Protocol of the Session on September 26, 2019

Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes müssen infolge der Deckelung der Höchstbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung ausschließlich von den pflegebedürftigen Menschen bezahlt werden. Damit ist für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen die Entwicklung der Eigenanteile weder beeinflussbar noch kalkulierbar und das halten wir für falsch.

Wir brauchen einen grundlegenden Systemwechsel und ich spreche an dieser Stelle ganz deutlich von der Notwendigkeit der Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung. Damit werden Kostenentwicklungen, die sich aus der Fachkräftesicherung und der Qualitätsentwicklung ergeben, vom solidarisch-beitragsfinanzierten System der Pflegeversicherung getragen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thema „Pflege“ wird gesellschaftlich immer wichtiger. Das hat Herr Thamm auch schon beschrieben. Der Anteil der hochaltrigen Bevölkerung in Deutschland steigt und damit auch der Anteil der Pflegebedürftigen, in Thüringen insbesondere. Wir alle wünschen uns, dass unsere Angehörigen professionell betreut und gepflegt werden und dass Sie dabei auch in Würde altern können. Daher unterstützt die Thüringer Landesregierung auch die notwendigen Qualitätsverbesserungen, die in der Pflege dringend notwendig sind.

Lassen Sie mich noch einmal, ein letztes Mal, aus dem Brief der Bürgerin an unser Haus zitieren: „Ich bitte Sie als zuständige Ministerin hiermit inständig um Unterstützung, dass schnellstmöglich für alle Beteiligten eine gerechte und bezahlbare Lösung für die Pflegeplätze herbeigeführt werden kann.“

Natürlich haben wir als rot-rot-grüne Regierung diesen Auftrag von Anfang an ernst genommen und wir haben in diesem Sinne natürlich auch insbesondere auf der Bundesebene gekämpft. Wir haben beispielsweise gemeinsam mit Brandenburg im Bundesrat einen Antrag mit einer Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege eingebracht, unter anderem auch zur Einführung einer solidarischen Pflegeversicherung – einer Pflegeversicherung, die eine Vollversicherung ist, in die alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit einzahlen. Wir fordern außerdem gemeinsam mit anderen Ländern die Bundesregierung auf, die in dem geltenden Koalitionsvertrag auf Bundesebene enthaltenen Vereinbarungen zur Begrenzung der finanziellen Eigenbelastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen als sofortige Maßnahme umzusetzen.

Aber, Herr Thamm, ich sage es noch mal: Das kann nur ein erster Schritt sein, denn dort, wo die Angehörigen entlastet werden, müssen dann die Kom

munen als Sozialhilfeträger einspringen. Damit werden die Kommunen belastet und sie werden auch ungerecht belastet, je nachdem, wie viele Menschen tatsächlich in den Regionen leben und entsprechende Unterstützung brauchen. Damit bleibt hier die Ungerechtigkeit gegenüber den Kommunen. Wir wissen auch, dass es nicht bei den derzeitigen Erhöhungen der Löhne bleiben kann, sondern wir wissen, dass nicht nur die Löhne erhöht werden müssen, sondern dass auch mehr Fachkräfte und mehr Hilfspflegekräfte in der Pflege notwendig sind, im Übrigen insbesondere auch in Thüringen. Das zeigen die aktuellen Studien und das wird zu einer Erhöhung der Pflegebeiträge führen müssen.

Wir haben als Land Thüringen deswegen auch darauf gedrängt, dass es einen Sondertermin der Gesundheitsministerkonferenz in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit den Gesundheitsministern zum Thema „Pflege“ gibt. Es ist Konsens bei den Ländern, dass es dabei um die Begrenzung der Eigenteile der Pflegebedürftigen und um einen Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung gehen muss. Deswegen will ich mich hier bei meiner Fraktion für diese Aktuelle Stunde bedanken, weil uns die Diskussion heute hier im Plenum auch noch mal Rückenwind gibt für die Diskussionen auf Bundesebene.

Wir sind auch gerade dabei, gemeinsam mit den anderen Ländern einen gemeinsamen Beschluss für die Arbeits- und Sozialministerkonferenz vorzubereiten, in dem wir als Länder den Bund in eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema „Zukunft der Pflege“ zwingen wollen. Sie sehen also, die Sozialministerinnen und ‑minister und natürlich das Sozialministerium hier in Thüringen kämpfen in diesem Themenfeld für eine Bezahlbarkeit der Pflegekosten, und zwar für eine Bezahlbarkeit für jede und jeden. Dazu ist das derzeitige System nicht mehr geeignet, nicht gerecht, wir brauchen also eine solidarische Pflegevollversicherung. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich schließe die Aktuelle Stunde, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, und wir gehen in die etwas verspätete Mittagspause. Wir treffen uns hier wieder um 14.40 Uhr zur Fragestunde, danach TOP 22 und TOP 9, noch mal zur Erinnerung. Einen guten Appetit!

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich rufe auf Tagesordnungspunkt 25

(Ministerin Werner)

Fragestunde

Als Erstes rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk in der Drucksache 6/7750 auf.

Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamte bei der Thüringer Polizei

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Dienstposten – jeweils im Bereich der Verwaltungsbeamten und der Tarifbeschäftigten – gab es laut Organisations- und Dienstpostenplan (ODP) mit Stichtag 1. September 2014 bei der Thüringer Polizei?

2. Wie viele Dienstposten davon waren am Stichtag 1. September 2014 besetzt (bitte gliedern wie unter Frage 1)?

3. Wie viele Dienstposten – jeweils im Bereich der Verwaltungsbeamten und der Tarifbeschäftigten – gab es laut ODP mit Stichtag 1. September 2019 bei der Thüringer Polizei?

4. Wie viele Dienstposten davon waren am Stichtag 1. September 2019 besetzt (bitte gliedern wie unter Frage 3)?

Vielen Dank. Bevor Herr Staatssekretär aus dem Innenministerium antwortet, möchte ich noch bekannt geben, dass Frau Abgeordnete Rosin ihre Mündliche Anfrage in der Drucksache 6/7764 zurückgezogen hat und Herr Abgeordneter Kuschel seine Anfrage in der Drucksache 6/7748 morgen als letzte beantwortet haben möchte.

So, bitte schön, Herr Staatssekretär.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Antwort zu Frage 1: Zum 1. September 2014 wiesen die Organisations- und Dienstpostenpläne der Thüringer Polizei ohne Innenministerium für den Bereich der Verwaltungsbeamten 460 Dienstposten und für den Bereich der Tarifbeschäftigten 850 Dienstposten aus.

Antwort zu Frage 2: Die Beantwortung der Frage erfordert eine komplexe Datenrecherche in den Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei. Diese konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden, daher beschränkt sich

die Antwort auf Aussagen zur Ist-Stärke in den angefragten Bereichen, also die Anzahl der Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten. Zum 1. September 2014 verfügte die Thüringer Polizei ohne Innenministerium über 299 Verwaltungsbeamte und 880 Tarifbeschäftigte.

Antwort zu Frage 3: Zum 1. September 2019 wiesen die Organisations- und Dienstpostenpläne der Thüringer Polizei ohne Innenministerium für den Bereich der Verwaltungsbeamten 464 Dienstposten und für den Bereich der Tarifbeschäftigten 448 Dienstposten aus.

Antwort zu Frage 4: Zum 1. September 2019 verfügte die Thüringer Polizei ohne Innenministerium über 275 Verwaltungsbeamte und 778 Tarifbeschäftigte. Im Übrigen möchte ich auch hier auf die Antwort zu Frage 2 verweisen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. Gibt es noch Nachfragen?

(Zuruf Abg. Walk, CDU: Nein, danke!)

Danke schön. Dann rufe ich auf die Frage der Frau Abgeordneten König-Preuss, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/7752. Bitte schön, Frau Abgeordnete. Ist sie nicht da? Frau Berninger, möchten Sie vorlesen? Ja.

(Zuruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Wenn ich sie finde. Nein, die ist hier nicht. Tut mir leid!)

Dann warten wir mal ab, vielleicht kommt sie etwas später wieder. Das ist heute so ein bisschen üblich. Bitte.

Entschuldigung.

Verfahren nach § 129 Strafgesetzbuch im Jahr 2018

Seit Februar 2018 wird ein Verfahren wegen „Bildung krimineller Vereinigungen“ nach § 129 StGB gegen sechs Beschuldigte im Bereich der Landespolizeiinspektion Saalfeld durch die Staatsanwaltschaft Gera geführt, die als „linksextremistische Gruppierung“ mit „PMK-Links“-Einstufung eingeordnet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Worin bestehen über die oben dargestellten Straftatbestände hinaus die konkreten Tatvorwürfe gegen die Beschuldigten im oben genannten PMKLinks-Verfahren nach § 129 StGB?

(Präsidentin Diezel)

2. Ist es zutreffend, dass derselbe Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Gera, der bereits gegen das Zentrum für politische Schönheit ein Ermittlungsverfahren wegen § 129 führte, auch mit dem eingangs genannten PMK-Links-Verfahren befasst war, und wenn ja, welchen Anteil hatte er am Verfahren?

3. Ist das eingangs genannte PMK-Links-Verfahren nach § 129 aus dem Jahr 2018 inzwischen abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Verfahrensausgang?

4. Aus welchen Gründen bzw. wegen welcher Anlasstaten wurde 2018 gegen einen Polizeibeamten in Thüringen wegen „Bildung krimineller Vereinigungen“ ermittelt?

Danke schön. Herr Staatssekretär, Sie antworten für die Landesregierung. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Antwort auf Frage 1: Die Frage nach den konkreten Tatvorwürfen zu dem genannten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera wegen „Bildung krimineller Vereinigungen“ nach § 129 StGB gegen sechs Beschuldigte im Bereich der Landespolizeiinspektion Saalfeld war bereits Gegenstand der Frage 1 der Kleinen Anfrage 3781 des Abgeordneten Dittes. Diese wurde mit Schreiben vom 16. Mai 2019 gegenüber dem Landtag wie folgt beantwortet:

„Der Einleitung des Verfahrens liegt der Verdacht der Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB) bezüglich Taten des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB), der Körperverletzung (§ 223 StGB), der Nötigung (§ 240 StGB) und der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) zugrunde. Das Verfahren wurde von Amts wegen eingeleitet. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen, da dem Bekanntwerden des Inhalts gesetzliche Vorschriften und Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen (Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozess- ordnung).“

Da das Ermittlungsverfahren bislang noch nicht abgeschlossen ist, sind mir derzeit keine weiteren Ausführungen zu den Tatvorwürfen möglich. Ich bin aber gern bereit, nach Abschluss des Verfahrens hierzu im zuständigen Ausschuss zu berichten.

Antwort auf Frage 2: Der in der Frage genannte Staatsanwalt wurde im April 2019 von dem für Staatsschutzsachen zuständigen Dezernat abgezogen und ist seither nicht mehr mit Ermittlungsverfahren in Staatsschutzsachen betraut. Er hatte zuvor das besagte Verfahren von Amts wegen und von Verdachtsmomenten, die sich aus Zeugenvernehmungen und Mitteilungen in einem anderen Ermittlungsverfahren ergaben, eingeleitet. Seit April 2019 wird das Ermittlungsverfahren von einem anderen Staatsanwalt geführt.

Antwort auf Frage 3: Das Ermittlungsverfahren ist, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erwähnt, noch nicht abgeschlossen.

Antwort auf Frage 4: Das Verfahren war aufgrund einer Strafanzeige einer wegen psychischer Erkrankung in einem Klinikum befindlichen Person eingeleitet worden. Die Anzeige bestand im Wesentlichen aus zusammenhanglosen Bemerkungen und enthielt letztlich substanzlose Vorwürfe gegenüber Polizeibeamten. Von weiteren Angaben wird insbesondere aus Datenschutzgründen und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung abgesehen.