derung in die Verfassung“ wichtig ist – ein Ziel, was schon lange gefordert wurde, nicht erst jetzt von der Feuerwehr. Deswegen werden wir es in der nächsten Legislatur auch umsetzen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Ehrenamt, das ist Engagement in öffentlichen Funktionen. Das können sein: Gemeinderatsmitglieder, Schöffen, Betreuer, Helfer bei Wahlen, Mitglieder in Ausschüssen, Helfer in der Sozialarbeit und Jugendsozialarbeit, Sterbebegleitung, Seelsorger, Mitglieder in den verschiedensten Vereinen, Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, Bergwachten, Katastrophenschutz, Malteser Hilfsdienst, ASB, DRK, Wasserwacht. Diese Aufzählung ist bei Weitem nicht vollständig, aber sie zeigt, wie vielfältig sich Menschen in vielen, in fast allen Gebieten ehrenamtlich engagieren. Es macht den Umfang an Ehrenamt in unserer Gesellschaft deutlich – einen individuellen Beitrag leisten zum allgemeinen Wohl aller.
Ohne Ehrenamtliche würden viele Bereiche des öffentlichen, aber vor allem auch des sozialen Lebens kaum noch funktionieren, gerade in der heutigen Zeit. Es ist ein Grundrecht in der Bundesrepublik, dass jeder ein Ehrenamt ausüben kann. Gemeinwesen und Ehrenamt sind untrennbar miteinander verbunden. Wir sind in allen Bereichen unseres Lebens auf ehrenamtliche Tätigkeit angewiesen.
Doch oft fehlt es an der nötigen Anerkennung und vor allem an der Wertschätzung des Ehrenamts und an Respekt. Oft wird es einfach als selbstverständlich, als ganz normal hingenommen. Vorfälle wie in der vergangenen Woche in Gera führen uns einmal mehr vor Augen, dass die Wertschätzung und der Respekt speziell gegenüber unseren Rettungskräften in den vergangenen Jahren stark abgenommen haben. Schlimm genug, dass Feuerwehrleute und Rettungskräfte nicht nur verbalen Attacken ausgesetzt sind und bei ihrer Arbeit behindert werden, doch wie Gera zeigt, schrecken die Täter zunehmend auch nicht davor zurück, Einsatzkräfte in gesundheits- und sogar lebensbedrohliche Situationen zu bringen. Auch wenn es dort keine ehrenamtlichen Kräfte getroffen hat, der Brand
schutz in Thüringen wird überwiegend durch freiwillige Feuerwehren erbracht. Die dort engagierten Kameradinnen und Kameraden hätten genauso Opfer eines solchen Anschlags sein können.
Vorfälle wie diese sind erschreckenderweise zahlreich. 20 Feuerwehrleute, 69 Rettungssanitäter und Notärzte wurden im vergangenen Jahr Opfer von Körperverletzungen, Beleidigungen und anderen Straftaten. Wir unterstützen deshalb auch die Forderungen des Thüringer Innenministers, die Strafen für solche Vergehen zu erhöhen. Aber höhere Strafen allein werden nicht genügen. Die Täter handeln häufig irrational und wägen ein eventuelles Strafmaß nicht ab. Deshalb setzen wir darauf, insbesondere das Engagement der Ehrenamtlichen, die sich in ihrer Freizeit zum Wohle aller Gefahren für Leib und Leben aussetzen, stärker zu würdigen und es mehr in den öffentlichen Fokus zu rücken.
Wir haben uns auf unserer Fraktionsklausur speziell mit dem ehrenamtlichen Engagement im Brandund Katastrophenschutzgesetz beschäftigt und werden als Erstes eine durch das Land finanzierte Öffentlichkeitskampagne „Respekt für Rettungskräfte“ auf den Weg bringen, die wir auch im Landeshaushalt 2020 bereits eingeplant haben. Wir unterstützen die Forderung beispielsweise des Landessportbunds und des Landesfeuerwehrverbands, den Schutz und die Förderung des Ehrenamts auch in der Landesverfassung zu verankern. Herr Adams hat es schon gesagt: Dadurch soll jedes Gesetz, jede Verordnung und jedes Handeln der Regierung daraufhin geprüft werden, welche Auswirkungen sie auf das Ehrenamt haben.
Ehrenamt mit Verfassungsrang gehört unserer Meinung nach zu einem modernen Leitbild Thüringens. Denn wo Respekt, Anerkennung und Wertschätzung für das Ehrenamt verweigert werden, ist es unsere Aufgabe als Landespolitikerinnen und -politiker, den Ehrenamtlichen in Thüringen den Rücken zu stärken. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag auf Verfassungsrang und werden diese Aufgabe in der nächsten Wahlperiode entschlossen angehen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im April 2019 wandte sich der Landesfeuerwehrverband mit einem Forde
rungskatalog an die zukünftige Landesregierung und die im Landtag vertretenen Fraktionen. Ein Punkt dieses Katalogs ist, Schutz und Förderung des Ehrenamts zum Staatsziel zu erklären und in die Verfassung aufzunehmen. Jetzt, in der letzten Sitzung des Parlaments im September 2019, nehmen die Vertreter von Rot-Rot-Grün diese Forderung als Aktuelle Stunde. Da drängt sich einem die Frage auf, warum Rot-Rot-Grün in den vergangenen Monaten oder Jahren nicht einen solchen Antrag zur Änderung der Verfassung ins Plenum eingebracht hat. Die Gründe, warum erst jetzt, ergeben sich wohl aus dem Umstand der bevorstehenden Landtagswahlen.
Als AfD-Fraktion stehen wir an der Seite des Ehrenamts. Ob eine Festschreibung des Ehrenamts in der Verfassung jedoch der richtige Weg ist, wagen wir zu bezweifeln. Als vielversprechender sehen wir vielmehr den Weg an, durch Taten dem Ehrenamt zu helfen. Wir als AfD-Fraktion haben vor allem in den Haushaltsberatungen unsere Unterstützung dem Ehrenamt gegenüber gezeigt, nicht zuletzt durch den Antrag auf Verdoppelung der Feuerwehrrente. Aktuell beträgt diese nach 40 Jahren rund 45 Euro. Was ist das für eine Leistung? Ein weiterer Antrag war, einen Feuerwehrlastenausgleich für Gemeinden zu bilden, damit die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren einen Zuschuss für die Anschaffung persönlicher Schutzausrüstung erhalten. Auch in diesem Bereich liegen uns zahlreiche Berichte vor, dass Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr ihre persönliche Schutzausrüstung aktuell schon selbst kaufen, da einige Gemeinden keinerlei Mittel mehr zur Verfügung haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, beide Anträge wurden nicht nur von Rot-Rot-Grün, sondern auch von der CDU abgelehnt, und dies trotz der Tatsache, dass beide Anträge haushalterisch vollkommen abgedeckt waren. Der Grund kann also nur darin liegen, dass die AfD und damit die in Ihren Augen falsche Partei diesen Antrag gestellt hat.
Um es kurz zu machen: Der Titel dieser Aktuellen Stunde ist nicht etwa gewählt, weil Sie die Forderungen unterstützen, denn da haben Sie mehr als genug Zeit gehabt. Er ist gewählt, weil die Wahlen unmittelbar vor der Tür stehen. Sie versuchen, in diesem Haus plumpen Wahlkampf zu betreiben.
In unseren Augen ist dieses Verhalten diesem Hohen Haus gegenüber einfach nur unwürdig. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Redebeiträge zeigen, man kann beim Thema „Ehrenamt“ über vieles reden, über Strafmaß, über die Ehrenamtsstiftung, man kann aber auch die Anerkennung zum Ausdruck bringen, die jeder dritte Thüringer tatsächlich auch verdient,
weil jeder dritte Thüringer und jede dritte Thüringerin auch ehrenamtlich aktiv ist, nämlich in 19.000 Vereinen, um das mal deutlich zu sagen, davon 3.400 Sportvereine. Über 30.000 Kameradinnen und Kameraden in der Feuerwehr ersetzen eine hauptamtliche Feuerwehr und leisten dort täglich ihren Dienst. 16.000 Menschen sind in der Jugendarbeit ehrenamtlich aktiv. So selbstverständlich, wie wir in vielen Bereichen auf die ehrenamtlich Tätigen zurückgreifen, ist es eben auch zu sagen, dass das Ehrenamt tatsächlich grundlegend für das gesellschaftliche Zusammenleben ist. Und was grundlegend für diese Gesellschaft ist, muss natürlich auch in dem die Gesellschaft grundlegend beschreibenden Gesetz, also in der Thüringer Verfassung, verankert werden. Deswegen unterstützt Die Linke diese Forderung des Landessportbundes und auch des Thüringer Feuerwehrverbands.
Frau Meißner, Sie haben ja auf unser Wahlprogramm verwiesen: Anders als Sie, die ja ihr Wahlprogramm per Initiativantrag am Wochenende erst beschließen wollen – die Delegierten werden wahrscheinlich viel Zeit haben, sich jeden Satz im Einzelnen vorher durchzulesen –, hat Die Linke in ihrem Wahlprogramm einen eigenständigen Abschnitt zur Stärkung des Ehrenamts drin, mit konkreten Vorschlägen, was in vielen Bereichen bereits öffentlich diskutiert worden ist.
Frau Meißner, ich will es Ihnen auch sagen, auch in Richtung der AfD: Sie beklagen sich, dass Anträge von Ihnen zur Stärkung des Ehrenamts nicht durch die Koalitionsfraktionen beim Haushalt mit beschlossen wurden. Das mag ja sein, aber ich will Ihnen mal sagen, dass die CDU und die AfD den Haushalt in Gänze abgelehnt haben. Das heißt, alle Leistungen zur Unterstützung des Ehrenamts, die in diesem Landeshaushalt verhandelt sind, sind durch Sie abgelehnt worden.
Nur weil wir Ihre Vorschläge, die Sie konkret eingebracht haben, nicht als den besten Weg zur Stärkung des Ehrenamts angesehen haben. Insofern dürfen Sie sich hier nicht beschweren. Ich will Ihnen noch sagen, Ihren Satz hier zur nächsten Legislaturperiode und allen Optimismus in Ehren, dass Sie die Thüringer Verfassung ändern werden, aber das finde ich nun wirklich von zu starkem Optimismus getragen. Nach den letzten Umfragen würde das heißen, dass Sie noch 43 Prozent hinzugewinnen müssten, um das in die Tat umzusetzen.
Aber ich will trotzdem auf eines auch noch eingehen, weil mir dieser Punkt wichtig ist: Wir alle beziehen uns auf das Forderungspapier des Landessportbundes und des Landesfeuerwehrverbands, aber die Verankerung des Schutzes des Ehrenamts in der Thüringer Verfassung als Staatsziel ist eben nur einer von insgesamt sechs Forderungspunkten. Und wenn man dem einen zustimmt, muss man sich auch mit den anderen fünf auseinandersetzen, und dann kommen wir nämlich zu der Frage, die Herr Adams aufgeworfen hat: Wie konkret, wie materiell wird denn die Unterstützung des Ehrenamts dann tatsächlich auch umgesetzt werden? Da geht es nämlich tatsächlich um die Frage der Vernetzung ehrenamtlicher Strukturen und darum, ehrenamtliche Arbeit von Bürokratie zu befreien und öffentliche Mittel bereitzustellen.
Dann wird es eben auch konkret, Frau Meißner, denn dann reden wir tatsächlich auch über die Umsetzung dieses Staatsziels mittels eines Ehrenamtsgesetzes, was Sie in der letzten Legislatur und in der Legislaturperiode davor immer wieder abgelehnt haben, weil Sie glauben, dass es eigentlich nicht notwendig ist. Wir haben immer gesagt als Linke, wir brauchen ein Ehrenamtsgesetz, um einen Rahmen zur Förderung und zum Schutz des Ehrenamtes in Thüringen zu verankern. Das haben Sie abgelehnt und als Alternative wurde dann von Ihnen die Ehrenamtsstiftung geschaffen. Wenn man das wirklich ernst meint und nicht nur ein Lippenbekenntnis zur Thüringer Verfassung verankert wissen will, dann muss man auch darüber reden, wie man tatsächlich den gesetzlichen Rahmen in Thüringen gestaltet, um dieses Staatsziel auch wirklich in die Tat umzusetzen.
Wir haben die Entschädigung für die Feuerwehrangehörigen angehoben; jetzt sind wir gerade dabei. Wir haben – da muss man sagen, Herr Minister, da sind Sie leider noch ein bisschen im Rückstand, ich muss es erwähnen – hier im Thüringer Landtag – ich glaube, Sie haben dagegen gestimmt, Frau Meißner – die Landesregierung aufgefordert, einen Anreizkatalog für die Landkreise und Gemeinden zur Stärkung des Ehrenamtes zu erarbeiten. Das Ministerium hat das gemeinsam mit dem Feuerwehrverband erarbeitet. Das ist jetzt noch nicht veröffentlicht, aber da sind wir dran. Das sind ja die Themen, die wir diskutieren. Da haben Sie im Prinzip hier versucht, einfach nur Steine in den Weg zu legen.
Aber in der letzten halben Minute will ich auch noch etwas sagen – ich habe es bereits gesagt –: 16.000 im Bereich der Jugendhilfe, viele Ehrenamtliche, die alltäglich auch beispielsweise bei den Tafeln andere Menschen unterstützen. Wir dürfen aber bei unserem Hohelied auf das Ehrenamt nicht vergessen, dass der Staat ableitend aus dem Sozialstaatsprinzip auch eine Verantwortung hat, die er nicht einfach auf das Ehrenamt in vielen Bereichen verlagert. Auch darüber müssen wir diskutieren, wie wir auf der einen Seite das Hauptamt und die staatliche Verantwortung insbesondere im sozialen Bereich sichern und auf der anderen Seite das Ehrenamt, das ehrenamtliche Engagement in vielen Bereichen der Menschen unterstützen und ermöglichen. Beides zusammen ist grundlegend für das soziale Zusammenleben der Menschen.
Deswegen ist es ein guter Schritt, die Verfassung in diesem Punkt zu ändern. Aber es ist auch ein guter Schritt, über die weiteren konkret folgenden Schritte nachzudenken und zu diskutieren. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, letzte Woche gab es zwei Ereignisse, die mich doch sehr berührt haben. Das war am Freitag die Dankeschön-Veranstaltung in Plaue, die wir zusammen mit der Landrätin gemacht haben, um den Einsatzkräften, insbesondere der Feuerwehr, die am …