3. Wurden während dieses Prozesses weitere wichtige Orte des Bauernkriegs in die engere Auswahl einbezogen, zum Beispiel Bad Frankenhausen mit dem Regional- und dem Panorama-Museum oder Heldrungen mit der Wasserburg?
4. Sieht die Landesregierung Chancen, die beiden unter Frage 3 genannten Orte und gegebenenfalls weitere dieser Landesausstellung nicht nur als museale „Nebenschauplätze“ anzubieten, sondern ihnen den Status von gleichberechtigten Partnern zuzuerkennen, und falls ja, wie könnte dies angemessen und umfassend umgesetzt werden?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Holbe, ich bin Ihnen für die Mündliche Anfrage dankbar, weil sie die Aufmerksamkeit auf das wichtige, sich 2025 jährende Ereignis des Bauerkriegs lenkt. Der Bauernkrieg ist kein rein mitteldeutsches Ereignis, sondern ein europäisches Ereignis. Es ist im Wesentlichen auch eine Vorgeschichte und parallele Erzählung der Reformation und hat eine Wir
kung bis heute. Diesen umfassenden Ansprüchen soll diese Landesausstellung auch Rechnung tragen. Wenn wir das in Thüringen machen und uns entscheiden – und die Entscheidung ist im Dezember 2018 von der Landesregierung getroffen worden –, dann war natürlich der erste Schritt, dass wir uns angeschaut haben, wer die größte Expertise in Thüringen in diesem Feld hat. Da müssen wir ganz ehrlich sagen, dass die Museen der Stadt Mühlhausen unter dem Leiter der Museen der Stadt Mühlhausen der Ort sind, die ein reines Bauernkriegsmuseum darstellen und eine internationale Expertise haben,
die es in Deutschland in dieser Form so in zweiter Form im Prinzip nicht gibt. Klar ist aber, dass wir eine Region haben, die nicht nur allein, aber vor allem mit Thomas Müntzer identifiziert wird. Insofern war für uns ganz klar, dass wir diese Landesausstellung im Kern organisieren, wie man sich so einen Geleitzug von Schiffen vorstellt. Es gibt ein Leitschiff und es gibt Schiffe, die parallel mitschwimmen, und die müssen jeweils ihre eigenen Funktionen einbringen. Das Regionalmuseum in Bad Frankenhausen, wenn wir ganz ehrlich sind, hat zurzeit einen Raum, der sich dem Thema „Bauernkrieg“ widmet. Ich werde mir das nächste Woche Montag auch anschauen, ich bin dort auf Einladung der linken Bundestagsabgeordneten Kersten Steinke, werde mich in dem Zusammenhang aber auch mit dem Leiter des Regionalmuseums treffen.
Das Panoramamuseum ist kein Bauernkriegsmuseum, sondern ist ein kunsthistorisches Museum, das sich Tübke widmet und dessen Panoramagemälde ins Zentrum stellt. Insofern geht es darum, das Panoramamuseum hat bei einer entsprechenden Veranstaltung, die vor Kurzem, am 29. August, auf Einladung auch der Staatskanzlei stattgefunden hat, deutlich gemacht, dass es die kunsthistorische Rezeption des Bauernkriegs in den Mittelpunkt der eigenen Arbeit stellen soll. Es hat inzwischen – unter anderem auch bei dieser Veranstaltung am 29. August – eine Arbeitsteilungsverabredung mit dem Regionalmuseum Bad Frankenhausen gegeben.
Wenn Sie die Wasserburg in Heldrungen ansprechen, da besteht die Schwierigkeit darin, dass sie eine Jugendherberge und kein Museum ist. Das heißt also, dieser Ort kann in irgendeiner Form einbezogen werden, aber er ist kein musealer Standort, mit dem wir eine Planung vornehmen. Was Sie ansprechen, ist – und das hat erst mal weniger mit der Museumskonzeption im Zusammenhang mit der Landesausstellung zu tun –, inwiefern die Region dieses Thema „Bauernkrieg“ – und dazu gibt
es auch eine Vielzahl von jetzt schon stattfindenden und auch wiederkehrenden Veranstaltungsformaten –, wie wir eine Landesausstellung über deren Dauer zu einem kulturtouristischen Erlebnis machen. Dort spielen solche authentischen Orte wie die Wasserburg natürlich eine Rolle.
Es gibt eine ganze Reihe von Aspekten, die in dem Zusammenhang eine Rolle spielen. Wenn das Regionalmuseum den Anspruch hat, dass es sich vor allem der Schlacht bei Bad Frankenhausen widmen will, dann geht es natürlich auch darum, dass wir uns mit den Theatern der Region die Frage stellen, inwiefern hier Visualisierungen möglich sind, auch unter Einbeziehung von Laienschauspielern etc.
Das sind also zwei voneinander abgetrennte Sachverhalte. Das eine ist die wissenschaftliche Expertise, die du für eine Landesausstellung brauchst – auf der einen Seite. Und das andere ist das kulturtouristische Rahmenerlebnis, das mit einer solchen Landesausstellung verbunden ist. Da gibt es eine Vielzahl von Akteuren. Ich bin froh, dass der Kyffhäuserkreis, der Landkreis Nordhausen und der Unstrut-Hainich-Kreis in dem Zusammenhang ihre touristischen Kapazitäten zusammenführen wollen, um sich zu überlegen, wie man hier zusammenarbeitet.
Das vielleicht als eine Reaktion. Sie merken, ich habe Ihre Fragen in einer Antwort zusammengefasst und bin jetzt nicht nur nummerisch durchgegangen.
Gibt es Nachfragen? Frau Holbe? Nein. Dann kommen wir zur 3. Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete König-Preuss, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 6/7606. Bitte schön.
Bereits seit mehreren Wochen ist im Saale-OrlaKreis eine dem extrem rechten Spektrum zuzurechnende Gruppierung unter dem Kürzel „NHJ“ aktiv. „NHJ“ steht laut Aussagen von Bürgern und Bürgerinnen aus Pößneck für „Neue Hitler Jugend“.
Die Gruppierung tritt nicht nur mit antisemitischen, rassistischen und rechten Schmierereien unter anderem in Pößneck und Kahla in Erscheinung, sondern soll ebenso an Übergriffen auf geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Unterstützer und Unterstützerinnen beteiligt gewesen sein.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Gruppierung „NHJ“ auch hinsichtlich ihrer personellen Zusammensetzung und Struktur, der örtlichen Herkunft ihrer Mitglieder und ihren Aktivitäten vor?
2. Welche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die Personen der Gruppierung „NHJ“ zugerechnet werden, sind der Landesregierung bekannt?
3. Welcher Art sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kontakte der „NHJ“ zu neonazistischen Strukturen in Kahla?
4. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Landesregierung gegen die rechte Gruppierung „NHJ“ eingeleitet?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Antwort zu Frage 1: Der Landesregierung liegen derzeit folgende Erkenntnisse zur Gruppierung NHJ vor: Durch Sozialarbeiter der Stadt Pößneck wurde der Polizei im August 2019 mitgeteilt, dass es im Raum Pößneck eine Gruppe von Jugendlichen im Alter von 15 bis 19 Jahren gebe, welche seit circa drei Monaten Aktivitäten entfalte, ausländische Jugendliche bedrohe und auch verfolge. Diese Gruppe nenne sich „Neue Hitler Jugend“, kurz NHJ.
Im Rahmen von zwei derzeit in Bearbeitung befindlichen Ermittlungsverfahren der KPI Saalfeld wegen Nötigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde durch eine Beschuldigtenvernehmung bekannt, dass es eine WhatsApp-Gruppe mit dem Namen NHJ gibt. Der Gruppe sollen etwa 30 Personen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren angehören, darunter zwei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Zwölf Personen dieser WhatsApp-Gruppe sind der Thüringer Polizei über die vorgenannten Ermittlungsverfahren bekannt, zwei Personen hiervon sind bisher allgemein polizeilich in Erscheinung getreten. Einzelheiten zu Gründung, Strukturen und Treffpunkten der NHJ sind nicht bekannt.
Antwort zu Frage 2: Hier möchte ich auf die Antwort zu Frage 1 verweisen, also derzeit befinden sich in der KPI Saalfeld zwei Verfahren wegen Nötigung
Antwort zu Frage 3: Mitte August wurden am Bahnhofsgebäude in Kahla Graffiti unter anderem mit dem Kürzel NHJ festgestellt. Von wem diese angebracht wurden bzw. ob es sich um die angefragte Gruppierung handelt, ist der Landesregierung nicht bekannt. Erkenntnisse zu Kontakten der NHJ zu neonazistischen Strukturen in Kahla liegen nicht vor.
Antwort zu Frage 4: Nach eigenen Angaben gegenüber der Polizei soll sich die Gruppierung NHJ aufgelöst haben. Auch die in verschiedenen Kommunikationsplattformen im Internet existierenden geschlossenen Gruppen sollen gelöscht worden sein. Dennoch gilt es weiterhin, jegliche Formen von Extremismus bereits im Ansatz mit allen Möglichkeiten des Rechtsstaats, aber auch der Zivilgesellschaft konsequent zu bekämpfen, diesen entgegenzutreten und jetzt die begonnenen Ermittlungsverfahren zu einem möglichst raschen Ende zu führen.
Das heißt, es wurden abseits der zwei Ermittlungsverfahren keine Maßnahmen gegen die Gruppierung NHJ eingeleitet, die gerade laufen, und die Landesregierung geht davon aus, dass sich diese Gruppe aufgelöst habe und deswegen auch keine Maßnahmen eingeleitet werden müssen, oder wie kann ich die Antwort auf Frage 4 verstehen?
Das ist in dem Verfahren vorgetragen worden. Da es sich um laufende Ermittlungsverfahren handelt, sehe ich mich hier aber nicht in der Lage, konkrete weitere Informationen zu geben. Bezüglich der ersten Frage bekommen Sie aber noch eine schriftliche Antwort.
Welche erste Frage meinen Sie jetzt? Denn die erste Frage hatten Sie beantwortet und ich habe Ihnen eine Nachfrage gestellt.
Wenn weitere Maßnahmen eingeleitet wurden, bekommen Sie von mir hierzu auch noch mal eine schriftliche Antwort. Aus dem Kopf kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Die Frage 4 stellen wir bis morgen zurück. Dann kommen wir zur Frage 5. Fragesteller ist Abgeordneter Walk, CDU-Fraktion, mit der Drucksache 6/7618. Bitte, Herr Walk.
1. Wie viele Dienstposten im Polizeivollzugsdienst gab es laut Organisations- und Dienstpostenplan mit Stichtag 1. September 2014 bei der Thüringer Polizei insgesamt, davon bei der Thüringer Landespolizei, dem Thüringer Landeskriminalamt und dem Bildungszentrum der Thüringer Polizei?
2. Wie viele Dienstposten davon waren am Stichtag 1. September 2014 besetzt – bitte gliedern wie unter Frage 1 –?
3. Wie viele Dienstposten im Polizeivollzugsdienst gab es laut Organisations- und Dienstpostenplan mit Stichtag 1. September 2019 bei der Thüringer Polizei insgesamt, davon bei der Thüringer Landespolizei, dem Thüringer Landeskriminalamt und dem Bildungszentrum der Thüringer Polizei?
4. Wie viele Dienstposten davon waren am Stichtag 1. September 2019 besetzt – bitte gliedern wie unter Frage 3 –?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.