Protocol of the Session on September 13, 2019

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Was? Das ist ja unglaublich!)

(Abg. Primas)

Von der Seite, würde ich jetzt mal sagen, scheint die Betrachtung auch innerhalb Ihrer Partei bei dieser Frage eine sehr unterschiedliche zu sein.

Meine Damen und Herren, ich gebe zu, es macht mich stolz, auch nach 20 Jahren Landtagsarbeit heute hier ein Gesetz zum Abschluss zu bringen, was ein Gesetzentwurf der Fraktionen ist, der Fraktionen der Koalition,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und was ein paar Dinge regelt, die zum Teil eine bundesweite Einmaligkeit bedeuten, denn gerade mit dem forstwirtschaftlichen Vorkaufsrecht, was hier in Analogie zum landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht eingeführt wird, beschreiten wir bundesweit Neuland.

Ich möchte in dem Zusammenhang dem Wissenschaftlichen Dienst dieses Hauses ganz herzlich danken,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

der mit einem sehr umfangreichen Gutachten die verfassungsrechtlichen Grundlagen für dieses Vorgehen geprüft hat, damit wir eben als erstes Bundesland die Gesetzgebungskompetenz, die wir im Rahmen der Föderalismusreform in diesem Zusammenhang bekommen haben, auch nutzen können.

Ich komme aus einer Familie, deren Mitglieder in der Historie Waldbauern waren. Wenn man sich ansieht, wie die Thüringer Strukturiertheit von Wald ist, kann man diese Historie sehr genau nachverfolgen. Nachdem der Thüringer Wald für die Energieversorgung quasi entwaldet war, von der Glasindustrie und von kleinen Eisenhütten und Ähnlichem, hat man begonnen wieder aufzuforsten, vor allem mit Nadelholz, was damals gebraucht wurde. Der Nachhaltigkeitsgrundsatz ist aus der Not heraus entstanden. Man hat damals Altersklassenwälder, vor allem Fichtenwälder im Thüringer Wald angelegt. Wenn dann so ein Wald vererbt wurde – man sieht heute noch die Ackerterrassierung, die früher darunter war –, dann wollten die Eltern ihren Kindern in gleichen Anteilen Wald jeder Altersklasse mitgeben. Dementsprechend haben sie die Waldgrundstücke ihrer Familie in kleine Teile zerlegt. Das sehe ich heute, wenn ich mir das ansehe. Wir haben auch die Große Anfrage unserer Koalition dazu. Waldflächen mit einer Durchschnittsgröße von 1.000 Quadratmetern – so etwas ist heutzutage nicht mehr bewirtschaftbar. Bisher haben wir dafür keine vernünftigen Instrumente gehabt, das in eine bessere Struktur zu bringen. Dieses Instrument Vorkaufsrecht, das wir jetzt hier zur Verbesserung der Forstflächenstrukturen, zur Erschließung

ungenutzter Waldflächen, zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Wirtschaften und Betrieben und zur Arrondierung von Betrieben schaffen, ist eine Einmaligkeit, von der ich hoffe, dass man vielleicht in 100 Jahren sagen wird: Ja, damals ist eine Grundlage dafür gelegt worden, dass die Zersplittertheit des Waldbesitzes überwunden werden konnte. Darüber freue ich mich, und ich denke, es wird seine Wirkung erzielen.

Das hat übrigens auch, Egon Primas, seine Wirkung bezüglich der Frage: Wie gehen wir mit der jetzigen katastrophalen Waldsituation, wie sie beschrieben wurde, um? Eines der großen Probleme bei der Bekämpfung des Borkenkäfers ist es, dass wir 50.000 Hektar Wald unbekannten Privateigentums haben, wo ich kaum herankomme. In dieser Zersplitterung ist es ausgesprochen schwierig, eine Ersatzvornahme durchzuführen, wenn der Eigentümer nicht greifbar ist, um hier auf fremdem Eigentum handeln zu können, um den Forstschutz durchzuziehen.

Für diese Dinge schaffen wir in diesem Gesetz eine wichtige Regelung. Nicht nur, dass wir sagen, wir strukturieren künftig das Eigentum, wir schaffen auch die Ermächtigung für die Forstministerin, die Katastrophe auslösen zu können, um hier in anderer Art und Weise durch die Forstanstalt handeln zu können. Wir schaffen auch die Möglichkeit, dass ThüringenForst eingreifen kann, dort, wo Forstschutzgefahren auch von einem einzelnen Waldgrundstück ausgehen. Das war bisher nicht der Fall. Von der Seite reagiert dieses Gesetz auf die aktuelle Situation.

Ich will zur Durchführung des Vorkaufsrechts noch etwas sagen. In der ersten Lesung hatten wir hier eine sehr kurze Variante enthalten. Durch die Empfehlung des Wissenschaftlichen Dienstes bezüglich der Frage, was wir für eine Verfassungsgemäßheit dieses doch vorhandenen Eingriffs ins Eigentum regeln müssen, haben wir jetzt eine Langvariante vorliegen, die deutlich macht: Der entsprechende Waldflächenverkauf wird von der Landesanstalt für Landwirtschaft und ländlichen Raum an die Landgesellschaft gemeldet. Es gibt einen Monat Bearbeitungsfrist, das soll auch nicht zu lange sein, damit der Kaufvertrag, wenn er denn nicht angefochten wird, dann auch gelten kann. Die Finanzämter und die untere Forstbehörde sollen bei der Ermittlung von Unternehmen mitwirken, die Vorkaufsbegünstigte sein könnten. Hier steht der Unternehmensbegriff geschrieben – nicht, weil es sich hier um Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts handelt, sondern weil hier Waldbesitzer gesucht werden. Nach Bundesrecht – das kann man der entsprechenden Rechtsprechung des Bundes

sozialgerichts zum SGB VII entnehmen – liegt eben der Unternehmensbegriff im Wald vor, wenn man auch schon kleinste Waldflächen besitzt. Es geht im Gegensatz zu sonstigen Unternehmen hier nicht um eine Gewinnerzielungsabsicht, um den Unternehmenscharakter zu erfüllen. Ich muss nur Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes bewirtschaften, dann bin ich ein Unternehmen. Deshalb hier die Mitwirkung der Ämter bei der Suche nach geeigneten Unternehmen, die im Rahmen dieses Vorkaufsrechts ihre entsprechende Forstflächenstruktur verbessern können.

Meine Damen und Herren, wir schaffen in diesem Gesetz auch eine Neuregelung zum Kommunalwaldverkauf. Es war in der Vergangenheit immer Anliegen aller Fraktionen, auch Anliegen der Fraktion der CDU, dass es nicht sein kann, dass Kommunen ihr Tafelsilber veräußern müssen, wenn sie denn ein Haushaltsloch haben. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder erlebt, obwohl wir eine entsprechende Regelung im Waldgesetz stehen hatten, dass genau das passierte, dass Bürgermeister, weil eine Investition aus dem Ruder gelaufen ist, von der Kommunalaufsicht aufgefordert wurden, ihren Wald zu verkaufen. Solche Dinge hat es gegeben. Deshalb führen wir jetzt eine sehr klare Regelung ein, dass das nicht sein darf, dass Erlöse aus Waldverkauf wieder in Wald zu stecken sind, dass der Nachweis gegenüber der obersten Forstbehörde zu erbringen ist. Von der Seite her, denke ich, sichern wir das Tafelsilber unserer Kommunen – auch ein ganz wesentlicher Punkt in diesem Gesetzentwurf.

(Beifall SPD)

Ein weiterer Punkt ist die Regelung, in der wir klarstellen, wie künftig das Eigentum an Waldgenossenschaftsanteilen festgehalten wird – eine Sache, die ganz wichtig ist, weil im Moment durch Unklarheiten Anteile an Waldgenossenschaften nicht mehr verkauft werden können. Hier haben wir massive Probleme. Mit dem Gesetz schaffen wir eine Regelung. Danke in der Hinsicht auch noch mal an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, das hier wesentlich geholfen hat, dass wir in diesem komplizierten Regelungsbereich eine rechtssichere Regelung auf den Weg bringen können.

Ich möchte kurz noch, Herr Primas, auf die Frage „Waldbrandbeihilfe“ eingehen. Sie hatten das Thema angesprochen, wie die Koalition darauf gekommen ist, hier etwas streichen zu wollen. Es gibt meines Wissens bisher keine Durchführungsbestimmungen für diese Waldbrandbeihilfe. Meines Wissens ist sie bisher auch nicht gezahlt worden. Wir haben uns vor dem Hintergrund der zunehmenden

Waldbrandgefahr angeschaut, wie das andere Bundesländer regeln, und überlegt, ob wir uns am Beispiel von Niedersachsen orientieren könnten, wo das Land sagt, wir fördern den Abschluss einer Waldbrandversicherung zu 75 Prozent. Deshalb hatten wir in der ersten Lesung den Punkt drin, wo wir gesagt haben, wir wollen einen Fördertatbestand aus der Beihilfe machen. Wir sind in die Diskussion gegangen und kamen zu dem Schluss, dass das wahrscheinlich a) für den Waldbesitzer, auf der anderen Seite aber auch für den Landeshaushalt mehr Unsicherheiten mit sich bringt, weil wir hoffen können, dass Thüringen auch in Zukunft nicht mit solchen großflächigen Waldbränden zu tun haben wird, wie das in anderen Bundesländern der Fall gewesen ist. Deshalb sind wir hier auf die Beihilfe zurückgegangen. Sicherlich war das auch Ergebnis der Anhörung und der aktuellen Situation, wo es durch die aktuellen Ereignisse im Wald überforderten Vertretern, auch der entsprechenden Verbände des Waldbesitzes, noch nicht mal möglich war, genau zu recherchieren, wie denn die Kostenbelastungen aussehen könnten. Wir wollten hier helfen, von der Seite her sind wir auf die ursprüngliche Regelung zurückgekommen. Wir müssen das aber untersetzen. Denn es hat im letzten Jahr in Thüringen Waldbrände gegeben, wo aus meiner Sicht eine Waldbrandbeihilfe gezahlt werden muss. Von der Seite, denke ich, wird es Zeit, dass diese Regelung trotzdem konkretisiert wird.

Meine Damen und Herren, die Frage „Wegenutzung“ ist angesprochen worden. Dazu wollen andere Kolleginnen und Kollegen auch noch etwas sagen, deshalb nur einen Satz von mir dazu: Wir klären, dass künftig für eine Überbeanspruchung von Wegen zur Unterhaltung ein Geld gezahlt werden kann, wenn das der gesellschaftliche Wunsch ist. Ich glaube, das ist ein Paradigmenwechsel. Den hätten wir viel früher gebraucht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Mit diesem Gesetz wird niemand mehr als bisher im Wald Rad fahren oder reiten. Über andere Nutzungen, Herr Primas – gut, Kutsche fahren, haben wir aber ähnlich geregelt wie bisher –, haben wir hier nichts gesagt. Unsere Hauptprobleme im Wald wie Crossfahren müssen wir weiterhin ordnungsrechtlich verfolgen, damit das aufhört. Das Problem, dass Downhill-Fahrer quer durch den Wald fahren, da muss rangegangen werden, dass das aufhört. Sie schädigen das Wurzelwerk, sie sorgen dafür, dass durch diese Schäden, die hervorgerufen werden, in den Bäumen die Rotfäule entsprechend ihr Unwesen treiben kann. Das muss man den Leuten aber auch bewusst machen, da müssen wir aufklä

ren. Das sind die Dinge, gegen die wir gemeinsam vorgehen müssen. Dazu sagt dieses Waldgesetz nichts Negatives.

Dieses Waldgesetz sagt übrigens genauso wie bisher überhaupt nichts zur Nutzung von Windkraft im Wald. Von der Seite her sage ich, soll es aber auch nicht regeln, dass Windkraft im Wald nicht ausgeschlossen wird, denn wir haben ganz klar im Windkrafterlass gesagt, wir wollen, dass Windkraft im Wald dort stattfindet, wo eine Erschließung vorhanden ist und wo geeignete Standorte sind. Wir haben aufgrund der Historie der Truppenübungsplätze so viele Schießbahnen, wo kein Baum im Wald steht, die aber unter den Waldbegriff im Sinne dieses Gesetzes fallen, wo ein Stromanschluss da ist, wo vielleicht sogar ein Gasanschluss da ist, wo man künftig mal über Gaseinspeisung von einer Windkraftanlage nachdenken könnte, weit entfernt von Siedlungen, da gehen wir keinem Menschen auf den Wecker. Warum wollen wir solche Standorte für die Betrachtung ausschließen, wie wir dem Klimawandel sinnvoll begegnen können, auch durch eine andere Energiepolitik? Denn Kohle ist es künftig nicht mehr und wir müssen eine Antwort geben, wie wir die Energieversorgung in Thüringen sicherstellen. Es bei einem Drittel der Landesfläche Wald, worunter die windhöffigsten Standorte gehören, weil die Höhenzüge bewaldet sind, auszuschließen, da haben uns schon Gerichte gesagt, dass das nicht geht. Von der Warte her können wir Ihrem Änderungsantrag auch heute nicht zustimmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Das Wort hat Abgeordneter Rudy von der AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste im Netz und auf der Tribüne! Den vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sowie die zugehörige Beschlussempfehlung des Ausschusses würde der Volksmund am ehesten mit dem Begriff „Verschlimmbesserung“ betiteln. Sie bedeuten mehr Bürokratie für den Waldbesitzer, mehr Störungen der Wildtiere durch Fahrradfahrer und Reiter sowie mehr Jagddruck durch die staatlichen Förster und damit auch höhere Schälschäden.

Ja, den Thüringer Wäldern geht es schlecht.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: End- lich! Woher wissen Sie das?)

Aber hat sich im Geltungsbereich des Thüringer Waldgesetzes wirklich ein so großer Anpassungsbedarf ergeben? Aus der regulierungswütigen Sicht der Koalitionsfraktionen wohl schon. Doch statt es den betroffenen Waldbesitzern so einfach wie möglich zu machen – und da handelt es sich vor allem um kleine private Waldbesitzer –, wird es für sie zukünftig eher komplizierter werden. Eins brauchen die Waldbesitzer in unserem Land aber sicher nicht:

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Die AfD!)

ein Gesetz, das ihnen das Leben in der jetzigen Situation noch schwerer und sorgenvoller macht. So schrieb der Thüringer Waldbesitzerverband in seiner Stellungnahme nicht einfach aus einer Laune heraus, dass in dieser komplizierten Situation aus seiner Sicht eine Änderung des Thüringer Waldgesetzes nicht notwendig sei und dass der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen ihn und seine Mitglieder unnötig beschäftigen würde. Das ist eine klare Aussage. Die Waldbesitzer erwarten von den Regierungsparteien schnelle und praxistaugliche Antworten auf die Probleme in den Thüringer Wäldern, was die Anhörung im Ausschuss auch deutlich gezeigt hat. Doch beides lässt der vorliegende Änderungsentwurf vollständig vermissen. Stattdessen gibt es immer mehr Regulierungen. Allein schon das krampfhafte Festhalten an der Neuregelung zum Befahren von und zum Reiten auf festen sowie befestigten Waldwegen in dieser Novelle bei gleichzeitigem Unterlassen der tatsächlich benötigten Hilfen wird bei den Waldbesitzern in Thüringen Wut und Kopfschütteln hervorrufen.

Ganz abgesehen davon, dass die Koalitionsfraktionen mit ihrer rot-rot-grünen Mehrheit im Ausschuss eine Beschlussempfehlung durchgedrückt haben, die beim Vorkaufsrecht den Kommunen wohl nur Unverständnis abringen wird und aus unserer Sicht einen tiefen Eingriff in die kommunale finanzielle Verwaltung darstellt.

(Beifall AfD)

Zumal die vorgesehene Regelung zum Vorkaufsrecht weiter an den tatsächlichen Problemen der Waldeigentumsstrukturen in unserem Land vorbeigeht. Dem Fass den Boden schlägt jedoch die Formulierung zu § 23 in der Beschlussempfehlung aus. Dort heißt es, dass Schalenwild im Umfeld von Kalamitätsflächen wirksam zu reduzieren sei, was nichts anderes bedeutet, als dass für die Koalitionsfraktionen offensichtlich unser heimisches Schalen

(Abg. Kummer)

wild nichts anderes als ein Schädling ist, den es um jeden Preis auszurotten gilt.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Wer sagt denn so etwas?)

Diese Einstellung gegenüber Lebewesen ist schändlich, ja geradezu bösartig und belegt wieder einmal, dass Sie sich nur dann für Tierwohl und Tierschutz interessieren, wenn es Ihnen politisch in den Kram passt, was durch den noch zu behandelnden Entwurf der Landesregierung zur Novelle des Thüringer Jagdgesetzes noch unterstrichen wird. Schon allein deshalb lehnen wir die Beschlussempfehlung des Ausschusses und den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Danke schön.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Wis- sen Sie, worüber Sie geredet haben?)

(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Nein, weiß er nicht!)

Vielen Dank. Als Nächste spricht zu uns Frau Abgeordnete Becker von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Anfang erst einmal Dank sagen an all die Menschen, die sich zurzeit im Wald bemühen, diesen Wald auch als Name zu erhalten, und helfen, unser grünes Herz zu erhalten und wiederherzurichten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sind sehr viele in Thüringen, die sich darum bemühen. Dazu gehört auch die Landesregierung, dazu gehört auch Rot-Rot-Grün, dazu gehört auch die CDU, das muss man einfach sagen. Ich glaube, dass wir in der Politik in Thüringen da immer zusammengestanden haben. Deshalb ist mir Ihre Rede, Herr Primas, ein bisschen aufgestoßen – aber na gut, es sind Wahlkampfzeiten, da muss das wohl sein. Nichtsdestotrotz bemühen sich im Moment in Thüringen sehr viele Menschen, die Katastrophe zu beheben. Und das ist nicht ganz einfach.

Unsere Waldarbeiter, die Revierförster, die Forstamtsleiter, die ganze Forstanstalt, die privaten Waldbesitzer, Herr Heym, die manchmal vor ihrem Wald stehen und Tränen in den Augen haben, weil sie nicht verstehen – nicht verstehen, meine ich nicht, aber damit nicht umgehen können, wie ihr Wald jetzt aussieht. Wir wissen das alle, wir wohnen vor dem Wald, Egon genauso wie ich. Wir se

hen das jeden Tag, was mit diesem Wald passiert. Das ist nicht das, was wir uns gewünscht haben, und das ist sicherlich nicht das, was die Thüringerinnen und Thüringer wollen. Es hat etwas mit dem Klimawandel zu tun. Ich sage immer wieder: Wir müssen zusammenstehen, da hilft kein Populismus. Wir müssen uns zusammenreißen und sagen, wie es gehen kann. Wir müssen Geld in die Hand nehmen, ohne Frage. Das ist so. Das hat die Landesregierung auch zugesichert

(Beifall DIE LINKE)

und das haben wir in diesem Jahr auch schon getan. Wir haben auch die Forstanstalt mit zusätzlichem Geld gestärkt. Über diese Mär, dass wir der Forstanstalt weniger gegeben haben, brauchen wir nicht zu reden. Das war die CDU-Fraktion, als sie die Forstanstalt gegründet hat und den Abbaupfad so festgeschrieben hat, wie er war, und wir haben ihn dann durchbrochen. Aber das hat alles nichts mit diesem Waldgesetz zu tun. Deshalb will ich jetzt auf dieses Gesetz zurückkommen, das wir hier vorliegen haben.