Protocol of the Session on September 26, 2019

Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden. Ein Ausweg kann die Einführung eines Pflegewohngelds sein. Pflegewohngeld ist ein bewohnerorientierter Zuschuss zur Finanzierung von betriebsnotwendigen Kosten. Die Zahlung eines solchen Zuschusses als freiwillige Leistung stünde Thüringen gut zu Gesicht, deshalb setzen wir uns als Bündnis 90/Die Grünen dafür ein. Das aber kann nur ein kleiner Beitrag zur Entlastung sein, ein Beitrag für die, die jetzt in der Situation sind und Unterstützung brauchen.

Damit das aber in Zukunft besser wird, brauchen wir ein völlig anderes Pflegeversicherungssystem. Das jetzt geltende Beitragsverfahren weist grobe Ungerechtigkeitslücken auf. Es belastet Erwerbs

einkommen aus abhängiger Beschäftigung, also Löhne, Gehälter, aber auch Renten und das Arbeitslosengeld. Vermögenseinkommen und Gewinne bleiben dagegen beitragsfrei. Das ist ungerecht, weil es die Einkommensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland – und hier vor allem auch der jüngeren Generation – nicht berücksichtigt, die im Normalfall Erwerbs- statt Kapitaleinnahmen erzielen. Durch diese Entwicklung wird eine ein Einkommen umfassende solidarische Finanzierung für den Fall der Pflegebedürftigkeit immer nötiger für mehr Generationengerechtigkeit und für eine auskömmliche Finanzierung der Pflege. Wir brauchen dringend ein System, das solidarisch alle Einkommensarten bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt und so eine gerechtere und vor allem vollständige Pflegefinanzierung garantiert. Nur eine solidarische Pflege-Bürgerversicherung bietet eine gerechte, stabile und nachhaltige Basis zur Finanzierung der Pflege. Sie hilft, den demografischen Wandel zu bewältigen, und ermöglicht überfällige Leistungsverbesserungen wie zum Beispiel wohnortnahe Pflegekonzepte und angemessene Personalstandards.

Ein solches System muss aber auf Bundesebene eingetütet werden. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist da ganz vorn mit dabei. Sie hat im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der heißt „Pflege gerecht und stabil finanzieren – Die Pflege-Bürgerversicherung vollenden“. Diese Pflege-Bürgerversicherung sichert eine Finanzierung, die sich den unterschiedlichen Lebensphasen, den Höhen und Tiefen sowie den individuellen Herausforderungen des Lebens ihrer Versicherten anpasst. Sie ist eine treue Begleiterin für das ganze Leben. Ist das Gehalt oder der Gewinn bei Selbstständigen nicht so hoch, fallen geringere Beiträge an. Ist das Einkommen im Alter geringer, sinkt der Beitrag. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene PflegeBürgerversicherung schafft mehr Solidarität, stabilere Beitragssätze und eine gute Pflege für alle. Starke stehen für die Schwächeren ein, Gesunde für Pflegebedürftige und Junge für Alte. Diese Prinzipien werden gefestigt. Durch eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems lässt sich einfach und schnell eine vollständige, solidarische und gerechtere Pflege-Bürgerversicherung schaffen.

Wegen der Ähnlichkeit des privaten und des sozialen Zweiges der Pflegeversicherung ist eine PflegeBürgerversicherung relativ einfach umsetzbar. Durch einen gemeinsamen Finanzausgleich werden die Pro-Kopf-Ausgaben vereinheitlicht und so fast 90 Prozent der Versicherten im sozialen Zweig entlastet. So kann zukünftig das Risiko des Alters und des demografischen Wandels von allen Versi

(Abg. Thamm)

cherten gemeinsam getragen werden. Kinder sind in unserem Modell kostenlos versichert, und nicht erwerbstätige Ehegattinnen und Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die Angehörige pflegen oder Kinder erziehen, müssen keine Beiträge bezahlen.

Als Fundament einer guten Versorgung kann die solidarische Pflege-Bürgerversicherung zusammen mit einem Steuerzuschuss eine gerechte, stabile und nachhaltige Basis zur Finanzierung der Pflege sein. Sie hilft, den demografischen Wandel zu bewältigen und ermöglicht auch zum Beispiel wohnortnahe Pflegekonzepte und angemessene Personalstandards mit angemessenen Löhnen.

Die Finanzierung guter Pflege darf nicht nur eine Herausforderung für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörige sein, wir müssen sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Es spricht jetzt Frau Abgeordnete Herold von der AfD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, die Angst vor Armut im Alter ist groß. Die mittlerweile fast allen bekannte Pflegelücke ist in diesem Jahr erneut deutlich angestiegen. Pflegebedürftige müssen für einen Heimplatz immer tiefer ins Portemonnaie greifen. Betrachtet man die einzelnen Bundesländer, so zeigt die Pflegedatenbank der BKV deutlich regionale Unterschiede beim zu zahlenden Eigenanteil. Thüringer Pflegeheimbewohner zahlen im Schnitt 1.400 Euro zu. Das sind 10 Prozent mehr als noch 2018. Damit ist Thüringen gemeinsam mit Sachsen und Sachsen-Anhalt trauriger Spitzenreiter beim Anstieg der Eigenbeteiligung. Wenn die Rentenbezüge und das vorhandene Vermögen aufgebraucht sind – und dazu gehört auch das selbst genutzte Eigenheim, das die alten Menschen vielleicht ihren Kindern gern hinterlassen hätten –, wenn das also alles aufgebraucht ist, dann werden die Pflegebedürftigen zum Ende ihrer Tage nicht selten zum Sozialfall. Ein bedrückendes Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit und Leistung für den Staat. Rund 30 bis 40 Prozent aller Patienten im stationären Pflegeheim sind nicht in der Lage, die Kosten für Unterbringung und Pflege allein zu stemmen. Diese Menschen sind auf Sozialhilfe angewiesen und bezie

hen Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch XII. Das ist ein nicht haltbarer Zustand, meine Damen und Herren. Die Pflegekasse muss stärker in die Pflicht genommen werden und eine Reform dieser Teilkaskopflegeversicherung ist längst überfällig.

(Beifall AfD)

Der Pflegedienst der Nation ist die häusliche Pflege. Von den 3,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden 76 Prozent zu Hause versorgt, das sind 2,6 Millionen Menschen. 1,8 Millionen werden sogar ganz allein von ihren Angehörigen und ganz ohne ambulanten Pflegedienst gepflegt. Das ist eine starke Leistung und die gilt es zu fördern, denn sie entspricht den Wünschen der Gepflegten, am liebsten ihre alten und letzten Tage zu Hause zu verbringen.

(Beifall AfD)

Nicht zuletzt werden mit steigender Lebenserwartung künftig noch viel mehr Menschen auf Pflege angewiesen sein. Die Kapazitäten der stationären Pflegeeinrichtungen werden damit überlastet sein. Wir möchten daher die Fürsorge für pflegebedürftige Familienangehörige, die in einer vertrauten familiären Umgebung leben möchten, stärken und die Rahmenbedingungen derart gestalten, dass sich auch erwachsene Kinder einmal bewusst für die Pflege ihrer Eltern entscheiden können. Die Pflegesätze bei häuslicher Pflege durch Angehörige müssen dafür an die Leistungen durch die Pflegedienstleister angeglichen werden. Wir brauchen natürlich auch eine stärkere gesellschaftliche Anerkennung der familiären Pflegearbeit als wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl. Die individuelle häusliche Pflege muss zu einem Hauptbestandteil der sozialen Sicherungssysteme werden. Sorgearbeit und familiennahe Hilfen müssen endlich eine angemessene, auch rentenrechtliche Berücksichtigung finden.

(Beifall AfD)

Als Hauptursache für die gestiegenen Eigenanteile werden die Lohnerhöhungen für das Pflegepersonal angeführt. Diese Lohnsteigerungen sind natürlich unbedingt nützlich und vonnöten, weil Fachkräfte und -helfer in der Altenpflege deutlich weniger verdienen als ihre Kollegen in der Krankenpflege bei oft vergleichbarem Anforderungsprofil. Das kann und darf nicht mehr sein. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss auch für die Pflegeberufe insgesamt gelten.

(Beifall AfD)

Die hohe Lohnschere zwischen Fachkräften muss abgebaut werden, meine Damen und Herren. Die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung ab 2020 ist

(Abg. Pfefferlein)

ein Schritt in die richtige Richtung, um für mehr Menschen den Pflegeberuf attraktiv zu machen. Aber ein weiterer Schritt ist dringend notwendig. Das Schulgeld für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen muss abgeschafft werden. Finanzielle Hürden, die den Zugang zu Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen erschweren, sollen damit abgebaut werden. Nur so werden wir auch die Fachkräfte dort gewinnen, die sich von hohen Schulgeldforderungen ansonsten abschrecken lassen würden.

(Beifall AfD)

Bestrebungen zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung zum Verbot einer Schulgelderhebung begrüßen wir ausdrücklich. Zudem braucht es dringend angemessene und flächendeckend gezahlte faire Löhne. Gerade in der Altenpflege sind die regionalen Unterschiede in der Vergütung groß. Ein einheitlicher Flächentarifvertrag für Pflegeberufe kann einer Abwanderung aus Thüringen in benachbarte Bundesländer vorbeugen. Keiner darf in einem reichen Land Angst vor Armut im Alter haben. Wir in der Politik sind da gefordert und die Aufgaben werden wir zügig angehen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Pelke das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, wir haben hier schon sehr oft über das Thema „Pflege“ gesprochen und wir alle wissen, dass etwas verändert werden muss, dass etwas neu strukturiert werden muss, denn wir alle wollen eine gute Pflege für die Eltern, für die Großeltern, für die Familie, für den Lebenspartner, die Lebenspartnerin. Es kann unter allen Bedingungen dazu kommen, dass jemand von Pflege und Unterstützung abhängig ist. Deswegen wollen wir natürlich gute Arbeitsbedingungen für unsere Pflegekräfte und wir wollen deshalb auch einen verlässlichen Personalschlüssel, um die Pflegenden zu entlasten und natürlich auch den Gepflegten mehr Zeit zu geben.

Die Entlohnung der Beschäftigten in Thüringen muss zeitnah deutlich steigen. Ich glaube, das ist auch Übereinstimmung, das ist hier angesprochen worden, denn jeder, der im Bereich der Pflege arbeitet, möchte zum einen natürlich eine adäquate Entlohnung haben und zum anderen aber auch vernünftige Arbeitsbedingungen, die es ermöglichen,

Beruf und Familie ordentlich miteinander zu verbinden. Auch Zeit und das Durchatmen gerade für Beschäftigte sowohl im ambulanten als auch in der stationären Pflege sind, glaube ich, ganz wichtig. Wir müssen uns auch deshalb der Entlohnung widmen, weil wir ansonsten – denken meine Fraktion und ich – den Kampf um die Nachwuchskräfte verlieren, vor allem eben im Pflegefachbereich. Das hat auch etwas mit der generalistischen Ausbildung zu tun; das ist von meinen Vorrednern schon angesprochen worden. Wir müssen die Pflegeberufe attraktiver machen, weil wir sonst wissen, dass bei der Entscheidung, wo ich denn nach der generalistischen Ausbildung – also Kinderpflege bzw. Kranken- oder Altenpflege – hingehe, dass sich dann die meisten für etwas anderes und nicht für die Altenpflege entscheiden, weil es dort eine bessere Entlohnung gibt. Deswegen wollen wir Branchentarifverträge auch in der Pflege und müssen schauen, dass wir den Bedarf an Fachkräften in Thüringen abdecken können, der nach einer IAW-Studie im Jahr 2035 mit bis zu 47.000 beziffert wird. Da haben wir noch einiges zu tun. Deswegen ist das hier sehr oft Thema gewesen.

Ich sagte es schon. Um den künftigen Bedarf zu decken, brauchen wir bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen. Aber – auch das ist das große Thema – wir können das nicht zulasten der pflegenden bzw. der zu pflegenden Personen und deren Angehörigen machen. Das wissen wir und das ist die Krux, das ist schon von allen Vorrednern angesprochen worden. Wir können diese Verlagerung nicht wollen, weil wir dann Altersarmut verstärken würden. Deswegen wollen wir, dass die Pflegeversicherung neu gestaltet wird, weil jeder nach seiner individuellen Situation darüber nachdenken können soll, ob er in eine Einrichtung gehen muss, ob er einen ambulanten Pflegedienst braucht oder ob es noch weitere Möglichkeiten gibt. Wir wollen das nicht von der Angst abhängig machen, irgendetwas nicht bezahlen und sich irgendetwas nicht leisten zu können. Es muss sich an der individuellen Notwendigkeit orientieren. Wir hören mittlerweile schon von Menschen, die aus Angst vor hohen Heimkosten und aus Angst vor der Überforderung ihrer Kinder beispielsweise darauf verzichten, in ein Heim zu gehen, auch wenn es möglicherweise medizinisch notwendig wäre und die Angehörigen es sich einfach nicht leisten können, unabhängig davon, dass jeder gern bis zum Schluss – wie es schon angesprochen wurde – zu Hause bleiben möchte.

Deshalb muss die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung ausgebaut werden – das haben wir alle hier schon sehr deutlich gemacht –, damit wenigstens die Personalkosten voll getragen werden. Damit würde möglicherweise – oder wahrscheinlich

(Abg. Herold)

sichergestellt, dass notwendige Verbesserungen beim Personalschlüssel und der Entlohnung der Beschäftigten eben nicht mehr zu zwei Dritteln von den zu pflegenden Personen bzw. deren Angehörigen oder den Kommunen getragen werden müssen.

Perspektivisch muss es – das sehe ich ganz genauso – eine Bürgerversicherung geben, was die Pflege anbetrifft, in die jeder einzahlt. Pflege ist eine Verantwortung für alle. Deswegen müssen wir genau diesen Bereich umgestalten.

Möglicherweise – du hast das angesprochen, Jörg Kubitzki – muss es dann auch ein Mix sein aus verschiedensten Varianten. Aber auf jeden Fall können wir es uns nicht leisten, nichts zu tun. Wie eine Gesellschaft mit alten Menschen umgeht, ist auch eine Frage der Achtung vor den Menschen. Ich glaube, deswegen müssen wir einfach schauen, dass wir jetzt neu strukturieren. Wir brauchen da natürlich die Unterstützung der Bundesebene.

Im Übrigen – ganz kurz noch, letzter Satz – gibt es ja auch das Angehörigenentlastungsgesetz, das auf den Weg gebracht worden ist, was ich auch schon für einen ganz wichtigen Aspekt halte.

Es wird eine ganze Menge getan, es ist noch nicht genug und ich glaube, es wird Zeit, im Bereich der Pflegeversicherung neu nachzudenken. Wir müssen im Interesse der Menschen, die pflegen und die gepflegt werden, Geld in die Hand nehmen und insgesamt umstrukturieren. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Für die Landesregierung hat das Wort Frau Ministerin Werner. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, lassen Sie mich eingangs mit Ihrer Erlaubnis aus einem Brief zitieren, den ich vor einiger Zeit erhalten habe: „Meine Mutter lebt seit drei Jahren im Seniorenheim. Nach mehreren Erhöhungen der Heimkosten erhielten wir kürzlich eine erneute Information zur bevorstehenden drastischen Erhöhung der Kosten um mehr als 30 Prozent. Wer kann das bezahlen? Wer bekommt solch eine Rente?“

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir erhalten häufig solche Briefe. Auch in vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern sind die

selbst aufzubringenden Kosten für die stationäre Pflege ein brennendes Thema. Ich will Sie noch mal daran erinnern: Ich habe Ihnen vor 14 Tagen den zweiten Thüringer Seniorenbericht präsentiert und in die Fächer legen lassen und hatte zur Debatte um das Seniorenmitwirkungsgesetz zwei Aussagen hier wiedergegeben, die sehr prägnant nebeneinander standen.

Auf der einen Seite sagen die über 75-Jährigen, die befragt wurden, es besteht eine hohe Zufriedenheit mit dem eigenen Lebensstandard und der aktuellen finanziellen Situation. Aber – und das ist das Zweite – es existiert eine große Angst vor den finanziellen Folgen von möglicher Pflegebedürftigkeit und es besteht die große Angst, anderen zur Last zu fallen.

Noch mal die Frage der Tochter: Wer kann das bezahlen, wer bekommt solch eine Rente?

Ich will jetzt nicht so tief in die Statistiken eindringen, aber lassen Sie mich eine Zahl zur Rente nennen. Der durchschnittliche Zahlbetrag der Altersrente in Thüringen liegt bei 1.030 Euro. Wir wissen, dass dies nur der Anfang ist von einer beginnenden Altersarmut. Wir wissen, aufgrund der unterbrochenen Erwerbsbiografien der letzten Jahre, aufgrund der Arbeit in prekärer Tätigkeit, in Niedriglohn wird es eine steigende Altersarmut geben, die noch gar nicht so krass bei uns angekommen ist. Aber alle Studien weisen darauf hin.

Also noch mal: Wir sind jetzt bei 1.030 Euro. Und es wurde schon gesagt: Durchschnittlich beträgt der Eigenanteil für die stationäre Pflege gemäß der aktuell diskutierten Quelle 1.480 Euro. Und auch wenn wir hier natürlich ohne weitere Ausdifferenzierung über Durchschnittswerte sprechen, ist die erhebliche Differenz zwischen Rente und Eigenanteil der stationären Pflege offensichtlich und wird weiter zunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch mal aus dem Brief, den mir die Tochter geschrieben hat: „Es wird dann so sein, dass nach aufgebrauchten Ersparnissen der pflegebedürftigen Menschen das Sozialamt in Anspruch genommen werden muss. Das ist weder gerecht noch menschenwürdig. Wäre eine Erhöhung des Pflegesatzes für alle Arbeitnehmer nicht die bessere Lösung, einen Pflegeplatz für viele Menschen bezahlbar zu gestalten?“

Ja, wir stehen in Deutschland vor einem Dilemma, dass wir keine Pflegevollversicherung haben. Im Gegensatz zu Kranken- und Rentenversicherung sichert die Pflegeversicherung das Risiko des Einzelnen nicht umfassend ab. Jede Verbesserung des Pflegeschlüssels, jede so dringend notwendige Verbesserung der Bezahlung der Pflegekräfte und jede

(Abg. Pelke)

Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes müssen infolge der Deckelung der Höchstbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung ausschließlich von den pflegebedürftigen Menschen bezahlt werden. Damit ist für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen die Entwicklung der Eigenanteile weder beeinflussbar noch kalkulierbar und das halten wir für falsch.