Die Fraktionen haben insgesamt drei Anträge zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten zum Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit in der Aktuellen Stunde 5 Minuten. Diese Gesamtredezeit kann durch einen fraktionslosen Abgeordneten auf die beantragten Themen zur Aktuellen Stunde aufgeteilt werden. Hat die Landesregierung in einer ersten Wortmeldung eine Redezeit von mehr als 10 Minuten in der Aussprache zu einem Thema in Anspruch genommen bzw. ergreift sie erneut das Wort, so erhält jede Fraktion jeweils 2 Minuten Verlängerungszeit. Gemäß § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung bestimmt die Präsidentin die Reihenfolge der Redner. Zwischenfragen sind nicht zulässig.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Bau von Windkraftanlagen zwischen Mohlis und Nödenitzsch ohne bestandskräftige Baugenehmigung? – Rolle des zuständigen Landkreises und der Kommunalaufsicht beleuchten“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 6/7647 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und im Netz! Das, was wir beim Bau und anlaufenden Betrieb der vier gigantischen Vogelhäckselanlagen bei Schmölln erleben mussten, ist gelinde gesagt skandalös.
Es zeigt exemplarisch, dass Rot-Rot-Grün und die CDU Thüringen mit Windkraftanlagen zubauen wollen, koste es, was es wolle.
Nicht nur, dass der Bau dieser vier Ungetüme – trotz einer ursprünglich nicht bestandskräftigen Baugenehmigung, grundsätzlicher Bedenken des zuständigen Landesamts und vieler Einsprüche – aufgrund einer Genehmigung des CDU-geführten Landratsamts erfolgen konnte, wirft Fragen auf, sondern auch die Tatsache, dass die Aufsichtsbehörde sich in diesem Fall über zwölf Monate in Untätigkeit ergangen hat. Zur Rechtfertigung heißt es dann in der Presse lapidar: Das kann schon mal vorkommen. Zumal das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz dem Landratsamt Altenburger Land kein Zeitlimit für eine erneute Prüfung des Falles auferlegt hat, als es endlich die Akten zurückgab, was nach erfolgtem medialen Bekunden des Landratsamtes Altenburger Land unüblich ist. Und das alles, obwohl es objektiv sehr gute Gründe gibt, die vier im Bau befindlichen Stromstängel immer noch abzulehnen, zum Beispiel wegen Ungereimtheiten in Bezug auf das artenschutzrechtliche Gutachten und der darin geprüften Flächen sowie bei den Ausgleichsmaßnahmen. Denn auch die geprüften Flächen sollen keineswegs mit den tatsächlich bebauten Flächen übereinstimmen; und die besagten Ausgleichsmaßnahmen liegen auf Flächen, deren Eigentümer dafür gar kein Einverständnis gegeben haben.
Zusätzlich befinden sich die Anlagen mitten in einem Rotmilan- und Fledermausgebiet. Noch dazu hat der Anlagenbetreiber auf recht dubiose Art versucht, sich das Stillhalten der örtlichen Artenschützer zu erkaufen.
Kurzum, alles an diesen vier Anlagen ist anrüchig und skandalös. Weder die Baugenehmigung noch die Anordnung der sofortigen Vollziehung hätten aus unserer Sicht je erteilt werden dürfen.
Aber wie schon gesagt, Windkraft ist durch die CDU und durch Rot-Rot-Grün politisch gewollt, koste es so viele Vögel und Fledermäuse, wie es wolle,
und der Bürgerwille spielt erst recht keine Rolle. Der Klimawandel heiligt eben scheinbar alle Mittel,
da legt man dann auch gern mal Recht und Gesetze eigenwillig aus, was aber gut zu den jüngsten Forderungen der Windkraftlobby gegenüber Herrn Altmaier passt, will doch die Windkraftlobby ihre Gewinne auf Kosten der Bürger und der bedrohten Arten noch weiter steigern. Da hilft auch nicht der Hinweis, dass der Investor seine Vogelschredder auf eigenes Risiko gebaut hat. Denn sind die Windspargel einmal fertig aufgestellt, bleiben sie auch stehen, denn keineswegs wird sich das Landratsamt dem Risiko eines Prozesses aussetzen, an dessen Ende der Kreis dem Investor Entschädigungen in Millionenhöhe zahlen müsste. Wir verlangen im Interesse der Anwohner und des Artenschutzes, dass der Windpark Schmölln durch die Landesregierung noch einmal kritisch geprüft wird, und ein Windkraftmoratorium für ganz Thüringen. Dass wir es benötigen, zeigt der vorliegende Fall. Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen des Hohen Hauses, sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Abgeordnete Rudy hat gerade wieder einmal gezeigt, wie wichtig es wäre, wenn sich auch Abgeordnete mal mit Verwaltungsrecht befassen würden und wie man Verwaltungsrecht im Freistaat Thüringen anwendet, welche Behörden für welchen Vorgang zuständig wären und wer welche Arbeit zu leisten hat.
Es gab einen insgesamt dreijährigen Bearbeitungsprozess bei diesem Vorhaben, wo innerhalb von drei Jahren alle Maßnahmen geprüft worden sind
und wo Bodengutachten, wo avifaunistische Gutachten gemacht worden sind, die entsprechend bearbeitet worden sind. Es gab gegen dieses Vorhaben nach der Bearbeitung durch das zuständige Landratsamt zwei Widersprüche, die an das damalige Landesverwaltungsamt weitergeleitet worden sind. Ein Widerspruch wurde zurückgezogen. Und der Widerspruch der Gemeinde Wildenbörten wurde mit Bescheid vom 07.08.2019, Herr Rudy, durch das zuständige TLUBN zurückgewiesen. Es ist also hier nichts gemauschelt worden, sondern es ist rechtmäßig entschieden worden und auch die Baugenehmigung ist damit rechtmäßig entschieden worden, und die Stadt Schmölln hat auf eine Klage gegen diese Zurückweisung des Widerspruchs per Beschluss verzichtet. Auch das muss mal dazu gesagt werden.
Und zum Interesse der Bürger müssen wir auch mal sagen, dass zu der öffentlichen Anhörung am 19. Oktober 2017 weder die Gemeinde Wildenbörten noch die Stadt Schmölln, noch Bürger der Region gekommen sind. Auch das gehört, glaube ich, zur Wahrheit dazu, auch das muss man hier mal sagen. Von der Warte aus ist dieses Vorhaben rechtmäßig erfolgt.
Herr Abgeordneter Rudy, Sie haben dazu auch erst kürzlich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Vielleicht können Sie die Antwort einfach nicht abwarten und haben deswegen versucht, heute hier zu skandalisieren, was nicht zu skandalisieren ist, weil auch entsprechende Auflagen gemacht worden sind. Es wird abgeschaltet, wenn die Fledermäuse fliegen. Es wird entsprechend abgeschaltet, wenn der Rotmilan fliegt. Es wird ein Gondel-Monitoring durchgeführt, es wird also von der Gondel aus gemessen, zu welcher Zeit denn überhaupt welche Arten fliegen. Und dann werden diese Monitorings, diese Abschaltzeiten entsprechend angepasst, die werden auch überwacht. Es gibt auch einen Bauern in der Region, der dies überwacht. Es gibt die Auflage auf Einhaltung des Emissionsschutzes, also auch des Lärmschutzes. Die Wohnbebauung ist 1.000 Meter entfernt.
Die Auflagen gibt es, Frau Tasch. Die stehen im Genehmigungsbescheid mit drin und die sind auch durch die Betreiber einzuhalten. Und im Zweifel, wenn ein Bürger sagt, es ist mir zu laut, muss der Betreiber auf seine Kosten dort ein Gutachten anfertigen und das entsprechend auch kontrollieren.
Das ist im Verwaltungsakt mitgeregelt. Von der Warte aus gibt es keinen Grund, irgendwas an dieser Anlage, an dieser Geschichte zu skandalisieren. Und der Freistaat Thüringen hatte hier rechtlich überhaupt keine Möglichkeiten, in dieses Genehmigungsverfahren einzugreifen, weil es nach Verwal
tungsrecht nicht zulässig ist. Herr Rudy, ich würde Ihnen empfehlen, einfach mal einen Lehrgang zum Verwaltungsrecht zu belegen. Vielleicht begreifen Sie dann ein bisschen mehr und können hier sachgerecht Auskunft geben und auch die Bürger, die Sie angeblich hier vertreten, sachgerecht informieren. Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne! Herr Rudy, zu Ihnen komme ich nachher – er ist gleich gegangen, das ist jetzt schade. Herr Harzer, zu Ihrer Rede: Es war zwar niemand bei der Anhörung, aber der Protest ist da. Lassen Sie mich damit beginnen, heute bei meiner Rede mal etwas zu zeigen, und zwar aus den Orten – wenn man durchfährt, sind diese Zettel nicht zu übersehen. Und die hängen schon zwei Jahre. Also das kann man sich anschauen, diese Zettel sind nicht so klein wie die, die ich heute mitgebracht habe. Ich habe sie fotografiert, weil sie an jeder Hauswand kleben, weil sie an jedem Gartenzaun – DIN A 1 und größer – vorhanden sind. Das zeigt den Protest, dem die Bevölkerung gerade im ländlichen Bereich auf diese Weise ihren Ausdruck verleiht.
Die rot-rot-grüne Landesregierung und die Koalitionsfraktionen regieren über die Köpfe der Menschen hinweg – das ist der Beweis. Das beste Beispiel sind die Bürgerinitiativen im Bereich der Windkraft. Seit Jahren haben wir eine immer größer werdende Protestbewegung gegen den Bau von Windrädern. Auch die eingereichten Petitionen und die meist daraus folgenden öffentlichen Anhörungen zeigen den Unmut der Bürger. Das ist Ihre Politik – von oben herab. Statt den Menschen genügend Spielraum zu lassen, eigene Entscheidungen zu treffen, und damit die Akzeptanz für diese Form der Energiegewinnung zu erhöhen, arbeiten Sie mit einer Basta-Politik. Ein Jahr lagen die Widersprüche beim zuständigen Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Am 27.11.2018 reichte das Windkraftunternehmen, das Projektunternehmen eine Untätigkeitsklage gegen den Freistaat ein, reagiert hat die Behörde erst am 22.05.2019.
Die massive Umgestaltung in vier Ressortbereichen der Landesverwaltung und die Schaffung mehrerer großer Sonderbehörden lehnten wir bereits 2018
ab. Wir forderten den dreistufigen Verwaltungsaufbau und die Stärkung des Landesverwaltungsamts. Wir forderten damals schon die Landesregierung auf, ein Landesorganisationsgesetz mit einer umfassenden Aufgabenerhebung und anschließenden Aufgabenkritik auf den Weg zu bringen. Unser Antrag wurde abgelehnt. Und jetzt zeigt sich die Umstrukturierung an diesem Vorgang als nicht erfolgreich, zumindest bis jetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, lieber Herr Rudy – ich sehe, er ist doch da. Ich denke, ich weiß, worauf Sie mit Ihrem Antrag hinaus wollen, aber von meiner Kritik kann ich Sie jetzt hier leider nicht ausschließen. Sie sind etwas zu spät mit Ihrer Aktuellen Stunde. Sie hatten es ja schon pressewirksam angekündigt, aber in der Aktuellen Stunde mit 5 Minuten Redezeit für dieses Thema – ich habe viele Stunden in den letzten Jahren damit verbracht, ich konnte sie gar nicht mehr zählen. Im Petitionsausschuss, bei öffentlichen Anhörungen, bei Gesprächen mit Bürgerinitiativen, bei Sitzungen, öffentlichen Sitzungen des technischen Ausschusses, des Hauptausschusses, Stadtratssitzungen der Stadt Schmölln – immer stand dieses Thema an. Ich habe Sie dort nie gesehen.
Jetzt hier die ehrlichen Gefühle der Menschen zu benutzen und durch einen 5-Minuten-Redebeitrag den Menschen Glauben zu machen, jetzt ändert sich was, die Dinger werden wieder abgebaut – da bin ich sehr enttäuscht von Ihnen, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.
Wenn Sie sich intensiv damit befasst haben, müssten Sie das eigentlich wissen. Sie geben als Ihre Wissensquelle die öffentliche Presse an. Die AfD hat es doch eigentlich gar nicht so mit der [Lügen]presse – so will ich das jetzt mal umschreiben, weil ich dieses Wort nicht wieder im Protokoll haben möchte. Und zur sogenannten oberen Naturschutzbehörde, wie Sie das in Ihre Begründung mit reingeschrieben haben: Das ist ein und dieselbe Behörde, also das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist die gleiche Behörde. Und zur Rolle des Landkreises, zum übertragenen Wirkungskreis: Machen Sie, wenn Sie Kreistagsmitglied sind, wirklich mal einen Kurs, was Sie zu entscheiden haben und was nicht.