rungen im Staatsvertrag ebenfalls unter einem anderen Vorzeichen, denn aus Sicht der Fachstelle sind die Regulierungen im Hinblick auf die Suchtprävention unzureichend. Vorgeschlagen wird ein umfangreicher Maßnahmenkatalog für Online- wie terrestrische Angebote, dem sich auch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in ihrer Stellungnahme anschließt. Die Vorschläge und Anregungen zu den Maßnahmen des Spielerschutzes und der Suchtprävention, die zum Teil auch schon umgesetzt werden, nehmen wir gern entgegen und ich denke, das gilt natürlich auch besonders für die Aufsichtsbehörden.
Mit dem Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 bedarf es wahrscheinlich einer grundlegenden Neugestaltung des Deutschen Glücksspielmarkts und dazu hat die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, welche nebenbei gesagt die jetzt vorgelegten Änderungen ebenfalls begrüßt, schon einiges an Vorschlägen unterbreitet.
Abschließend bleibt zu sagen, dass die vorliegenden Änderungen zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag notwendig und richtig sind und der Staatsvertrag bis Ende des Jahres durch die Länder bestätigt werden muss. Das wollen wir heute tun und daher bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank. Als nächster Redner hat Abgeordneter Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher, für den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Thüringen ist dieses Zustimmungsgesetz erforderlich, mit dem wir uns nun in der zweiten Lesung hier im Plenum befassen. Wie bereits mehrfach dargelegt, handelt es sich um einen neuen Anlauf seitens der Länder, gemeinsam einen Änderungsstaatsvertrag in Kraft zu setzen. Bereits im Herbst 2017 hatten wir hier im Thüringer Landtag dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zugestimmt, der aber aufgrund fehlender Ratifizierung in einzelnen anderen Ländern gegenstandslos geworden ist.
Mit diesem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird nun die durch diverse Gerichtsverfahren eingetretene Unmöglichkeit der derzeit vorgesehe
nen Vergaben von Konzessionen für Sportwetten behoben. Die zahlenmäßige Begrenzung der Sportwettenkonzessionen entfällt durch diesen Vertrag, womit es ermöglicht wird, Schritt für Schritt nach dem Vorliegen der qualitativen Voraussetzungen Sportwettenanbieter mit deutschlandweit geltenden Erlaubnissen auszustatten. Damit kann die überfällige Regulierung des Sportwettenmarkts erreicht und Klarheit für Anbieter und andere Beteiligte geschaffen werden. Dieser Änderungsstaatsvertrag unterscheidet sich auch nicht wesentlich von seinem Vorläufer und soll für die verbleibende Laufzeit des Glücksspielstaatsvertrags gelten, also regulär bis Mitte 2021.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden diesem Gesetz zustimmen und damit der Landesregierung die Ermächtigung erteilen, den Staatsvertrag zu ratifizieren. Vielen Dank.
Wünscht die Landesregierung das Wort? Für das Ministerium für Inneres und Kommunales hat Herr Staatssekretär Götze das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch ich möchte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf bitten. Meine Vorredner haben zum Inhalt schon alles Wesentliche gesagt. Wir brauchen klar definierte legale Angebote, um illegale Angebote flächendeckend bekämpfen und so den Anforderungen, die ein Jugend- und Spielerschutz an uns stellt, auch Genüge tun zu können. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Brandenburg und Sachsen haben ihn bereits ratifiziert. Das notwendige Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission wurde veranlasst. Auch hier ist eine Stillhaltefrist erfolgreich abgelaufen, sodass wir hoffen können, dass auch die anderen Länder entsprechende Beschlüsse fassen und wir zum 01.01.2020 den Glücksspieländerungsvertrag in Kraft setzen können. Ich bitte Sie hier um Unterstützung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung. Da es im Ausschuss keine Änderungen gab, stimmen
wir direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/7188 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der Koalition und die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen dieses Gesetz? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die AfD-Fraktion. Dann ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Dann kommen wir auch schon zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7401 - Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/7680 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat das von der Koalition eingebrachte Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes in seiner 154. Sitzung am 5. Juli 2019 in erster Lesung beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 76. Sitzung am 5. Juli und in seiner 77. Sitzung am 6. September 2019 beraten und dabei eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In der Anhörung haben vier Anzuhörende Stellung genommen. Das waren der Fachverband Drogen- und Suchthilfe, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, die Lotterie-Treu
handgesellschaft mbH in Thüringen und das Institut Glücksspiel und Gesellschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Darüber hinaus hat der Landessportbund eine Stellungnahme abgegeben. Ebenso folgten der Thüringer Rechnungshof und der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Bitte des Ausschusses und gaben eine schriftliche Stellungnahme ab. Außerdem wurde eine Zuschrift des Landessportbundes – das hatte ich schon gesagt – zum Thema mit einbezogen.
Meine Damen und Herren, nach Auswertung der sachlichen Stellungnahmen und der Anhörung und unter Berücksichtigung der Hinweise des Thüringer Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass die Datenschutz-Grundverordnung auch für die neue Lottoanstalt gelte, empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss mehrheitlich, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Kowalleck für die CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, die Organisation der Veranstaltungen und Durchführung des öffentlichen Glücksspiels in Thüringen zu ändern. Die CDU-Fraktion hat der Landesregierung dazu einen umfassenden Fragenkatalog zur Beantwortung vorgelegt. Wir sehen dennoch unsere Bedenken bestätigt und den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sehr kritisch. Auch die Anzuhörenden haben ihre Bedenken zum Gesetzentwurf ganz klar dargelegt. Die von der Landesregierung vorgetragenen Gründe zur Neustrukturierung überzeugen uns nicht. Auch der Landesrechnungshof übt massive Kritik. So wurden in der Anhörung Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einer Organisationsänderung geäußert. Ebenso werden starke Zweifel geäußert, ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Zeit bis zum 1. Januar 2020 ausreichend ist. Die erforderliche Planung dürfte bis zum 31. Dezember nicht realisierbar sein, so der Landesrechnungshof. Die Angabe, dass zur Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts keine Alternative bestünde, sei für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar. Das zeigt auch die Übersicht der Rechtsformen und Veranstaltungsorganisationen der staatlichen Lotterien in den Ländern. Alle Bundesländer außer Berlin haben andere Organisationsformen. Weiterhin hat der Landesrechnungs
hof in seiner Zuschrift dargelegt, dass zu den Sachverhalten Dienstherrenfähigkeit, Gewährträgerschaft, die Tariffähigkeit, die Beibehaltung des Banktarifs, Dienstbehörde, Rückkehrrechte, Anzahl der Geschäftsführer, Abberufung von Geschäftsführung, Gründungsverwaltungsrat, Wirtschaftsführung, Rücklagen, Jahresabschluss, Verankerung PCGK keine Angaben gemacht werden. Ebenso fehlt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und es fehlt jeglicher Hinweis auf die Anwendung der Thüringer Landeshaushaltsordnung, die Verankerung der Prüfungsrechte des Thüringer Rechnungshofs und die Bindung an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Zudem wird wieder die Glücksspieltätigkeit in Thüringen erweitert und erleichtert, da der neu aufgestellten Landesgesellschaft ein breiteres Angebot möglich sein soll, ohne dass beim Spielerschutz Fortschritte erzielt werden. Aber auch gerade in dieser Hinsicht haben wir ja bei den verschiedenen Initiativen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen schon unsere Kritik geäußert, und hier stehen uns auch die Verbände, die Suchthilfestellen zur Seite und üben auch massive Kritik an den Vorhaben der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen. Gerade auch wir als CDU-Fraktion setzen uns auch hier für einen besseren Spielerschutz und für eine qualitative Regulierung ein. Das haben wir bereits als CDU/CSU-Finanzsprecher im April 2018 gefordert.
Also Sie sehen, die Hausaufgaben wurden mit diesem Gesetzentwurf nicht gemacht. Hier gibt es massive Kritik, nicht nur von uns als CDU-Fraktion, sondern auch von den Anzuhörenden, allen voran dem Landesrechnungshof. Deshalb lehnen wir hier diese Initiative, diesen Gesetzentwurf an dieser Stelle ab. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Worum geht es denn beim vorliegenden Gesetzentwurf? Es geht doch lediglich darum, die innere Organisation der Thüringer Staatslotterie neu zu ordnen. Außen wird es doch gar keiner merken. Wir haben bisher die zweistufige Struktur in der Thüringer Glücksspielorganisation und das wollen wir vereinheitlichen. Aktuell haben wir einmal die Thüringer Lotterieverwaltung, die als Veranstalter fungiert.
Daneben haben wir die Thüringer Lotto GmbH als Durchführende. Beides wollen wir zu einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts zusammenführen.
Kollege Hande hat schon ausgeführt, dass wir diese schriftliche Anhörung durchgeführt haben. Es gab ja auch den Fragenkatalog der CDU-Fraktion, der im Haushalts- und Finanzausschuss umfassend beantwortet worden ist. Gerade was die Problematik Spielsucht betrifft, die Kollege Kowalleck gerade vorgebracht hat, sind wir anderer Meinung, als Sie das dargelegt haben, weil wir immer sagen: Das, was unter staatlicher Kontrolle passiert, ist nichts gegen das, was im Privaten und Schwarzmarkt bei dieser ganzen Problematik Spiele und Spielsucht vonstattengeht.
Wir haben das alles im Haushalts- und Finanzausschuss ausführlich beraten und die einzelnen Argumente abgewogen. Für uns überwiegen einfach die Vorteile. Deshalb will ich sie auch noch einmal nennen. Wir schaffen dort eine effiziente und schlanke Verwaltungsstruktur, wo wir im Moment zwei Einrichtungen haben. Die steuerlichen Unsicherheiten gegenüber möglichen bundesrechtlichen Änderungen werden beseitigt, was ja insbesondere die Umsatzsteuer betrifft und somit den Destinatären und dem Landeshaushalt die Einnahmen in voller Höhe sichert. Es entstehen bei der Umstrukturierung keine Zusatzkosten, alle Angestellten der Lotto GmbH werden übernommen. Die bisherigen Destinatäre bleiben unverändert und erhalten auch die Beträge in den bisherigen Höhen. Die Zuführung der Einnahmen an den Landeshaushalt ist weiterhin rechtlich sichergestellt und wird zukünftig dann per Konzessionsabgabe durchgeführt. Die rechtliche Aufsicht über das Ganze bleibt unangetastet. Das Innenministerium bleibt weiterhin die Aufsichtsbehörde zur Erteilung von Spielerlaubnissen und das Finanzministerium übt weiterhin die Fachaufsicht aus.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf führt einerseits zu einer effizienten Verwaltungsorganisation der staatlichen Lotterie in Thüringen und er schafft andererseits Sicherheit gegenüber zukünftigen Steuerrechtsänderungen bei der Umsatzsteuer. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank.
Als nächstem Redner erteile ich Abgeordnetem Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, liebe Besucherinnen und Besucher, auch nach der Behandlung des Gesetzentwurfs im Landtag bleibt festzuhalten: Mit dieser Änderung bleibt die staatliche Lotterie in der Hand und Trägerschaft des Landes Thüringen. Wir haben lediglich eine strukturelle Veränderung bei Lotto Thüringen durchgeführt, indem wir eine Anstalt öffentlichen Rechts gründen. Die jetzige Thüringer Lotterieverwaltung und die Lotterie-Treuhandgesellschaft werden in dieser Anstalt öffentlichen Rechts zusammengeführt und auch die Vermögen und Verpflichtungen der beiden Gesellschaften werden übernommen. Dieser Schritt hat mehrere Gründe. Zum einen kann eine Anstalt öffentlichen Rechts im deutschen Lotto- und Totoblock besser und flexibler agieren und auf Unvorhergesehenes reagieren, als das mit den bisherigen Strukturen möglich ist. Zum anderen straffen wir dadurch den Verwaltungsaufwand und verkürzen Entscheidungswege. Die Umstrukturierung ist weiterhin geboten, um beispielsweise auch auf die geänderten Rahmenbedingungen der umsatzsteuerlichen Behandlung zu reagieren. Diesen Aspekt haben im Übrigen auch die Anzuhörenden mehrmals angemerkt. Ich danke übrigens in diesem Zusammenhang dem Datenschutzbeauftragten, den wir auf Wunsch der CDU-Fraktion ebenfalls zu diesem Gesetz angehört haben und der uns den wertvollen Hinweis gab, dass die zukünftige AöR ebenfalls die Datenschutzgrundverordnung einzuhalten hat – aber das nur so am Rande.
Weiterhin erhalten alle mit der AöR einen klaren, einheitlichen Ansprechpartner, da Durchführung und Veranstaltung dann zukünftig in einer Hand liegen. Für die Angestellten ändert sich nichts, außer dass sie dann bei einer AöR beschäftigt sind. Ein Übergang von den jetzigen Gesellschaften zur AöR wird problemlos vollzogen werden.
Ebenfalls keine Änderung gibt es in Bezug auf die Ausschüttung der Gewinne an die Destinatäre, so wie wir es bei der letzten, der vierten Änderung des Glücksspielgesetzes erst erweitert hatten.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu eben dieser vierten Änderung des Glücksspielgesetzes, mit der wir eine Umweltlotterie in Thüringen eingeführt haben. Hier übertrifft die Akzeptanz dieser Umweltlotterie unsere Erwartungen und bestätigt damit, was wir auch momentan im Freistaat spüren: Die Umwelt liegt den Menschen in Thüringen besonders am Herzen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, heute beraten wir zum zweiten Mal über die fünfte Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes. Die vorliegende Änderung sieht vor, dass die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen und der Landesbetrieb Thüringer Lotterieverwaltung in der Thüringer Staatslotterie vereint werden sollen. Mit der Errichtung der Thüringer Staatslotterie als Anstalt des öffentlichen Rechts werden der Veranstalter und der Durchführer zusammengeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Aufgabe durch eine staatliche Verwaltung ausgeführt wird und so Übertragungsverluste und Dopplungen vermieden werden – im Grundsatz ein an sich lobenswerter Akt des Bürokratieabbaus, den wir von der AfD-Fraktion grundsätzlich erst mal begrüßen.
Bereits in der ersten Lesung dieses Gesetzes hatte ich darauf hingewiesen, dass einige Probleme im Rahmen dieses Gesetzes noch nicht ausreichend gelöst worden sind, zum Beispiel die immer weiter steigenden Kosten und die damit einhergehende Schmälerung der Einnahmen für den Landeshaushalt, wie Sie aus dem Landeshaushaltsplan EP 17 auch entnehmen können. Konkret sind innerhalb von zwei Jahren die erwarteten Erlöse aus der Staatslotterie um circa 40 Prozent eingebrochen. Einen Hauptgrund sehen wir darin, dass mit dem zusätzlich von Rot-Rot-Grün kreierten Glücksspiel „Grünes Herz“ Gelder in andere Kanäle – hauptsächlich grüne Lobbyverbände – umgeleitet werden, sodass aufgrund geringer freier Mittel mit weniger Umsatz bei dem klassischen Lotto und somit weniger Gewinn für den Haushalt erwirtschaftet werden kann. Immerhin werden die Zuwender nicht mit 10 Prozent vom Gewinn, sondern knapp 10 Prozent des Einsatzes bedacht. Da bleibt natürlich nicht mehr so viel Gewinn für den Landeshaushalt übrig.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, besonders von den Grünen, als Sie vor einigen Monaten das vierte Gesetz zum Thüringer Glücksspielgesetz eingebracht haben, haben wir dies damals schon als „Lobbygesetz“ bezeichnet. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, was man uns damals alles vorgeworfen hat, nachdem wir diese Äußerung
gemacht haben. Jetzt ist Ihr Fraktionschef gar nicht da, denn jetzt wollte ich Herrn Adams nämlich mal fragen. Aber ich muss Sie bestimmt nicht fragen, wer Herr Denis Peisker ist, denn Ihre beiden Landesvorsitzenden werden ihn sicherlich kennen. Herr Peisker ist nicht nur einer Ihrer Landesvorsitzenden, nein, zufällig ist er seit dem 1. April dieses Jahres gleichzeitig auch noch Geschäftsführer der von Ihnen neu gestalteten Stiftung Naturschutz Thüringen, jenem Verein, der durch Ihr eigenes Gesetz nun erhebliche finanzielle Mittel durch Glücksspieleinnahmen erhält, genau genommen 9,35 Prozent der Gesamteinnahmen vor Abzug der Kosten gemäß § 9 Ihres Gesetzentwurfs.