehen?
4. In welchem Umfang spielt das Thema „Eigensicherung und Schutz vor tätlichen Angriffen“ eine Rolle im Bereich der Aus- und Fortbildung bei der Thüringer Polizei?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Die Antwort zu Frage 1: Die Landesregierung investierte in die Schutzausrüstung für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Thüringer Polizei im Jahr 2015 650.918,87 Euro,
Die Antwort zu Frage 2: Mit Blick auf die Sicherheitslage der vergangenen Jahre und die daraus resultierenden Aufgaben für die Thüringer Polizei wurden umfangreiche Beschaffungsmaßnahmen konzeptionell hinterlegt und vorangetrieben. Dies betraf maßgeblich das Segment der persönlichen Schutzausstattung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Es fanden sowohl eine Modernisierung vorhandener Bestände als auch gänzliche Neubeschaffungen statt. Die Ausstattung selbst erfolgte aufgabenbezogen in verschiedensten Organisationsbereichen der Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei, wobei der Einsatz- und Streifendienst und die Einsatzeinheiten dienstübergreifend primäre Adressaten waren. Insbesondere möchte ich auf die persönliche Ausstattung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit Schutzwesten einschließlich Stichschutz sowie auf die Ausstattung der Einsatzeinheiten mit ballistischen Schutzhelmen einschließlich Schlagschutz und die kolorierten Funkstreifenwagen mit je zwei ballistischen Schutzhelmen verweisen.
Die Antwort zu Frage 3: Im Landeshaushalt 2020 sind für die Schutzausrüstungen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Thüringer Polizei finanzielle Mittel in Höhe von 1.323.400 Euro geplant.
Die Antwort zu Frage 4: Die Bewältigung der täglichen Einsätze erfordert eine hohe körperliche Leistungsfähigkeit, Stressstabilität sowie ein professionelles polizeitaktisches und rechtssicheres polizeiliches Handeln. Vor diesem Hintergrund wurde das Polizeieinsatztraining durch die Verzahnung der Elemente Einsatztraining, Schießaus- und Schießfortbildung sowie des Dienstsports als ganzheitliches Konzept in der Thüringer Polizei etabliert. Mit dem polizeilichen Einsatztraining soll eine Professionalisierung des polizeilichen Handelns zu einem bewussten und handlungssicheren Umgang mit Gefahrensituationen bei gleichzeitiger Minimierung der Eigen- und Fremdgefährdung führen. Zugleich wird die Notwendigkeit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Das Polizeieinsatztraining ist ein am konkreten polizeilichen Einsatzanlass ausgerichtetes integratives und ganzheitliches Trainingskonzept und wird zentral auf Ebene der jeweiligen Behörden organisiert. Die drei Segmente werden hierbei sowohl separat, entsprechend der formellen Grundlagen, als auch in ganzheitlicher Form zur Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen trainiert. Gefahrenrelevante Einsatzlagen bilden dabei den Schwerpunkt des Trainings. Im Weiteren werden die Grundsätze der Eigensicherung über die Dauer der gesamten Ausbildung und des Studiums vertiefend vermittelt und sind ein durchgängiges Thema sowohl während der Ausbildung als auch im Rahmen der Fortbildung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.