Wenn Sie keine anderen Probleme sehen, als jetzt den Wolf als Popanz aufzubauen, dann zeigt das nur, dass nichts anderes da ist, an dem Sie sich sozusagen abarbeiten können. Insofern stelle ich fest: Die Landesregierung hat fünf Jahre super gearbeitet.
Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland und damit auch nach Thüringen ist das Ergebnis eines natürlichen Ausbreitungsprozesses. Das will ich zunächst am Anfang mal feststellen, weil es da auch immer mal wieder andere Mutmaßungen und Verschwörungstheorien gibt. Und dann – das ist hier schon einige Male gesagt worden – nehmen nationale und internationale Regelungen Deutschland zum Schutz dieser Art in die Pflicht. Niemand, auch nicht ein CDU-Umweltminister oder irgendjemand anderes, könnte gegen diese Regelungen verstoßen, wenn er sich nicht außerhalb des Gesetzes stellen will. Der Wolf ist unter anderem in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie gelistet, der Anhang IV fordert ein strenges Schutzregime für den Wolf und das Bundesnaturschutzgesetz setzt diese international verbindlichen Verpflichtungen in deutsches Recht um.
Nach § 7 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Art. Wenn man sich das klar macht, dann wird auch klar, welche Handlungsmöglichkeiten eine Landesregierung hat. Und wir haben gehandelt, das wissen Sie auch, wir haben Ihnen das alles immer wieder auch im Ausschuss mitgeteilt. Wir haben sehr frühzeitig den Managementplan und die Förderrichtlinie Wolf/ Luchs auf den Weg gebracht und haben damit Sorge dafür getragen, dass sich die Menschen in Thüringen wegen des Wolfs keine Sorgen machen müssen. Und auch den Schäfern wurden die entsprechenden Instrumente zur Verfügung gestellt – darauf komme ich nachher noch mal ein bisschen ausführlicher zu sprechen.
Seit der Wiederbesiedlung Deutschlands durch Wölfe gab es keinen einzigen Fall, in dem Wölfe Menschen angegriffen haben. Alles andere sind tatsächlich Märchen, die Sie hier erzählen.
dann werden und dann müssen diese verhaltensauffälligen Tiere im Rahmen behördlicher Maßnahmen entnommen bzw. getötet werden. Die Sicherheit der Menschen hat stets oberste Priorität, das gilt für uns genauso wie für Sie. Das ist doch ganz klar: Wenn sich ein Wolf aggressiv gegenüber Menschen verhält, dann muss er entnommen werden. Hier sind alle erforderlichen Handlungsmöglichkeiten gegeben, um unverzüglich tätig zu werden.
Jetzt noch mal ein Wort zu den Weidetierhaltern: Die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter tragen mit ihrer Arbeit ganz wesentlich zum Natur-, Arten- und Hochwasserschutz in Thüringen und bundesweit bei. Sie sind für uns ganz bedeutende Partner im Umwelt- und Naturschutz und wir fördern mit der schon benannten Förderrichtlinie Wolf/Luchs investive Präventionsmaßnahmen für den optimalen Wolfsschutz. Herdenschutzhunde und -zäune für schafhaltende Betriebe werden damit zu 100 Prozent gefördert, und das machen wir thüringenweit. Das ist bundesweit einmalig, dass ein Bundesland wirklich auf der gesamten Fläche des Bundeslands zu 100 Prozent diese Schutzmaßnahmen – also Hunde und Zäune – fördert.
Die Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Pferden und Rindern erfolgt im Einzelfall. Wenn amtlich bestätigte Wolfsrisse vorliegen, werden alle direkten und indirekten Kosten zu 100 Prozent entschädigt. Auch damit sind wir in Deutschland Spitzenreiter. Die Förderrichtlinie wurde im August dieses Jahres von der EU notifiziert und damit entfallen auch die bisherigen Förderhöchstbeträge von 20.000 Euro innerhalb von drei Jahren pro Betrieb, also die sogenannte De-minimis-Regel. Alle direkten und indirekten Kosten, die mit bestätigten Wolfsrissen zusammenhängen, werden zu 100 Prozent entschädigt. Und wir haben zusätzlich eine Schaf-Ziegen-Prämie eingeführt. Damit stehen den Schäferinnen und Schäfern jährlich noch mal 1,5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Und diese Schaf-Ziegen-Prämie hat mittlerweile einige Nachahmer gefunden; auch auf Bundesebene wird diskutiert, das einzuführen. Auch da waren wir Vorreiter. Also alles, was Sie hier an Popanz aufbauen, die Landesregierung hätte nicht gehandelt, ist mit Verlaub gesagt Unfug.
Sie erzählen den Leuten Unfug. Sie werfen Nebelkerzen. Wir haben gehandelt in den Bereichen, wo wir handeln konnten, für die Weidetierhalterinnen, Weidetierhalter und für den Herdenschutz, für Prä
Ich will noch zu ein, zwei Sachen, die Sie da in Ihrem Antrag aufgezählt haben, im Detail was sagen. Wenn es darum geht, den Wolf aus den Anhängen II und IV herauszunehmen, dann ist das zunächst mal eine Sache, die der Bund machen muss. Das wissen Sie auch. Die Kommunikation gegenüber der Kommission wird durch den Bund geführt und nicht durch das Land. Und Sie wissen auch – und deswegen ist es auch unredlich, was Sie hier tun –, dass die EU-Kommission im Hinblick auf eine geänderte Einordnung des Wolfs innerhalb der Anhänge der FFH-Richtlinie schon des Öfteren gegenüber Deutschland deutlich gemacht hat, dass die Rechtstexte und die Anhänge der FFH-Richtlinie zweckmäßig und zielgerichtet sind und daher nicht geändert werden. Es ist gar nicht in unserem Ermessen, da irgendwas zu tun. Es ist Sache der Bundesregierung – die wird bekanntermaßen immer noch von der CDU geführt –, hier was zu tun, wenn da was getan werden soll. Aber die EU-Kommission wird da nichts tun, das hat sie mehrfach geäußert. Deswegen ist es nicht redlich, hier zu behaupten, die Landesregierung müsste mal dafür sorgen, dass der Wolf aus den Anhängen II und IV rauskommt.
Auch noch mal einen Satz zum Jagdrecht: Die Forderung immer wieder, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, wird nicht besser dadurch, dass man sie oft erhebt. Also zum einen kann man nach Sachsen schauen, in Sachsen ist der Wolf im Jagdrecht. Und dann beantworten Sie mir mal die Frage, ob in Sachsen dadurch ein Wolf mehr oder weniger ist. Nein, es hat überhaupt keinen Einfluss darauf. Es ist eine Sache, die sehr viel mit den ideologischen Scheuklappen zu tun hat, die Sie beschworen haben. Das ist vielleicht romantische TrophäenLiebhaberei, die da eine Rolle spielt, aber es hat überhaupt keinen Einfluss auf das Management des Wolfs. Im Gegenteil, es würde alles viel schwieriger. Wenn ein Wolf entnommen werden müsste, bräuchten Sie sozusagen von der Jagdbehörde und von der Naturschutzbehörde die Genehmigung. Es würde alles viel komplizierter machen. Insofern ist es auch nicht redlich, immer wieder zu sagen: Wenn der Wolf im Jagdrecht wäre, wäre alles viel einfacher.
Und zum Schluss noch zu Ihrer Forderung, wir sollten doch endlich mal eine Wolfsverordnung auf den Weg bringen. Mal abgesehen davon, dass wir da schon einiges in der Schublade haben, ist es natür
lich klar, dass diese Wolfsverordnung, wenn man sie dann auf den Weg bringen will, nur die bestehenden Regelungen des § 45 Bundesnaturschutzgesetz ausfüllen kann, aber natürlich keine neuen Regelungen treffen kann. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und der sich daraus möglicherweise ergebenden Änderung ist das Auf-den-WegBringen einer Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt wenig sinnvoll. Sie sollten vielleicht mal dafür sorgen, dass Sie im Bund Ihre Hausaufgaben machen, bevor Sie uns hier in Thüringen zu landesrechtlichen Regelungen auffordern. Wir haben da zugestimmt, dass das Bundesnaturschutzgesetz im Bundesrat geändert wird. Insofern ist der Bund jetzt erst mal an der Reihe und nicht Thüringen. Dort sind die Dinge zu regeln und nicht hier bei uns.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was ich gerade hier vom Staatssekretär gehört habe, ist genau das, was ich vermutet habe. Man hat sich nicht mal die Mühe gemacht, den Antrag zu lesen. All das, was er hier erzählt hat, steht in dem Antrag überhaupt nicht drin. Hier steht keine Forderung drin, von wegen ins Jagdrecht aufnehmen. Nicht ein Stück steht hier drin! Wir wollten nur über die neuesten Geschichten informiert werden. Das habe ich auch von Herrn Kobelt gehört! Es ist einfach unredlich, wenn man den Antrag nicht liest, dann dazu zu sprechen und irgendwas zu erzählen, was einem gerade einfällt. Das ist nicht in Ordnung. Danke.
Sehr geehrter Kollege Primas, wir haben den Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten deshalb nicht abge
schlossen, weil wir noch eine Berichtsbitte an die Landesregierung hatten, und die Landesregierung hat zugesagt, diese Berichtsbitte zu erfüllen, und zwar schriftlich an die Mitglieder des Ausschusses.
Wir haben auch in der letzten Ausschusssitzung erst wieder einen Bericht zu den Maßnahmen bekommen, die die Landesregierung ergreift, um den im Moment wieder vorhandenen, nachgeborenen Hybriden zu ergreifen oder aber zu erschießen. Da müssen wir doch zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung die rechtlichen Möglichkeiten, um das zu tun, im vollen Umfang ausnutzt. Das ist uns doch im Ausschuss erklärt worden. Von der Warte her weiß ich nicht, wo Sie zusätzlichen Informationsbedarf sehen. Wenn jetzt noch zusätzlich in den letzten Tagen irgendein Tier abgeschossen worden wäre, wäre das die einzige Information, die hier heute hätte neu sein können.
Zu der Frage, über die gesprochen wurde, „Wolf ins Jagdrecht“: Na klar, die AfD hat das gefordert. Da muss ich sagen: Entschuldigung, wie populistisch geht es denn noch? Wir haben als nächsten Tagesordnungspunkt das Jagdgesetz. Da stellen Sie einen Antrag zur Änderung der Beschlussempfehlung bezüglich Nilgans, dass die Liste der Jagdarten um die Nilgans erweitert werden soll. Wo ist denn da der Wolf? Sie stellen ja noch nicht einmal einen Antrag. Sie formulieren hier, dass Sie das wollen, und dann beantragen Sie es noch nicht einmal in dem Gesetz, was heute vorliegt. Also Entschuldigung, ich verstehe es nicht mehr, das ist Populismus und kein ordentliches Handeln eines Gesetzgebers.
Ich schaue noch einmal in das Rund. Jetzt sehe ich aber wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/7728. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Abgeordneten und der fraktionslose Abgeordnete Rietschel. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir stimmen dann noch über den Alternativantrag der Fraktion der AfD ab. Wer diesem Alternativantrag in der Drucksache 6/7793 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Rietschel. Damit ist auch dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt zum Aufruf von Tagesordnungspunkt 9
Datenschutzordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6822 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/7671 -
Das Wort hat hier zunächst Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben dies sehr intensiv beraten. Es geht um die Datenschutzordnung des Thüringer Landtags, weil wir für uns eine eigene Regelung finden mussten. Durch Beschluss des Landtags vom 1. März wurde der Antrag an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Antrag dann folgerichtig auch in seiner 76. Sitzung am 22. März 2019 und in seiner 81. Sitzung am 6. September 2019 beraten. Es liegt dazu eine umfangreiche Beschlussempfehlung vor, die ich jetzt nicht vortragen werde, und ich hoffe auf breite Zustimmung zu dieser, wir haben sie ja intensiv diskutiert. Vielen herzlichen Dank.
Ich eröffne damit die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Abgeordneten Dr. Pidde von der SPD-Fraktion.
den Umgang mit personenbezogenen Daten im Landtag und in den Fraktionen. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung bildet die Basis und sie erforderte, dass wir in Thüringen das Datenschutzgesetz anpassen, was wir hier im Hohen Haus vollzogen haben. Wir haben dabei ganz bewusst den Landtag und die Fraktionen herausgenommen. Wir wollten eine separate Regelung dafür schaffen und die schaffen wir mit dieser Datenschutzordnung.
Ich bin mir sicher, dass sich die vorgelegte Regelung in der Praxis bewähren wird. Sie ist natürlich Neuland. Sollte sich herausstellen, dass der eine oder andere Punkt nachher in der praktischen Arbeit Einschränkungen bedeutet, die wir nicht haben wollen, dann müssen wir in der nächsten Legislaturperiode noch mal über Änderungen nachdenken. Die Praxis wird es zeigen.
Zum Inhalt, zu den einzelnen Paragraphen will ich jetzt mal nicht weiter Stellung nehmen, das können die Kollegen aus den anderen Fraktionen machen, weil das heute mein letzter Redebeitrag hier im Hohen Haus nach 24 Jahren, 11 Monaten und 10 Tagen im Thüringer Landtag ist.
Und da lege ich meinen Zettel mal beiseite und möchte noch drei persönliche Sätze sagen: Mein Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die mir die Möglichkeit gegeben haben, hier für sie tätig zu sein. Es war mir eine Ehre, Abgeordneter des Landtags zu sein. Im Mittelpunkt all meiner Aktivitäten standen immer Frieden, Demokratie und Freiheit, sie sollten niemals infrage gestellt werden.