Protocol of the Session on September 12, 2019

Jetzt haben verschiedene Rednerinnen und Redner – auch ich – in der ersten Rede auf die Entscheidung des Bundes Bezug genommen. Als im März 2018 dann die Bundesregierung gebildet war, brachte der Koalitionsvertrag zum Ausdruck: Ja, wir wollen Qualitätsverbesserung in den Kindertageseinrichtungen. Das Gute-KiTa-Gesetz heißt eigentlich Gesetz zur Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung und bezieht sich übrigens auch auf die Kindertagespflege. Es war sofort klar.

Was machen wir denn nun? Der Bund hat ein Maßnahmenpaket von zehn Punkten vorgegeben. Er hat gesagt, aus diesen zehn Punkten, liebe Länder, könnt ihr euch etwas aussuchen. Der Bund – Franziska Giffey – hat gesagt, wir machen das anders

(Minister Holter)

als beispielsweise in der Städtebauförderung. Wir machen nicht eine Bund-Länder-Vereinbarung, die alle gemeinsam unterschreiben, sondern sie hat gesagt: Ich möchte mit jedem Land eine Extra-Vereinbarung machen, weil in jedem Land spezifische Herausforderungen bestehen. Das ist eine andere Herangehensweise. Das ist auch eine wirkliche Leistung, die Frau Giffey mit ihrer Mannschaft dort vollbracht hat. Dadurch ist dann zustande gekommen, dass jedes Land aus diesen zehn Maßnahmepunkten die Maßnahmen herausgenommen hat, die für die konkreten Bedingungen in dem jeweiligen Land richtig und wichtig waren.

Mecklenburg-Vorpommern hat Folgendes gemacht: Wissen Sie das übrigens, Frau Rosin? Mecklenburg-Vorpommern hat das gesamte Geld aus dem Gute-Kita-Gesetz für die Beitragsfreiheit genommen. In Mecklenburg-Vorpommern ist ab 2020 die Kindertagesbetreuung generell beitragsfrei für die Eltern. Wer regiert in Mecklenburg-Vorpommern? CDU und SPD.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit wird sehr deutlich, dass es bei Ihnen bundesweit keine einheitliche Position zur Verwendung dieser Mittel gibt. Ich könnte jetzt noch andere Länder aufführen. Deswegen glaube ich, der Weg, den Thüringen gegangen ist, ist genau der richtige.

Dann zu der Frage, was Sie angemahnt haben, Frau Rosin und Frau Muhsal, dass das Geld begrenzt ist: Da sind Sie nicht richtig informiert. Die Bundesregierung hat am 10. Juli entschieden, dass diese Befristung aufgehoben wird und dass diese Mittel verstetigt werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir können also davon ausgehen, dass die Mittel auch nach 2022 weiter fließen werden. Das ist genau das, was wir wollten. Wir als Koalition haben gesagt: Es kann nicht sein, dass uns der Bund anfüttert und dann im Regen stehen lässt. Der Bund muss die Verantwortung tragen – dauerhaft.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist genau das, was Astrid Rothe-Beinlich, was Sie gefordert haben, weil es einfach wichtig ist. Ich möchte den Bund aus seiner Verantwortung für die Kinder in Deutschland nicht entlassen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deswegen ist es gut, dass er jetzt auch dauerhaft in die Finanzierung in der Kindertagesbetreuung einsteigt.

Ja, liebe Thüringerinnen und Thüringer, hört, hört, kann ich nur sagen. Ich glaube, Sie auf der Tribüne waren noch nicht da, als Frau Rosin von der CDU gesprochen hat. Auf den Seiten der CDU lese ich: Es ist Zeit, Verantwortung für Thüringen zu übernehmen. Dann habe ich heute von Frau Rosin vernommen, dass all das, was mit der ersten Novelle und zweiten Novelle des Kita-Gesetzes – jetzt Kindergartengesetzes – in Thüringen auf den Weg gebracht werden soll, im Fall einer Regierungsübernahme durch die CDU wieder rückabgewickelt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Großeltern, Eltern – auch andere, die möglicherweise keine Kinder haben – das wollen. Ich bin der Überzeugung, die Thüringerinnen und Thüringer wollen, dass alle Kinder eine gute Bildung und Betreuung erfahren, dass Eltern entlastet werden, dass alle Kinder unabhängig von dem Portemonnaie der Eltern gute und gleiche Chancen haben.

(Beifall DIE LINKE)

Was die CDU will, das wollen die Thüringerinnen und Thüringer nicht. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Das Wort hat Abgeordnete Rosin von der CDU-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Das sie sich nicht schämt, nach vorne zu gehen, also ehrlich!)

Herr Minister, Sie haben mich jetzt noch mal dazu bewegt zu sprechen. Ich habe nicht gesagt, dass wir das rückabwickeln wollen, ich habe gesagt, dass die Finanzierung nicht gesichert ist – das wissen wir alle – und es durchaus sein kann, dass wir Korrekturen vornehmen müssen. Das ist ehrlich, das ist ehrlich zu den Leuten.

(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Das stimmt nicht!)

Aber wir müssen schauen, ob die Einnahmen entsprechend sind. Es ist nicht gesagt worden, dass wir es rückabwickeln.

Zweitens: Frau Hennig-Wellsow, Sie sprachen die Herdprämie an. Das reißt mich hier regelrecht von den Stühlen. Ich muss Ihnen sagen, was auffällig

(Minister Holter)

ist: Ein Jahr Beitragsfreiheit in Thüringen haben Sie eingeführt. Ich habe mir eine Kleine Anfrage angeschaut, was das mit den Betreuungszeiten in Thüringen macht. Sie haben vorhin aufgeführt – Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, Herr Minister –, dass Mecklenburg-Vorpommern jetzt die Beitragsfreiheit komplett eingeführt hat. Vorhin in Ihren Ausführungen haben Sie gesagt, die Betreuungszeiten sind kürzer als in Thüringen, wir haben sehr lange Betreuungszeiten. Jetzt wissen wir aber aufgrund dieser Anfrage, die ich gestellt habe, dass in einem Jahr Beitragsfreiheit die Eltern ihre Kinder noch länger im Kindergarten belassen.

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Sie erzählen einen Schwachsinn!)

Das heißt, es gibt Eltern, die ihre Kinder von morgens um 6.30 Uhr bis zur Schließzeit 17.30 Uhr belassen.

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Die Schließzeit ist 17.00 Uhr!)

Es sind aber nicht die Eltern, die im Grunde genommen einem Beruf nachgehen können, sondern es sind die Eltern, die mit ihren Erziehungspflichten ein Problem haben.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, das wissen Sie wohl?)

(Unruhe DIE LINKE)

Ich muss sagen, Frau Hennig-Wellsow, was mir wirklich in der Seele brennt, ist, dass Sie hier ein Modell wollen, Sie wollen eine Verstaatlichung unserer Kindergärten. Sie wollen einen anderen Staat.

(Unruhe DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Sie wollen, dass die Eltern diese Kinder in den Kindergarten geben, damit der Staat wieder Zugriff auf die Kinder hat.

(Unruhe DIE LINKE)

(Beifall CDU)

Das lassen wir nicht zu, weil wir ganz klar sagen: Eltern – und deswegen ist der frühkindliche Bereich

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Sie wissen nicht, was frühkindliche Bil- dung ist!)

nämlich nicht kostenfrei, weil es Schulpflicht ganz bewusst gibt, aber es gibt keine Kindergartenpflicht – sollen frei entscheiden, ob sie ihre kleinen Kinder zu Hause betreuen und auch die Verantwortung als Eltern übernehmen. Das ist für uns wichtig, und das ist auch unser christliches Menschenbild.

(Unruhe DIE LINKE)

Wir wollen nicht, dass hier eine Rückwärtsbewegung erfolgt, wie es vor der Wende war – auf keinen Fall.

(Unruhe DIE LINKE)

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Was haben Sie denn für ein Menschenbild?)

Herr Abgeordneter Harzer, halten Sie sich bitte etwas zurück.

Das müssen wir hier klarstellen. Auf keinen Fall wollen wir, dass dies in Thüringen zurückkommt. Wir wollen, dass die Eltern frei entscheiden können.

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Freie Entscheidung steht im Gesetz!)

Wir haben mit diesem Gesetz eine Tendenz, die wir beobachtet haben. Die Betreuungszeiten in Thüringen steigen, die Eltern, die im Grunde genommen ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen, nutzen diese Betreuungszeiten mehr aus als die, die einer Beschäftigung nachgehen.

(Beifall CDU)